Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 2653/J bis 2698/J

Anfragebeantwortungen: 1928/AB bis 1930/AB

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Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 769/A(E) der Abgeordneten Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrlingsgarantie in Zeiten von Corona“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Fuchs, Krainer, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A der Abgeordneten Rendi-Wagner, Kickl, Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend B-VG und Geschäftsordnungsgesetz eine Frist bis zum 13. Juli 2020 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um den Punkt 21 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­der­lich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Es handelt sich dabei um den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 644/A der Abgeordneten Sobotka, Schatz, Blimlinger, Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (341 der Beilagen).

Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 7, 10 bis 12, 13 und 14, 15 und 16, 23 bis 25, 28 bis 32 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von insgesamt 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 156 Minuten, SPÖ 108 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 80 Minuten sowie NEOS 64 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 32 Minuten, die Rede­zeit ist mit 5 Minuten je Debatte begrenzt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls ein­stimmig angenommen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.