21.55
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Ja, ich bewundere den Optimismus von Kollegin Prammer und der Frau Bundesministerin. Ich will wieder in Erinnerung rufen: Das Budget ist ohne die Coronakrise gemacht. Ich hoffe nur, dass Sie sich diese paar Planstellen leisten können – ich glaube nicht, dass das ausreicht –: 40 Planstellen für Staatsanwälte – Sie müssen sich diese mit dem Budget einmal leisten können, wenn man die Coronakrise hineinrechnet –, zehn Planstellen für Richter für ganz Österreich – na ja –, und im Strafvollzug ist es noch ärger: 16 Planstellen für Akademiker, 50 für Verwaltungsbedienstete und – jetzt kommt der Hammer – für die vielgepriesene Justizwache 30 Planstellen österreichweit, bei 28 Justizanstalten. Ich bin schon auf die Aufteilung, wo diese 30 Planstellen hinkommen, durch Ihr Haus gespannt. Bei 28 Justizanstalten ist das eine Planstelle pro Justizanstalt.
In diesem Sinne bleibt mir nur eines übrig: für die Justizwache einzutreten. Es sollen nicht leere Worthülsen verblasen werden, und es soll nicht immer gesagt werden: Die Justizwache ist uns so wichtig!, und dann werden diesem Berufsstand 30 Planstellen gegeben. – Das ist eine Verhöhnung.
Darum bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lausch, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bessere budgetäre und personelle Ausstattung der Justizwache“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket für die Justizwache vorzulegen, das folgende Kernpunkte enthält:
- Mehr Planstellen: Die Sicherheit in den Justizanstalten muss durch Personalaufstockung der Bediensteten der Justizwache erhalten bleiben.
- Bessere budgetäre Ausstattung: Das Budget hat so ausgerichtet zu sein, dass ein Mehr an Planstellen und Ausrüstung für die Justizwache nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen in der Justiz führt.
- Schutz der Privatsphäre: Es ist ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten einzuführen. Wird bei Eingriffen in die Privatsphäre von Bediensteten, insbesondere bei Justizwachebeamten, durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.
- Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwecke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Beamten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.“ – Darum wäre auch die Bezeichnung Justizpolizei überlegenswert.
„- Haft in der Heimat: Das Konzept ,Haft in der Heimat‘ ist durch bilaterale Übereinkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen zu forcieren.“
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Ich danke für die Aufmerksamkeit und sage noch als Schlusswort, dass diese 30 Planstellen bei der Justizwache ganz schlecht ankommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.58
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lausch, Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend bessere budgetäre und personelle Ausstattung der Justizwache
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) zu UG-13 (TOP 7)
Die Justiz und im Speziellen die Justizwache waren und sind seit Jahren Stiefkinder der Finanzminister. Dieses Faktum unterstreicht ein Artikel, vom 16. Dezember 2019, der Online-Zeitung „addendum“, welcher die Altersstruktur veranschaulicht:
„Justizwachebeamte nach Altersgruppen
Alter in Jahren / Menge
bis 20: 2
20 bis 24 /102; 25 bis 29 / 267; 30 bis 34 / 299; 35 bis 39 / 522; 40 bis 4 / 506;
45 bis 49 / 542; 50 bis 54 / 493; 55 bis 60 / 384; 60 bis 64 / 125
Die Deckung des aktuellen Personalbedarfs hält das Ressort „aufgrund der Schwierigkeiten bei der Rekrutierung trotz gestarteter Initiativen“ für „eher unwahrscheinlich“. Von 3.422 Planstellen bei der Justizwache waren 2019 immerhin 6,2 Prozent unbesetzt. Der Personalmangel birgt „hohe Sicherheitsrisiken“, so das Ministerium. (...)
(...) Personeller Mehrbedarf
gesamter Bedarf an zusätzlichen Planstellen oder Vollbeschäftigtenäquivalenten laut Wahrnehmungsbericht
Justizwache 250 (...)“
Der Personalmangel bei der Justizwache bedeutet eine Belastung eines jeden Bediensteten, welche oft durch Eingriffe in die Privatsphäre von einigen Medien verstärkt wird. Hier ist der öffentlich Bedienstete samt seiner Familie gänzlich auf sich alleine gestellt. Hier hätte der Staat jedoch gegenüber seinen Bediensteten die Pflicht, diesen rechtlich beizustehen.
Nicht nur der rechtliche Schutz, auch die budgetäre Ausstattung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Haftanstalten muss dem Staat ein Leistungssoll sein.
Im diesjährigen Bundesvoranschlag, der mit seinen Zahlen wegen der COVID-19-Maßnahmen der Realität höchstwahrscheinlich nicht einmal nahekommt, werden Gelder lockergemacht, um zusätzlich 30 neue Planstellen für Exekutivbedienstete der Justizanstalten einzurichten. Das bedeutet, dass es für jede der 28 Justizanstalten 1,07142857 Justizwachebeamte mehr geben wird. Im Ergebnis wird der Personalstand der Justizwache nicht einmal so aufgefüllt werden, dass die Lücke durch Ruhestandsabgänge geschlossen werden kann.
Um die Justizwache tatsächlich zu entlasten, muss neben einer personellen Aufstockung und einer besseren budgetären Ausstattung auch das freiheitliche Modell „Haft in der Heimat“ verstärkt vorangetrieben werden, denn der Anteil der in Österreich verurteilten Ausländer an der Gesamtzahl der Verurteilten nimmt seit Jahren stetig zu. Innerhalb von nicht einmal zwanzig Jahren hat er sich nahezu verdoppelt: Verfügte um die Jahrtausendwende noch jeder vierte Verurteilte über keine österreichische Staatsbürgerschaft, so ist heute schon jeder zweite Verurteilte ein Ausländer.
Der aus dieser dramatischen Entwicklung resultierende hohe Ausländeranteil bei den Inhaftierten stellt für den österreichischen Strafvollzug eine der größten Herausforderungen dar. Insbesondere die Kosten für die Unterbringung sind enorm.
Zur Entlastung unserer Justizanstalten müssen daher Maßnahmen – vor allem solche, welche zur Haftverbüßung der Straftäter in deren Heimatstaat führen – getroffen werden. Die Vollziehung der Haft in der Heimat ist zudem im Hinblick auf eine erfolgreiche Resozialisierung stets besser, weshalb stets eine möglichst rasche Überstellung des Straftäters in den jeweiligen Herkunftsstaat anzustreben ist.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket für die Justizwache vorzulegen, das folgende Kernpunkte enthält:
• Mehr Planstellen: Die Sicherheit in den Justizanstalten muss durch Personalaufstockung der Bediensteten der Justizwache erhalten bleiben.
• Bessere budgetäre Ausstattung: Das Budget hat so ausgerichtet zu sein, dass ein Mehr an Planstellen und Ausrüstung für die Justizwache nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen in der Justiz führt.
• Schutz der Privatsphäre: Es ist ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten einzuführen. Wird bei Eingriffen in die Privatsphäre von Bediensteten, insbesondere bei Justizwachebeamten, durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.
• Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwecke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Beamten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.
• Haft in der Heimat: Das Konzept „Haft in der Heimat“ ist durch bilaterale Übereinkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen zu forcieren.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kugler. – Bitte.