12.03
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Ich darf mich wieder auf den Bereich Arbeit konzentrieren. Die Budgetdiskussion fördert ja so manches kuriose Detail zutage.
Es hat eine Planstellenverschiebung von Minister Anschober zu Ihnen, Frau Ministerin, gegeben. 180 Planstellen sind bei Ihnen neu hinzugekommen. Die Antwort auf die Frage, wie viele Personen tatsächlich von Minister Anschober weggegangen sind, ist 177. Frau Ministerin, Ihre Frau Generalsekretärin hat gesagt: Angekommen sind bei mir 199. – Nur, damit man weiß, wie es uns als Opposition geht und welche Qualität die Antworten haben, die wir in Budgetberatungen erhalten. Darauf kann sich, glaube ich, jeder selbst einen Reim machen. Das Spannende ist ja auch: Diese Planstellen wurden mit der Begründung aufgewertet, man brauche jetzt innerhalb der UG 25 ein Präsidium.
Wisst ihr, das ist, glaube ich, das Problem: Die Menschen brauchen nicht mehr Verwaltung und Bürokratie, die Menschen brauchen tatsächlich konkrete Unterstützung bei ihren Problemen. (Beifall bei der SPÖ.)
Damit es vielleicht nicht so auffällt, dass es da so viele neue Planstellen gibt, kürzt man auch. Aus meiner Sicht aber in einem komplett falschen Bereich: Man kürzt weiter bei den Planstellen für die Arbeitsinspektion. Ich glaube, wir bekommen alle gerade mit, welche Zustände derzeit zum Teil am Arbeitsmarkt herrschen. Wenn man Laudamotion verfolgt – unter welchen Bedingungen Menschen da auf einmal arbeiten sollen –, dann glaube ich, braucht es nicht weniger, sondern wird es in Zukunft mehr Arbeitsinspektoren brauchen, die darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen für die Menschen in diesem Land weiterhin gute sind. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Ich verstehe es nach wie vor nicht, Herr Kollege – und das können Sie Ihren Kollegen ausrichten –, warum die Wirtschaftskammer so einem Kollektivvertrag überhaupt zugestimmt hat. Ich bin heute noch erschüttert. Vielleicht könnten Sie das in Ihren Reihen ausrichten. (Beifall bei der SPÖ.)
Damit wir aber nicht nur kritisieren, darf ich einen Entschließungsantrag einbringen, der zeigt, wie man die Probleme, die am Arbeitsmarkt vorhanden sind, unserer Ansicht nach lösen kann:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend beschäftigungsfördernde Maßnahmen zu setzen, um der höchsten Arbeitslosigkeit der zweiten Republik entsprechend entgegenzuwirken.
Insbesondere soll
- ein Beschäftigungsförderungsprogramm, ähnlich der ,Aktion 20.000‘ für zumindest 40.000 ältere ArbeitnehmerInnen gestartet,
- ein Qualifizierungsgeld für 30.000 finanziell schlechter gestellte ArbeitnehmerInnen für entsprechende Maßnahmen einer berufliche Weiter- oder Um-Qualifizierung zur Verfügung gestellt,
- das Fachkräftestipendium ausreichend finanziell abgesichert und entsprechend beworben werden und
- eine Aufstockung der Ausbildungsplätze bei den überbetrieblichen Lehrwerkstätten entsprechend dem Bedarf zur Erfüllung der Ausbildungspflicht bis 18 und der Ausbildungsgarantie bis 25 erfolgen.“
*****
Damit das alles funktionieren kann – das heißt: mehr Unterstützung für ältere Menschen am Arbeitsmarkt, Menschen, die schlecht qualifiziert sind, ausbilden, Unterstützung für Jugendliche –, braucht es Menschen, die sich darum kümmern. Daher haben wir 500 zusätzliche Beschäftigte beim AMS gefordert. Ich kann nur sagen: Die Budgetdebatte hat uns nicht den Eindruck vermittelt, dass es diese tatsächlich gibt. Eine Personalreduktion wurde hintangestellt.
Ich glaube, dass das, was da gemeinsam mit den Kollegen der ÖVP beschlossen worden ist, gerade auch jetzt in der Krise umgesetzt werden sollte – und wir erwarten uns auch, dass der Kanzler diesbezüglich zu seinem Wort steht. (Beifall bei der SPÖ.)
