12.59
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Zugegeben, wir werden im Budget 2021 eine Erhöhung haben. Das ist aber, wenn wir die weitere Entwicklung betrachten, nur ein Einmaleffekt. Im Bundesfinanzrahmen zeigt sich die Realität, da wird der Etikettenschwindel sichtbar, weil ab dem Jahre 2022 die Finanzen für das österreichische Bundesheer wieder sinken werden. Das ist deshalb keine kontinuierliche Entwicklung hin zu einem weiteren Aufbau des österreichischen Bundesheeres und seiner Kapazitäten. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Sie haben mit Beginn des Jahres, Frau Ministerin, den verfassungsmäßigen Auftrag des Bundesheeres zur Landesverteidigung infrage gestellt. Es ist damals auch von den drei Oppositionsparteien zu Recht ein Misstrauensantrag gegen Sie eingebracht worden. Sie haben aber auch – ich nehme an, im Auftrag Ihrer Partei, Ihres Bundesparteiobmannes – die Luftraumüberwachung an den Rand des Ruins geführt. Aufgrund der Entscheidung der Nichtnachfolge der Unterschallflugzeuge Saab 105 haben wir uns von den 15 Eurofightern abhängig gemacht, die wir derzeit als einzige Flotte zur Verfügung haben.
Sie haben auch mit einer etwas schnoddrigen Pressekonferenz die Beziehungen zu den Staaten, die diese Firma Eurofighter und Airbus betreiben, eigentlich nicht gefördert. Es wäre besser gewesen, Sie hätten eine Gesprächsbasis mit den Betreiberstaaten gesucht, mit Deutschland oder Italien zum Beispiel, das sind Länder, mit denen wir ja auf europäischer Ebene befreundet sind, mit denen wir ja reden können und auch Geschäfte machen. Sie hätten sich auch Gedanken machen müssen, nicht nur in Bezug auf einen allfälligen Verkauf der jetzigen Eurofighter, sondern auch in Bezug auf die Errichtung einer Gesprächsbasis, einer vernünftigen Gesprächsbasis; Sie hätten mit der Firma auch in Kontakt treten müssen.
Dann hätte die Republik auch ein besseres Standing in Bezug auf die Forderung von Ersatz, von Kostenersatz und von Schadenersatz gehabt, den wir mit dieser Klage, die jetzt abgewiesen worden ist, geltend gemacht haben. Wir müssen ja ins Treffen führen, dass andere Länder diesen Schadenersatz auch bekommen haben. Deshalb ist es schade, dass wir nicht die ganze Bandbreite an Möglichkeiten genutzt haben, um auch den Interessen der Republik zum Durchbruch zu verhelfen.
Wir treten dafür ein, dass die Unterschallflieger eine Nachfolgeregelung bekommen, wir treten auch dafür ein, dass in Bezug auf die Eurofighter alles überlegt wird, was wir damit machen können, entweder eine Stilllegung, einen Verkauf, eine Nachfolge oder auch ein Update der 15 Flieger, die wir haben. Die Grundlagen für all diese Entscheidungen, Frau Ministerin, sind erarbeitet, sie sind unter Mario Kunasek festgelegt worden. Wir brauchen keine Enquete-Kommission, wir brauchen nur eine Entscheidung der dafür verantwortlichen Bundesregierung. Wir brauchen eine Entscheidung der dafür verantwortlichen Ministerin – und das sind Sie.
Im Bereich der Luftraumüberwachung gab es eine positive Erscheinung, das ist die Hubschraubernachbeschaffung, aber auch diese wurde schon unter Mario Kunasek in die Wege geleitet, sie wurde unter Ihrer Ministerschaft jetzt umgesetzt.
