12.53
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf am Ende der Debatte zu UG 20, Arbeit, und UG 25, Familie und Jugend, einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 einschließlich Covid-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen, Bundesfinanzgesetz 2020, samt Anlagen in 55 der Beilagen einbringen. (Abg. Leichtfried: Ist eh rechtzeitig!) – Danke für den Hinweis. (Abg. Leichtfried: Bitte!)
Bevor ich die Änderung in den Grundzügen erläutere, darf ich einmal ganz grundsätzlich festhalten, dass ich die bisherige Debatte über diesen Abänderungsantrag (Abg. Kollross: ... zum Abänderungsantrag!), Entschuldigung, zum Abänderungsantrag – es hat ja heute auch schon eine Geschäftsordnungsdebatte gegeben – eigentlich – welchen Begriff verwende ich jetzt? – für lächerlich erachte. Das ist maximal Oppositionsgetöse und maximal ein Sturm im Wasserglas, und ich darf das auch inhaltlich begründen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Kollross und Scherak.)
Im Wesentlichen geht es um zwei Änderungen (Zwischenruf bei der SPÖ) – jetzt bitte gut aufpassen! –, und um das zu sehen, muss man eine Budgetpyramide verstehen. In Österreich wie in vielen anderen Ländern auch (Zwischenrufe des Abg. Kollross) besteht ein Budget aus einer Rubrik, eine Rubrik besteht aus mehreren Untergliederungen, eine Untergliederung besteht aus mehreren Globalbudgets und ein Globalbudget besteht aus mehreren Detailbudgets. Die bisherige Ermächtigung an den Finanzminister, 28 Milliarden Euro, stand natürlich in einer Untergliederung; allerdings, und das ist richtig, standen diese 28 Milliarden Euro nicht in einem Detailbudget. (Zwischenruf der Abg. Greiner.) Okay, jetzt schreiben wir halt die 28 Milliarden Euro auch in ein Detailbudget, und damit ist der erste Abänderungsantrag erledigt. – Oh, du mein glückliches Österreich, seien wir froh, dass wir keine anderen Probleme haben! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kollross.)
Das Zweite – ich komme noch einmal auf die 28 Milliarden Euro zu sprechen –: eine Ermächtigung an den Bundesfinanzminister, die notwendigen Hilfsmaßnahmen natürlich im Rahmen sehr strenger Richtlinien zu leisten; und diese 28 Milliarden Euro werden jetzt auf vier Rubriken aufgeteilt. (Zwischenruf der Abg. Greiner.) Das heißt, aus einer Zahl – 28 Milliarden Euro – machen wir vier Zahlen. Das ist der gesamte Inhalt des Abänderungsantrages, und diese große Aufregung darüber kann ich beim besten Willen nicht verstehen, weil doch ganz klar ist – Herr Kollege Leichtfried, passen Sie ein bisschen auf! –, dass die Ausgaben nicht seriös prognostizierbar sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich bringe Ihnen drei Beispiele. Ich nenne das Beispiel Kurzarbeit: Dafür gibt es Gott sei Dank mittlerweile einen Finanzrahmen von 12 Milliarden Euro (Abg. Leichtfried: ... auch nicht seriös!), beantragt sind 10 Milliarden Euro, was es aber am Ende des Tages wird, wissen wir nicht, denn es ist beantragt. Und ganz ehrlich: Hoffen wir gemeinsam, dass die Menschen die Kurzarbeit nicht brauchen werden, nämlich in zweierlei Hinsicht: Dann sind sie erstens in Beschäftigung und zweitens entlastet es auch den Staatshaushalt. Das, was am Ende des Tages herauskommt (Zwischenrufe bei der SPÖ) – der Schutzschirm wurde gespannt –, was es da benötigt, wissen wir ganz einfach noch nicht, es lässt sich nicht seriös abschätzen.
Zweites Beispiel, Stundungen: Mittlerweile gibt es um 6 Milliarden Euro mehr Liquidität in der Wirtschaft – bis Ende September. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.) Das ist natürlich momentan noch nicht budgetwirksam, aber wenn die Stundungen in das neue Jahr rübergehen, weil es notwendig ist, dann wird das natürlich budgetwirksam. Das ist aber heute, und das sagt jeder Wirtschaftsforscher, nicht seriös abschätzbar. (Ruf bei der SPÖ: ... Stundungen!)
