Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Frau Ministerin! Wir haben über dieses Thema schon gesprochen und es betrifft uns alle, denn die meisten hier im Raum sind in den Social Media unterwegs, so wie viele Österreicherinnen und Österreicher auch. Sie haben es schon ein wenig skizziert, ich möchte aber noch ein bisschen im Detail nachfragen:

16/M

„Wie stellen Sie sicher, dass es im Rahmen des von Ihnen angekündigten Gesetzes zur Plattformverantwortlichkeit zu keiner Verletzung der Meinungsfreiheit kommt?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Ich möchte es noch einmal ganz deutlich sagen: Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sieht die Freiheit der Meinungsäußerung vor; das steht in Österreich im Verfassungsrang. Es gehört zum Wesen einer freien, liberalen Gesell­schaft, auch Meinungen äußern zu können.

Die Grenze sehe ich aber dort, wo es um Hass, um Hetze, um extremistische, anti­semitische Gedanken geht, die auf derartigen Plattformen verbreitet werden – und das werden wir nicht zulassen. Wir werden den Hetzern das Internet nicht freigeben. Wir werden Lösungen finden, die eine Balance zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung einerseits und dem Schutz vor Hass und Hetze andererseits gewährleisten.

Es gibt da auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union schon Gesetze. Es gibt auch Nachbesserungen. Es darf nicht zu einem überbordenden Löschen und damit einer Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit kommen.

Das ist mit Sicherheit keine leichte Abwägung, die vorzunehmen ist, aber – ich sage es noch einmal –: In einer demokratischen, auch liberalen Gesellschaft, in einem Rechts­staat ist das notwendig und es lohnt sich, das auch mit aller Akribie zu tun und da auch entsprechende Lösungen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kaufmann? – Bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sie haben das vorhin schon in Bezug auf die negativen Informationen, die in der Covid-Krise verbreitet worden sind – es gibt natürlich auch viele positive Meldungen, die verbreitet worden sind –, beleuchtet: Wie sehen Sie da die Rolle der Plattformverantwortlichkeit?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Zunächst kann ich ausführen, dass es zum Teil auch während der Krise eine gute Zusammenarbeit mit Plattformen gab, die darin bestand, dass Inhalte, die wichtig für das Wissen der Bevölkerung waren, auch vorgereiht worden sind, damit der rasche Zugriff auf diese Informationen auch gegeben war.

Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass natürlich gerade auf derartigen Plattformen auch Informationen verbreitet worden sind, die als Brandbeschleuniger gewirkt haben, die der Ausgangspunkt für die Verbreitung von Fakenews, von Verschwö­rungstheorien und Ähnlichem waren. Mir geht es darum, in Zukunft diese Plattformen auch in die Pflicht zu nehmen, dass es auch Ansprechpartner gibt, damit man rasch mit jemandem in Kontakt treten kann, und dass letztlich auch – das ist auch ein Anliegen der Justizministerin – gerichtliche Entscheidungen in diese Richtung durchgesetzt werden können.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 12. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.