Sie haben – zum Zweiten –, Frau Ministerin, auch ein Verfassungsprinzip nicht wirklich verfolgt. Sie haben einem Verfassungsprinzip nicht zum Durchbruch verholfen, nämlich dem Milizprinzip. Wir erheben seit Jahren die Forderung, dass es verpflichtende Milizübungen geben muss – wenn wir diesem Prinzip Folge leisten können und wenn wir es überhaupt mit Leben erfüllen können. Das ist in Ihrer Regierungszeit bisher nicht geschehen. Es wird keine verpflichtenden Übungen im Bereich der Miliz geben und deshalb auch nicht die ausreichende Planbarkeit in diesem Bereich, was sehr schade ist.
Sie haben auch begonnen, wieder die Frage von Kasernenverkäufe aufzuwerfen, Sie verscherbeln wieder das Familiensilber des österreichischen Bundesheeres. In Bezug auf die neuen Aufgaben, die wir bekommen haben, in Bezug auf die Lagerhaltung – das Gesetz haben wir gestern beschlossen –, in Bezug auch auf Ihre Versuche, die Miliz personell aufzubauen, Teiltaugliche in den Dienst des österreichischen Bundesheeres zu bringen, halten wir es für unverantwortlich, dass man jetzt wieder Grundstücke, Kasernen, die bezugsfertig wären, die auch zur Benützung dastehen, verkauft. Sie sollten davon Abstand nehmen, Frau Ministerin, im Sinne der Entwicklung des österreichischen Bundesheeres. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf, aufbauend auf den Appell des Chefs des Generalstabes, folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Robert Laimer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend notwendige budgetäre Mittel für einen verfassungskonformen Zustand des Heeres“
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, eine budgetäre Ausstattung in der Höhe 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
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Ich danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
13.05
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Bösch, Laimer, Hoyos-Trauttmansdorff
und weiterer Abgeordneter
betreffend dringend notwendige budgetäre Mittel für einen verfassungskonformen Zustand des Heeres
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanz-gesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegenheiten, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 18. November 2020
Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 sieht für die UG 14 - Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von 2,6 Milliarden EUR vor. Mit den vorgelegten Budgetzahlen ignoriert die Bundesregierung den katastrophalen Zustand und die dramatische Unterfinanzierung des österreichischen Bundesheeres! Das Bundesheer ist weit weg davon, seine von der Bundes-Verfassung vorgegebene Aufgabe, die militärische Landesverteidigung, auch nur in Ansätzen erfüllen zu können.
Auf Grund der immerwährenden Neutralität ist Österreich verpflichtet alles zu tun, um das eigene Land, die Heimat, zu verteidigen. Dafür bedarf es der militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist.
Das Österreichische Bundesheer ist aufgrund jahrzehntelanger Unterfinanzierung nicht mehr in der Lage seinen verfassungsmäßigen Auftrag vollumfänglich zu erfüllen. Der Generalstab hat in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ und später mit dem Bericht „Unser Heer 2030“ ganz klar die problematische finanzielle Ist-Situation dargestellt.
Im Hinblick auf den Investitionsrückstau im Bereich der militärischen Ausrüstung, des Geräts und der Kaserneninfrastruktur braucht unser Bundesheer für die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit einen erheblichen finanziellen Schub. Viele dringend notwendige Beschaffungsentscheidungen stehen an, sind eigentlich überfällig. Die Milizverbände und -einheiten weisen einen dramatischen Fehlbestand an Personal und Material auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzumachende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Moderne Ausrüstung für Miliz und GWD muss gewährleistet sein, denn sie sind die unverzichtbaren "Arme und Beine" unserer Armee! Diese Maßnahmen sind umgehend umzusetzen.
Es ist jetzt das Gebot der Stunde, das Regelbudget rasch ab 2021 auf 3 Milliarden Euro zu erhöhen und mit Sonderpaketen die Mobilität der Truppe, den Zustand der Kasernen, die Sanitätsversorgung und eine moderne Ausrüstung zu gewährleisten.
Das Ziel muss natürlich auch eine sukzessive Anhebung des Verteidigungsbudgets auf ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2030 sein, damit das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Auftrag wieder erfüllen kann und die österreichische Landesverteidigung über eine langfristige budgetäre Sicherheit verfügt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, eine budgetäre Ausstattung in der Höhe 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.