14.44

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Wir haben es schon gehört: Die Corona­krise hat uns gezeigt, wie wichtig ein gutes Gesundheitssystem ist, aber auch, wie wichtig die Eigenversorgung im Land ist und wie wichtig die Kreativität unserer Betriebe ist.

Wenn wir heute davon reden, dass gerade in der Coronakrise der Desinfektionsmittel­verbrauch stark gestiegen ist und dass die Anbieter Lieferengpässe hatten und in den Geschäften, in den Drogerien, in den Apotheken diese Mittel sogar ausverkauft waren, so können wir sagen: Es wurde schnell reagiert, auf der einen Seite von der Regierung, vom Nationalrat – von uns –, aber auf der anderen Seite auch von den Apotheken, die dann Desinfektionsmittel selbst hergestellt haben.

Diese Mittel werden aus 95-prozentigem Alkohol hergestellt, aber die Steuergesetze sind auch da zu beachten. Aufgrund der Dringlichkeit und der außergewöhnlichen Situation ist das Verwaltungsverfahren zur steuerfreien Herstellung von Desinfektions­mitteln unbürokratisch gestaltet worden. So wurden in dieser Zeit die Apotheken und auch die Bioethanolhersteller oder Reinigungsmittelhersteller und andere berechtigt, Des­infektionsmittel im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. August 2020 ohne Steuerbelastung herzustellen. Dies ist gegangen, weil die Vergällung der Desinfektions­mittel auch ohne Zollorgane möglich war.

Ja, wir können sagen, wir sind stolz auf unser Land, denn es gibt die Bäuerinnen und Bauern. Gemeinsam mit der Agrana, die die Produktion gemacht hat, ist es möglich gewesen, Desinfektionsmittel rasch herzustellen, weil der Mais und der Weizen und auch die Technologie vorhanden waren. Durch die Gesetzesänderung und die Änderung des Produktionsverlaufes konnten aus dem Bioethanol, der eigentlich als Treibstoff gedacht war, Desinfektionsmittel hergestellt werden. Ich möchte dazu noch sagen: Das hat uns gezeigt, Österreich hat wirklich zusammengehalten, und mit Fleiß und Kraftanstrengung ist diese Sache bewältigt worden.

Diese temporäre Regelung war notwendig, damit wir die Versorgung mit Desinfektions­mitteln sicherstellen konnten. Das heißt aber nicht, dass eine Ausnahme auch gleich zur Regel werden soll. So enthält der Antrag der NEOS keinen hinreichenden Grund dafür, dass wir die Steuerbefreiung unbefristet verlängern.

Wir haben gesehen: Im Ernstfall gibt es die Ressourcen, im Ernstfall gibt es die Kapa­zitäten und natürlich auch die Firmen und Betriebe, die sehr flexibel sind. Wenn wieder so etwas kommt, dann müssen wir darüber nachdenken. Es gibt die Eigenversorgung im Land, und darauf sind wir stolz. (Beifall bei der ÖVP.)

14.47

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.