RN/28

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Volksanwaltschaft über den 48. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2024) (III-130 d.B. / 94 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. Ich erteile es ihm. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.

An dieser Stelle darf ich auch sehr herzlich die Mitglieder der Volksanwaltschaft, des Kollegiums begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

RN/29

10.37

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Volksanwältinnen, Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg einmal herzlichen Dank an die gesamte Volksanwaltschaft und ihre Mitarbeiter für diesen hervorragenden Bericht 2024. Man sieht an diesem Bericht, aus dem ich jetzt einiges kurz zusammenfassen werde, wie wichtig die Volksanwaltschaft für die Republik, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für uns als Parlament ist, weil man so immer wieder sieht, wo es in der Verwaltung krankt und wo es Verbesserungen geben soll oder muss.

Etwa bei der Lawinenverbauung: Da hat eine Bürgerin einen Vertrag mit der Republik Österreich abgeschlossen, dann wurde im Vertrag einiges geändert, dass die Jäger da durchziehen dürfen und so weiter. Das wurde bis jetzt nicht umgesetzt, es gibt keine Regelung – wichtig, dass sich die Volksanwaltschaft dafür einsetzt, dass Verträge der Republik einzuhalten sind. Die Republik hat natürlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein gewisses Vertrauen aufzubauen und muss natürlich Vorreiter sein, und das sollte klappen.

Genauso ist auch zu lesen, dass es bei der Landespolizeidirektion Steiermark neun Monate gedauert hat, bis eine blinde Mitarbeiterin einen sachgerechten, einen behindertengerechten Arbeitsplatz für Sehbehinderte hatte. – Das kann es nicht sein, da hat auch die Republik eine Verantwortung, und es ist gut, dass es die Volksanwaltschaft gibt!

Damit komme ich jetzt zum nächsten Teil – das ist auch ein Teil, der die Volksanwaltschaft ja schon die letzten Jahre hindurch massiv beschäftigt, und dafür sage ich herzlichen Dank –, das ist der Strafvollzug, der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich, bei dem es krankt. Da sieht man jetzt natürlich deutlichst und extremst, wie die schwarz-grüne Bundesregierung in diesen fünf Jahren versagt hat. 

Die Volksanwaltschaft sagt es, ich kann das bestätigen: ein eklatanter Personalmangel bei der Sicherheit, bei der Justizwache, bei der Betreuung, bei allem Fachpersonal. Da krankt es und das führt natürlich sehr wohl zu verschiedensten Problemen in Österreichs Justizanstalten, Gefängnissen – für die Bediensteten: Burn-out, Krankenstände, keine freien Tage, Überstunden, das Familienleben leidet sehr darunter, aber natürlich auch für die Untergebrachten und Insassen, weil: Betreuung ist einfach nur mehr ein Schlagwort, das irgendwo steht, aber nicht gelebt wird. Das wurde auch von dieser scheidenden Bundesregierung fünf Jahre lang nicht gelebt, es waren in den Justizanstalten permanent Betriebe, die so wichtig sind, um Ruhe hineinzubringen, geschlossen, und das ist, das muss man sagen, ein großes Versagen. 

Da hat jetzt die neue Bundesregierung eine Aufgabe, das wieder geradezurücken. Die Kanzlerpartei ist ja gleich geblieben, die ÖVP befindet sich ja nach wie vor in der Bundesregierung, und wir werden sehen, was diese ÖVP jetzt hier zusammenbringt, denn: Ich glaube, es ist in Österreichs Justizanstalten 5 Minuten vor 12, um nicht zu sagen, 1 Minute vor 12. Wir hatten vor Kurzem einen Vorfall an der – auch von Bundesministerin außer Dienst Zadić von den Grünen – neu gegründeten Justizanstalt Münnichplatz, Unterbringung von Jugendlichen, da geht es drunter und drüber. 

Da sage ich Volksanwältin Schwarz herzlich danke, dass sie schon gesagt hat, sie wird ein Prüfverfahren einleiten. Dort ist es nicht sicher. Das hat Millionen an Steuergeld unserer Bürgerinnen und Bürger verschlungen, und es ist ein Murks und ein Pfusch herausgekommen. Schauen wir jetzt, ob es die neue Frau Bundesministerin für Justiz besser macht und sich dessen annimmt. 

