RN/3

Fragestunde

Inneres

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Fragestunde. Ich darf das Regulativ dafür kurz in Erinnerung rufen: 

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesminister für Inneres, den ich an dieser Stelle herzlich in unserer Mitte begrüße, vom Rednerpult der Abgeordneten aus. 

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfrage jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen – es wird mit einem hoffentlich dezenten Zeichen der Glocke funktionieren.

Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 93/M, das ist jene des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann.

RN/4

Anfrage 93/M

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Die leidgeprüfte österreichische Bevölkerung weiß darüber Bescheid, dass Sie in Ihrer Funktion als Innenminister in den letzten Jahren Hunderttausende Asylanträge in Österreich zu verantworten haben, weil unzählige Völkerwanderer gemeint haben, sich Österreich als – unter Anführungszeichen – „Zufluchtsort“ auszusuchen, Tausende Kilometer zurückzulegen und sich hier in die soziale Hängematte zu legen. Gleichzeitig sind aber mit diesen Völkerwanderern, die meines Erachtens zum allergrößten Teil illegal in Österreich aufgeschlagen sind, Tausende, ja Abertausende Islamisten mit nach Österreich beziehungsweise auf den europäischen Kontinent geströmt. 

Wir Freiheitliche haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an Gesetzesinitiativen, parlamentarischen Initiativen gestartet, um ein Verbot des politischen Islam zu gewährleisten. Sie haben sich immer dagegen ausgesprochen. Deswegen meine Frage an Sie, Herr Bundesminister:

„Wie können Sie es in Ihrer Funktion als Innenminister sachlich argumentieren, dass Sie sich – bei gleichzeitigem Import von zehntausenden Islamisten in unser Land – vielfach und über Jahre hinweg vehement gegen ein von der FPÖ mittels Gesetzesinitiativen eingefordertes Verbotsgesetz für den politischen Islam ausgesprochen haben?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzter Herr Abgeordneter Darmann, vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich einen gewissen kritischen Unterton in der Frage orte, gibt sie mir die Gelegenheit, mich sehr herzlich zu bedanken. 

Ich möchte mich besonders bei Bundeskanzler Christian Stocker bedanken, der zuletzt die Initiative ergriffen hat, darauf einzuwirken, den politischen Islam zu verbieten (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS]), wo es auch zahlreiche Maßnahmen und Initiativen dazu gegeben hat. 

Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zu bedanken, die gerade in den letzten Jahren im Kampf gegen den legalistischen Extremismus zahlreiche Initiativen gesetzt hat. Es geht um den legalistischen Extremismus – Sie kennen das –, Sie haben den politischen Islam angesprochen, aber ich nenne an dieser Stelle auch die Muslimbruderschaft, die auch als intellektuelle Vorfeldorganisation des Islamismus, der Islamisten fungiert, so wie es auf der anderen Seite die Identitären als intellektuelle Vorfeldorganisation für die Rechtsradikalen gibt. Es ist notwendig, konsequent Maßnahmen gegen den legalistischen Extremismus zu ergreifen und zu setzen.

Das Verbot des politischen Islam scheint aus unserer Sicht wirklich ein Instrument zu sein, nämlich mit unterschiedlichen Bereichen, in denen Maßnahmen notwendig sind, um dagegen vorgehen zu können. Frau Bundesministerin Bauer hat da die Federführung übernommen und bereits eine 24 Maßnahmen umfassende Punktation mit Möglichkeiten, da ganz konkret vorzugehen, skizziert. 

In unserem Bereich sehe ich in erster Linie Bereiche wie das Vereins- und Versammlungsgesetz oder auch das Symbole-Gesetz, um eben gegen derartige Strömungen vorgehen zu können. Der politische Islam und islamistische Tendenzen sind eine der größten Gefahren, Bedrohungen, die wir haben, daher ist es notwendig, mit allem Nachdruck entgegenzuhalten. Das tun wir als Gesetzgeber, aber das tun wir auch als Polizei, vor allem als Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ist eine Zusatzfrage gewünscht?

RN/4.1

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Zur Zusatzfrage sei mir gestattet, diese einzubegleiten: Herr Bundesminister, Sie haben von allem notwendigen Nachdruck im Kampf gegen den politischen Islam gesprochen. Das hören wir von dieser Regierungskonstellation aus ÖVP, SPÖ und NEOS seit 19 Monaten. Davor hat man das von ÖVP und Grünen gehört, dass da Initiativen gesetzt werden. – Viele Ankündigungen, nichts ist geschehen. 

Wann wird es so weit sein, dass endlich eine Gesetzesvorlage das Hohe Haus erreichen wird, die tatsächlich Verbot des politischen Islam genannt werden kann?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Auch da orte ich einen gewissen kritischen Unterton, Herr Abgeordneter. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Nemeth [FPÖ]: Ah geh!) An dieser Stelle ist es mir aber wirklich wichtig, jene Dinge zu erwähnen, die geschehen und passiert sind. Ich möchte das noch einmal wiederholen: Sie wissen, es war eine große Mehrheit in diesem Haus, die beschlossen hat, die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst mit 1. Dezember 2021 einzurichten. Diese hat in diesem Bereich viele Maßnahmen gesetzt, um gegen legalistischen Extremismus vorzugehen, und sie hat auch Anschläge ganz konkret verhindert. Ich glaube, das darf man nicht geringschätzen, im Gegenteil, diese Direktion hat damit auch Leben gerettet – in guter, enger Zusammenarbeit mit vielen anderen. 

Ja, aber es sind auch gesetzliche Maßnahmen vonnöten, Sie haben das angesprochen. Daher – noch einmal – bin ich dem Herrn Bundeskanzler sehr dankbar, dass er da mit seiner Initiative Verbot des politischen Islam Tempo hineingebracht hat. Es ist aber notwendig, dass unter diesem Dach Verbot auch einzelne Gesetzesmaterien verschärft werden. Ich habe das Vereinsgesetz und Versammlungsgesetz erwähnt, bei denen wir derzeit in der Abstimmung sind, um Verschärfungen vorzunehmen, um eben auch in die Struktur besser hineinzukommen. 

Es sind auch immer wieder potenzielle Gefährder verhaftet worden. Sie wissen das, Sie sind auch Teil des Unterausschusses, in dem Sie detaillierte Informationen dazu bekommen, was geschehen ist und welche Maßnahmen ergriffen worden sind – polizeilich repressiv, aber – auch das möchte ich betonen – natürlich sind auch in der Prävention durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, aber auch durch die Landesämter für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Maßnahmen gesetzt worden. Wir gehen natürlich auch in die Schulen hinein und müssen dort präventiv arbeiten, weil wir, wenn wir uns die letzten Ereignisse ansehen, merken, dass die Radikalisierung in vielen Bereichen digitaler wird und leider auch deutlich Jüngere betrifft.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur zweiten Anfrage, 96/M, jener des Abgeordneten Andreas Minnich. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/5

Anfrage 96/M

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Innenminister und auch Gratulation, Herr Innenminister, zu den niedrigsten Asylzahlen seit 20 Jahren! Erstmals wurde eine Minuszuwanderung erreicht. (Beifall bei der ÖVP.) Es haben mehr Personen Österreich verlassen, als Asylanträge in unserem Land gestellt worden sind. Ich glaube, das ist ein ganz großer Erfolg, und da gilt es, auch Ihnen Danke zu sagen. 

Zu meiner Hauptfrage: 

„Auf EU-Ebene wurde im August für wehrfähige Männer aus der Ukraine eine neue Regelung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Änderung der Vertriebenen-Verordnung kürzlich ebenfalls beschlossen. Können Sie uns einen aktuellen Überblick zur neuen Regelung geben?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Zunächst zu ihrer Eingangsbemerkung, Herr Abgeordneter Minnich: Ich möchte diesen Dank sehr, sehr gerne weitergeben – ich halte das für notwendig und wichtig –, nämlich an jene, die tagtäglich Arbeit für die Sicherheit tun und dafür, dass wir die illegale Migration massiv zurückdrängen konnten. Es sind polizeiliche Maßnahmen, aber durchaus auch behördliche Maßnahmen, die im Kampf gegen Asylmissbrauch ergriffen worden sind. Letztlich danke ich aber auch Ihnen, weil auch der Gesetzgeber national und auch auf europäischer Ebene der Polizei und den Behörden diesbezüglich neue Möglichkeiten gegeben hat.

Nun zu Ihrer konkreten Frage, die Sie im Zusammenhang mit der Vertriebenen-Verordnung gestellt haben: Grund für die Vertriebenen-Verordnung war ja – das wissen Sie – der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Innerhalb weniger Tage nach Beginn dieses furchtbaren Krieges haben die europäischen Innenminister die sogenannte Vertriebenen-Verordnung erstmals in der Geschichte in Kraft gesetzt, um kriegsvertriebenen Menschen, vor allem Frauen und Kindern, die vor Krieg fliehen, auch rasch und unbürokratisch helfen zu können. 

Diese Vertriebenen-Verordnung wurde immer wieder verlängert, und im Frühjahr dieses Jahres ist auf EU-Ebene die Debatte: Wie gehen wir damit um?, wieder angestanden. Im Sinne der Länder und der Menschen in diesen Ländern, die in diesen Jahren intensiv geholfen haben, aber vor allem auch im Sinne der Ukraine ist man zum Schluss gekommen, dass es in dieser Vertriebenen-Verordnung keinen Automatismus mehr geben soll, nämlich keinen Automatismus mehr für Männer im wehrfähigen Alter aus der Ukraine, weil diese Männer in ihrem Heimatland benötigt werden, um ihr Land auch entsprechend zu verteidigen. 

Ganz aktuell: Heute gab es im Hauptausschuss einen Beschluss dazu, dass es diesen Automatismus eben nicht mehr gibt. Das ist eine wesentliche Initiative, die vor allem von Tschechien, Deutschland, Österreich und Polen im März dieses Jahres ausgegangen ist und wozu es den diesbezüglichen Beschluss im Juni gegeben hat. 

Für jene, die Schutz benötigen, wurde die Vertriebenen-Verordnung bis März 2028 verlängert – auch das ist wichtig, zu sagen. Wichtig ist auch, dass heute im Hauptausschuss auch beschlossen wurde, dass es keinen Doppelbezug in mehreren EU-Staaten mehr geben soll. Auch das ist wichtig für ein Funktionieren und letztendlich für die Glaubwürdigkeit dieses Systems. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter, ist eine Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Minnich [ÖVP]: Ja, vielen Dank!) – Bitte schön. 

RN/5.1

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Kriegsvertriebene aus der Ukraine können seit Oktober 2024 unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus umsteigen. Welche Voraussetzungen sind das und wie viele Personen haben die Möglichkeit, umzusteigen, bereits genützt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielleicht beginne ich die Beantwortung dieser Frage so, dass ich einmal versuche, zu erklären, warum es überhaupt dazu gekommen ist, dass wir diese Möglichkeit geschaffen haben, diese Rot-Weiß-Rot-Karte plus ins Leben gerufen haben: um Menschen, die aus der Ukraine kommen, die mittlerweile über längere Zeit in Österreich sind und hier auch Teil des Arbeitsmarktes geworden sind, einen anderen Aufenthaltstitel zu ermöglichen, um nämlich aus der sogenannten Grundversorgung, bei der die öffentliche Hand für die Unterstützung zuständig ist, in die Selbstversorgung zu kommen. 

Das ist in vielen Fällen gelungen. Die Voraussetzung ist neben den allgemeinen Voraussetzungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wie Krankenversicherung, Unterhaltstitel und Deutschkenntnisse auch, dass man, wenn man zwei Jahre hier in Österreich ist, davon zumindest ein Jahr gearbeitet haben muss. Das ist die Voraussetzung dafür, dass man diesen neuen Aufenthaltstitel bekommt. 

Mittlerweile haben mit Stand Ende September 2026 mehr als 11 900 Kriegsvertriebene diese Rot-Weiß-Rot-Karte plus, was dazu führt, dass sie schneller und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können und nicht mehr auf die öffentliche Unterstützung angewiesen sind – also wirklich ein ganz konsequenter Weg aus der Grundversorgung letztendlich in die Selbstversorgung. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Wotschke. – Bitte schön. 

