22.34
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! In Zeiten der Coronakrise könnte man den Eindruck bekommen, das Asyl- und Zuwanderungsthema habe sich in Luft aufgelöst. Das ist natürlich nicht der Fall. Aus Ihrem Haus, Herr Bundesminister, wissen wir, dass sich aktuell entlang der Balkanroute etwa 110 000 illegale Migranten bewegen und aufhalten (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen), obwohl die Balkanroute ja angeblich von Sebastian Kurz im Alleingang geschlossen wurde.
Meine Damen und Herren! Der Entwurf betreffend den Bundesvoranschlag 2020 sieht für die UG 18, Fremdenwesen, im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 378,8 Millionen Euro vor. Die Unterbringung und Versorgung von Asylwerbern kosteten den Bund im Vorjahr im Durchschnitt rund 21,60 Euro pro Tag. Darin nicht enthalten sind Verfahrenskosten sowie sonstige Subventionen.
Meine Damen und Herren! Die Coronakrise verlangt den österreichischen Bürgern sehr viel ab. Wir brauchen das Geld im eigenen Land! Daher fordern wir eine temporäre Aussetzung des Asylrechts. (Zwischenruf der Abg. Yılmaz.)
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzen des Asylrechts“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert schnellst möglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zum Aussetzen des Asylrechts bis zum Ende der Corona-Krise beinhaltet.“
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Ich bitte Sie, diesem Antrag im Sinne der Politik für Österreich zuzustimmen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lausch: Bravo!)
22.35
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Amesbauer, Dr. Belakowitsch, Ries, Mag. Schrangl und weiterer Abgeordneter
betreffend Aussetzen des Asylrechts
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 7, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183d.B.), Untergliederung 18 – Fremdenwesen , in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 26. Mai 2020
Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 sieht für die UG 18-Fremdenwesen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 378,8 Mio. EUR vor. Unterbringung und Versorgung für Asylwerber kosteten für den Bund im Durchschnitt 2019 rund 21,60 Euro am Tag. Darin nicht enthalten sind die Verfahrenskosten sowie sonstige Subventionen. Die Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden soll laut Bundesfinanzgesetz und Anhang 2020 unter 22.000 liegen, wobei 2018 es 22.813 Leistungsmissbrauchsfälle gab.
Die Anzahl der Grundversorgten nach Bundesland stellte sich zum 13.05.2020 wie folgt dar: Burgenland 741, Kärnten 1.416, Niederösterreich 4.065, Oberösterreich 4.239, Salzburg 1.395, Steiermark 3.003, Tirol 1.866, Wien 11.083 und Vorarlberg 1.013. Somit gesamt 28.821 Grundversorgte.
Während die Österreicher wegen der Coronavirus-bezogenen Maßnahmen der türkis-grünen Bundesregierung mit massiven Einschränkungen im Alltag konfrontiert sind, lässt Innenminister Nehammer stillgelegte Asylheime in der Steiermark wieder öffnen, um dort laut Medienberichten 200 Asylwerber unterzubringen.
Österreich braucht in den kommenden Monaten alle Ressourcen für unsere eigene Bevölkerung. Alles andere ist ein Schlag ins Gesicht der Österreicher, denen durch die rigiden Maßnahmen gegen das Coronavirus ohnehin gerade sehr viel abverlangt wird. Manche sind erkrankt, viele können ihre Eltern und Großeltern nicht sehen. Sie müssen die Versorgung unter schwierigsten Bedingungen aufrechterhalten. Andere wurden aus ihrem Job gekündigt bzw. haben ihren Betrieb aufgeben müssen und somit ihre Existenzgrundlage verloren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert schnellst möglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zum Aussetzen des Asylrechts bis zum Ende der Corona-Krise beinhaltet.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.