Drittes Beispiel, Garantien und Haftungen: Das ist ganz, ganz wichtig für die österreichische Wirtschaft, für einzelne Unternehmen: Der Staat hat Garantien gegeben. Jeder, der das Instrument ein bisschen versteht, weiß aber: Das bedeutet noch keine Liquidität, sondern wird erst dann schlagend, wenn der Haftungsfall eintritt – und das kann man seriös derzeit nicht einschätzen. Die Ausgabensituation ist also ganz klar nicht einschätzbar. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Wichtig im Zusammenhang mit den 28 Milliarden Euro sind all diese wichtigen Programme, diese sind umzusetzen. Das will ich jetzt nicht länger aufzählen.
Ein Gedanke ist mir auch noch sehr wichtig, bevor ich dann zur Einnahmenseite komme: Spannend finde ich, dass das Budget, das Mitte März ins Parlament eingebracht worden ist, gar nicht diskutiert wird. Da sind ganz, ganz wichtige Ausgaben drinnen. Offensichtlich ist auch dort die Ausgabenstruktur eine sehr, sehr gute und wird breit mitgetragen.
Dann kommt immer das Argument: Na ja, die Einnahmen können wir ja zumindest zurücknehmen. – Auch da gilt aber: Es gibt keinen seriösen Wirtschaftsforscher, der derzeit in der Lage ist, das tatsächliche Wachstum (Zwischenruf des Abg. Vogl) – es wird ein Minuswachstum werden – zu prognostizieren. Jeder, der nur ein bisschen einen wirtschaftlichen Hausverstand hat, weiß: Wenn man die Prognosen nicht kennt, kann man auch nicht prognostizieren, um wie viel weniger Steuereinnahmen wir haben werden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Das heißt, die gewählte Vorgangsweise ist eine sehr gute, sehr richtige. Wir haben den Rettungsschirm über die österreichische Volkswirtschaft gespannt. Wir haben die technischen Möglichkeiten, diese Hilfe auch zu den Menschen zu bringen. Und ganz ehrlich: Bei aller technischen Diskussion über Globalbudgets und Detailbudgets bleibt das Wichtigste immer noch, dass die Hilfe bei den Menschen ankommt (Abg. Greiner: Wo ist sie?) und dass wir die technischen Grundlagen dafür haben. Die Programme sind längst da. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Abschließend zu den Einnahmen, ich sage es Ihnen ganz ehrlich – und ich glaube, das habe ich erläutern können, und ich denke, da kann man zustimmen –: Es ist seriös nicht prognostizierbar, aber, bitte, das Wichtigste ist, dass wir die Maßnahmen finanzieren können, die da auf uns zukommen. Entscheidend wird sein, zu welchen Zinssätzen wird das Fremdkapital auf internationalen Märkten aufgenommen werden können. Da bin ich schon sehr stolz, dass man kurzfristige Anleihen nach wie vor mit Minuszinsen finanzieren kann, auch langfristige Anleihen zu einem sensationellen Zinssatz. Das zeigt die Stärke der österreichischen Volkswirtschaft.
Wir haben eine gute Grundlage dafür, die Krise zu bewältigen, und wir haben auch das technische Instrument dafür geschaffen, es zu tun. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – (Abg. Leichtfried: ... das sehe ich schon ein ...!)
13.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen
zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 einschließlich COVID-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (55 d. B) unter Berücksichtigung der dem Ausschussbericht angeschlossenen Änderungen (183 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Artikel I lautet die Tabelle wie folgt:
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„Allgemeine Gebarung |
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
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Auszahlungen |
102 389,239 |
118 495,269 |
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Einzahlungen |
81 790,776 |
139 093,732 |
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Nettofinanzierungsbedarf |
20 598,463 |
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Finanzierungsüberschuss |
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20 598,463“ |
2. Der Artikel V. Z 4 lautet wie folgt:
„4. in allen Fällen von Mittelverwendungsüberschreitungen aufgrund der Coronaviruskrise bis zur Höhe der tatsächlichen Mehreinzahlungen und Mehrerträge aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds innerhalb der
a. Rubrik 0,1 bis zu 1 Milliarde Euro;
b. Rubrik 2 bis zu 11,5 Milliarden Euro;
c. Rubrik 3 bis zu 1,2 Milliarden Euro;
d. Rubrik 4 bis zu 14,3 Milliarden;
wobei diese Mehreinzahlungen nicht dem Verfahren zur Bildung von Rücklagen gemäß § 55 Abs. 1 BHG 2013 unterliegen, sondern gemäß Artikel IX Abs. 1 jedenfalls vor Ende des Finanzjahres 2020 einer Rücklage zuzuführen sind.““
3. Im Artikel VI. Z 4 wird die Wortfolge „bis zu einem Betrag von 28 Milliarden Euro“ durch die Wortfolge „bis zu einem Betrag von 8 Milliarden Euro“ ersetzt.
4. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage wird in der Untergliederung 45 – Bundesvermögen im Globalbudget 45.02. das Detailbudget 45.02.06 COVID-19-Fonds wie folgt dotiert:
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„Detail-budget |
Mittelverwendungsgruppe/ Mittelaufbringungsgruppe |
von |
abzuändern um Millionen Euro |
auf |
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45.02.06 |
Transferaufwand |
- |
20.000,000 |
20.000,000 |
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45.02.06 |
Auszahlungen aus Transfers |
- |
20.000,000 |
20.000,000“ |
5. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind in der Untergliederung 58 – Finanzierungen, Währungstauschverträge die Beträge des folgenden Detailbudgets wie folgt zu ändern:
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Abzuändern |
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„Detailbudget |
Mittelverwendungs-/Aufbringungsgruppe |
|
von |
um |
auf |
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|
Millionen Euro |
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58.01.01. |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden |
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38.152,409 |
20.000,000 |
58.152,409“ |
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6. Die Betragsänderungen sind auch in den entsprechenden Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.“
Begründung
Die Coronavirus-Pandemie stellt die wohl schwerwiegendste Krisensituation dar, die sich der Österreichische Staat sowie seine Bevölkerung in der Geschichte der zweiten Republik je ausgesetzt sahen. Diese noch nie dagewesene Ausnahmesituation manifestiert sich auch in verschiedensten wirtschaftspolitischen Kennzahlen. So hat die Republik Österreich neben einer enormen Inanspruchnahme der Kurzarbeit mit der höchsten Arbeitslosenquote seit 1946 zu kämpfen und steuert voraussichtlich auf das höchste budgetäre Defizit aller Zeiten zu. Gerade in einer derartigen schweren Krise sind gezielte staatliche Eingriffe und Unterstützungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und unerlässlich, um die Krise bestmöglich zu überstehen. Die Bundesregierung hat sich schnellstmöglich auf die neuartige Situation eingestellt und war von Anfang an bestrebt, die negativen Folgen der COVID-19-Krise – auch budgetär - bestmöglich abzufedern. Mit dem bereits beschlossenen und im Budget vorgesehenen Schutzschirm von bis zu 38 Milliarden Euro wurde ein noch nie dagewesenes finanzielles Volumen aufgestellt, um damit die Gesundheit sowie den Wohlstand der Österreichischen Bevölkerung zu schützen und zu bewahren, die Unternehmerinnen und Unternehmer bestmöglich durch die schwerwiegende Krise zu geleiten und die negativen Folgen auf die Gesamtwirtschaft so gut wie möglich abzufedern. In einer derartigen Ausnahmesituation darf der Fokus staatlichen Handelns daher nicht bloß auf strengen Defizit- oder Schuldenregeln, sondern auf schnellstmöglicher finanzieller Hilfe für die Krisenbetroffenen liegen.
Allerdings können auch zum derzeitigen Zeitpunkt trotz Einbeziehung zahlreicher Expertinnen und Experten die konkreten Auswirkungen dieser Krisensituation nicht umfassend abgeschätzt werden, was auch im vorgelegten Bundesfinanzgesetz 2020 sowie dem Bundesvoranschlag 2020 Niederschlag findet. Während bei den Budgetverhandlungen zu Beginn des Jahres für Österreich noch von einem Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent ausgegangen wurde, bewegen sich die derzeitigen Prognosen der Wirtschaftsforscher von einem Minus von 3,2 Prozent (OeNB) bis zu einem Minus von 9 Prozent (Bank Austria). Anhand dieser enormen Bandbreite wird eindeutig, dass valide Schätzungen in der derzeitigen Situation nicht möglich sind. Die volatile Lage ist vor allem bei den Steuereinnahmen gegeben und lässt sich im Hinblick auf die für 2020 erwartbaren Auswirkungen insbesondere bei den Steuerstundungen noch nicht konkretisieren. Die Unsicherheiten werden aber auch bei den Auszahlungen wie etwa bei der Corona-Kurzarbeit und dem damit verbundenen Budgetbedarf deutlich. Während nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern zunächst ein Volumen von 400 Millionen Euro beschlossen wurde, war mit dem Voranschreiten der Krise eindeutig, dass dieser Betrag niemals ausreichen wird. Bislang wurden die notwendigen budgetären Mittel für die Corona-Kurarbeit mehrfach aufgestockt und zum jetzigen Zeitpunkt bereits auf 12 Milliarden Euro erhöht. Bereits anhand dieser einen Unterstützungsmaßnahme wird deutlich, dass sich ein etwaiger budgetärer Bedarf in einer derartigen Krisensituation tagtäglich verändert.