12.06
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung
eingebracht im Zuge der Debatte zu UG 20
Die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen sind enorm. 550.000 Arbeitslose, 1,3 Mio. ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit, die Jugendarbeitslosigkeit kann sich verdoppeln, ältere ArbeitnehmerInnen oder solche mit gesundheitlichen Einschränkungen werden sich auf längere Arbeitslosigkeit einstellen müssen, Frauen werden vom Arbeitsmarkt verdrängt. Zu all diesen Herausforderungen kommt noch die Gefahr des Anstieges von Armut bei langer Arbeitslosigkeit.
Die Regierung hat keine Konzepte um diese Herausforderungen anzugehen und zu lösen. Es gibt keine Beschäftigungsprogramme, keine zusätzlichen Mittel für Arbeitsmarktförderung, keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und auch nur marginal mehr Personal für das AMS, um die Aufgaben bewältigen zu können.
Die Bundesregierung hat zwar bisher die Mittel für Kurzarbeit zur Verfügung gestellt, die Finanzierung der Kurzarbeit darf allerdings nicht auf Kosten anderer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen geschehen.
Österreich steht vor der Herausforderung einen weiteren Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit zu verhindern. Obwohl die Zahl der Arbeitssuchenden vor der Krise – aufgrund der guten Konjunktur der letzten Jahre – insgesamt gesunken ist, hat sich die Situation für ältere Arbeitssuchende nicht verbessert. Gerade angesichts der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung ist politisches Handeln daher unumgänglich. Die öffentliche Hand ist deshalb gefordert, auch aufgrund des höheren Anteils der über 50-Jährigen an der Erwerbsbevölkerung, Arbeitsplätze für ältere Langzeitarbeitslose zu schaffen. Die „Aktion 20.000“ sollte dabei zum Vorbild genommen werden.
Um 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze mit einem Bruttoeinkommen in der Höhe von rund 1.900 Euro zu finanzieren, würde es pro Jahr 1,5 Mrd. Euro brauchen (Tamesberger/Theurl 2019). Abzüglich der Ausgaben für das Arbeitslosengeld sowie der Rückflüsse aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, reduzieren sich die Kosten um 80 % auf rund 270 Mio. Euro pro Jahr.
Es braucht aber auch einen Anschub für Qualifizierungsmaßnahmen, um den wandelnden Anforderungen am Arbeitsmarkt, durch Digitalisierung und anderen Veränderungsprozessen, zu begegnen. Finanziell schlechter gestellten Menschen muss durch entsprechende Maßnahmen eine berufliche Weiter- oder Um-Qualifizierung erleichtert werden. Dafür sollte ein Qualifizierungsgeld zur Verfügung gestellt werden. Zur Finanzierung von ganzjährigen Qualifizierungsmaßnahmen für 30.000 Personen bedarf es, laut Berechnungen der Arbeiterkammer, zusätzlich 636 Mio. Euro. Abzüglich der Ausgaben für Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium würde das im Budget mit zusätzlichen 361 Mio. Euro zu Buche schlagen. Werden während den Ausbildungszeiten Ersatzkräfte eingestellt, so sinken die tatsächlichen Kosten weiter.
Um den im Regierungsprogramm angekündigten Fachkräfteschwerpunkt budgetär abzubilden, sind zumindest 100 Mio. Euro notwendig. Außerdem muss das Fachkräftestipendium vom AMS aktiv eingesetzt und beworben werden.
Darüber hinaus gilt es insbesondere auch auf den Einbruch des Lehrstellenmarktes zu reagieren und für Jugendliche Ausbildungsmaßnahmen, wie die überbetriebliche Lehrausbildungen, zur Verfügung zu stellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend beschäftigungsfördernde Maßnahmen zu setzen, um der höchsten Arbeitslosigkeit der zweiten Republik entsprechend entgegenzuwirken.
Insbesondere soll
• ein Beschäftigungsförderungsprogramm, ähnlich der „Aktion 20.000“ für zumindest 40.000 ältere ArbeitnehmerInnen gestartet,
• ein Qualifizierungsgeld für 30.000 finanziell schlechter gestellte ArbeitnehmerInnen für entsprechende Maßnahmen einer berufliche Weiter- oder Um-Qualifizierung zur Verfügung gestellt,
• das Fachkräftestipendium ausreichend finanziell abgesichert und entsprechend beworben werden und
• eine Aufstockung der Ausbildungsplätze bei den überbetrieblichen Lehrwerkstätten entsprechend dem Bedarf zur Erfüllung der Ausbildungspflicht bis 18 und der Ausbildungsgarantie bis 25 erfolgen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Antrag steht mit in Verhandlung.
Nun hat sich Frau Bundesministerin Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.