RN/5.2

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Minister, ich würde direkt anschließen, nämlich an die Frage von der Grundversorgung in die Selbstversorgung, also dass man schaut, dass Asylwerber auch arbeiten gehen, eben nicht nur Sozialhilfe beziehen, sondern selber erwerbstätig sind. 

Da gibt es in der Grundversorgung ja eine Regel, die, denke ich, alle kennen, nämlich die Freibetragsgrenze von 110 Euro, bei der, wenn man eben zu viel verdient – unter Anführungszeichen – Leistungen der Grundversorgung gekürzt werden können. Wenn man über circa 500 Euro verdient, kann diese Leistung auch völlig gestrichen werden. 

Die Konsequenz wäre dann, dass man eben diese Grundversorgungsleistung verliert, das heißt also, vor allem die Unterkunft verliert, aber vielleicht gar nicht genug verdient, um sich selber eine andere Unterkunft finanzieren zu können, was wiederum ein riesiges Hindernis dafür ist, dass diese Personen arbeiten gehen werden. Das ist ja genau, was wir wollen: dass diese Personen raus aus der Grundversorgung und hinein ins Erwerbsleben kommen, um dann auch diesen neuen Titel – die Rot-Weiß-Rot-Karte plus – nutzen zu können. Dafür müssen sie aber eben bereits gearbeitet haben. 

Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie Ihr Ressort und wie Sie persönlich diese Freibetragsgrenze als Regel sehen und ob man da nicht etwas ändern sollte.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich korrigiere Sie ungern, aber ich glaube, da muss man zwei Dinge auseinanderhalten: In der Frage, die Sie mir gestellt haben, geht es, glaube ich, um die Vertriebenen aus der Ukraine und nicht um Asylwerber. Das sind zwei unterschiedliche Gruppen, denn in Österreich haben Asylwerber mittlerweile die sogenannte Arbeitspflicht. Das heißt, wenn Asylwerber in der Bundesbetreuung sind, in der Grundversorgung, dann müssen sie auch sozusagen einer Arbeit nachgehen, beispielsweise in Traiskirchen auch entsprechend vor Ort mithelfen. Viele Bundesländer haben sich dieser Vorgangsweise angeschlossen. Sie wissen, das ist in der sogenannten 15a-Vereinbarung betreffend die Grundversorgung auch geregelt. 

Auf der anderen Seite haben wir jetzt die Vertriebenen-Verordnung für die ukrainischen Staatsbürger, die Sie angesprochen haben, und da gibt es in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedliche Grenzen, die eingeführt worden sind. Ich halte sehr viel davon, alles zu tun, damit möglichst viele die Möglichkeit haben, sich durch den Arbeitsmarkt selbst versorgen zu können, wenngleich es natürlich manchmal auch schwierig ist, wenn man beispielsweise Betreuungspflichten für kleine Kinder oder auch ältere Menschen hat. Da ist es immer wieder das Ziel in der Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bund, auch möglichst – möglichst! – einheitliche Regelungen zu finden, damit möglichst viele am Arbeitsmarkt Fuß fassen; mittlerweile sind es fast 12 000. Ich habe es gesagt: Das ist schon eine ordentliche Zahl, aber das soll noch mehr werden. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte sehr.

RN/5.3

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Herr Minister, wir haben gerade über die Regelungen für Ukrainerinnen und Ukrainer gesprochen, die in Österreich Schutz vor dem russischen Angriffskrieg suchen. Schutz bedeutet aber mehr als ein Aufenthaltstitel, Schutz bedeutet auch, dass sich Menschen aus der Ukraine in Österreich sicher fühlen können, auch vor unseren eigenen Behörden. 

Am 8. Oktober wurden in Wien zwei ukrainische Journalisten festgenommen. Laut ihrer Schilderung haben maskierte bewaffnete Kräfte ihr Auto gestoppt, die Scheiben eingeschlagen und sie gewaltsam herausgeholt. Einer der beiden ist durch Glassplitter schwer verletzt worden und musste im Gesicht genäht werden. Einen Tag später waren beide wieder frei, weil sich der Verdacht laut Medienberichten nicht erhärtet hat. Jetzt stelle ich Ihnen durchaus mit kritischem Unterton die Frage:

Wieso braucht es für die Festnahme zweier unbewaffneter Journalisten eingeschlagene Autoscheiben und einen Verletzten, und wer hat diese Vorgangsweise angeordnet? (Abg. Kogler [Grüne]: Bravo!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Abgeordnete Maurer, Sie haben fast alles skizziert, aber nicht alles. Es hat ja insgesamt – ich gehe davon aus, das wissen Sie wahrscheinlich – vier Festnahmen innerhalb einiger Tage gegeben. Die ersten beiden Festnahmen waren, glaube ich, am Montag und die zweiten Festnahmen am Donnerstag, wobei die ersten festgenommenen ukrainischen Staatsbürger – nach Stand von gestern – nach wie vor in Untersuchungshaft sind, die anderen beiden Personen wieder freigelassen wurden. 

Da es konkrete Verdachtsmomente gegeben hat, haben diese Verhaftungen auch stattgefunden, und – ich habe das an anderer Stelle schon gesagt und wiederhole das hier sehr gerne – ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die österreichische Polizei nicht auch da nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorgegangen ist. (Ruf: Klassisch! – Abg. Kogler [Grüne]: Das ist ja verhältnismäßig!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 3. Anfrage, jene mit der Nummer 91/M des Herrn Abgeordneten Maximilian Köllner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/6

Anfrage 91/M

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Guten Morgen, Herr Innenminister! Danke, Herr Präsident! Der neue Asyl- und Migrationspakt der Europäischen Union ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Darüber hinaus streben Österreich und weitere EU-Staaten sogenannte Rückkehrzentren, Return Hubs, sowie die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten an. Großbritannien wollte vor wenigen Jahren Asylverfahren nach Ruanda auslagern. Dieses Modell war allerdings ein Negativbeispiel, ich würde sogar sagen, ein Rohrkrepierer: Rund 700 Millionen Pfund Kosten für das Programm standen lediglich vier freiwillige und null zwangsweise Ausreisen gegenüber. 

Mit welchen Ländern führen Sie bereits Gespräche über Drittstaatenabkommen? Wie ist der Verhandlungsstand? Was sind die Ziele? Und welche Kriterien legen Sie hinsichtlich Kosten und Wirksamkeit zugrunde?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Mit welchen Ländern sind Sie bereits im Gespräch, um Drittstaatenabkommen im Rahmen der kürzlich in Kraft getretenen EU-Rückkehrverordnung bis Ende des Jahres für Österreich umzusetzen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielleicht auch nochmals Folgendes sehr, sehr grundsätzlich, Herr Abgeordneter: Sie haben recht, mit dem Asylpakt, der mit 12. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist, ist es möglich, Asylverfahren auch außerhalb der Europäischen Union durchzuführen. Das ist der eine Teil. 

Mit der Rückkehrverordnung, die letztendlich in diesen Tagen in Kraft treten wird – das ist eine Initiative von Kommissar Magnus Brunner –, wird es möglich sein, auch sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union einzurichten. Das heißt, in wesentlichen Bereichen hat sich die Rechtslage auf europäischer Ebene jetzt im Vergleich zu noch vor einigen Jahren, für die Sie ein Beispiel hier genannt haben, als etwas nicht funktioniert hat, völlig verändert. 

Damit das aber funktioniert, haben wir, und Österreich ist Teil davon, bereits vor Monaten auf europäischer Ebene eine sogenannte Gruppe der Umsetzer gebildet – Teile sind Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Griechenland und Österreich –, um ganz konkret diese rechtlichen Möglichkeiten, die es jetzt auch gibt, in die Umsetzung zu bringen. 

Wir können lange darüber reden, ob es funktioniert oder nicht funktioniert, entscheidend ist, dass Dinge auch passieren. Und damit das passiert, braucht es eben viele Gespräche, und derzeit werden mit vielen Ländern diesbezüglich Gespräche geführt. Sie werden aber auch verstehen, dass diese Gespräche, damit sie erfolgreich sind, nicht so wie manche in der Vergangenheit, auch durchaus diskret geführt werden. 

Das Ziel ist aber auch ganz klar: dass wir bis Ende dieses Jahres zumindest konkret ein Land außerhalb der Europäischen Union haben werden, mit dem wir im nächsten Jahr auch in die Umsetzung betreffend entweder Rückkehrzentrum oder Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union gehen – Gespräche werden auch in beide Richtungen geführt. Das Ziel ist klar: Wir brauchen ein strenges, glaubwürdiges Asylsystem für Österreich, aber auch für die gesamte Europäische Union, damit wir auch wieder entsprechend Herr im eigenen Haus sind, wie das der Bundeskanzler zuletzt auch immer wieder gesagt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Abgeordneter Köllner? – Keine. 

Dann folgt die erste Zusatzfrage, gestellt von Herrn Abgeordneten Schuh. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/6.1

Abgeordneter Mag. Harald Schuh (FPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Für die Umsetzung von Rückkehrabkommen ist es meiner Meinung nach notwendig, eine belastbare Datengrundlage über die in Österreich aufhältigen Personengruppen zu haben. In diesem Zusammenhang habe ich Ihnen mehrfach die Frage gestellt, wie viele Asylberechtigte in Österreich aufhältig seien. Immerhin untersteht Ihnen als Innenminister einerseits das Melderegister als auch das Personenstandsregister. Dennoch behaupten Sie wiederholt, dass Sie die Antwort auf meine Frage nicht wissen. Deswegen versuche ich es jetzt noch einmal öffentlich, meine Frage zu stellen:

Wie viele Asylberechtigte sind aktuell in Österreich gemeldet?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sie wissen, und ich habe Ihnen das auch schon in mehreren parlamentarischen Anfragebeantwortungen mitgeteilt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Er ist so diskret, der Umsetzer!), dass diese Frage so, in dieser Art, nicht zu beantworten ist, und das kann ich auch hier an dieser Stelle noch einmal untermauern. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sehr diskret! – Abg. Darmann [FPÖ]: Das war nur diskret! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Brandweiner. – Bitte schön. 

RN/6.2

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Geschätzter Herr Innenminister! Neben der Arbeit an den Rückkehrzentren haben Sie auch Abschiebungen direkt in die Heimatländer forciert, unter anderem auch nach Syrien und Afghanistan. Welche Fortschritte gibt es diesbezüglich?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Brandweiner [ÖVP]: Na, die FPÖ interessiert das eher weniger!) – Bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Wenn sich alle wieder beruhigt haben, darf ich die Frage auch beantworten. Abschiebungen, Außerlandesbringungen sind zentraler Bestandteil einer funktionierenden, gerechten und auch strengen und harten Asylpolitik.

Sie wissen, dass das ganz entscheidend ist, damit für jene, die kein Aufenthaltsrecht haben, auch klargestellt ist, dass sie das Land wieder verlassen müssen. Das ist in manchen Ländern eine besonders herausfordernde Situation, aber es ist gelungen, dass beispielsweise – ich glaube, es wurden Syrien und Afghanistan angesprochen – erstmals wieder nach Syrien abgeschoben wurde. Erstmals: Nach dem Fall des Assad-Regimes war Österreich das erste europäische Land, dem es gelungen ist, verurteilte Straftäter direkt nach Syrien abzuschieben. Das sind bisher Einzelfälle – direkt nach Syrien –, aber wir wissen auch, dass das vom Einzelfall zum Regelfall werden muss. Daher haben wir mit den syrischen Behörden entsprechende Kontakte. 

Ähnlich verhält es sich mit Afghanistan. Da war Deutschland das erste europäische Land, das direkt nach Afghanistan abgeschoben hat, mittlerweile tun es mehrere europäische Länder. Das ist insofern eine besondere Herausforderung, weil es da nur auf technischer Ebene Gespräche gibt, aber auch diese sind notwendig, damit wir verurteilte Straftäter direkt nach Afghanistan abschieben können. Auch da sind es noch Einzelfälle und auch da muss es zum Regelfall werden. Daher gibt es weiter diese technischen Gespräche auf technischer Ebene, die vielfach kritisiert werden, die ich aber für absolut notwendig halte – einerseits durch die einzelnen Mitgliedsländer, aber beispielsweise auch durch die Europäische Kommission. 

