14.04

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es gibt den Spruch: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Von daher ist es vielleicht gar kein Fehler, wenn der Herr Bundesminister kein Wort zum Konsumentenschutz verliert, denn von Worten haben wir eh nichts. Ich denke, die Handlungen sind wichtiger. Zum Konsumentenschutz gibt es ein Budget von 6,5 Millionen Euro, also nicht wirklich viel Geld, aber trotzdem viele Aufgaben, die zu erledigen sind.

Zuerst einmal ein Dank an die Grünen, dass sie es tatsächlich geschafft haben, die Fi­nanzierung des VKI für dieses Jahr abzusichern! Es kommt aber im Herbst der Lack­mustest, denn gleichzeitig seid auch ihr da mitverantwortlich, dass die langfristige Finan­zierung des VKI, die wir ja schon auf den Weg gebracht hätten, bisher nicht gelungen ist.

Herr Minister, es gibt viele Themen in Ihrem Bereich, die man auch ohne Geld erledigen kann. Wir werden derzeit von vielen besorgten Eltern angerufen und gefragt, wie es mit den Stornokosten bei den Maturareisen weitergeht. Da wäre für die Familien natürlich eine richtige Regelung erforderlich, denn wir es haben geschafft, dass, wenn Schulver­anstaltungen gewesen wären, die Kosten übernommen werden, aber die Maturantinnen und Maturanten bleiben derzeit auf den Stornokosten sitzen. Es gibt da zum Teil nicht nachvollziehbare Angebote, Stornokosten zu reduzieren. Da wären Sie gefragt.

Es gibt weitere Themen, und ich darf deshalb auch Entschließungsanträge einbringen. Zu einen einmal: Ich glaube, es werden im Bereich der Schuldnerberatung deutlich mehr Mittel notwendig werden, dazu wird sich meine Kollegin noch äußern.

Ich darf aber folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Treuhandfondsrückerstattung für die ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisa­tion der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Treuhand­rückerstattung von derzeit 10 Euro/Monat auf 15 Euro/Monat erhöht und dieser Betrag im Zweijahresrhythmus evaluiert wird.“

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Ich glaube, das ist wichtig, damit diese bedeutsame Aufgabe der Schuldnerberatung auch in Zukunft funktionieren kann. Sie wird nach der Krise sehr, sehr wichtig sein.

Was auch wichtig ist – und wir merken, dass die Krise bei den Menschen ankommt –: Was macht man, wenn man kein Geld hat? – Man geht zur Bank! Viele ersparen sich aber den Weg zur Bank, weil man heute ja auch vieles elektronisch machen kann, und überziehen ihr Konto.

Ich darf daher auch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überzie­hungszinsen Deckelung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Deckelung der Überzugszinsen bei Bankkonten mit einer Höchstverzinsung geregelt wird, die ident mit dem niedrigsten Effektivzinssatz des Quartals sein soll.“

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Das sind viele Dinge, die in der Praxis sofort wirken und die die Menschen, die jetzt keinen Job und wenig Geld haben, entlasten würden.

Es geht auch um das wichtige Thema der Inkassokosten, und es geht auch darum – und ich glaube, das wird uns noch in einem großen Ausmaß treffen –, den Privatkonkurs weiter zu reformieren. Wir werden viele Unternehmerinnen und Unternehmer erleben, die unter einer Schuldenlast leiden, die sie selbst nicht mehr stemmen können, denen man rasch die Möglichkeit geben muss, sich zu entschulden, damit sie eine neue Exis­tenz starten können. – Herr Minister, wie gesagt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Wir warten auf Ihre Antworten. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

betreffend Erhöhung der Treuhandfondsrückerstattung für die ASB Schuldnerbera­tungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Ös­terreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BGF 2020) samt Anla­gen (183 d.B.) zur Untergliederung 21 Konsumentenschutz

In den Budgetausschussdebatten wurde von Herrn Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz mehrmals die Bedeutung der Institution der österreichischen Schuldnerberatung, gerade in Zeiten der Krise, betont. Diese verbale Wertschätzung geht allerdings mit keiner politischen Maßnahme zur finanziellen Absi­cherung der Schuldnerberatungsvereine und ihrer Dachorganisation Hand in Hand.

Vereine und Institutionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Abfederung der sozialen Krise leisten, müssen sicher sein, dass sie die entsprechende Hilfestellung von Seiten der Bundesministerien erhalten.

Die ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich, ist seit Jahren die zentrale Anlaufstelle für Schuld­nerInnen und Beratung im Falle des Privatkonkurses. Bei letzterem tritt sie auch als Treuhänder auf, d.h. sie verwaltet die Zahlungen der SchuldnerInnen und leitet sie an die MasseverwalterInnen weiter. Für diesen Aufwand erhält die ASB Schuldnerberatun­gen GmbH mindestens 10 €/Monat. Es liegt in der Natur der Sache, dass in den al­lermeisten Fällen, kein höherer als der Mindestbetrag erzielt werden kann. Die Höhe dieses Betrages ist seit rund 18 Jahren unverändert geblieben, was dazu führt, dass die ASB Schuldnerberatungen GmbH mit diesem Betrag kaum mehr ihre Aufwendungen abdecken kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Treuhand­rückerstattung von derzeit 10 Euro/Monat auf 15 Euro/Monat erhöht und dieser Betrag im Zweijahresrhythmus evaluiert wird.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

betreffend Überziehungszinsen Deckelung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BGF 2020) samt Anla­gen (183 d.B.) zur Untergliederung 21 Konsumentenschutz

In Österreich ist es für die meisten BankkundInnen möglich, Ihr Bankkonto bis zu einem gewissen Rahmen überziehen zu können. Dies bequeme Kreditvariante hat jedoch den Nachteil, dass damit unverhältnismäßig hohe Überziehungszinsen fällig werden. Im Jah­re 2018 ergab eine Untersuchung der AK, dass „bei den 47 untersuchten neuen Giro­konten bei 21 Banken“ die Überzugszinsen „zwischen 5,375 Prozent und 13,5 Prozent, im Schnitt bei 10,25 Prozent“1 lagen. Nicht zu vergessen ist, dass bei einer Überziehung über den Kontorahmen im Schnitt noch fünf Prozent an Zinsen zusätzlich veranschlagt werden.

In Zeiten der Niedrigzinspolitik, in der die Banken, aber auch die BankkundInnen „billiges Geld“, d.h. Kredite mit sehr niedriger Verzinsung, erhalten, ist es nicht einzusehen, dass ausschließlich im Bereich der Kontoüberziehung, derart hohe Beträge angesetzt wer­den. Aufgrund der Tatsache, dass vor allem jene Bevölkerungsgruppen, die ohnehin fi­nanziell schwächer sind und nicht über die Möglichkeiten eines Kreditzuganges verfü­gen, diese Variante wählen, ist die Deckelung gerade in der aktuellen Krise von sozialer Bedeutung.

Eine Deckelung der Zinsspannen ist daher unbedingt einzufordern, wobei der niedrigste Effektivzinssatz des Quartals, der bei Schalterkrediten vergeben wird, hier anzupeilen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Decke­lung der Überzugszinsen bei Bankkonten mit einer Höchstverzinsung geregelt wird, die ident mit dem niedrigsten Effektivzinssatz des Quartals sein soll.“

1           https://www.derstandard.at/story/2000078254585/arbeiterkammer-kritisiert-geschmalzene-zinsen-bei-kontoueberziehung

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ing. Martin Litschauer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.