17.41

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Ministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die SPÖ begrüßt die vorliegende Grundbuchs-Novelle im Großen und Ganzen, wir haben im Justizausschuss auch entsprechend diskutiert, und sie wird auch unsere Zustimmung bekommen.

Worum geht es kurz zusammengefasst? – Bereits in den Jahren 2008 und 2012 wurden Grundbuchs-Novellen beschlossen. Damals wurden die Voraussetzungen für den Einsatz moderner Informationstechnologien in der Grundstücksdatenbank geschaffen und außerdem die Namens- und Treuhänderrangordnung eingeführt. Hauptziel dieser Novelle ist die Stärkung der Treuhänderrangordnung. Sie soll praktikabler ausgestaltet werden, sodass die Vorteile dieser Rangordnung überwiegen und die Papierrangord­nung zurückgedrängt wird. Zu diesem Zweck sieht der gegenständliche Entwurf eine Regelung für den Fall des Todes beziehungsweise des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen.

Vorgesehen sind aber auch Änderungen im Bereich der Antragstellung sowie der Zu­stellung. Genau in diese Richtung gehen meine Bedenken in Hinblick auf die Novelle. Wir haben zwar in der Vorlage den Hinweis, dass es eine Erleichterung bringen soll, allerdings bedeutet das, was als Erleichterung im Zusammenhang mit der Zustellung thematisiert wird, eigentlich eine Gefahr, ein Rechtsschutzdefizit für Bürgerinnen und Bürger. Mein Anliegen ist es, die Konsumentenschutzrechte eben bestmöglich hervorzu­heben und abzusichern.

Damit es vielleicht deutlicher ist: Aktuell wird dem Antragsteller die Erledigung der Grundbuchsgesuche auch dann zugestellt, wenn er vertreten wird, und mit diesem Ent­wurf soll das abgeschafft werden.

Grundbuchsbeschlüsse müssten ab Inkrafttreten der Novelle nicht mehr an die jeweili­gen Parteien, sondern nur noch an die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien zuge­stellt werden. Das wird eben mit dem geringer werdenden Verwaltungsaufwand sowie mit Einsparungen, die aus meiner Sicht aber in keinem Verhältnis zu den mög­lichen Auswirkungen für die KonsumentInnen stehen, argumentiert. Mit Verlaub, es geht da um 150 000 Zustellungen im Jahr und die Kostenschätzung beträgt 300 000 Euro.

Wir wissen, dass in diesem Bereich der Justiz die meisten Einnahmen erfolgen, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler das nicht nur durch ihre Steuergelder, sondern auch durch die zusätzlichen Gebühren – und die sind sehr hoch – finanzieren, daher finde ich es einfach nicht gerechtfertigt, dass man ihnen diese Möglichkeit aus der Hand nimmt.

Es erscheint mir daher die Neuregelung im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis der jeweiligen Antragsteller nicht sachgerecht und äußerst problematisch. Selbst wenn der Wegfall der persönlichen Zustellung und damit einhergehend die Absenkung der Trans­parenz und der Rechtssicherheit nur zu einer geringen Steigerung der Malversationen im Liegenschaftsverkehr führt, wären aber die Auswirkungen in Einzelfällen womöglich existenzbedrohend. Ich denke, diese Kritik, die auch im Begutachtungsverfahren vorge­bracht wurde, sollte man sehr ernst nehmen.

Ich bringe daher einen entsprechenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über die Grundbuchs-Novelle 2020

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschuss­berich­tes 296 d.B. wird wie folgt geändert:

Artikel 1, Änderung des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, wird wie folgt geän­dert:

a) Z 4 entfällt

b) aus Z 5 wird Z 4.

*****

Das Hauptziel der Novelle, die Stärkung der Treuhänderrangordnung, ist also durch­wegs zu begrüßen. Wünschenswert wäre aber eine Änderung im Interesse des Rechts­chutzbedürfnisses der Antragstellerinnen und Antragsteller. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Fischer.)

17.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (223 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchs­umstellungs­gesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2020–GB-Nov 2020) (296 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes 296 d.B. wird wie folgt geändert:

Artikel 1, Änderung des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, wird wie folgt geändert:

a)         Z 4 entfällt

b)         aus Z 5 wird Z 4.

Begründung

Gemäß § 119 Abs. 1 in der derzeit (noch) geltenden Fassung wird dem Antragssteller die Erledigung der Grundbuchsgesuche auch dann zugestellt, wenn er vertreten ist. Dies soll mit dem Entwurf abgeschafft werden, da „dahin ein vermeidbarer Verwaltungs­aufwand zu liegen scheine.“ Von der AK Österreich wurde im Begutachtungsverfahren zurecht ausgeführt, dass man dabei bedenken müsse, dass es sich um jährlich 150.000 Zustellungen handelt. Es erscheint daher die Neureglung vor dem Rechtsschutz­bedürf­nis der jeweiligen Antragssteller nicht sachgerecht und äußerst problematisch.

„Selbst, wenn der Wegfall der persönlichen Zustellung und damit einhergehend die signi­fikante Absenkung der Transparenz und Rechtssicherheit nur zu einer geringen Steige­rung von Malversationen im Liegenschaftsverkehr führt, wären die Auswirkungen in den Einzelfällen wohl meist existenzbedrohend.“

Deshalb wird im Abänderungsantrag betreffend die Änderungen des Allgemeinen Grund­buchsgesetzes 1955 die Z 4 der Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschuss­berichtes gestrichen, welche in § 119 Abs. 1 den Einleitungssatz dahingehend geändert hat, dass der Antragssteller nur dann von Amtswegen zu verständigen sei, wenn er nicht vertreten ist.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Volker Reifenberger. – Bitte.