Warum ist das wichtig? – Weil es auch ein ganz klares Signal sendet, nämlich an jene, die sich auf den Weg machen – aus Flüchtlingslagern beispielsweise, von Jordanien oder der Türkei Richtung Österreich –, dass es eben keinen Sinn macht, sich auf den Weg zu machen, weil man wieder in die Heimat zurückkehren muss. Das sind ganz wichtige Signale, mit denen man auch die Erzählungen der Schlepper durchkreuzt. Schlepper haben die Erzählung, dass sie sagen, wir bringen dich nach Europa und du kannst bleiben. Wir müssen diese Erzählungen durchbrechen, und genau mit solchen konsequenten Abschiebungen, Außerlandesbringungen gelingt uns das letztendlich auch. Im letzten Jahr waren das 14 000, und ich habe gestern – ich glaube, es war gestern – erst berichtet, dass mittlerweile allein heuer 3 000 Straftäter Österreich verlassen mussten. Das sind fast zehn pro Tag. Auch das ist ein Beispiel dafür, wie konsequent hier Abschiebungen, Außerlandesbringungen durchgeführt werden. 

Das ist nicht meine Leistung, das ist die Leistung unserer Behörden, unserer Polizei, denn Abschiebungen sind harte Arbeit, extrem harte Arbeit, weil auch gefährliche Straftäter darunter sind. Daher kann ich nur alle ersuchen, mit diesem Thema so umzugehen, wie es notwendig ist, nämlich mit Ernsthaftigkeit, aber mit der entsprechenden Konsequenz. (Abg. Brandweiner [ÖVP]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Steiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/6.3

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Ich habe Ihren Antworten jetzt ein bisschen gelauscht und habe gemerkt, dass Sie ein diskreter Umsetzer sind, also sehr diskret mit Zahlen, im Umgang mit Zahlen, aber Sie sind ja dann bei den Umsetzern auf EU-Ebene dabei, und ich bin gespannt, was rauskommt. Sie feiern sich ja jetzt schon für Ihre Rückführungsabkommen ab, und Sie wollen dann – wie haben Sie gesagt? – der strengste und härteste Abschiebepolitiker in Österreich sein. (Abg. Schmuckenschlager [ÖVP]: Stell einmal die Frage!) 

Dann habe ich mir einmal die transparenten – oder nicht so transparenten und diskreten – Zahlen von Ihnen angeschaut: Sie überweisen ja jährlich eine riesengroße Summe an die Asylkoordination Österreich. Das waren bei unseren Überprüfungen im Ausschuss gesamt 8,5 Millionen Euro plus 25 000 Euro an Leistungsvereinbarungen. (Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich komme schon zur Frage: Wie viele Steuergelder fließen aus Ihrem Ressort im Jahr 2026 direkt oder indirekt an die Asylkoordination Österreich sowie an die sogenannten Asyltaxis, also organisierte Transportleistungen für Asylwerber (Abg. Erasim [SPÖ]: Die Fragezeit ist vorbei!), und werden Sie diese Zahlungen auch im Jahr 2027 und 2028 fortsetzen, so Sie noch Minister sind? (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist eine indiskrete Frage!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Da ich nicht genau weiß, Herr Abgeordneter, was Sie mit Asyltaxis meinen, kann ich die Frage auch nicht so im Detail beantworten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sind Sie sicher, dass Sie Innenminister sind?)

Was ich aber kann, ist, Ihnen das Budget des Innenministeriums zu skizzieren, dass da nämlich heißt: Wir investieren in die Sicherheit. Das heißt, wir werden in den Jahren 2027 und 2028 für den Bereich innere Sicherheit, UG 11 – so heißt der Budgetposten – 4,1 Milliarden Euro zur Verfügung haben, und das wird von 2027 auf 2028 nochmals steigen. 

Konträr verhält sich das zum Bereich Asyl, also der sogenannten UG 18, in dem wir in diesen drei Jahren allein im Asylbereich 250 Millionen Euro sparen werden. Warum? – Weil wir die Zahlen massiv nach unten gedrückt haben und es dadurch möglich ist, im Asylbereich die Kosten massiv zu reduzieren. Herr Abgeordneter, ich bin davon überzeugt, Sie wissen das, Sie haben auch die Berichterstattung mitverfolgt, dass viele Asyl- - (Abg. Steiner [FPÖ]: Nur rudimentär!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Herr Bundesminister ist am Wort.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner (fortsetzend): - - dass viele Asylquartiere zuletzt geschlossen wurden, Bundesbetreuungs-, aber auch Landesversorgungsquartiere. Es gibt ja auch Landesräte von Ihrer Partei, die das berichtet haben, dass Landesgrundversorgungsquartiere geschlossen werden konnten. Warum? – Weil die Zahlen massiv reduziert worden sind. Das heißt, das ermöglicht dem Bund, aber auch den Ländern in diesem Bereich massiv zu sparen. Ich halte das für einen guten, richtigen und vernünftigen Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 4. Anfrage, 100/M, jener der Frau Abgeordneten Wotschke. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7

Anfrage 100/M

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Minister, jetzt haben Sie eben schon das Sparpotenzial angesprochen, auch bei der Grundversorgung. Auch in diesem Bereich hat Geas vieles verändert.

Welche konkreten Ergebnisse – Ergebnisse oder auch Zwischenergebnisse – liegen denn in den Neuverhandlungen der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern derzeit vor?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche konkreten Ergebnisse liegen in der Neuverhandlung der Grundversorgungsvereinbarung aufgrund von Geas zwischen Bund und Ländern zurzeit vor?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: In der Tat, ich habe es schon erwähnt, ist mit 12. Juni dieses Jahres der sogenannte Asylpakt in Kraft getreten. Es ist die größte fremdenrechtliche Novelle – Verschärfung – seit über 20 Jahren mit völlig neuen Maßnahmen, völlig neuen Regelungen. 

Die Grundversorgung – Frau Abgeordnete, das wissen Sie ganz bestimmt – ist eine partnerschaftliche und gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern und wird eben in einer sogenannten 15a-Vereinbarung geregelt – partnerschaftlich zwischen zehn Partnern, dem Bund und neun Bundesländern. 

Es gibt seit dem Inkrafttreten des Asylpaktes in der sogenannten Flüchtlingsreferent:innenkonferenz auch entsprechende Anpassungen, Vorschläge und Diskussionen darüber, inwiefern die Bundesländer sich dem, wie der Bund das geregelt hat, anschließen und inwiefern sich die Bundesländer selbst auch auf eine einheitliche Vorgangsweise einigen. Da hat es zahlreiche Adaptierungen gegeben, auch zahlreiche Veränderungen seit dem Beginn. Der Asylpakt ermöglicht ja unterschiedliche Anpassungen, zum Beispiel zwingende Beschränkung auf die Mindestversorgung, Regelung zu Leistungskürzungen – also einige Maßnahmen, die ja der Bund bereits umgesetzt hat und betreffend die jetzt auch die Länder ähnliche Vorkehrungen treffen werden. 

Derzeit sind ein, zwei Bundesländer noch dabei, Änderungen durchzuführen. Es kann sein – es ist durchaus wahrscheinlich –, dass es möglichst zeitnah auch zu einem Abschluss in einer 15a-Vereinbarung kommt – im Detail wann, kann ich Ihnen nicht sagen, weil das wie gesagt partnerschaftlich mit neun Vertragspartnern in der sogenannten 15a-Vereinbarung geschieht.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage? – Bitte schön.

RN/7.1

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nachdem es auch in das Thema reinpasst und die Frage vorhin offengeblieben ist: Wie bewertet Ihr Ressort jetzt die Freibetragsgrenze, die Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Auch die muss letztendlich partnerschaftlich in der 15a-Vereinbarung geregelt werden, wobei die Bundesländer auch unterschiedliche Vorgangsweisen haben. Es gibt eine klare Empfehlung des Bundes, aber das ist etwas, das wie gesagt in dieser 15a-Vereinbarung geregelt werden muss. Es sollte so geregelt sein, dass möglichst viele – möglichst viele; die, bei denen es möglich ist – letztendlich aus der Grundversorgung in die Selbstversorgung kommen. Das muss das klare Ziel dahinter sein. Ich bin aber optimistisch, dass wir auch da einen Schritt vorwärtskommen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Oxonitsch. – Bitte schön. 

RN/7.2

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Die Grundversorgung ist ja heute schon mit verschiedensten Fragestellungen Thema gewesen. Wir wissen, wir sind österreichweit auf einem Tiefstand im Bereich der Asylwerber in Grundversorgung. Können Sie uns vielleicht einen generellen Überblick über die konkreten und aktuellen Zahlen geben?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Einige Zahlen, die das untermauern: Wir haben derzeit rund 5 000 Asylwerber in der Grundversorgung. Das ist der niedrigste Wert seit rund 30 Jahren in diesem Bereich. Ich habe vorhin schon angesprochen, dass es dadurch möglich war, viele Grundversorgungseinrichtungen auch zu schließen beziehungsweise stillzulegen. Besonders deutlich sieht man das auch am großen Bundesbetreuungsquartier in Traiskirchen, wo derzeit rund 300 Asylwerber untergebracht sind. Das ist ein fast historischer Tiefstand. Das hat dazu geführt, dass Systeme massiv entlastet worden sind. 

Bei dieser Gelegenheit möchte ich hier auch eines ansprechen: Wenn man sich ansieht, wie viele Asylerstanträge es in diesem Jahr gegeben hat und wie viele Ausreisen, Außerlandesbringungen mit Asylbezug es gleichzeitig gegeben hat: Wir können in diesem Jahr von einer sogenannten Minuszuwanderung sprechen. Die Zahlen lauten folgendermaßen: Von Jänner bis September hat es rund 2 800 Asylerstanträge gegeben. Im selben Zeitraum hat es 4 000 Ausreisen mit Asylbezug gegeben. – Das heißt, allein diese Zahlen untermauern, dass wir im Bereich Asyl mittlerweile einen Wert erreicht haben, bei dem wir wirklich von einer Minuszuwanderung im Asylbereich sprechen können. Ich halte das auch für richtig und notwendig, weil in diesem Bereich viele Systeme massiv belastet und überlastet waren – wenn ich beispielsweise an den Bildungsbereich denke, wo Container oder Ähnliches aufgestellt werden mussten.

Als weiteres Beispiel dafür möchte ich nennen, dass wir zuletzt drei Grundversorgungseinrichtungen geschlossen haben, nämlich Finkenstein in Kärnten, Graz Andritz in der Steiermark und Bad Kreuzen in Oberösterreich – kein einfacher Schritt, aber notwendig –, und es ist auch notwendig, in diese Richtung weiterzuarbeiten.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Falkner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7.3

Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Guten Morgen, Herr Minister! Sie haben bereits ausgeführt, dass wir die niedrigsten Zahlen in der Grundversorgung seit knapp 30 Jahren und die niedrigsten Asylzahlen seit über 20 Jahren verzeichnen. Auf welche Maßnahmen ist das konkret zurückzuführen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Das geht sich wahrscheinlich in 2 Minuten nicht aus, oder 1 Minute – glaube ich, habe ich noch Zeit –, aber trotzdem, in aller Kürze: einerseits polizeiliche Maßnahmen national und international. Das heißt, wir haben massiv die Strategie bei den nationalen Grenzkontrollen verändert, Grenzraumkontrollen eingeführt. Dazu Zahlen aus dem Burgenland, Abgeordneter Köllner kann das ganz besonders bezeugen: Wir hatten vor vier Jahren in einer Woche, in der ersten Oktoberwoche, im Burgenland 3 700 illegale Grenzübertritte. Heuer hatten wir im ganzen Jahr nicht einmal 400. Diese Zahlen unterstreichen, dass wir eine massive Reduktion erreichen konnten – polizeilich.

International war entscheidend, dass beispielsweise an der bulgarisch-türkischen Grenze massiv aufgerüstet wurde, an dieser Grenze auch modernste Technik eingesetzt wurde. Die türkisch-griechische Grenze ist deutlich besser geworden. Das ist auch ein Punkt, bei dem wir noch nicht zufrieden sind, aber bei dem wir sehen, dass es einen deutlich besseren EU-Außengrenzschutz gibt. 

Rechtlich haben wir heute schon sehr viele Maßnahmen besprochen. International ist natürlich der Asylpakt selbst ein wesentliches Signal. Dazu kommen Abschiebungen, die verstärkt wurden, auch Richtung Syrien und Afghanistan – Länder, in die über Jahre nicht abgeschoben wurde. 

