13.52

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier nun das Kapitel Verfassung. Darin sind die Finanzierung des Weges der Bundesgesetzgebung und auch die verfassungsgerichtliche Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof, enthalten. Da ist Geld eigentlich sehr gut investiert. Wir reden vom Zentrum unseres Staates, vom Kern unserer Republik, die heuer auch ihr 75-jähriges Bestehen feierte – eine Erfolgsgeschichte, wie ich meine.

Die österreichischen Staatsbürger haben Österreich durch viel Arbeit und Leistungs­bereitschaft zu einem sicheren, freien und wohlhabenden Land mit sozialer Sicherheit geformt. Das war die Leistung der Staatsbürger, die in Eigenverantwortung mit großem Engagement agiert haben, die Unternehmen gegründet haben, Arbeitsplätze geschaffen haben und immer mehr als das Notwendige geleistet haben, die Familien gegründet haben, Kinder in die Welt gesetzt haben, sie zu leistungsbereiten Menschen erzogen haben, ihnen beigebracht haben, dass Bildung das Wichtigste ist, dass man damit alles, auch das Überwinden sozialer Schranken, erreichen kann.

Die Leistung von Eltern, die ihre Kinder zu Selbstverantwortung erzogen haben, die ihnen beigebracht haben, dass man sich am besten auf sich selbst und sein Können und nicht auf den Staat verlässt, war das Rezept des Erfolgsmodells Österreich. Dabei wurden die Menschen von einer Bundesverfassung, die genau dies ermöglichte, begleitet: eine, die die Staatsbürger vor staatlichen Übergriffen geschützt hat und sie zu Trägern von umfassenden verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechten machte, die ihnen die persönliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Freiheit brachte. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Verfassung sieht auch Grundrechtseingriffe vor. Es gibt da einen Gestaltungs­spiel­raum des einfachen Gesetzgebers, aber die Verfassung sieht vor, dass diese Eingriffe durch das Gesetz konkret sein müssen. Sie müssen mit ausreichender Bestimmtheit nachvollziehbar umschreiben, warum diese Eingriffe notwendig sind und unter welchen Voraussetzungen sie sich abspielen. Die Eingriffe müssen sich einer strengen Verhält­nismäßigkeitsprüfung stellen, einer sachlichen Rechtfertigungsprüfung, und die Eingriffe müssen stets zeitlich, persönlich und sachlich auf das Allernotwendigste beschränkt sein, was tagtäglich geprüft werden muss.

Das heißt, die Maßnahmen müssen auf konkreten, validen Daten beruhen, die aber auch vorgelegt werden müssen. Es reicht nicht, die Notwendigkeit der Eingriffe in Pressekon­ferenzen zu verkünden und zu behaupten. Das heißt, wir sind von diesen verfassungs­gesetzlichen Erfordernissen im heurigen sozusagen Coronajahr Lichtjahre entfernt.

Eine für die Verfassung zuständige Ministerin, die jetzt nicht anwesend ist, hätte schon mehrmals aufschreien müssen. Gesetze und Recht haben hier im Parlament erschaffen und nicht in Pressekonferenzen verkündet zu werden. Auf diesen Gesetzen basierende Verordnungen entstehen unter anderem zum Beispiel im Gesundheitsministerium, müssen sich aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben entfalten und konkretisieren. Wenn ich mir diesbezüglich die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung anschaue, die den zweiten Lockdown begründet, kann ich nur auflachen, da diese einfach schon aufgrund ihrer Pauschalität und nicht nachvollziehbarer Begründung verfassungswidrig ist.

Hören Sie auch auf – das ist an die Vertreter der Regierungsparteien gerichtet –, Men­schen, kritische Bürger oder Mediziner, die die Regierungslinie hinterfragen, immer für die Ausbreitung der Infektionskrankheit oder für die Notwendigkeit des angeblich notwendigen zweiten Lockdowns verantwortlich zu machen! Menschen, die der Meinung sind, dass man auch in Zeiten einer Infektionskrankheit arbeiten gehen muss, dass die Kinder in die Schule gehen müssen, dass man auch da Familie lebt, Großeltern und Kinder umarmt, sind keine Coronaleugner oder -verharmloser, sondern sie sind verant­wortungsvolle Bürger (Beifall bei der FPÖ), die sich vielleicht nur nicht als gehorsame Untertanen eignen. Das war aber bisher eigentlich immer ein Qualitätsmerkmal, und ich sehe das nach wie vor so.

Vergessen Sie auch in all der Angst und Hysterie, die Sie hier betreffend eine Infek­tionskrankheit schüren, nicht andere Gefahren, die unsere Gesellschaft und unser Erfolgsmodell Österreich langfristig zerstören werden. Der Innenminister hat ja in einer beispiellosen Entgleisung im Frühjahr 2020 Bürger, die vielleicht am Gehsteig nicht den notwendigen Abstand einhielten, als Gefährder, als „Lebensgefährder“ bezeichnet. Er hat dabei die wahren Gefährder unserer Gesellschaft aus dem Blick verloren, und einer dieser Gefährder konnte daher am 2.11. ein grauenhaftes Attentat verüben.

