16.44
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister, heute schreiben wir den 27. Mai, heute bekommen unsere Betriebe, die Beherbergungsbetriebe, eine Verordnung für das Aufsperren am 29. Mai. (Bundesministerin Köstinger: Nicht von mir!) – Ich weiß es, Frau Minister, aber Sie sind die Tourismusministerin, Sie haben Einfluss. – Heute, zwei Tage vorher, bekommen die Betriebe die Verordnung, in der drinnen steht, unter welchen Bedingungen sie aufsperren können. Unsere Betriebe sind top, Gott sei Dank, aber zaubern können sie auch nicht.
Wenn ich jetzt in diese Verordnung hineinschaue, frage ich Sie: Wie soll der Betrieb das umsetzen? Stichwort Bäderhygiene: Da steht drinnen, dass die Unternehmer die Maßnahmen „entsprechend dem Stand der Wissenschaft“ zu setzen haben. – Zwei Tage vorher! Ja, wie soll denn das bitte funktionieren? Das ist genau das, was die Unternehmer frustriert.
Oder: Ich schaue Sie an, Frau Minister. Sie sind jetzt der Hotelier, ich bin der Gast. Wenn der Unternehmer diese Verordnung umsetzt, sehe ich Ihr charmantes Gesicht, das Gesicht des Unternehmers überhaupt nicht. Darf ich aus dieser Verordnung zitieren? „Der Betreiber“, sprich der Hotelier, „hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen“. – Wie soll so der Tourismus funktionieren? Tourismus hat etwas mit Lebensfreude zu tun, Tourismus hat etwas mit Kontakt zu tun, und da steht drinnen, Sie dürfen mir als Unternehmer nur mit der Gesichtsmaske gegenübertreten. (Abg. Obernosterer: Das sagst gerade du!)
Gehen wir weiter: Der Erstkontakt findet an der Rezeption statt. Was steht dazu drinnen? „Der Betreiber hat sicherzustellen, dass“ - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) – Also das ist so etwas von untergriffig, Herr Kollege, das ist so etwas von untergriffig! Ich möchte – für alle Kolleginnen und Kollegen – festhalten, wie untergriffig der ÖVP-Mandatar Obernosterer ist. Ich hätte das nie angesprochen: Ich bin Risikopatient, ausgewiesener Risikopatient, weil mein Immunsystem nicht zu 100 Prozent funktioniert, und deswegen war ich bei einigen Sitzungen entschuldigt und nicht anwesend – und das bekomme ich jetzt von Kollegen Obernosterer vorgeworfen. (Abg. Amesbauer: Unglaublich! Letztklassig! Widerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Nur damit die Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus wissen, wie tief das Niveau einzelner ÖVP-Mandatare ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Jetzt aber wieder zurück zum Erstkontakt an der Rezeption, Frau Minister; ich lese aus der Verordnung vor: „Im gesamten Bereich des Eingangs und der Rezeption ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“ – Das heißt, der Gast kommt überhaupt nie mit dem Besitzer, mit dem Eigentümer, mit den Mitarbeitern persönlich in Kontakt. Wie soll da Tourismus funktionieren? – Es kann nicht funktionieren!
So, Klappe, die Zweite, bitte: Ich baue auf gestern auf und trage mein Anliegen vor, den privaten Vermietern von Ferienwohnungen ihr Recht zukommen zu lassen und auch sie – so wie die Vermieter im Rahmen von Urlaub am Bauernhof, denen ich alles vergönne – endlich über den Härtefallfonds zu entschädigen. Ich darf dazu einen Entschließungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Miteinbeziehung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Coronavirus-Härtefallfonds“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Schritte zu setzen, die sicherstellen, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfonds aufgenommen werden, und dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Förderung sowohl für Vermieter im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten als auch für Vermieter im Rahmen des ‚Urlaubs am Bauernhof‘ vereinheitlicht wird und damit derzeit bestehende Benachteiligungen beseitigt werden.“
*****
Frau Minister, ich bettle seit zwei Monaten: Bitte stellen Sie diese Gleichbehandlung her! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.48
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend dringende Miteinbeziehung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Coronavirus-Härtefallfonds
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) – UG 42
in der 32. Sitzung des Nationalrates am 27. Mai 2020
Die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten werden im Härtefallfonds immer noch nicht berücksichtigt.
Dies obwohl unter anderem seitens des Freiheitlichen Tourismussprechers Bundesministerin Elisabeth Köstinger bereits am 29. April 2020 im Rahmen einer Videokonferenz auf diesen Umstand hingewiesen wurde, und es zahlreiche Interventionen von Betroffenen in dieser Sache gab.
Anspruchsberechtigt sind nach wie vor nur die privaten Vermieter von Zimmern mit Frühstück bis maximal zehn Betten, das sind rund 20 Prozent aller Privatvermieter, die anderen 80 Prozent vermieten Ferienwohnungen. In Summe erzielen die Privatvermieter ungefähr 20 Millionen Übernachtungen jährlich.
Das Ausschließen privater Vermieter von Ferienwohnungen bis zu zehn Betten, die eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds dringend benötigen, ist für diese Vermieter existenzbedrohend.
Das zu Beginn der Corona-Krise von Herrn Bundeskanzler getätigte Versprechen: „Koste es, was es wolle“ endet offenbar bei den privaten Vermietern von Ferienwohnungen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass aus dem mit zwei Mrd. Euro dotierten Härtefallfonds erst in etwa 10 % ausbezahlt wurden, ist das Ausschließen der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten mehr als unverständlich und massiv zu kritisieren.
Dazu kommt, dass selbst jene privaten Vermieter von Zimmern im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten, die derzeit einen Anspruch auf Mittel aus dem Härtefallfonds haben, bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung gegenüber Vermietern im Rahmen des „Urlaubs am Bauernhof“ benachteiligt werden.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten müssen die dargelegten Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen unverzüglich beseitigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Schritte zu setzen, die sicherstellen, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfonds aufgenommen werden, und dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Förderung sowohl für Vermieter im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten als auch für Vermieter im Rahmen des „Urlaubs am Bauernhof“ vereinheitlicht wird und damit derzeit bestehende Benachteiligungen beseitigt werden.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.