National war wahrscheinlich eine der wichtigsten Maßnahmen das Aussetzen und der Stopp des Familiennachzugs. Auch dazu zwei Zahlen: Wir hatten von Jänner bis September 2024 über den Familiennachzug 6 600 Einreisen, heuer waren es im gleichen Zeitraum 60. Also von 6 600 auf jetzt 60: Das ist eine wesentliche Entlastung für viele Systeme in unserem Land.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 5. Anfrage, jener von Frau Abgeordneter Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/8

Anfrage 99/M

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Danke. – Herr Bundesminister, es gab im Probebetrieb des neuen Dienstzeitmanagements massive Probleme, und das Innenministerium hat darauf reagiert, indem es vor allem im administrativen Bereich Änderungen gesetzt hat. Wo aber überhaupt nicht auf Probleme und Bedürfnisse eingegangen wurde, ist im finanziellen Bereich.

Durch das neue Modell kommt es zu massiven Einkommensverlusten bei allen betroffenen Polizistinnen und Polizisten. Darauf wurde überhaupt nicht eingegangen, sondern nur die administrativen Probleme wurden behoben.

„Welche konkreten und budgetär abgesicherten Maßnahmen setzen Sie, damit Polizistinnen und Polizisten durch das neue Dienstzeitmanagement, insbesondere durch die Kürzung der Journaldienststunden, keine Einkommensverluste erleiden?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich glaube, da muss ich mit der Beantwortung sehr grundsätzlich beginnen, denn die Reform des Dienstzeitsystems innerhalb der Polizei liegt in Wahrheit mehr als 20 Jahre zurück. Vor mehr als 20 Jahren wurden Polizei und Gendarmerie zusammengelegt. Aus dieser Historie kommend – übrigens damals sechs Jahre später – wurden auch die Sicherheitsbehörden zusammengelegt, die sogenannten Sicherheitsdirektionen wurden aufgelöst und sind in den Landespolizeidirektionen aufgegangen. 

Die Dienstzeitsysteme wurden immer unberührt gelassen. Es gab daher über lange Jahre schon eine Diskussion darüber, auch in diesem Bereich eine Angleichung durchzuführen. Nur als Beispiel sei genannt, weil das letztendlich ein sehr komplexes System ist und weil Sie die Journaldienste angesprochen haben: Aus der Polizei kommend, also im städtischen Bereich, gibt es derzeit gar keine Journaldienste. Aus der Gendarmerie kommend, aus der Region kommend, gibt es diese Journaldienste. Wir würden es für sinnvoll halten – so ist eben der Vorschlag der Arbeitsgruppe gewesen –, dass wir auch für jenen polizeilichen Bereich sogenannte Journaldienste einführen. Das heißt, es wird auch weiterhin Journaldienste geben – auf diese sehr konkrete Frage auch eine sehr konkrete Antwort. 

Klar ist aber auch, und das ist mir als Auftraggeber, als Dienstgeber enorm wichtig: Es darf zu keinen finanziellen Verlusten für die Kolleginnen und Kollegen kommen. Wenn sie gleich viel arbeiten, werden sie zumindest gleich viel verdienen. Das ist die klare Vorgabe an die Arbeitsgruppe. Daher hat man sich für das gesamte Projekt auch entsprechend Zeit genommen, nämlich in Summe zwei Jahre von der Ausarbeitung unterschiedlicher Modelle bis letztendlich zur Umsetzung. 

Die Pilotbetriebe in den Pilotregionen sind ja nach wie vor im Gange. Daher hat es ja bereits nach dem ersten Monat, September, auch schon die ersten Änderungen gegeben, durch die wir bis zu vier 24-Stunden-Dienste auch in Zukunft ermöglichen werden, und im November, Dezember wird dann schon nach diesen Änderungen geplant.

Gesagt sei auch dazu: Weil die fünf Pilotregionen ja auch einen gewissen Mehraufwand haben, werden die Kolleginnen und Kollegen in all diesen fünf Regionen – vielleicht als Information für alle: es sind in Wien der 2. und 20. Bezirk, es ist Gänserndorf, es ist Leibnitz, es ist Linz und es ist Bregenz; diese fünf Bezirke sind diese Pilotregionen – für diesen Mehraufwand auch 600 Euro direkt zusätzlich bekommen. Wir werden auch die Nacht- und Wochenenddienstzulagen ab Jahreswechsel für alle Kolleginnen und Kollegen verdoppeln, von 2 auf 4 Euro pro Stunde.

Also viele Maßnahmen wurden gesetzt, und ich kann Ihnen versichern: Bei gleich viel Arbeit wird es zumindest gleich viel Verdienst geben. Das ist klarer Auftrag an die Arbeitsgruppe. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

RN/8.1

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sie haben jetzt von „gleich viel Arbeit“ gesprochen. Diese „gleich viel Arbeit“, die jetzt planmäßig anfällt, soll ja dann quasi freiwillig sein. Das heißt, man muss sich für diese „gleich viel Arbeit“, diese Mehrarbeit dann anmelden. Sie verkaufen aber gleichzeitig das Modell mit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Da passt es jetzt eigentlich super in dieses ÖVP-Konzept von der Lifestyleteilzeit, wenn man Polizistinnen und Polizisten, die sich nicht freiwillig zu Mehrarbeit melden, die sie vorher aber routinemäßig gemacht haben, dadurch bestraft, dass sie jetzt routinemäßig weniger bekommen. Haben Sie ihnen das schon jemals in dieser Deutlichkeit gesagt? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Abgeordnete, ich bitte um Verständnis, ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden, werde sie trotzdem versuchen, zu beantworten. 

Zunächst: Der Polizeiberuf erfordert Einsatz 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Das ist zu erwähnen und es ist auch allen Kolleginnen und Kollegen Danke dafür zu sagen, dass sie rund um die Uhr für unsere Sicherheit da sind, dass sie ihren Kopf hinhalten. In ganz besonders schwierigen Situationen sind die Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen in diesem Land da. Dafür gebührt ihnen ein großer Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Erasim [SPÖ].)

Entscheidend ist aber, dass wir Planbarkeit haben – für den Dienstgeber, aber natürlich letztendlich auch für den Dienstnehmer –, dass die Kolleginnen und Kollegen dann im Dienst sind, wenn sie auch entsprechend gebraucht werden, wenn es besonders notwendig ist. Das ist letztendlich auch ein Ziel des neuen Dienstzeitsystems. 

Noch einmal – ich kann es wiederholen –: Bei gleich viel Arbeit wird es zumindest gleich viel Geld geben. Das heißt, wenn man gleich viel im Dienst ist, wird man zumindest gleich viel verdienen. Das ist klare Vorgabe und Auftrag an die Arbeitsgruppe, es auch so umzusetzen. 

Daher gibt es ja jetzt – ich kann es nur wiederholen – den Testbetrieb, in dem genau das auch entsprechend getestet wird, damit es so sichergestellt ist. Und: Es gibt entsprechende Springerstreifen, einen Überstundenpool – viele zusätzliche Maßnahmen, die da neue Möglichkeiten schaffen werden und die auch jetzt im Testbetrieb sind.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Eisenhut. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/8.2

Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Guten Tag, Herr Minister! Ich möchte bei der Thematik Dienstzeitmanagement auch noch zusätzlich fragen oder anführen: Sie betonen ja immer wieder, wie sehr Ihnen die Polizei – meine Kolleginnen und Kollegen – am Herzen liegt. Ich frage mich dann schon immer wieder: Warum hören Sie dann nicht auf die Basis, die innerhalb der Personalvertretung – und zwar aller Fraktionen der Personalvertretung – auf die Befürchtungen, welche Auswirkungen das Dienstzeitmanagement haben wird, hingewiesen hat? Diese Befürchtungen haben sich ja im Probebetrieb bereits bestätigt: Es kommt zu Einkommensverlusten. Für mich bleibt es eigentlich ein Output der falschen Personalpolitik der letzten Jahre. Wir haben einen massiven Personalmangel, und das neue Dienstzeitmanagement ist ein Sparprogramm.

Nun zu meiner Frage, die sich dann aber auch mit einer anderen Thematik beschäftigt: Die Kollegen brauchen kein neues Dienstzeitmanagement. Was die Kollegen dringend brauchen, ist eine neue Besoldungsreform – das steht auch im Regierungsprogramm drinnen. Wie ist der Stand der Dinge betreffend die neue Besoldungsreform? Das heißt für die Zuseherinnen und Zuseher: eine Implementierung der Zulagen in das Grundgehalt der Polizisten und Polizistinnen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Abgeordnete, da Sie ja auch aus der Polizei kommen – wir treffen uns ja das eine oder andere Mal, immer wieder –, wissen Sie, dass ich in dieser Frage sehr, sehr intensiv – das wissen Sie sehr genau – mit vielen Kolleginnen und Kollegen im Kontakt bin, sowohl mit jenen auf den Polizeiinspektionen als auch selbstverständlich mit der Personalvertretung und da auch selbstverständlich mit allen Fraktionen. Weil dem eben so ist und auch die Arbeitsgruppe das tut, hat es ja bereits nach dem ersten Monat erste Änderungen gegeben. Sie wissen, die Testphase hat mit September begonnen und wird noch bis März nächsten Jahres dauern. Das heißt, mehrere Monate wird das System getestet, damit sichergestellt ist, Frau Abgeordnete, dass es eben zu keinen Einkommensverlusten kommt. Das ist ganz, ganz entscheidend.

Vielleicht auch noch zu dem Argument, das auch die Frau Abgeordnete genannt hat: familienfreundlich. Ich habe sogar verboten, dieses Argument familienfreundlich zu verwenden – Sie wissen das auch, Frau Abgeordnete, Sie waren in mehreren Sitzungen dabei –, weil familienfreundlich etwas sehr Subjektives ist: Was für die einen familienfreundlich ist, ist es vielleicht für die andere Kollegin oder den anderen Kollegen nicht. Ich maße mir nicht an, etwas vorzugeben, etwas als familienfreundlich zu bezeichnen.

Was ich für richtig und notwendig halte, weil es auch über viele Jahre eine Forderung der Personalvertretung war, ist, dass man in diesem System, das aus den beiden unterschiedlichen Korps Polizei und Gendarmerie gekommen ist – Gruppendienst, Wechseldienst –, ein gemeinsames Dienstsystem schafft, das möglichst für alle gerecht ist, vor allem dass es auf die Dienstnehmer achtet, aber auch sicherstellt, dass die Polizei dann im Dienst ist, wenn wir sie entsprechend benötigen.

Ja, es ist bei der Polizei oder im öffentlichen Dienst insgesamt ein System, das sehr stark auf Überstunden basiert, und daher ist auch sichergestellt – das ist, glaube ich, auch die wichtigste Botschaft –, dass es für die Jahre 2027 und 2028 – diese Budgets haben Sie in diesem Haus auch beschlossen – dieselbe Menge an Überstunden geben wird, geben muss, wie es auch im heurigen Jahr und im letzten Jahr der Fall war. Das ist entscheidend und ein weiteres Indiz dafür, dass es zu keinen Einkommensverlusten kommt – im Gegenteil: Wer mehr arbeitet, wird auch mehr verdienen, und wer sich dafür entscheidet – das ist auch legitim, das ist auch von der Personalvertretung oft angesprochen worden –, wenige Überstunden zu machen, der wird eben weniger verdienen. Das ist aber auch etwas, glaube ich, bei dem wir einer Meinung sind und worüber wir auch oft beraten haben.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/8.3

Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben es schon gesagt: Mein Heimatbezirk Leibnitz ist einer von fünf Probebezirken für das neue Dienstzeitmanagement, und dieses Modell läuft ja seit gut einem Monat. An dieser Stelle möchte ich auch meinen Dank an unsere Polizistinnen und Polizisten ausdrücken, die sich dieser Aufgabe stellen und das mit großem Engagement und Einsatz tun. Ich habe auch viele Gespräche geführt, und ich danke auch Ihnen, dass Sie in einen intensiven Dialog mit den Polizistinnen und Polizisten unseres Bezirkes eingetreten sind, weil es natürlich viele Fragen, aber auch Sorgen gibt. Eine Frage ist auch, wie es um unsere Sicherheit im ländlichen Raum steht, und so weiter.

