13.34

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister, wo immer er sein mag! Ich glaube, jedem ist klar, dass es ohne Impfstrategie – und über diese Impfsituation haben wir ja gestern geredet – und ohne Teststrategie nicht geht. Wenn ich sage, jedem ist klar, dann meine ich auch, dass das jedem in der Kultur, auf die ich mich jetzt konzentrieren möchte, klar ist.

Es akzeptiert auch jeder, dass die Arbeitsmöglichkeiten beschränkt sind beziehungs­weise teilweise auch gar nicht vorhanden sind. Wenn ich sage, das akzeptiert jeder, dann meine ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturbetriebe, ich meine aber auch das Publikum. Auch das Publikum versteht, dass es eine singuläre desaströse Si­tuation gibt, auf die reagiert werden muss.

Es erwartet auch niemand, also zumindest niemand von den Menschen, mit denen ich in den letzten Jahren gearbeitet habe und die ich gut kenne, dass es jetzt unmittelbar wieder losgehen wird. Was aber alle erwarten, ist, dass es, wenn es wieder losgeht, dann auch fair und gerecht ist und dass die Rahmenbedingungen stimmen.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, und die­ser Entschließungsantrag folgt der Idee, dass die Präzisierung des Gesetzes, das wir heute beschließen, das ja dann einer präzisierenden Verordnung bedarf, dass diese Präzisierung durch die Verordnung in die richtige Richtung geht.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nach dem Lockdown: Kultur möglich machen und realistische Rahmenbedingungen setzen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Gesundheitsminister wird aufgefordert, – wenn aufgrund sinkender Infektionszahlen Lockerungen der Maßnahmen gegen Covid-19 in Aussicht gestellt werden – in den entsprechenden Covid-Verordnungen eigene, bran­chenspezifische Regelungen für den Kulturbereich vorzusehen, die die spezifischen Vo­raussetzungen von Kulturbetrieben berücksichtigen. Jedenfalls sollen die Verordnungen – auch nach offenen Gesprächen mit den Betroffenen – folgendes enthalten:

- Klare und rechtzeitige Vorgaben für Kulturbetriebe

- Gleichbehandlung der Kultur

- Vorgaben für zu erstellende Präventionskonzepte

- Niederschwellige Testmöglichkeiten

- Lebensnahe Öffnungszeiten von Kulturbetrieben

Zentraler Ausgangpunkt der Regelungen sollen jedenfalls die von den Kulturbetrieben zu erstellenden Präventionskonzepte sein, die die jeweiligen Bedingungen vor Ort opti­mal berücksichtigen.“

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Ich glaube, man muss eine Sache im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pande­mie noch sagen: Die wird dann gelingen, wenn es uns gelingt, Compliance zu schaffen und Vertrauen zu schaffen. Wenn ich mir anschaue, wie es derzeit auf den heimischen Straßen zugeht und was die Bewegungsdaten zeigen, dann gibt es diese Compliance gerade nicht. Ich glaube, durch eine gute Verordnung, die klarstellt und Fairness walten lässt, können wir diese Compliance jedenfalls in einzelnen Bereichen wiederherstellen. Irgendetwas zu machen, ohne zu erklären, warum, und ohne eine Evidenz zu haben, wird niemand akzeptieren, auch nicht in der Kultur. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Drozda, Genossinnen und Genossen

Betreffend: Nach dem Lockdown: Kultur möglich machen und realistische Rahmenbe­dingungen setzen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1197/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden (629 d.B.), (TOP 3)

Die Kulturbranche ist eine jener Bereiche, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie am stärksten betroffen sind. Theater, Konzertsäle und Opernhäuser müssen geschlossen halten, Kulturinitiativen ihren Betrieb einstellen. In Kinos bleiben die Leinwände ungenutzt nicht nur wegen der behördlichen Vorgaben, sondern auch wegen des mangelnden Filmangebots aufgrund verschobener Dreharbeiten. Selbst Mu­seen können ihr vielfältiges Angebot nicht mehr ihren BesucherInnen präsentieren. KünstlerInnen müssen ihrer künstlerischen Tätigkeit alleine nachgehen – ohne Publikum oder ZuseherInnen und ohne öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Aus­stellungen oder Messen. All das hat auch weitgehende Folgen für alle angeschlossenen Branchen wie z.B. Licht- und Tontechnik, Eventorganisation, Verlage oder Vermittler.

Kulturbetriebe haben seit Ausbruch der Pandemie einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Corona geleistet. Sie haben Veranstaltungen abgesagt, Häuser geschlossen und Sicherheitskonzepte erstellt. Was sie jetzt brauchen, ist eine Perspektive, wie der Betrieb nach dem Lockdown wieder aufgenommen werden kann. Langfristig muss die Bundes­regierung dazu einen umfassenden Maßnahmenkatalog, passgenaue Unterstützungen und ein detaillierteres Konzept entwickeln, damit Österreich auch nach der Pandemie noch als Kulturland bezeichnet werden kann.

