13.39

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Wieder einmal möchte die ÖVP das wertvolle Familiensilber des österreichischen Bundes­heeres, also die Liegenschaften, verscherbeln. Beispielsweise soll in Salzburg eine Teilfläche der Schwarzenberg-Kaserne verkauft werden, wo das Bundesheer seit vielen, vielen Jahren ein Heereslogistikzentrum betreibt.

Ich darf daran erinnern, dass wir gestern hier im Hohen Haus, und zwar einstimmig, das COVID-19-Lagergesetz beschlossen haben. Das Bundesheer ist aufgrund des COVID-19-Lagergesetzes beauftragt, strategische Reserven an Schutzausrüstung für die Republik einzulagern und diese auch zu beschaffen. Mangels entsprechender Lager­kapazitäten muss dafür auch extern Lagerfläche um teures Geld angemietet werden. In Salzburg hätten wir die entsprechenden Möglichkeiten. Wichtige Erweiterungsflächen gehen dem Bundesheer durch diesen Verkauf verloren.

Besonders katastrophal für das österreichische Bundesheer sind jedoch die Verwer­tungspläne der Liegenschaften in Wien. Diese sollen zu einem Freundschaftspreis an die BIG verschleudert werden. Großer Profiteur dieser Vermögenstransaktion sind die BIG und deren Mutter, die Öbag. Wenn schon Liegenschaften des österreichischen Bundesheeres veräußert werden müssen, was die FPÖ strikt ablehnt, dann müssen diese Liegenschaftstransaktionen am freien Markt stattfinden, wo der freie Wettbewerb und nicht die BIG den Preis bestimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, die BIG wird keinen fremdüblichen Preis zahlen, das wissen Sie ganz genau. Ihre Erklärungsversuche im Budgetausschuss, Stichwort Besserungs­klau­sel, sind vollkommen untaugliche Beschwichtigungsversuche. Aus Sicht des österreichi­schen Bundesheeres gibt es keinen sachlichen Grund für eine Involvierung der BIG.

Frau Minister Tanner, warum wehren Sie sich gegen eine öffentliche Ausschreibung am freien Markt? Sie handeln da nicht im Interesse des österreichischen Bundesheeres.

Die Erhöhung des Bundesheerbudgets basiert nicht auf dem Verhandlungsgeschick der Frau Bundesminister, sondern wird vom österreichischen Bundesheer selbst durch die unterpreisige Verschleuderung von Liegenschaften finanziert.

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf einen Rechnungshofbericht zu den Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement verweisen, in dem festgestellt wird, dass zwei Drittel dieser Kosten dem österreichischen Bundesheer nicht ersetzt wurden, zwei Drittel musste das österreichische Bundesheer aus dem Regelbudget bestreiten. Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenersatz für Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Heeres“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundesministerium für Landes­ver­teidi­gung rückwirkend ab 01.01.2020 und in Zukunft sämtliche Kosten für Assistenz– und Unterstützungsleistungen zu ersetzen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs, MMMag. Dr. Kassegger. Ing. Mag. Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kostenersatz für Assistenz– und Unterstützungsleistungen des Heeres

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegenheiten, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 18. November 2020

Dem Bericht des Rechnungshofes Reihe BUND 2020/38 konnte folgendes entnommen werden:

„Die Bundesregierung beschloss Mitte September2015, zur Bewältigung der Migrations­lage das Bundesheer in einen unbefristeten sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz insbesondere zum Grenzmanagement zu entsenden. Mit August2016 erweiterte die Bundesregierung den Assistenzeinsatz um die Bewachung ausländischer Vertretungen in Wien (beendet Ende 2018), im August 2017 um die Durchführung von Großkontrollen im Landesinneren. Der Assistenzeinsatz dauerte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch an.

Zusätzlich erbrachte das Bundesheer Unterstützungsleistungen, wie Verpflegungs–, Pionier– und Sanitätsleistungen. Das Bundesheer managte auch die Beförderung von rund einer Million Flüchtlingen.

Die Kosten für die Assistenz– und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement betrugen zwischenzweiter Jahreshälfte 2015 und dem Jahr 2017 272,92 Mio. EUR. Davon entfielen rd. 246,37 Mio. EUR auf den Assistenzeinsatz und rd.26,54Mio. EUR auf Unterstützungsleistungen.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung musste 177,84 Mio. EUR, somit knapp zwei Drittel der 272,92 Mio. EUR, aus seinem jährlichen Regelbudget finanzieren, weil das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Finanzen nur teilweise für diese Kosten aufkamen. Das Verteidigungsministerium erhielt für die Assistenz– und Unterstützungsleistungen 90,42 Mio. EUR (rund ein Drittel seiner Kosten) budgetwirksam ersetzt.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundesministerium für Landes­verteidi­gung rückwirkend ab 01.01.2020 und in Zukunft sämtliche Kosten für Assistenz– und Unterstützungsleistungen zu ersetzen.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.