Vor allem aber ist der Dialog, den Sie eingegangen sind, wichtig, und meine Frage dahin gehend ist: Herr Minister, welche Erfahrungen haben sich aus dem bisherigen Probebetrieb ergeben, und welche Verbesserungsvorschläge werden sich daraus ergeben?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen Dank für die Frage! Wie gesagt: Wir stehen ja erst am Beginn des Probebetriebes. Wir sind im zweiten Monat des Probebetriebes, das heißt, wir haben noch Oktober, November, Dezember, Jänner, Februar, März – also noch viele weitere Monate –, um das System auch testen zu können, damit wir für alle Dienstnehmer das bestmögliche System erzielen und erreichen. Das ist das klare Ziel, das dahinter steht – um das nochmals klar und deutlich zu sagen.

Die ersten Nachbesserungen – ich betone: die ersten Nachbesserungen, weil es durchaus sein kann, dass es weitere Nachbesserungen gibt – beziehen sich auf die sogenannten 24-Stunden-Dienste. Diese werden auf freiwilliger Basis beibehalten. Derzeit gehen wir davon aus, dass es künftig bis zu vier derartige Dienste geben soll und geben kann.

Gleichzeitig wird der Vorplanungszeitraum von drei Monaten auf einen Monat gesenkt. Es war ein Wunsch, aus der Exekutive kommend, dass der Planungszeitraum ein größerer sein soll, daher hat man in der Arbeitsgruppe diese drei Monate vorgeschlagen. In der Praxis hat sich ergeben, dass das zu lange ist, daher wird das auf einen Monat gesenkt.

Der dritte Punkt: Die Dienstplanung muss künftig am 25. eines Kalendermonats für den Folgemonat abgeschlossen sein. Bislang war der 17. vorgesehen.

Es sind also drei ganz konkrete Vorschläge, die aus der Personalvertretung gekommen sind, aus der Erfahrung dieser Testbezirke, die jetzt auch umgesetzt werden – noch nicht im Oktober, da sind wir mitten in der Umsetzung, aber in den Monaten November und Dezember.

Ich ergänze, wiederhole: Wir haben in diesem großen Projekt – und ein neues Dienstzeitsystem einzurichten, ist wohl ein großes Projekt, nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie, einem der größten Verwaltungsreformprojekte in der Geschichte der letzten Jahrzehnte – jetzt auch noch den letzten notwendigen Schritt zu machen. Das ist schwierig, weil es Sorgen und Ängste gibt, wenn so etwas passiert. Da ist ganz, ganz entscheidend, dass man das gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen macht, sich auch Zeit dafür nimmt und nicht stur etwas umsetzt und daher auch klare Änderungen vornimmt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 6. Anfrage, 94/M, jener von Herrn Abgeordneten Reinhold Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/9

Anfrage 94/M

Abgeordneter Reinhold Maier (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Innenminister! Wir haben es heute ja schon gehört, ich habe es Ihnen auch persönlich schon des Öfteren gesagt und muss Ihnen da auch definitiv widersprechen: Das neue Dienstzeitmanagement ist ein reines Sparpaket auf dem Rücken meiner Kolleginnen und Kollegen, mit massiven Einkommensverlusten und immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen. Wer Planstunden auf das Wochenende verschiebt, ersetzt Überstunden durch reguläre Dienste und nimmt den Polizisten damit einen erheblichen Einkommensbestandteil weg. Gleichzeitig fehlen aber die Stunden unter der Woche, und zusätzlich werden auch die Journaldienste gekürzt – explizit die Tagesjournaldienste. Die Folgen: Dadurch entstehen temporäre Schließungen von Polizeiinspektionen, längere Anfahrtszeiten und somit weniger Sicherheit für unsere Bevölkerung.

Der laufende Probebetrieb bestätigt unsere Befürchtungen und Warnungen, und auch die angekündigten Verbesserungen mit 1.11. sind nur planungstechnisch notwendige Korrekturen – die Einsparungen bleiben.

Daher meine Frage, Herr Minister:

„Wann werden Sie endlich von dem für zahlreiche Polizisten existenzbedrohenden neuen Dienstzeitmanagement zur Gänze ablassen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, Sie haben recht, wir haben in der Tat schon sehr oft darüber beraten – manchmal sachlicher, manchmal weniger sachlich, das ist in der politischen Auseinandersetzung auch legitim. Letztendlich geht es aber – da möchte ich Sie in Ihrer Frage korrigieren; es steht mir vielleicht nicht zu, ich tue es trotzdem – um eine existenzsichernde Maßnahme und die Absicherung eines guten Systems. Sie wissen, dass selbst die Personalvertretung und die Gewerkschaft zu Recht auch immer wieder gesagt haben: Wir müssen uns in vielen Bereichen weiterentwickeln! – Ja, ich werde nicht akzeptieren, dass Kolleginnen und Kollegen bei gleicher Arbeitszeit weniger verdienen – dafür stehe ich hier gerade. Daher ist es so entscheidend, dass wir die Testbezirke haben, wo genau solche Dinge getestet werden. 

Ja, es ist in der Dienstplanung wahrscheinlich in manchen Bereichen auch ein Umdenken dahin gehend notwendig, dass man Überstunden nicht nur am Wochenende machen kann, sondern auch während der Woche. Sie wissen auch: Eine Samstagnachmittagsüberstunde ist für den Verdienst dasselbe, wie wenn man beispielsweise am Mittwochabend Überstunden macht. 

Wir haben viele neue Initiativen gesetzt, gerade in der Prävention. Wir diskutieren sehr oft über die Prävention, ich denke da zum Beispiel an Gemeinsam sicher, ich denke an den politischen Islam, über den wir heute schon debattiert haben. Es wird auch notwendig sein, beispielsweise in Schulen zu gehen, in Gemeinden zu gehen, gemeinsam mit Bürgermeistern auch am Mittwochabend eine Präventionsveranstaltung durchzuführen. Warum soll das nicht auch auf Überstunden basieren? Das sind alles neue Möglichkeiten, die dieses neue System eröffnet, mit dem klaren Ziel, die Polizistinnen und Polizisten dann im Dienst zu haben, wenn wir sie benötigen. Ich stehe Ihnen dafür gerade – ich glaube, wir kennen uns schon eine Zeit lang, Herr Maier (Abg. Maier [FPÖ]: Ja, ja!) –, dass sie nicht weniger verdienen dürfen, aber wir müssen diese Möglichkeiten bekommen. 

Sie wissen auch, dass es völlig unterschiedliche Systeme im städtischen und ländlichen Bereich gibt. Da wird es auch in Zukunft gewisse Unterscheidungen geben, aber die Systeme anzunähern, halten wir für richtig und sinnvoll. Dass es da noch Adaptierungen geben wird, ist mir völlig klar. 

Es wurde manchmal kritisiert – nicht von Ihnen, aber von einer anderen Fraktion –, dass wir in Wien viel zu viele Überstunden haben. Dann haben wir Überstunden reduziert. Drei Monate später hat dieselbe Fraktion gesagt: Skandal, da werden Überstunden gekürzt! – Es geht letztendlich um ein vernünftiges Mittelmaß und es geht vor allem um die Freiwilligkeit – daher die Einführung eines sogenannten Überstundenpools und auch die Einführung von sogenannten Springerstreifen. 

Sie kennen auch den Hintergrund, warum wir das tun. Ich glaube, wir sind uns einig – davon gehe ich aus –, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, wenn Kolleginnen und Kollegen allein auf Streife unterwegs sind. Sie sollen das eben gemeinsam tun und daher ist es sinnvoll, derartige Springerstreifen, auf den Sektor bezogen, einzusetzen, damit wir auch die Präsenz im ländlichen Raum sicherstellen können. Genau aus dem Grund machen wir das: damit wir auch kleine ländliche Strukturen erhalten können. Das ist schwierig genug, aber genau mit solchen Maßnahmen wird es gelingen, und genau darum gibt es diese Überlegungen. Um zu sehen, ob diese Überlegungen zum Erfolg führen, wird dieses System getestet und in fünf Bezirken als Pilotprojekt gestartet.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Maier [FPÖ]: Ja, bitte!) – Bitte.

RN/9.1

Abgeordneter Reinhold Maier (FPÖ): Das war jetzt aus meiner Sicht eine sehr, sehr politische und nichts aussagende Antwort. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Schnabel [ÖVP]: Zuhören! – Abg. Hechenberger [ÖVP]: Dann pass besser auf!) Das hilft meinen Kollegen eben nicht weiter. Herr Minister, Sie wissen auch, dass Überstunden unter der Woche aufgrund der Ersatzruhezeiten gar nicht planbar sind. Das wissen Sie. Deshalb auch meine explizite Zusatzfrage: 

Herr Minister, stimmt es, dass Ihre eigene Arbeitsgruppe einen durchschnittlichen Einkommensverlust von bis zu 920 Euro errechnet hat? Stimmt es, dass im Probebetrieb, zum Beispiel im Bezirk Leibnitz – Sie haben die fünf Bezirke aufgezählt –, durch 1 400 fehlende Journaldienststunden und bis zu vier Plandienstwochenenden – ich wiederhole es noch einmal: vier Plandienstwochenenden – die temporären Dienststellenschließungen von bisher maximal 17 auf 37 Tage gestiegen sind und sich somit mehr als verdoppelt haben? Ist das korrekt? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Die Frage? (Abg. Stögmüller [Grüne]: Ist das korrekt?! – Abg. Hechenberger [ÖVP]: Du musst eine Frage stellen! – Abg. Maier [FPÖ]: Habe ich eh gestellt! – Abg. Shetty [NEOS]: Das ist eine Fragestunde, keine Redestunde!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es war ein Wie. Das Wie war für mich die Einleitung für eine Frage, also ein Fragepronomen. – Herr Bundesminister. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Ist das korrekt?! – Abg. Hanger [ÖVP]: ... kann nicht einmal die Frage ...! – Abg. Maier [FPÖ]: Ist das korrekt?)

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich werde versuchen, es zu beantworten. 

Schade, Herr Abgeordneter, wie gesagt, wir treffen uns ja immer wieder bei Veranstaltungen, Sie sind selbst Exekutivbeamter, dienstfreigestellter Personalvertreter und Nationalratsabgeordneter. Sie haben mir offensichtlich bei den Argumenten, die ich versucht habe, zu skizzieren, nicht im Detail zugehört, weil Sie die Frage, die Sie vorhin schon formuliert hatten, noch einmal gestellt haben, obwohl ich Ihnen darauf klare Antworten gegeben habe. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei den Planstunden am Wochenende, das wissen Sie, war der ursprüngliche Vorschlag 48 Stunden, mittlerweile sind wir bei 40 Stunden, derzeit sind es 32 bis 36 Stunden. Wir nähern uns ja wirklich in vielen Bereichen an. Das, worum ich Sie ersuche, ist, dass Sie als Personalvertreter mit dem Dienstgeber – das bin ich oder das ist die Arbeitsgruppe – auch konkret darüber verhandeln, wo es Nachbesserungen geben kann. 

Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind einfach nicht korrekt. Es steht mir nicht zu, Sie auszubessern, aber: Wenn jemand freiwillig vier Wochenenden Dienst tun möchte, weil er sagt: Ich will am Wochenende arbeiten!, dann darf er das, aber das geht natürlich nicht im Auftrag des Dienstgebers. Auch das wissen Sie ganz genau. 

Ich bitte Sie wirklich: Hören Sie diese Argumente, die wir in die Diskussion einbringen, und – vielleicht tun Sie es nicht als Nationalratsabgeordneter, aber als Personalvertreter im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – setzen wir uns an einen Tisch und arbeiten wir gemeinsam an Verbesserungen! Ich habe Sie bisher so eingeschätzt und ich glaube, ich kann das auch in Zukunft so tun. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Maier [FPÖ]: Danke! Vier Planwochenenden macht keiner!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/9.2

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Bundesminister, ich möchte nur kurz zu Ihrer vorigen Aussage ergänzen, dass meines Wissens Journaldienststunden sehr wohl auch im städtischen Bereich geleistet werden. 

Nun aber zum eigentlichen Thema zurück: Ich setze mich seit Beginn der Diskussion um das neue Dienstzeitmanagementmodell auch in vielen persönlichen Gesprächen gemeinsam mit unserem Sicherheitssprecher Maximilian Köllner und dem Vorsitzenden der FSG vom Klub der Exekutive für eine Lösung im Sinne der Polizistinnen und Polizisten ein. 