Kurzfristig braucht es realistische Rahmenbedingungen, um den Betrieb wieder starten zu können. Wesentliche Punkte dabei sind:

1. Klare und rechtzeitige Vorgaben und Gleichbehandlung der Kultur

Um den Kulturbetrieb wieder aufnehmen zu können, braucht es rechtzeitig klare Vorga­ben, um den Kulturinstitutionen die nötigen Vorbereitungen zu ermöglichen. Es darf da­bei zu keiner Benachteiligung der Kultur im Vergleich zu anderen Branchen kommen. Auch für BesucherInnen und ZuseherInnen sind klare Lösungen und nachvollziehbare Kriterien von großer Bedeutung.

2. Eigene branchenspezifische Regelungen für die Kultur

Bisher wurde die Kulturbranche gemeinsam mit Paintballanlagen, Bädern, Schausteller­betrieben, Indoorspielplätzen und Wettbüros geregelt. Da im Kulturbereich oftmals je­doch andere Voraussetzungen als in anderen Branchen bestehen, braucht es maßge­schneiderte eigene Regelungen analog beispielsweise zu den Sportstätten oder Beher­bergungsbetrieben. Durch diese notwendige Differenzierung können einerseits Infektio­nen verhindert, gleichzeitig jedoch Kultur ermöglicht werden. Kulturelle Veranstaltungen finden in der Regel im Sitzen statt, wobei während einer Vorstellung beispielsweise kaum Kommunikation der BesucherInnen untereinander stattfindet. Darauf muss Bedacht ge­nommen werden und ein eigener Abschnitt in den betroffenen Verordnungen geschaffen werden.

3. Präventionskonzepte als zentraler Ausgangspunkt für sichere Kulturveranstaltungen

Kulturbetriebe haben in den letzten Monaten bewiesen, dass sie hervorragende Präven­tionskonzepte (Zugangsregelungen, Masken, Abstände etc.) zum Schutz ihrer Besu­cherInnen und ZuschauerInnen entwickeln und umsetzen können. Kulturelle Veranstal­tungen sind vielfältig mit jeweils eigenen örtlichen Begebenheiten und Raumkubaturen, unterschiedlicher Personenanzahl und Ausmaß an Interaktion. Daher sind Präventions­konzepte der zentrale Ausgangspunkt für sichere Kulturveranstaltungen. Ziel muss sein, eine Ansteckung von BesucherInnen und ZuseherInnen zu verhindern. Auf welche Art und Weise dieser Schutz am effektivsten vorgenommen werden kann, ist in den Prä­ventionskonzepten festzulegen. Die Präventionskonzepte und sonstige Vorkehrungen, wie beispielsweise das Tragen von ffp2-Masken oder räumliche Vorkehrungen, die im Kulturbereich mit viel Aufwand entwickelt wurden, sind bei der Frage von Eintrittstests zu berücksichtigen. Auch die maximal zugelassene Personenanzahl soll im jeweiligen Präventionskonzept festgelegt werden.

4. Niederschwellige Testmöglichkeiten

Die Bundesregierung muss österreichweit niederschwellige und gut erreichbare Test­möglichkeiten auf Covid-19 schaffen. Für den Kulturbereich im Speziellen müssen ei­gene, gezielte Maßnahmen vorgesehen sein, um eine Testung für den Besuch von Kul­turveranstaltungen zu erleichtern bzw. finanziell beispielsweise durch den Ersatz von Testkosten zu unterstützen.

5. Lebensnahe Öffnungszeiten von Kulturbetrieben

Um Kulturveranstaltungen auch ökonomisch sinnvoll ausrichten zu können, braucht es realistische Rahmenbedingungen. Daher sollen bei abendlichen Ausgangssperren Aus­nahmen für Kulturbetriebe geschaffen werden, um Vorstellungen bis 22 Uhr zu ermög­lichen. Ein solches Modell besteht bereits erfolgreich in anderen Städten wie Barcelona und würde auch zur Entzerrung von Besucherströmen am Abend in den öffentlichen Verkehrsmitteln führen.

Kulturschaffende wollen arbeiten. BesucherInnen und ZuseherInnen sehnen sich nach den Anregungen der Kultur. Kulturbetriebe sollen daher nach dem strengen Lockdown wieder die Möglichkeit bekommen, ihre wichtigen künstlerischen Angebote zu machen. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Gesundheitsminister wird aufgefordert, – wenn aufgrund sinkender Infektionszahlen Lockerungen der Maßnahmen gegen Covid-19 in Aussicht gestellt werden – in den entsprechenden Covid-Verordnungen eigene, bran­chenspezifische Regelungen für den Kulturbereich vorzusehen, die die spezifischen Vo­raussetzungen von Kulturbetrieben berücksichtigen. Jedenfalls sollen die Verordnungen – auch nach offenen Gesprächen mit den Betroffenen – folgendes enthalten:

• Klare und rechtzeitige Vorgaben für Kulturbetriebe

• Gleichbehandlung der Kultur

• Vorgaben für zu erstellende Präventionskonzepte

• Niederschwellige Testmöglichkeiten

• Lebensnahe Öffnungszeiten von Kulturbetrieben

Zentraler Ausgangpunkt der Regelungen sollen jedenfalls die von den Kulturbetrieben zu erstellenden Präventionskonzepte sein, die die jeweiligen Bedingungen vor Ort opti­mal berücksichtigen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.