Ich bringe daher zwei Anträge zum Schutz unserer Verfassung und Republik ein. Der erste Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines Verbotsgesetzes für den politischen Islam“

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten die ein Verbotsgesetzes für den politischen Islam schafft, welches die folgenden Punkte beinhaltet:

- die Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele ist verboten

- Moscheen und Organisationen des politischen Islam werden aufgelöst, ihre Neubildung ist verboten

- das Vermögen von Moscheen und Organisationen des politischen Islam wird ein­gezogen

- wer Teil einer Organisation des politischen Islam ist, oder eine solche unterstützt, dem ist die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen, unabhängig davon, ob dieser staatenlos wird“

*****

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderstopp für den politischen Islam durch den NPO-Fonds“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung dahingehend zu präzisieren, dass Zahlungen durch den NPO-Fonds an Organisationen des politischen Islam ausgeschlossen sind.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.59

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung eines Verbotsgesetzes für den politischen Islam

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 10 – Bundeskanzleramt, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2020

Die Bundesregierung will in Folge des islamistischen Terroranschlages in Wien verstärkt gegen Islamisten und islamistischen Terror vorgehen. Der Nährboden für solche Gräuel­taten wurde jedoch bereits vom politischen Islam, der sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Österreich und ganz Europa ausgebreitet hat, gelegt.

Die jüngste islamistische Terrorwelle begann mit der Ermordung eines Lehrers in der Nähe von Paris, darauf folgten drei Tote und sechs Verletzte bei einem Anschlag in Nizza. In Wien-Favoriten stürmen türkische Jugendliche eine Kirche und randalieren, tags darauf rief ein „geistig verwirrter“ Afghane im Stephansdom islamische Parolen und zu Allerseelen kommt es zu einem islamistischen Anschlag in der Wiener Innenstadt, welcher vier Menschleben kostet. Eine Demonstration von Islamisten in Wien gegen die französische Regierung, welcher „Islamophobie“ unterstellt wird, wird wenige Tage nach dem Anschlag untersagt.

Durch den politischen Islam werden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen ent­gegengetreten werden muss. Diese Probleme müssen erkannt, offen angesprochen und gelöst werden. Sie dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Es gilt einer zunehmenden Radikalisierung, dem Entstehen von Parallelgesellschaften sowie einem vermehrten Einfluss aus dem Ausland wirksam entgegengetreten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten die ein Verbotsgesetzes für den politischen Islam schafft, welches die folgenden Punkte beinhaltet:

•           die Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele ist verboten

•           Moscheen und Organisationen des politischen Islam werden aufgelöst, ihre Neubildung ist verboten

•           das Vermögen von Moscheen und Organisationen des politischen Islam wird eingezogen

•           wer Teil einer Organisation des politischen Islam ist, oder eine solche unterstützt, dem ist die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen, unabhängig davon, ob dieser staatenlos wird“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderstopp für den politischen Islam durch den NPO-Fonds

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 17 – Öffentlicher Dienst und Sport, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2020

Die Bundesregierung will in Folge des islamistischen Terroranschlages in Wien verstärkt gegen Islamisten und islamistischen Terror vorgehen. Der Nährboden für solche Gräuel­taten wurde jedoch bereits vom politischen Islam, der sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Österreich und ganz Europa ausgebreitet hat, gelegt.

Dennoch sind Organisationen des politischen Islam nicht von der Förderwürdigkeit durch den NPO-Fonds ausgeschlossen. Dieser wurde eingerichtet, da auch die sogenannten Non-Profit-Organisationen (NPO) von der Corona-Krise wirtschaftlich stark betroffen sind. Bereits aufgrund des erzwungenen ersten Lockdowns, mussten viele dieser Orga­ni­sationen ihren Betrieb stark einschränken bzw. komplett einstellen. Dadurch waren diese mit starken finanziellen Einbußen und dem Fehlen von Sponsoring, Spenden und Mitgliedsbeiträgen etc. konfrontiert gewesen.

Gefördert werden nunmehr gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport und zu den freiwilligen Feuerwehren. Es werden aber auch gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrich­tungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt, mit Zuschüssen bedacht.

Durch den politischen Islam werden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen entge­gen­getreten werden muss. Diese Probleme müssen erkannt, offen angesprochen und gelöst werden. Sie dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Keinesfalls dürfen sie staatlich gefördert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung dahingehend zu präzisieren, dass Zahlungen durch den NPO-Fonds an Organisationen des politischen Islam ausgeschlossen sind.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.