11.46

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt besprechen wir nun ein Volksbegehren zum Thema Pflege, es nennt sich Gerechtigkeit den Pflegekräften, und es haben tatsächlich 132 000 Menschen unterschrieben.

Die Pflege ist ein extrem wichtiges Thema. In dieser Legislaturperiode mit dieser Bundesregierung haben wir einen ganz besonderen Schwerpunkt auf das Pflegethema gelegt. (Abg. Belakowitsch: Und trotzdem ... ein Volksbegehren ...!) Mit den großen Pflegereformpaketen der letzten drei Jahre haben wir einen wirklich großen Sprung nach vorne gemacht. Es waren die größten Reformmaß­n­ahmen im Bereich der Pflege seit der Einführung des Pflegegeldes 1993.

Wir haben für den Pflegebereich tatsächlich – ganz im Sinne dessen, was die Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksbegehrens gefordert haben – viel mehr finanzielle Mittel bereitgestellt. Sie erinnern sich sicher noch sehr gut: Vor zwei Jahren gab es das erste große Reformprojekt mit in Summe 20 Maßnah­men. Eine dieser wichtigen Maßnahmen war, mehr Mittel für die Erhöhung der Gehälter im Pflegebereich bereitzustellen. Es gab diesen sogenannten Zweck­zuschuss an die Länder mit der Aufforderung, die Gehälter zu erhöhen. Es waren in Summe für zwei Jahre, für 2022 und 2023, 570 Millionen Euro.

An alle, die damals gerufen haben, dass das nur einmalig sei: Nein, das ist nicht einmalig! Das haben wir nun auch im Wege des Pflegefonds, im Wege des Finanzausgleichs abgesichert. Der Pflegefonds wurde vom letzten Jahr auf heuer, auf 2024 von etwas über 400 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro jährlich aufgestockt. Es zeigen auch alle Statistiken, dass von der öffentlichen Hand noch nie so viel in die Pflege investiert wurde wie jetzt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Etwa 3 Milliarden Euro pro Jahr macht derzeit das Pflegegeld aus, das der Bund ausbezahlt, und etwa 2,8 Milliarden Euro sind die Nettoausgaben für alle Pflegedienstleistungen von den Gemeinden, von den Ländern und auch vom Bund.

Das heißt, ganz im Sinne dessen, was in diesem Volksbegehren gefordert wurde, haben wir in den letzten zwei Jahren bereits konkrete Schritte umgesetzt. Wir wissen, dass das Pflegethema uns weiter sehr herausfordern wird. Wir haben das auch gestern diskutiert. Es ist ja keine Frage, dass in vielen Bereichen zu wenig Personal vorhanden ist. Das sehen wir in vielen Pflegeheimen, das sehen wir bei den mobilen Diensten. Dabei – und auch das zeigt die Statistik – arbeiten mehr Menschen in der Pflege denn je. Der Bedarf steigt allerdings stark, weil sich natürlich viele Parameter in unserer Gesellschaft verändern, etwa die Haushaltsstrukturen, und weil die demografische Entwicklung so ist, dass die Menschen immer älter werden und dadurch auch durchschnittlich mehr pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen müssen und in Anspruch nehmen möchten.

Daher bleiben die Herausforderungen im Bereich der Pflege auch für die nächste Bundesregierung groß. Doch wir haben uns wirklich redlich bemüht. Wir haben gemeinsam hier im Parlament viele wichtige Beschlüsse gefasst. Es wird auch weiterhin notwendig sein, die verschiedenen Themenbereiche weiterzuent­wickeln und gerade auch die Pflege zu Hause zu stärken. Es wurde zum Beispiel der Angehörigenbonus eingeführt. Gestern haben wir beschlossen, dass dieser Ange­hörigenbonus auch jährlich valorisiert wird. Darüber hinaus haben wir erst vor Kurzem die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung maßgeblich erhöht.

All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Pflege in unserer Gesellschaft, in unseren Familien, in unseren Gemeinden auch wirklich organisiert werden kann. Es bedarf wie gesagt weiterer Reformen, keine Frage; aber wir stehen wie immer für einen klaren, geradlinigen Weg, nicht für populistische Forderungen. Wir gestalten unsere Politik mit ernsthaftem Bemühen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.50

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.