Herr Bundesminister, Sie wissen genau, eine Reform muss den Polizeiberuf attraktiver machen. Die Berichte aus den Testbezirken, unter anderem auch aus Gänserndorf in meinem Heimatbundesland Niederösterreich, zeigen bereits jetzt große Unzufriedenheit der Polizistinnen und Polizisten. 

Wie stellen Sie sicher, dass wir Personal gewinnen und langfristig halten können, damit unsere Polizei stark und unsere Bevölkerung in Österreich sicher bleibt? Welche Veränderungen sind bereits jetzt nach den ersten eineinhalb Monaten in der Pipeline?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich wiederhole sehr gerne die Änderungen, die wir durchgeführt haben, nämlich:

Die sogenannten 24-Stunden-Dienste werden wieder möglich sein, bis zu vier pro Monat. Dann zur Planung: Der Horizont wird von drei Monaten auf einen Monat gekürzt, weil das auch ein Wunsch der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer war. 

Sie haben die Journaldienste angesprochen: Sie wissen sicherlich auch, Frau Abgeordnete, dass es sich hierbei natürlich um den Dauerdienst und nicht um den Dienst auf den Polizeiinspektionen handelt; auch dahin gehend, wo man letztendlich Dienst tut, muss man wieder unterscheiden. Es ist, glaube ich, insgesamt ein sehr komplexes System, daher muss man auch gezielt mit den einzelnen Kolleginnen und Kollegen sprechen, wie wir das sicherstellen. Frau Abgeordnete, das sollten wir gemeinsam sicherstellen, indem wir uns gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterhalten und schauen, wie wir die Situation verbessern können. 

Es hat, bevor die Reform des Dienstzeitmodells angegangen wurde, zum Teil auch zu Recht Kritik der Personalvertretung, der Gewerkschaft gegeben, und wenn dem so ist, dann muss man auch den Mut haben, Dinge zu verändern. Das sollten wir gemeinsam tun, aber natürlich im Sinne unserer Polizistinnen und Polizisten, damit wir diesen hohen Personalstand halten können. Das möchte ich auch noch einmal sagen: Wir haben den höchsten Personalstand in der Exekutive, 32 500, seit Jahrzehnten und wir haben bei den Neuaufnahmen Rekordwerte zu verzeichnen. Wir werden für nächstes Jahr wiederum 2 000 Polizistinnen und Polizisten aufnehmen können. Das heißt: Wir müssen weiter nachrüsten und aufrüsten, weil es notwendig ist, damit wir die Dienststellen auch entsprechend entlasten können. (Abg. Erasim [SPÖ]: Danke schön!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 97/M, jener des Herrn Abgeordneten Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/10

Anfrage 97/M

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Gesamtkriminalität ist in den letzten zehn Jahren ja ziemlich stabil geblieben, und das trotz einer erhöhten Bedrohungslage. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote gestiegen und ich glaube, an dieser Stelle ist es einmal wichtig, nicht nur an Sie, Herr Bundesminister, sondern auch an alle Polizistinnen und Polizisten einen ganz besonderen Dank für die erfolgreiche Arbeit, die sie in der Bekämpfung der Gesamtkriminalität geleistet haben, zu richten.

Ich möchte einen Bereich, der im Vergleich zur Gesamtkriminalität leider einen Ausreißer macht, ansprechen: die Jugendkriminalität. Der zweite Ausreißer wäre die Cyberkriminalität. Im Bereich der Jugendkriminalität möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen, das gezeigt hat, wie sehr es zum Erfolg führt, wenn Sie sich einsetzen. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Frage bitte!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (fortsetzend): Bezirksvorsteher Resch aus dem 19. Bezirk in Wien wurde mitgeteilt (Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen), dass eine Gruppe von rund einem Dutzend Jugendlicher immer wieder in kriminelle Machenschaften involviert ist. (Abg. Darmann [FPÖ]: Frage! Frage!) Daraufhin kam es sofort zu Maßnahmen, die vonseiten des Innenministeriums eingeleitet worden sind. Sie haben sich selbst darum gekümmert, und diese Jugendlichen sind in der Zwischenzeit angezeigt beziehungsweise inhaftiert.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Darf ich Sie um die Frage bitten?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (fortsetzend): Es kam damit wirklich zu einer erfolgreichen Reduktion, und die Direktorinnen und Direktoren der Schulen bedanken sich auch sehr herzlich. (Abg. Darmann [FPÖ]: ... interessante Frage!)

Ich möchte daher die Hauptfrage an Sie stellen:

„Wie sieht es mit der Entwicklung der Jugendkriminalität aus und welche Maßnahmen unternimmt das Bundesministerium zu deren Bekämpfung?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sie haben in der Tat recht, Herr Abgeordneter. Wenn man sich die polizeiliche Anzeigenstatistik ansieht, dann muss man feststellen – zusammengefasst in einem Satz –: Die Kriminalität wird jünger und digitaler. Die Jugendkriminalität ist im wahrsten Sinne des Wortes wirklich eines unserer Sorgenkinder, die wir haben, wenn wir uns die Zahlen ansehen. Die Anzeigen gegen unter 18-jährige Tatverdächtige sind in den letzten fünf Jahren um 32 Prozent gestiegen und fast jeder zweite jugendliche Tatverdächtige ist kein österreichischer Staatsbürger. Das sind die Fakten in diesem Zusammenhang, die man auch klar und deutlich ansprechen muss. (Abg. Darmann [FPÖ]: Da sollte man mal drüber nachdenken!) Da gibt es nichts zu beschönigen, sondern da gilt es, Maßnahmen zu setzen.

Eine der ersten Maßnahmen war eben im Jahr 2024: Im März 2024 wurde eine Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität im Bundeskriminalamt eingerichtet. Da ist eine gewisse Parallelität festzustellen, nämlich: Im Jahr 2024 war der Familiennachzug für Asylberechtigte besonders hoch. Ich habe die Zahlen genannt: Jänner bis September 6 600. Das ist auch ein wesentlicher Grund gewesen, warum wir den Familiennachzug für Asylberechtigte gestoppt haben – der Bildungsbereich mit den Containerklassen, aber auch der Bereich der Jugendkriminalität –, weil wir gesehen haben, dass es gerade syrische Jugendliche waren, die da besonders stark im Steigen begriffen waren, weil sie nicht in der Schule waren, weil sie dem Unterricht nicht folgen konnten. Wenn zwölf-, 13-, 14-jährige Burschen Zeit haben und in der Schule nichts lernen, dann sind sie eben auf der Straße unterwegs, und das war leider in vielen Fällen der Fall. Daher wurden diese Schwerpunktmaßnahmen gesetzt – polizeilich, repressiv, aber auch mit dem klaren Schnitt und Schritt des Stopps des Familiennachzugs für Asylberechtigte.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Gerstl [ÖVP]: Ja!) – Bitte schön.

RN/10.1

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank. – Eine Maßnahme, die Sie deshalb gesetzt haben, ist also der Stopp des Familiennachzugs. Wenn wir jetzt aber vielleicht an längerfristige Maßnahmen denken, die man da auch setzen könnte: Was sagen denn die Experten des Hauses? Vielleicht gibt es auch gesetzliche Maßnahmen, die wir auch noch ansprechen und erledigen könnten, damit wir in Zukunft diese Jugendkriminalität noch weiter eindämmen können?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ja, das darf ich auch noch ergänzen und einige Punkte aus einem Paket, das in Vorbereitung ist, skizzieren: Im Kampf gegen Jugendkriminalität wird es neben den Maßnahmen, die ich schon genannt habe, sogenannte Fallkonferenzen geben, die wir aus dem Gewaltschutz kennen – vor allem für jugendliche Intensivtäter, die sehr oft für sehr viele Delikte verantwortlich sind –, wo man sich sozusagen behördenübergreifend mit der Situation oder mit dem jugendlichen Täter auseinandersetzt. 

Dann ist ein Punkt, in dem wir ganz besonders die Verantwortung der Eltern miteinbeziehen wollen, die sogenannte polizeiliche Regelbelehrung, bei der ein Zwölf-, 13-Jähriger gemeinsam mit den Eltern zur Polizei muss und auch den Eltern Verantwortung übertragen wird – denn wenn man dem nicht nachkommt, wird es auch empfindliche Strafen dafür geben. 

Ich bin auch der Stadt Wien dankbar, dass man dieses Pilotprojekt mit der Auszeit-WG begonnen hat. Ich habe dazu gesagt: „gefängnisähnliche Unterbringung“. Ich glaube, es geht weniger um den Namen, wie so etwas heißt, sondern es geht darum, dass ein Jugendlicher, ein Kind, ein Zwölf-, 13-Jähriger, auch klare Konsequenzen sehen muss, wenn er etwas anstellt. Daher ist es entscheidend, dass wir auch die Möglichkeit bekommen, Kinder, Jugendliche – auch in diesem Alter, wenn sie noch nicht strafmündig sind – für eine gewisse Zeit wegzusperren.

Als weitere Maßnahmen möchte ich auch die Waffenverbotszonen ansprechen, die es ja punktuell mittlerweile gibt. Waffenverbotszonen gehen sehr eng mit dem Messertrageverbot einher, das wollen wir letztendlich österreichweit ausdehnen – nur als kleiner Überblick, welche Maßnahmen da ergriffen werden sollen. (Abg. Gerstl [ÖVP]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 8. Anfrage, 92/M, jener der Frau Abgeordneten Schatz. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/11

Anfrage 92/M

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Schönen Vormittag, Herr Bundesminister! Wir wissen ja aus den Verfassungsschutzberichten, die Ihr Haus – konkret die DSN – jährlich herausbringt, dass die Phänomene des islamistischen Extremismus und des Rechtsextremismus seit Jahren die größte Bedrohung für die innere Sicherheit in Österreich darstellen. Sie haben in der Anfrage 1 schon sehr ausführlich über Maßnahmen gegen den islamistischen Extremismus gesprochen. 

Meine Frage lautet konkret: Welche Maßnahmen haben Sie als Innenminister in den letzten zwölf Monaten gesetzt, um die extremistischen Straftaten – also Tathandlungen – entsprechend zu unterbinden?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen haben Sie in den vergangenen zwölf Monaten umgesetzt, um extremistische Tathandlungen in Österreich zu unterbinden?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auch diese Frage gibt mir die Gelegenheit, mich zu bedanken: Ich möchte mich wirklich sehr herzlich bei Staatssekretär Jörg Leichtfried bedanken, mit dem ich in diesem Bereich sehr eng zusammenarbeite. Er ist auch für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst verantwortlich, in der wir eng abgestimmt Maßnahmen ergreifen und auch entsprechend ergriffen haben. 

Ich kann nur unterstreichen, was Sie gesagt haben: Wenn wir uns den Verfassungsschutzbericht ansehen, dann sehen wir, dass die größte Gefahr von diesen beiden Bereichen ausgeht, nämlich: islamistischer Extremismus – auch wenn es zahlenmäßig nicht der größte Teil ist, aber trotzdem der größte, was die Gefährdung betrifft, weil wir es leider vielfach mit potenziellen Einzeltätern zu tun haben –, dann der Bereich des Rechtsextremismus, aber auch des Linksextremismus; Spionage und Proliferation sind jene Phänomene, die laut Verfassungsschutzbericht auch eine entsprechende Gefahr darstellen. (Der Redner hustet.) Entschuldigung, meine Stimme ist kurz weg! (Der Redner trinkt einen Schluck Wasser.)

Vielleicht einige Zahlen: Im Jahr 2025 wurden im Bereich des islamistischen Extremismus 129 Hausdurchsuchungen und 40 Festnahmen durchgeführt, im Bereich Rechtsextremismus 277 Hausdurchsuchungen und 75 Festnahmen und im Bereich Linksextremismus sechs Hausdurchsuchungen und 24 Festnahmen. – Meine Stimme hat sich leider verabschiedet. (Der Redner schenkt sich ein Glas Wasser ein und trinkt erneut daraus.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Sie haben jede Möglichkeit, sich zu präparieren, Herr Minister. (Zwischenruf des Abg. Darmann [FPÖ]. – Abg. Moitzi [SPÖ] begibt sich zum Rednerinnen- und Rednerpult und über­reicht Bundesminister Karner einen Blister mit roten Lutschtabletten.)

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner (fortsetzend): Es sollte wieder gehen, probieren wir es. Danke vielmals. 

