12.18

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Lieber Franz Eßl, am Anfang deines Redebeitrags habe ich geglaubt, ich muss dir heute wirk­lich einmal zustimmen, weil wir auch der Meinung sind, dass dieser Antrag der NEOS falsch liegt. Wie du dann aber gesagt hast, Gerald Loacker hat jetzt eher sozialdemo­kratische Wurzeln, seitdem es die Koalition in Wien gibt (erheitert), habe ich mir gedacht: Nein, das kann nicht stimmen! Da kann ich dir wirklich nicht mehr zustimmen, weil das wirklich nicht zutrifft. Ich meine das nicht böse, wenn ich das sage, denn er weiß ja selbst, was das ist. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, laut „Presse“ haben wir dieses Jahr in Österreich den höchs­ten Stand der Arbeitslosigkeit seit 1946. Wir haben momentan 460 000 Arbeitslose und 340 000 Menschen in Kurzarbeit, zusammengerechnet sind das 800 000 Menschen, die aufgrund dieser Covid-Pandemie in eine wirtschaftliche Situation geraten sind, die für sie nicht tragbar ist, weil sie Einkommensverluste haben.

Wenn ich mir nun den Antrag des Kollegen Loacker anschaue, dann muss ich sagen, es wäre doch wichtig gewesen, zu schauen, dass man Maßnahmen findet, um Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen, und nicht Abwerbungen durch andere Firmen mit einem staatlichen Bonus in Höhe von 450 Euro zu fördern, welcher ausbezahlt wird, wenn je­mand aus der Kurzarbeit die Firma wechselt, also in eine andere Firma in Vollzeitbe­schäftigung geht.

Das ist eine massive Abwerbung von Arbeitskräften, dem werden wir garantiert nicht zustimmen, sondern wir bringen folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive Krankengeldbe­zieherlnnen, ein ,COVID-19-Ausgleich‘ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Ar­beitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“

*****

Das sehen wir als Maßnahmen an, Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die gesund­heitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind explodiert.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind dramatisch. Die Arbeits­losenzahlen explodieren derzeit wie auch schon im Frühjahr. Die Corona-Arbeitslosig­keit, also der krisenbedingte Abstand zum Vorjahr, beträgt 91.000 Personen. Derzeit sind über 457.000 Personen ohne Job. Bis Jahresende wird die Arbeitslosigkeit wohl auf über 500.000 steigen.

Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern.

Die bisherigen Einmalzahlungen für ArbeitslosengeldbezieherInnen oder Notstandshilfe­bezieherInnen waren nicht nur schlecht gemacht, weil bei der ersten im September we­der KrankengeldbezieherInnen erfasst waren, noch die Pfändbarkeit ausgeschlossen wurde und bei der zweiten jetzt im Dezember, die Krankengeldregelung derart kompli­ziert erfolgt und die Pfändbarkeit wieder nicht ausgeschlossen ist, sondern sind vor allem nicht nachhaltig und daher auch nicht armutsvermeidend.

Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere, nachhaltige und armutsvermeidende finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu un­möglich ist, wieder Arbeit zu finden. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.

Es ist daher notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeits­losengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive Krankengeldbe­zieherInnen, ein „COVID-19-Ausgleich“ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Ar­beitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.