13.18

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Minister! Hohes Haus! Eingangs nur eine Bemerkung zu Klubobfrau Maurer, die gerade wieder herein­gekommen ist: Uns kann in Wahrheit jeder maßregeln, nur Sie, Kollegin Maurer, nicht. Sie haben der kompletten Republik den Stinkefinger gezeigt. Ich glaube, Sie sind wirklich die Letzte, die in unsere Richtung irgendwelche moralischen Ansprüche stellen sollte und stellen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den heute auch von Klubobmann Wöginger angesprochenen 50 Milliarden Euro: Es ist gut und richtig, dass man hilft, aber die Hilfen müssen zielgerecht sein, sie müssen sozial gerecht sein, sie dürfen niemanden ausschließen und sollen auch niemanden bevorzugen. Das ist das, was ich mir unter einer raschen Hilfe vorstelle.

Wie schaut der Faktencheck in der Realität aus? – Ich muss euch sagen, ich bräuchte hier eine halbe Stunde, um den Faktencheck tatsächlich durchgehen zu können, aber ich mache das im Schnellverfahren. Ich fange bei meinen privaten Vermietern an. Die privaten Vermieter werden seit Anbeginn der Epidemie benachteiligt. Natürlich gibt es dann wieder Verbesserungen aufgrund massiven politischen Drucks. Fakt ist aber, dass es eine Benchmark gibt. Da gibt es die bäuerlichen privaten Vermieter, denen ich jeden Cent gönne, keine Frage. Ich bin Vertreter des ländlichen Raums und neide niemandem einen Cent. Diese Benchmark müsste aber auch für die privaten Vermieter nicht bäuerlicher Bereiche gelten.

Wie ist das seit Anbeginn? – Ende März gibt es bereits die erste Verordnung, dass die bäuerlichen Privatvermieter über den Härtefallfonds entschädigt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird kein nicht bäuerlicher Privatunternehmer erwähnt. Man darf nicht ver­gessen: Es gibt 40 000 Privatunternehmer, die 300 000 Gästebetten haben. Das ist die Mehrzahl der touristischen Betriebe in Österreich. (Ruf bei der FPÖ: Ganz recht hat er!) Es war ein langer Kampf unsererseits, bis die Privatzimmervermieter Ende April im Fonds berücksichtigt wurden. Es hat dann bis Mitte Juni gedauert – und dazu haben wir und speziell auch ich einen Beitrag geleistet –, dass die privaten Ferienwohnungs­vermieter im Härtefallfonds berücksichtigt wurden – ein langer Kampf. (Abg. Hörl: Ich war auch dabei! – Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Es müsste sich eigentlich mittlerweile im Ministerium herumgesprochen haben, dass es Privatvermieter gibt. Noch einmal: 40 000 Privatvermieter mit 300 000 Gästebetten. Wie geht das weiter? – Jetzt wird vom Umsatzentgang gesprochen. Was passiert da wieder? – Wieder kommen die privaten Vermieter nicht vor und wieder braucht es auch die Hilfe der Medien (eine vergrößerte Kopie eines Zeitungsartikels mit der Überschrift „FPÖ: ‚Zwei Klassen im Tourismus‘“ auf das Rednerpult stellend), die feststellen: Es gibt eine Zweiklassengesellschaft. (Ruf: Das darf doch nicht wahr sein!) Da sind die Gewerbebetriebe, die privaten Vermieter nicht bäuerlicher Natur und auf der anderen Seite die große Anzahl der Privatvermieter, die auch beim Umsatzersatz vergessen wurden. Das wurde jetzt Gott sei Dank korrigiert – aber ist das notwendig, die permanente Bettelei und dann auch der Vorwurf in unsere Richtung, wir würden nur nörgeln? Da mussten wir etwas erkämpfen und dazu hat es die Hilfe der Medien gebraucht. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiter geht es mit den kleinen Gewerbebetrieben. Folgendes Beispiel, das noch nicht korrigiert wurde (der Redner stellt eine Tafel mit einem Text und der Überschrift „Fixkostenzuschuss – Antrag entspricht nicht den geförderten Kriterien“ auf das Rednerpult): Ein Vermieter von vier Ferienwohnungen mit 28 Betten gilt als Gewer­bebetrieb, ist angemeldet, zahlt die Steuern pünktlich, ist Pflichtmitglied bei der Wirt­schaftskammer und leistet auch die Abgaben im Tourismusverband. Fixkostenzuschuss bekommen diese Betriebe aber keinen – mit dem Argument, dass diese Betriebe steuerrechtlich gemäß Vermietung und Verpachtung abrechnen.

Es bekommen nur all jene Betriebe eine Entschädigung, die in der Verordnung angeführt sind. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Das sind der Reihe nach wieder nur jene, die unter § 21 Land- und Forstwirtschaft, § 22 Selbständige Arbeit und § 23 Gewerbebetriebe fallen. Vergessen hat man § 28 – ich sage bewusst, man hat darauf vergessen –, auf all jene Gewerbebetriebe, die gemäß Vermietung und Verpachtung abrechnen, aber Gewerbebetriebe sind. Diese Kleinen werden immer wieder vergessen. Ich verstehe das nicht, dass die Kleinen – angefangen bei den Privatvermietern bis hin zu den kleinen Gewerbebetrieben – von dieser Regierung immer wieder vergessen werden. Da gibt es eine Spreizung: Die Kleinen bleiben auf der Strecke, man muss das nachjudizieren, und die Großen werden natürlich bedient.

Jetzt noch ein Wort zum Epidemiegesetz. (Der Redner stellt eine Tafel mit einem Text und der Überschrift „So schauen die von der Regierung versprochenen ‚schnellen Entschädigungen‘ aus!“ auf das Rednerpult. – Abg. Loacker: Das ist ja kleiner als beim Anschober!) Sie wissen, es war von Anfang an eine unserer Forderungen, all jene Betriebe zu entschädigen, die gemäß einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaften behördlich, gemäß einem bestehenden Gesetz, geschlossen wurden – zumindest für den Zeitraum, bis diese Verordnung außer Kraft gesetzt wurde. Das war zumeist Ende März der Fall, also hätte man zumindest für diese 16 Tage bereits eine Entschädigung auszahlen müssen.

Wie ist da der Stand der Dinge? – Bis man diesbezüglich in die Gänge gekommen ist, ist es Juli geworden. April, Mai, Juni, Juli – vier Monate sind vergangen, bis das Minis­terium überhaupt eine Verordnung erlassen hat, aus der hervorgeht, wie dieser Verlust, diese Entschädigung zu berechnen ist. Erst dann ist der Erlass gekommen, eine Excel-Verordnung, das ist ein Schreiben, und jetzt teilt man den Betrieben mit, es dauert halt so lange. Bezug nehmend auf Tirol: Dort gibt es 20 000 Betriebe, die einen Entschä­digungsanspruch gestellt haben. Übrig bleiben 4 000, weil man in Tirol letzte Woche beschlossen hat, dass die Gastronomie keine Entschädigung bekommt. So schaut diese Sache aus. Wir müssen permanent nachbessern.

Wundert euch deswegen bitte nicht, dass wir mit der Umsetzung dieser Hilfsmaßnahmen nicht zufrieden sind und vor allem eines nicht akzeptieren können: dass die Kleinen permanent auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Antrag!)

13.25

Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Sie wollen keinen Antrag einbringen?

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Meri Disoski zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.