18.23

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Werte Damen und Herren! Im Antrag der Regierungsparteien, der ja sehr posi­tiv erwähnt worden ist, wurde das Problem schon erkannt, dass sich aktuell viele Fami­lien in einer schwierigen Lage befinden, aber besonders jene, die durch die Coronakrise unverschuldet in finanzielle Nöte geraten sind. Wir werden den Antrag unterstützen, weil auch der Familienhärtefonds verlängert worden ist, weil wieder mehr in den Topf hinein­kommt und weil Familien profitieren, die es wirklich dringend brauchen.

Frau Bundesminister! Kritisch sehen wir aber die Regelung bei der Familienbeihilfe, die automatisch verlängert worden ist. Für die Anspruchsberechtigten ist das sicher eine Erleichterung gewesen, aber als problematisch betrachten wir, dass alle Bezieherinnen und Bezieher davon profitieren und nicht nur jene Familien, die es wirtschaftlich auch am meisten brauchen. Unverständlich ist für uns auch, dass diejenigen, die zu Unrecht Fa­milienbeihilfe bezogen haben, weil der Anspruch inzwischen erloschen ist, diese nicht zurückzahlen müssen. Das finden wir ungerecht, das ist nicht fair, und da können sich die Familien nicht auf die ÖVP verlassen.

Dass Handlungsbedarf beim Familienhärtefonds besteht, sieht man ganz klar und deut­lich in den Anträgen der Oppositionsparteien. Frau Wimmer hat es zuerst schon erwähnt: Diese drei Anträge fordern Ähnliches. In unserem freiheitlichen Antrag wird eine Erwei­terung der Leistung aus dem Familienhärtefonds für jene Familien gefordert, die bereits im Jahr 2020 eine Unterstützung erhalten haben. Diese sollen auch 2021 um eine wei­tere, eine zusätzliche, eine zweite Unterstützungszahlung ansuchen können, denn die Coronakrise hat sich 2021 fortgesetzt, sie dauert immer noch an, und wenn man sich die wirtschaftlichen Prognosen so ansieht, sieht man, dass die Krise noch länger anhalten wird.

Viele Familien haben ihre Rücklagen inzwischen aufgebraucht – Frau Wimmer hat das zuerst schon erwähnt –, das Ersparte ist verbraucht, ist ausgegeben, und viele sind noch immer oder schon wieder arbeitslos oder in Kurzarbeit. Frau Bundesminister! Es kann nicht sein, dass bei der Familienbeihilfe das Gießkannenprinzip angewendet wird und gerade bei jenen Familien, die dringend finanzielle Unterstützung benötigen, gespart wird. (Beifall bei der FPÖ.)

18.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Barbara Neß­ler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.