Ich glaube, ich habe das meiste beantwortet, Frau Abgeordnete.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzfrage. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/11.1

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ja, ganz konkret: Ich habe ja auch aus einer Anfragebeantwortung aus Ihrem Haus die Tathandlungen im rechtsextremistischen Bereich im ersten Halbjahr 2026 abgefragt, und da sehen wir, dass sozusagen zu diesem ohnehin extrem hohen Niveau, auf dem sich die Straftaten mit 1 986 im Jahr 2025 befunden haben, jetzt auch noch ein zusätzlicher Anstieg im ersten Halbjahr 2026 sichtbar war. Wir wissen, dass auch im rechtsextremen Bereich die Akteure immer jünger und auch immer radikaler werden, immer gewaltbereiter werden. Diese Regierung hat sich ja vorgenommen, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus auf den Weg zu bringen.

Können Sie uns sagen, was da der Stand der Dinge ist?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich habe ja vorhin gesagt, dass laut der polizeilichen Anzeigenstatistik die Kriminalität jünger und digitaler wird, und das betrifft leider auch diesen Bereich, nämlich die Radikalisierung – im islamistischen Bereich, aber auch bei den anderen Extremphänomenen wie Rechtsextremismus und Linksextremismus oder in anderen Bereiche, oder auch in Form des nihilistischen Extremismus. Aktuell zu dieser Stunde findet ein Präventionsgipfel der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst statt, bei dem man sich mit dem nihilistischen Extremismus auch entsprechend auseinandersetzt. 

Sie haben den NAP REX angesprochen, den Nationalen Aktionsplan Rechtsextremismus. So wie wir uns das im Regierungsprogramm vorgenommen haben, gehe ich davon aus, dass wir bis Ende dieses Jahres – spätestens Anfang nächsten Jahres – auch einen entsprechenden Bericht vorlegen können. (Abg. Schatz [SPÖ]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Hammerl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/11.2

Abgeordneter Mag. Paul Hammerl, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir sehen, in diesem Hohen Haus helfen wir alle zusammen – die SPÖ hilft mit roten Pastillen aus. Ich werde mich um eine Frage ohne jeglichen kritischen Unterton bemühen, und ich bin mir sicher, Sie helfen mir mit einer umfassenden inhaltlichen Antwort. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Karner. – Heiterkeit der Abgeordneten Maurer [Grüne] und Zorba [Grüne].)

Wir sehen ja, wir sind einem linksextremistischen Terror gegen die Energieinfrastruktur ausgesetzt. Ich erinnere nur an den Jänner 2026, als über 100 000 Haushalte in Berlin eine ganze Woche lang ohne Strom waren, weil jemand es mit einer einfachen Kette geschafft hat, ein thermisches Kraftwerk außer Dienst zu stellen. Am 12. April gab es einen Sabotageanschlag gegen die TAL, das ist die österreichische Ölpipeline von Triest nach Österreich, wo über 90 Prozent unseres Ölbedarfes transportiert wird, und infolgedessen war die Pipeline drei Tage lang ohne Funktion. Bekannterweise gab es im September mehrere Anschläge gegen thermische Kraftwerke in Deutschland. 

Herr Minister, welche Maßnahmen treffen Sie, um linksextremistischen Terror im Namen des Klimaschutzes zu verhindern? (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Zunächst, Herr Abgeordneter, ich hätte auch blaue Hustenzuckerl von Ihnen genommen (Zwischenruf des Abg. Darmann [FPÖ]), überhaupt kein Problem, wenn sie mir helfen. (Abg. Kogler [Grüne]: ... braune!)

Sie haben einige Beispiele aus dem Bereich des Linksextremismus genannt. Alle Vorfälle, die Sie genannt haben, haben nicht auf österreichischem Staatsgebiet stattgefunden. Wir sind natürlich mit den anderen Behörden in enger Abstimmung, in engem Kontakt. Ich kann es noch einmal wiederholen: Im Verfassungsschutzbericht sind ja die wesentlichen Gefährdungsszenarien angesprochen: islamistischer Extremismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, Spionage und Proliferation. Das sind jene fünf Gefährdungsbereiche, die im Verfassungsschutzbericht ganz konkret angesprochen werden, in denen wir auch immer wieder ganz gezielt Kontakte, Ermittlungen und auch Hausdurchsuchungen durchführen, wie ich es genannt habe.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 9. Anfrage, 95 M, jener des Herrn Abgeordneten Schwaighofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/12

Anfrage 95/M

Abgeordneter Sebastian Schwaighofer (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Bundesminister! Die Leiterin der Salzburger Kinder- und Jugendpsychiatrie Belinda Plattner schildert, was ihr Mädchen im Alter von meist 14 bis 16 Jahren erzählen: Sie würden am Salzburger Hauptbahnhof von arabischstämmigen jungen Männern angesprochen, die ihnen Drogen anbieten. Sie versprechen ihnen, dass sie in Wien mehr Drogen bekommen. Mehrere Mädchen berichten laut Plattner, sie seien in eine Wohnung in Wien Brigittenau gebracht worden. Dort hätten sie zunächst Drogen und Anerkennung bekommen, und danach sei es immer wieder zu sexuellem Missbrauch gekommen, damit sie mehr Drogen bekommen. 

Ich habe gemeinsam mit Gernot Darmann vor solchen mutmaßlichen Grooming-Strukturen gewarnt und ein bundesweites Lagebild sowie koordinierte Ermittlungen gefordert. Wenn Mädchen von Salzburg nach Wien gelockt werden, dann muss geklärt werden, ob Täter überregional zusammenarbeiten, daher frage ich Sie: 

„Welche Maßnahmen werden Sie als Innenminister in den nächsten sechs Monaten setzen, um endlich sexuelle Gewaltdelikte gegen Minderjährige effektiv zu bekämpfen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter Schwaighofer. In der Tat, Gewalt gegen Kinder und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Frauen gehört wohl zu den abscheulichsten Verbrechen, die wir leider feststellen müssen. Umso wichtiger ist es, dass es in diesem Bereich ein konsequentes und auch nachhaltiges Vorgehen gibt. Es beginnt damit – und ich möchte das an dieser Stelle erwähnen, weil Sie fragen, welche Maßnahmen ich setzen werde, und ich glaube, dass das wichtig ist –, dass die Behörden, die Ermittler, die entsprechenden Maßnahmen setzen. Ich habe aber höchstes Vertrauen in unsere Polizei, und das ist nicht nur dahingesagt, sondern ich weiß, dass da höchst erfolgreich und konsequent gearbeitet wird. 

Das beginnt bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die internationale Kontakte hat, aber in erster Linie ist die Thematik, die Sie angesprochen haben, in der Abteilung 3 im Bundeskriminalamt angesiedelt; dort geht es darum, Ermittlungen betreffend Menschenhandel, Sexualstraftaten und Kindesmissbrauch online beispielsweise entsprechend zu koordinieren. Das Bundeskriminalamt ist für die internationale Koordination zuständig, aber auch dafür, gemeinsam mit den Landeskriminalämtern auf nationaler Ebene dagegenzuhalten; letztendlich reicht das bis hin zu den einzelnen Polizeidienststellen, bis hin zu den einzelnen Krim-Referaten. Das heißt, wenn Sie Hinweise haben, können Sie das sofort bei jeder Polizeidienststelle melden. 

Wir haben ein Netzwerk gebildet, das mit aller Konsequenz gegen solche Abscheulichkeiten, wie Sie sie skizziert haben, vorgehen kann. Das halte ich für ganz, ganz entscheidend. Das ist polizeilich repressiv. Auch in der Prävention ist es notwendig, dass wir Maßnahmen setzen. So haben wir beispielsweise im Bundeskriminalamt das Präventionsprogramm Under 18 oder All Right – Alles was Recht ist! Es werden viele Maßnahmen gesetzt, um so etwas möglichst hintanzuhalten, denn es gehört letztendlich wohl zu den abscheulichsten Verbrechen, die es gibt. – Vielen Dank dafür.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

RN/12.1

Abgeordneter Sebastian Schwaighofer (FPÖ): Herr Bundesminister, ich hätte jetzt eigentlich eine sehr technische Zusatzfrage vorbereitet gehabt, aber ich möchte darauf verzichten und Sie etwas anderes fragen. 

Die 14-jährige Hanna (phonetisch) ist das Mädchen, das ihr Schweigen gebrochen hat und in den „Salzburger Nachrichten“ über das erzählt hat, was ihr zugestoßen ist: eben dass arabische Männer sie gezielt drogenabhängig machten, um sie de facto als Sexsklavin zu halten. Auf ihre Motivation angesprochen, warum sie das jetzt in der Zeitung schildert, sagte sie einen einzigen Satz, und der klebt an mir, seit ich ihn gelesen habe; sie hat gesagt: weil ich möchte, dass die Menschen da draußen wissen, „dass das [...] real ist“. 

Deswegen meine Frage: Glauben Sie, dass das real ist und dass wir ein Problem mit Grooming-Strukturen, mit migrantischen Ausbeuternetzwerken haben? (Abg. Erasim [SPÖ]: Das ist ja keine Frage von Glauben, wir sind ja nicht in der Kirche!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich kann jetzt sehr gerne die Antwort wiederholen, die ich gegeben habe: dass die zuständigen Behörden, die Ermittler mit allem Nachdruck ermitteln, wenn solche Vorwürfe im Raum stehen oder das auch tatsächlich passiert ist. Ich denke, das können Sie mir zutrauen, das können Sie unseren Polizistinnen und Polizisten zutrauen, dass es ihnen gerade bei so etwas, wie Sie es geschildert haben, ganz besonders am Herzen liegt, ganz besonders konsequent vorzugehen, um so etwas für die Zukunft auch ausschließen zu können. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Totter. – Bitte schön.

RN/12.2

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage lautet: 

Welche Maßnahmen setzt das BMI, um eine ausreichende personelle Ausstattung und hohe fachliche Qualität im Bereich sexueller Gewaltdelikte sicherzustellen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich habe die Frage zum Teil ja schon beantwortet, aber ich glaube, es ist wert und wichtig, das zu wiederholen, weil wir in diesem Bereich – mit „wir“ meine ich in erster Linie das Bundeskriminalamt mit den nachgeordneten Organisationen, den Landeskriminalämtern und letztendlich auch die Kriminalreferate, die Krim-Referate, auf den SPKs oder auf den PIs – laufend entsprechend in die Ausbildung und die technische Ausstattung investieren; die neuen, modernsten Maßnahmen ermöglichen es uns, da einzuschreiten. Das heißt, die Schulung ist entscheidend, modernes, technisches Gerät ist entscheidend, und letztendlich halte ich auch die entsprechende Koordination sowie die Prävention für ganz wichtig. 

Bei der Prävention halte ich es vor allem für besonders wichtig, dass wir als Sicherheitsbehörden, als Polizei nicht nur isoliert arbeiten, sondern eng mit anderen Institutionen zusammenarbeiten – mit dem schulischen Bereich beispielsweise, mit vielen anderen, die ja auch ganz besondere Sensoren haben, wo es möglicherweise zu Problemen kommen kann –, damit man rechtzeitig darauf reagieren kann, bevor etwas passiert. 

Nur als Beispiel, ganz konkret: Weil ja sehr vieles oder immer mehr mittlerweile online, digital passiert, sind wir derzeit in Umsetzung der sogenannten Cybercrime-Training-Center in allen Bundesländern. In Linz gab es das erste, mittlerweile gibt es auch in Kärnten und im Burgenland eines, wenn ich das richtig im Kopf habe. Bis Ende nächsten Jahres wird das flächendeckend in ganz Österreich umgesetzt werden, weil es wichtig ist, dass alle unsere Polizistinnen und Polizisten, nicht nur die Spezialisten und Experten im Bundeskriminalamt, sondern auf allen Dienststellen, eine Grundausbildung in diesem Bereich haben, um Betroffenen Auskunft geben zu können und vor allem helfen zu können. (Abg. Totter [ÖVP]: Vielen Dank!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 10. Anfrage, 98/M, jener des Herrn Abgeordneten Elian. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/13

Anfrage 98/M

Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Die Sicherheit unserer Bevölkerung und der Schutz unserer kritischen Infrastruktur sind zentrale Aufgaben unseres Rechtsstaats. 

