16. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (360 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schuss­waffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperations­gesetz geändert wird (383 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.