16.05

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kol­legen im Hohen Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Die Grünen waren mir bislang als die Partei der Basisdemokratie bekannt. Deshalb habe ich, vielleicht in einer gewissen Naivität, gedacht, wenigstens das freiheitliche Programm der direkten Demokratie wird einen hohen Stellenwert in diesem Regierungsprogramm haben. – Wie gesagt: naiv.

Beim genaueren Durchsehen des 300 Seiten starken Regierungsprogramms habe ich kein einziges Mal die Worte direkte Demokratie gefunden, das Wort Demokratie übri­gens auch nur zweimal, und das Wort Volksabstimmung kommt auch kein einziges Mal vor.

Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Mit dieser Regierung heißt es: Kreuzerl am Wahltag verteilt, und jetzt fünf Jahre lang die Goschen halten! Angeblich war das ja auch schon das Motto des Bundeskongresses der Grünen.

Die FPÖ allerdings steht zu ihrem Wort und zu ihrem Programm der direkten Demo­kratie, und deswegen darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Einführung des Rechtsinstruments der Volksinitiative“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die zum Inhalt hat, dass Art. 41 Abs. 1 B-VG dahingehend geändert wird, dass Volksbegehren, die von zumindest 4 Prozent der Stimmberechtigten zu einer National­ratswahl unterstützt werden, aber nicht binnen Jahresfrist vom Nationalrat, bezie­hungsweise Bundesrat, umgesetzt worden sind, einer verpflichtenden Volksabstim­mung zu unterziehen sind.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Liebe Österreicher! Wir, die FPÖ, mögen bei der letzten Wahl zwar ein wenig dezimiert worden sein, aber wir sind stark, weil wir für das Richtige kämpfen, weil wir für euch kämpfen, für Österreich und seine Bürger, weil wir der Meinung sind, dass sie mündig sind, dass sie sich auch zu Sachthemen äußern und ihr Selbstbestimmungsrecht ein­fordern können sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kämpfen für Ihr Recht. (Beifall bei der FPÖ.)

16.07

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Dr. Susanne Fürst, Mag. Philip Schrangl und wei­terer Abgeordneter

betreffend die Einführung des Rechtsinstruments der Volksinitiative

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärung der Bun­desregierung, in der 8. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 10. Jänner 2020

Durch die Verlängerung der Legislaturperioden von vier auf fünf Jahren mit dem Wahl­rechtsänderungsgesetz 2007, wurde den stimmberechtigten Österreichern ein Mitwir­ken an Richtungsentscheidungen, die für ihr Leben von großer Bedeutung sind, unnö­tig erschwert.

In Anerkenntnis der Tatsache, dass direkte Demokratie der beste Weg ist, um die Teil­habe der Bevölkerung am politischen Prozess zu gewährleisten und zu fördern, ist es notwendig, die in der Verfassung dafür vorgesehenen Instrumente aufzuwerten und die dafür notwendigen budgetären Mittel bereitzustellen.

Insbesondere um Volksbegehren, welche als Anliegen direkt aus der Bevölkerung kommen, mehr Gewicht im politischen Prozess zu verleihen, muss sichergestellt wer­den, dass diese zeitnahe parlamentarisch behandelt werden. Eine verpflichtende Volksabstimmung, wenn das Anliegen eines Volksbegehrens von 4 Prozent der Stimm­berechtigten unterstützt wird, aber das Parlament dem nicht mit Gesetzesbeschluss Rechnung trägt, bedeutet die Anliegen der Stimmberechtigten ernst zu nehmen.

Der Freiheitliche Parlamentsklub hat deshalb bereits am 29.02.2012 mit einem selbst­ständigen Entschließungsantrag (1856/A(E) XXIV. GP) den Ausbau der direkten De­mokratie gefordert und dazu ein konkretes Modell vorgelegt.1

Im Gegensatz zum aktuellen Regierungsprogramm für die XXVII. GP sah jenes für die XXVI. GP auch den Ausbau der direkten Demokratie vor. Vor diesem Hintergrund stel­len die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die zum Inhalt hat, dass Art. 41 Abs. 1 B-VG dahingehend geändert wird, dass Volksbegehren, die von zumindest 4 Prozent der Stimmberechtigten zu einer National­ratswahl unterstützt werden, aber nicht binnen Jahresfrist vom Nationalrat, beziehungs­weise Bundesrat, umgesetzt worden sind, einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen sind.“

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A 01856/

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, auch ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.