14.39
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher! Wenn es eine Strafanzeige gibt, dann bedeutet das immer Stress und Belastung. Wenn so eine Strafanzeige gegen eine Person erstattet wird, die, wie sich dann im Zuge der Ermittlungen herausstellt, auch noch unschuldig war, ist es natürlich umso belastender, und das Ganze nicht nur psychisch, sondern auch finanziell.
Die Justiz hat sehr, sehr viel mit der Gerechtigkeit und der Qualität eines Landes zu tun: Wie geht man mit den Bürgerinnen und Bürgern im Staat um?
Diese Änderung bedeutet, dass auf der einen Seite der Zugang zu mehr Gerechtigkeit und zum Recht verbessert wird, auf der anderen Seite aber auch gewährleistet wird, dass die Qualität unserer Justiz und unserer Gesellschaft steigen wird.
Wenn ein Verfahren eingestellt wird, wird es – das haben wir gehört – einen Verteidigerkostenersatz geben, sodass die Sorge, finanziell wirklich belastet zu sein, dann nicht so groß sein wird.
Jedenfalls müsste man bei diesen Themen auch beachten, dass wir bei dieser Diskussion sehr wohl auch die prominenten Fälle im Kopf hatten, die sich sogenannte Staranwaltskanzleien leisten. Dabei ist es auch wichtig, an sie die Information weiterzugeben, dass es nicht um diese Luxushonorare geht, sondern dass Richterinnen und Richter wirklich in jedem Einzelfall einen Beschluss fassen werden.
Damit sind wir schon beim Thema. Wir werden dieses Gesetz beschließen, und das bedeutet wiederum mehr Qualität, mehr Einsatz.
Frau Ministerin, Sie haben ursprünglich zwei Planstellen mehr für die Richterinnen und Richter vorgesehen und haben diese Zahl im Laufe der Diskussion um weitere vier erhöht, aber zeitgleich haben wir von der Standesvertretung der Richterinnen und Richter gehört, dass in ganz Österreich in Wahrheit 100 fehlen würden.
Mit jedem Beschluss, und wir haben einiges beschlossen, steigt ja auch der Arbeitsaufwand; und da die Justiz sehr viel mit Gerechtigkeit und mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, ist es ganz wichtig, dass wir die Justiz und die Unabhängigkeit der Justiz durch entsprechende Ressourcen stärken. Das bedeutet jetzt nicht nur die 70 Millionen Euro mehr, sondern es braucht auch weitere 100 Richterinnen und Richter, damit es seriös und gut erledigt werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass es zu Gerechtigkeit und zum Zugang zu Recht auch dazugehört, dass man bei einem Verfahren eine Dolmetscherin beziehungsweise einen Dolmetscher bekommt. Der Satz ist zwar ein bisschen erhöht worden, aber es braucht da wirklich entsprechende Honorierung.
Und da jetzt erst vor Kurzem Vertreterinnen und Vertreter der Sachverständigen Gespräche mit allen Parlamentsfraktionen geführt haben, möchte ich erwähnen: Es gibt viele Bereiche, die nicht gut gelöst sind, und das gilt auch für alltägliche Fälle, etwa wenn es darum geht, nach einem Verkehrsunfall ein Kfz-Gutachten zu erstellen. Es sind ganze Existenzen damit verbunden, ob so ein Kfz-Gutachten entsprechend honoriert wird oder nicht.
Sehr viel größer ist aber der Sektor der Sachverständigen im medizinischen Bereich. Da haben wir noch einiges an Hausaufgaben zu machen, und dafür werden wir uns in den nächsten Monaten und in nächster Zeit einsetzen; weil es eben mehr braucht, um Zugang zum Recht zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Philipp Schrangl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.