10.51

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist an und für sich wirklich eine gute Idee, nur ist die Ausführung nicht genügend. Die Idee ist, dass jene Betriebe, die aufgrund der Covid-Maßnahmen massive Einbußen erlebt haben, zum Beispiel weil sie behördlich geschlossen wurden, jetzt ein Förderung bekommen. – Super Idee, das unterstützen wir.

Die Umsetzung ist aus drei Gründen ganz schlecht: Erstens, sie ist viel zu bürokratisch und viel zu kompliziert; sie führt dazu, dass alle Kassensysteme von allen Wirten und so weiter zweimal umprogrammiert werden müssen. Das heißt, alle Registrierkassen müs­sen zweimal umprogrammiert werden – und das immer in sehr kurzer Zeit.

Zweitens, es gibt keine Deckelung. Da geht es darum, dass quasi nur noch die halbe Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt wird und der Rest der jeweiligen Firma bleibt. (Abg. Hörl: ... umstellen müssen!) Das bedeutet natürlich, dass große Ketten, die mitun­ter in Österreich gar keine Steuern zahlen, wie wir alle wissen – jedenfalls keine Gewinn­steuern –, wie Starbucks, wesentlich mehr davon haben als ein Kaffeehaus oder auch zehn Kaffeehäuser zusammen. (Abg. Hanger: Wie ist das mit ...?) Es gibt keine Decke­lung dieser Förderung, das heißt, die Großen bekommen am meisten und die Kleinen bekommen am wenigsten. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Das ist der zweite Grund, wes­halb wir das für schlecht halten.

Der dritte Grund ist, dass da ein offensichtlich europarechtswidriges Modell verwendet wird. Im Europarecht ist geklärt, dass jedes Land einen normalen Steuersatz hat und zwei kleinere, begünstigte Steuersätze haben darf. Das, was die Regierung und die Re­gierungsparteien jetzt schaffen, ist ein dritter, obwohl das Europarecht ganz klar sagt, dass es nur zwei geben darf; das bedeutet, es ist offensichtlich europarechtswidrig. Wir wissen also gar nicht, ob diese Regelung in der Praxis überhaupt funktioniert – und aus diesem Grund halten wir die Umsetzung dieser Idee für nicht genügend.

Es gibt einfachere Varianten – wir haben selber eine vorgeschlagen, die dann auch als Abänderungsantrag eingebracht wird. Es ist die Idee, einfach eine Förderung zu ma­chen, nämlich in der Höhe der halben Umsatzsteuer, aber gedeckelt mit 50 000 Euro pro Unternehmen. Das bedeutet, auf in etwa 1 Million Euro Umsatz ist dann die halbe Um­satzsteuer zu zahlen. Das bedeutet, dass eben nicht McDonaldʼs, Starbucks oder andere am meisten bekommen, sondern dass es gedeckelt ist. Es würde mich sehr freuen, wenn sich die Regierungsparteien da besinnen würden und einem Modell zustimmen, das un­bürokratischer ist, weil man keine Kassen umstellen muss, das eine Deckelung hat, sodass nicht die Großen am meisten bekommen, und das nicht europarechtswidrig ist, sondern das vorsieht, dass ganz normal wettbewerbsrechtlich zu prüfen ist, was im An­trag übrigens auch vorgesehen ist. Es würde mich freuen, wenn man den Weg dieser vernünftigen Lösung geht und nicht den Weg, den Sie hier vorschlagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich sage aber ausdrücklich, dass wir die Intention teilen, und der Abänderungsantrag, der eingebracht werden wird, macht das besser, weil jetzt viele Gruppen, die zu Unrecht nicht dabei waren, wie Beherbergungsbetriebe und so weiter, damit auch drinnen sind. Wir unterstützen also diese Ausweitung.

Wir verstehen die Ausweitung auf E-Books nicht, weil E-Books nie ein Problem hatten. Jemand der E-Books verkauft hat, wie Amazon, hat ja während der Covid-Krise dreimal so viel verdient und keinen Einbruch gehabt. Diesen Teil verstehen wir nicht.

Es ist aber auch etwas Positives zu vermelden, und das ist die Antwort auf die Frage: Was ist, wenn diese Umsatzsteuerbegünstigung, wie sie die Regierung jetzt machen wird, ausläuft? Normalerweise muss das an den Konsumenten weitergegeben werden, wenn eine Umsatzsteuer gesenkt wird. Das wird durch die Regelung im Regierungsvor­schlag nicht weitergegeben. Da stellt sich natürlich die Frage, ob das nicht an die Kon­sumenten weitergegeben wird, wenn die Umsatzsteuer dann wieder auf die normale Hö­he anwächst, also quasi erhöht wird.

Diesbezüglich gibt es folgenden von allen Parteien, glaube ich – jedenfalls von Krainer, Kopf, Tomaselli –, unterstützten Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Preiserhöhung durch USt-Begünstigung per 1.1.2021“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicher zu stellen, dass die mit 1.1.2021 vorge­sehene Anhebung der Umsatzsteuer nicht zu einer Preiserhöhung für die KosumentIn­nen ab 1.1.2021 führt.“

*****

Es freut mich sehr, dass es zumindest da ein Einigung gab.

Wie gesagt: Intention: Sehr gut; Durchführung – leider –: Nicht genügend. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kai Jan Krainer, Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend keine Preiserhöhung durch USt-Begünstigung per 1.1.2021

eingebracht im Zuge der Debatte zur Top 2 Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 722/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (242 d.B.)

Begründung

Die ÖVP-Grüne Bundesregierung hat eine Senkung der Umsatzsteuer für einzelne Branchen von 1.7.2020 bis 31.12.2020 vorgesehen. Im Antrag wird die Anwendung des Preisgesetzes, also die Weitergabe der Steuersenkung an die Konsumenten, dezidiert ausgeschlossen.

Umgekehrt wird aber nicht geregelt, dass die anschließende Erhöhung der Umsatz­steuer von 5% auf 10% bzw. 13% mit Beginn des neuen Jahres, nicht an die Konsu­menten weitergegeben wird. Es kann nicht sein, dass die Steuersenkung nicht an die KonsumentInnen weitergegeben wird, die Steuererhöhung aber schon!

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicher zu stellen, dass die mit 1.1.2021 vorgese­hene Anhebung der Umsatzsteuer nicht zu einer Preiserhöhung für die KosumentInnen ab 1.1.2021 führt.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt, steht in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kopf. – Bitte.