Dennoch besteht die Absicht, durch vorliegenden Abänderungsantrag im Bundesvoranschlag 2020 jene Zahlen zu aktualisieren beziehungsweise zu ergänzen, die aus heutiger Sicht erforderlich sein werden. In diesem Sinn soll auch die Überschreitungsermächtigung im Artikel V Z. 4 entsprechend spezifiziert und inhaltlich den einzelnen - nach sachlichen Gesichtspunkten gegliederte - Rubriken zugeordnet werden. Die Aufteilung spiegelt den aktuellen Wissenstand, in welchen Bereichen die Fondsmittel voraussichtlich zum Einsatz kommen werden, auf Basis der bisherigen Auszahlungen sowie der derzeit geplanten weiteren Maßnahmen wider.
In der Rubrik 0,1 sollen bis zu 1 Milliarde COVID-19-Fondsmittel eingesetzt werden dürfen. Es wird für Bedarfe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit insbesondere für entsprechende Schutzausrüstungen, für die Unterstützung von Österreicherinnen und Österreichern im Ausland, die mit Schwierigkeiten bei der Rückkehr konfrontiert waren sowie für Bedarf des NPO-Fonds vorgesorgt In der Rubrik 2 wird für die die bereits eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Corona Kurzarbeit sowie insbesondere für Mehrbedarfe im Bereich der Pflege und Familien sowie für Auszahlungen im Zusammenhang mit dem EpidemieG mit bis zu 11,5 Mrd. vorgesorgt. In der Rubrik 3 wird für Auszahlungen für Bedarf des Fonds für Künstlerinnen und Künstler, Auszahlungen im Bereich der Forschung sowie für krisenbedingte Mehraufwände im Bereich Bildung mit bis zu 1,2 Mrd. vorgesorgt. Die größte Vorsorge wird mit 14,3 Mrd. in der Rubrik 4 getroffen, was auf Bedarfe der COFAG für Garantien und Fixkostenzuschuss sowie auf Bedarfe des Härtefallfonds, spezielle Fördermaßnahmen im Bereich Wirtschaft, Auszahlungen für Notvergabe Fernverkehr Weststrecke, Anpassung Verkehrsdienstevertrag und das Gemeindepaket, mit ökologischen Schwerpunkten zurückzuführen ist.
Des Weiteren soll eine Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf Basis des aktuellen Informationsstandes im erwartbaren Ausmaß konkret erfolgen. In diesem Sinne erfolgt ein transparenter Ausweis des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auch als eigene Voranschlagsstelle in der Anlage I sowie die Veranschlagung eines aus heutiger Sicht jedenfalls als erforderlich betrachteten Anteils des Fondsvolumens. Dieser Betrag setzt sich aus den zum Stichtag 15.05.2020 bereits tatsächlich geflossenen Zahlungen an einzelne Ressorts, zuzüglich der Mittel für den Härtefallfonds, 30% der zum Stichtag 15.05.2020 zugesagten Haftungen und den lt. WFA im Jahr 2020 voraussichtlich erforderlichen Mittel für Fixkostenzuschüsse der COFAG sowie die Kurzarbeit zusammen. Darüber hinaus soll entsprechend der materiell-rechtlichen Grundlage im COVID-19-Fondsgesetz, wonach der Fonds eine Dotierung von bis zu 28 Milliarden Euro erhält, für aus heutiger Sicht noch nicht zu beziffernde Auszahlungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-Krise in Österreich insbesondere für die Handlungsfelder gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-FondsG die Überschreitungsermächtigung beibehalten werden.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde verteilt und in den Grundzügen erläutert. Er ist ordnungsgemäß eingebracht, weil er auch ausreichend unterstützt ist.
Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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