„Wir leben in international herausfordernden Zeiten, in denen Angriffsversuche auf die kritische Infrastruktur, wie Umspannwerke, Sorgen bereiten und auch Cyberangriffe immer mehr zunehmen. Auch das Parlament hat sich mit dieser Thematik beschäftigt und vor einiger Zeit das RKE-Gesetz sowie das NIS-Gesetz 2026 beschlossen. Wie ist der Status der Umsetzung?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Zunächst vielen Dank dem Parlament, dass diese Gesetze als Umsetzung von EU-Richtlinien beschlossen wurden, auch so beschlossen wurden, dass sie nicht im Sinne eines Gold-Plating umgesetzt wurden, sondern so, dass die, die es betrifft, so damit umgehen können, dass es diesen betroffenen Unternehmen und Organisationen auch hilft. Das ist ja der entscheidende Punkt: dass es hilft und sie schützt. 

Zu den beiden Bereichen, die Sie angesprochen haben; zunächst das NIS-Gesetz 2026: Seit 1. Oktober, also seit wenigen Tagen, gibt es das Bundesamt für Cybersicherheit im Innenministerium mit einem neuen Leiter, Markus Kasinger, der sozusagen aus der Wirtschaft kommt, aus der Austrian Power Grid. Es war eine bewusste Entscheidung, jemanden aus der Wirtschaft zu holen, weil es für die Cybersicherheitsbehörde ganz entscheidend ist, dass sie mit der Wirtschaft eng zusammenarbeitet. Die Devise dieses NIS-2-Gesetzes war immer klar: Beraten statt strafen, also Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit, bei der Abwehr von Attacken von außen beratend zur Seite zu stehen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. 

Der zweite Punkt ist das RKE-Gesetz, also die Resilienz kritischer Einrichtungen. Da geht es um die physische Widerstandsfähigkeit von Unternehmen – es werden an die 400 bis 500 sein. Die zuständige Behörde ist die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die derzeit dabei ist, die entsprechenden Bescheide an die betroffenen Unternehmen auszufolgen. 

Vielleicht auch ganz aktuell: Derzeit findet seit vorgestern, vom 13. bis 15. Oktober, in diesen Tagen, eine Übung statt, mit einer Übungsannahme, gemeinsam mit Verbund und Austrian Power Grid, um eben Erfahrungen einzubeziehen: Was muss getan werden, wenn es einen Sabotageakt gibt, eine Terrordrohung, unterschiedlichste Bereiche, damit das gesellschaftliche Leben im Zusammenhang mit den Elektrizitätswerken sichergestellt sein kann. 

Es sind also gesetzliche Maßnahmen, aber auch ganz konkrete Übungen mit Übungsannahmen, was getan wird. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/13.1

Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen.

Wir sehen gerade in den aktuellen internationalen Konflikten, dass neben Cyberangriffen auch Drohnen eine immer größere Bedrohung darstellen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um militärische Einrichtungen, sondern auch um den Schutz unserer kritischen Infrastruktur. 

Wie bereitet sich Österreich auf diese zunehmende Gefahr durch Drohnen vor?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ja, das Thema Drohnen ist in der Tat eines, das uns jetzt schon fordert, uns wahrscheinlich aber – so ist es leider zu befürchten – in der Zukunft noch mehr fordern wird, Österreich, aber auch Europa insgesamt. Ich und auch viele Experten vergleichen das mit der Situation nach dem Ende des Jugoslawienkrieges, als viele automatische und halbautomatische Waffen sozusagen auf dem Waffenmarkt waren und den Markt im Bereich der organisierten Kriminalität überschwemmt haben, was ein großes Problem dargestellt hat. 

Ähnliches sehen wir oder befürchten wir auch im Zusammenhang mit Drohnen, weil gerade seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine das Thema Drohnen eines ist, das wir fast täglich sehen und hören. Wenn dieser Krieg zu Ende ist – wir alle hoffen, dass es lieber heute als morgen ist –, ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Drohnen auf den Markt kommen, hohe Expertise in diesem Bereich da ist, auch von Drohnenoperatoren, die dann möglicherweise im Bereich der organisierten Kriminalität und im Bereich Terror ihr Unwesen treiben. 

Umso wichtiger ist es, dass wir uns jetzt dafür wappnen, und daher ist derzeit eine Drohnenabwehrstrategie in Ausarbeitung, sowohl auf europäischer als vor allem auch auf nationaler Ebene, über die wir zuletzt gemeinsam mit dem Verteidigungsministerium auch einen Zwischenbericht gelegt bekommen haben. 

Wir werden da Ende November, Anfang Dezember auch in eine Übung gehen, in eine gemeinsam groß angelegte Übung – Verteidigungsministerium, Innenministerium, aber auch Wirtschaftsministerium, Verkehrsministerium, Austro-Control, viele Bereiche, die davon betroffen sind –, weil ja auch die Frage ist – daher war auch der Verfassungsdienst entsprechend eingebunden –: Ist das eine sicherheitsbehördliche Aufgabe oder eher eine militärische Aufgabe? 

Es sind also auch Kompetenzfragen, die da zu lösen sind, aber wir sind einen guten Schritt weitergekommen, sodass wir bis Ende des Jahres dann aufbauend auf dem, was schon geleistet wurde, eine Drohnenabwehrstrategie werden vorstellen können.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Holzegger. – Bitte schön.

RN/13.2

Abgeordnete Ines Holzegger (NEOS): Sehr geehrter Herr Minister! In den letzten Tagen waren ja vor allem die französischen und niederländischen Supermärkte sehr stark im Fokus, und spätestens seither wissen wir: Cybersicherheit ist auch Versorgungssicherheit. Wir wissen aber auch, diese Cybersicherheit lässt sich nicht nur durch Bürokratie und Regulierung erzwingen. Darum unsere Frage: 

Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass das mit 1. Oktober 2026 neu geschaffene Bundesamt für Cybersicherheit insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Erfüllung ihrer neuen Pflichten möglichst unbürokratisch unterstützt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Die Bedeutung von Cyberresilienz, Cybersicherheit, Netzsicherheit ist uns allen, glaube ich, nicht erst seit den Vorfällen in den Supermärkten in Paris bewusst, sondern seit sehr langer Zeit. Daher hat es auch auf europäischer Ebene nicht nur Bestrebungen, sondern die entsprechenden Richtlinien dazu gegeben, einerseits die NIS2-Richtlinie, aber auch die RKE-Richtlinie, die wir auch national umgesetzt haben und hinsichtlich der dieses Haus sich in den Ausschüssen intensiv beraten hat. 

Ich denke, dass wir in beiden Bereichen jetzt eine gute Handhabe haben, um sehr eng – und das halte ich für entscheidend – mit den Unternehmen und Organisationen, die es betrifft, zusammenzuarbeiten; eben nicht von oben herab, nicht im Sinne von Strafen, sondern im Sinne von gemeinsamem Austausch – wie können wir uns gemeinsam vor deratigen Attacken schützen? –, nicht als übergeordnete Behörde, sondern als Partner auf Augenhöhe. Das halte ich in dieser Frage der Akzeptanz, dass die einzelnen Unternehmen auch Dinge umsetzen, für entscheidend. 

Große Konzerne, große Unternehmen haben meist eigene Abteilungen, die das tun. Gerade beim Mittelbau, wie Sie es angesprochen haben, ist das besonders notwendig, und gerade Markus Kasinger, der neue Leiter des Bundesamtes für Cybersicherheit, hat gesagt, es wird einer seiner ganz großen Schwerpunkte sein, auf diese klein- und mittelbetriebliche Struktur auch zuzugehen, dass natürlich Netzsicherheit, Cybersicherheit Zeit und zum Teil auch Geld benötigen, es aber absolut notwendig und nicht vermeidbar ist, in diesem Bereich zu investieren.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Tomaselli. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/13.3

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Innenminister, bleiben wir beim Stichwort Cybersicherheit: Wenn es um den Schutz von Frauen im Digitalraum geht, ist für mich ehrlich gesagt Ihr Stand-by-Modus nicht ganz nachvollziehbar. Medusa sind Sie zum Beispiel erst nach wirklich nachhaltigem öffentlichen Druck überhaupt beigetreten. Und wenn ich mir die aktuelle Berichterstattung so anschaue, dann frage ich mich schon: Steckt dahinter struktureller Sexismus im Innenministerium? (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager [ÖVP].)

Das muss man sich einmal vorstellen: Da gibt es einen Schießwettbewerb mit mindestens 51 teilnehmenden Polizisten. Da steht eine Pappfigur einer in Lack und Leder leicht bekleideten Parteivorsitzenden. Ehrenschutz dieser Veranstaltung hatte übrigens ein ÖVP-Landesrat. Diese Fotos von dieser wirklich abartig widerwärtigen Darstellung (Zwischenruf bei der ÖVP) werden von Polizisten und einem Landespolizeisportverein wieder in den Umlauf gebracht – und Sie als Innenminister schweigen bisher konsequent dazu! (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Kogler [Grüne]: Sauerei!)

Ich möchte Sie daher fragen: Möchten Sie jetzt die Situation dafür nutzen, sich bei Dr.in Rendi-Wagner zu entschuldigen (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager [ÖVP]), und B, was wollen Sie machen? Denn das kann ja wohl bitte nicht konsequenzlos bleiben. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Kogler [Grüne]: Rasselbande)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich glaube, es waren ja zwei Fragen, die Sie gestellt haben. Zunächst einmal zur Frage zu Medusa: Ich habe großes Vertrauen in das österreichische Bundeskriminalamt, das da international exzellent vernetzt ist und in sämtlichen internationalen Ermittlungsorganisationen auch entsprechend vertreten ist, und ich weise auf das Schärfste zurück, dass es sich da um einen strukturellen Sexismus im Bundeskriminalamt und im Innenministerium handelt. Das lasse ich so für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach nicht stehen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich weise das auf das Schärfste zurück! 

Genauso scharf kritisiere ich aber die privaten Umtriebe eines privaten Vereins, an denen offensichtlich auch Exekutivbeamte und andere Beamte teilgenommen haben. Auch das ist auf das Schärfste zu kritisieren, und ich würde bitten, gerade in so einem Fall, dass wir uns mit so einer Frage respektvoll auseinandersetzen – gerade in so einer Frage. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Yildirim [SPÖ].– Abg. Götze [Grüne]: Keine Antwort ist auch eine!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Laimer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/13.4

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Um auf die kritische Infrastruktur zurückzukommen: Können Sie – gemessen an der Tragweite der Cyberangriffe wie zum Beispiel jüngst im Lebensmittelhandel in Frankreich – bitte kurz beschreiben, wie Sie sicherstellen möchten, dass kritische Infrastrukturen in Österreich vor systemischen Cyberangriffen ausreichend geschützt sind und geschützt werden?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Es kann sein, dass es jetzt zu einer Dublette kommt, Herr Abgeordneter, weil ich das, glaube ich, schon in Fragen davor relativ detailliert beantwortet habe. 

Einerseits haben wir das neue Bundesamt für Cybersicherheit, in dem es letztendlich um die Netzsicherheit geht, in dem wir beziehungsweise das Bundesamt einen besonderen Fokus auf die klein- und mittelbetriebliche Struktur legen werden – auch legen werden müssen, denn diese können ganz besonders betroffen sein, weil sie eben nicht die Abteilungen haben, wie vielleicht Konzerne oder Großorganisationen sie haben. Das ist die Resilienz im Bereich der Netzsicherheit, damit da das Werkel am Laufen bleibt. 

Enge Abstimmung – Sie sind ja auch Wehrsprecher Ihrer Fraktion – halte ich im Zusammenhang mit dem Verteidigungsministerium auch für essenziell, gerade in der Blackout-Frage. Auch da sind Sie ja ein Experte und wissen, dass es enge Koordination gibt. 

Natürlich müssen wir aber auch darauf achten, wie wir die Einrichtungen auch physisch sichern können. Auch da wird es eine enge Abstimmung zwischen Verteidigungs- und Innenressort benötigen, gerade im Hinblick auf die Drohnenbedrohung – wenn ich an große Leitungen denke, wenn ich an große Infrastrukturprojekte wie den Flughafen denke; Austro-Control hat ja viele Akzente gesetzt. 

Da ist also schon vieles geschehen, aber da ist auch noch vieles zu tun, und das wissen Sie als Wehrsprecher auch sehr genau. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Herr [SPÖ].) 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Da alle Fragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet. – Danke, Herr Bundesminister.