14.44

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete und Zuschauer! Wir sprechen heute über die Erhöhung des Verteidigerkostenbeitrages – natürlich nur bei Freispruch – sowie Gott sei Dank auch über die entsprechende Einführung bei Einstellung der Ermittlungsverfahren.

Da soll es ab jetzt bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bis zu 6 000 Euro geben, wenn das Ermittlungsverfahren von besonderem Umfang ist, besonders lange dauert – bei einer Dauer über die gesetzliche Länge hinaus soll das sogar bis zum Doppelten möglich sein.

Das ist wirklich ein Meilenstein in der österreichischen Justizgeschichte. Ich habe nachgeschaut: Ich bin 2013 hier in den Nationalrat gewählt worden. Schon damals, bei meiner ersten Rede zum Budgetbegleitgesetz habe ich das gefordert, und es freut mich, dass das jetzt am Ende meiner derzeitigen Karriere im Natio­nalrat endlich umgesetzt wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch gut ist, dass die Verfahrensdauer weiterhin abgenommen hat. Die Frau Bundesminister hat uns dazu ja einen Bericht vorgelegt. Wie gesagt, es ist schön, dass bei den Staatsanwaltschaften und überhaupt die Verfahrensdauer abgenommen hat.

Schlecht ist, dass es einen Bereich der Justiz gibt, bei dem die Verfahrensdauern noch immer enorm lang sind, und das ist der Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ja, es ist uns bewusst, dass es in diesen Verfahren um sehr komplexe Bezüge geht. Es ist uns auch klar, dass es meistens einen großen Umfang gibt, aber auch dort muss der Rechtsstaat hinschauen, auch dort müssen wir hinschauen und die Verfahrensdauern begrenzen und für die Beschuldigten erträglicher machen.

Wir – die Justiz, aber auch das Parlament – sind es den Beschuldigten und den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, wenn es dort Verbesserungspotenzial gibt, dieses auch zu heben. Aus unserer freiheitlichen Sicht wird es nicht das Allheilmittel sein, wenn wir nur die Weisungsspitze verändern, denn das wird zu keiner Verkürzung der Verfahrensdauern beitragen.

Der Strafrechtsprofessor Robert Kert hat einmal in einem Artikel und auch in einer Enquete gefordert, dass vor allem die Staatsanwälte der WKStA einen klareren Fokus auf ihre Verfahren legen müssen: Wenn in einem Verfahren 30 000 Chatnachrichten sichergestellt werden, muss es nicht sein, dass auch wirklich alle 30 000 einzeln gelesen werden. Es sollte eine stärkere Fokussierung geben, und ich glaube, das kann man auch umsetzen.

Im Übrigen möchte ich aber sagen, dass auch gerade bei der WKStA viele dieser Verfahren mit Freispruch enden, und daher sollte man dort genau hinschauen. Einen Freispruch hat es zum Beispiel beim ehemaligen grünen Politiker Chorherr gegeben, aber auch beim roten Landeshauptmann Kaiser, der ganze fünf Jahre in so ein Verfahren verwickelt war, wobei am Ende ein Freispruch beziehungsweise eine Einstellung herausgekommen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir bleibt nur zu sagen: Gut, endlich eine Erhöhung, endlich eine Einführung bei der Einstellung! Bitte schauen wir, dass wir auch bei der WKStA noch zu einer verkürzten Verfahrensdauer kommen! Ich glaube, das steht uns allen gut an und trägt zu einer größeren Akzeptanz der Justiz in unserer Bevölkerung bei. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.47

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.