Danke an die Volksanwaltschaft, dass das überprüft wird, dass man wieder sieht, es krankt, es muss etwas passieren, und dass diese Ampel-Verlierer-Koalition jetzt gefordert ist, endlich etwas für die Justizwache zu machen, in Österreichs Gefängnissen Sicherheit herzustellen. Das wäre ein wichtiger Auftrag, bei allem Sparzwang, den man hat. Wenn man sieht, dass sich die Republik einen Sky Shield leisten kann, der nahezu 7 Milliarden Euro verschlingt: Da wird man auch für die Bürgerinnen und Bürger, für die Justizwache, für die Gefängnisse ein bisschen Geld übrig haben, denn sonst ist diese Bundesregierung schon im Vorfeld gescheitert.

Wir werden ganz genau beobachten, wo die Milliarden hinwandern, was man einhalten muss, weil es ja Versprechungen an die Europäische Union gibt – das hält ja die ÖVP sehr, sehr gerne –, was dann aber wieder die Bürger übermäßig belastet. Das kann es nicht sein. 

Danke, liebes Team der Volksanwaltschaft, danke für eure Arbeit – bitte auch weitergeben an die Bediensteten! Wir Freiheitliche sind stolz auf die Volksanwaltschaft. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.42

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. 

RN/30

10.42

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Volksanwält:innen Gaby Schwarz, Elisabeth Schwetz und Bernhard Achitz! Meine Damen und Herren hier im Plenum! Liebe Zuseher! Lassen Sie mich mit einigen Beispielen beginnen, die im Bericht enthalten sind! Zum Beispiel: Ein Pensionist wartet über sechs Monate auf die Nachzahlung seines Pflegegeldes, obwohl das ärztliche Gutachten schon längst vorliegt. Oder: Eine Familie erhält den Klimabonus nicht, weil der Gutschein an eine veraltete Adresse geschickt wurde, obwohl die Daten im Melderegister schon aktuell sind. Oder: Von der Kommission der Volksanwaltschaft wurden wiederholt Missstände in der Justiz festgestellt, bauliche Mängel, unzureichender Zugang zu Bildung, Verzögerung im Strafvollzug. Dies sind Fälle, die im 48. Bericht der Volksanwaltschaft dokumentiert wurden. 

Das zeigt uns deutlich: Wenn die Verwaltung versagt, geht es nicht um Akten oder Paragrafen, sondern es geht um Menschen – Menschen, die uns vertrauen, Menschen, die enttäuscht sind. Allein im Jahr 2024 wandten sich 24 000 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft – das zeigt uns klar und deutlich, wie groß das Vertrauen in die Volksanwaltschaft ist. In mehr als 2 300 Fällen wurde ein Missstand festgestellt. Das sind Zahlen, die nicht nur so am Papier stehen, denn jede einzelne Beschwerde steht für eine Geschichte, für ein Problem, für jemanden, der Hilfe braucht. Um diese Beschwerden nimmt sich die Volksanwaltschaft an und kann oftmals auch gut helfen. 

Meine Damen und Herren, ich möchte mich heute aber bewusst den positiven Entwicklungen widmen, denn sie zeigen: Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft werden angenommen und auch umgesetzt. Verwaltung kann sich verändern. Daten zeigen, dass Empfehlungen der Volksanwaltschaft umgesetzt werden, zum Beispiel: In mehreren Bundesländern wurden Pflegeheime verbessert, Standards wurden angehoben, Gewaltprävention wurde neu gedacht. Einrichtungen in Vorarlberg, Wien, Tirol und Niederösterreich wurden von der Kommission ausdrücklich für ihre innovativen Konzepte, für die gute Pflegeplanung und für den respektvollen Umgang mit den Menschen gelobt. 

Auch in den Bereichen Psychiatrie, Spitäler und Polizei wurden Maßnahmen gesetzt: von neuen Leitsystemen bis zur besseren Dokumentation. Diese Fortschritte sind wichtig, denn sie machen Mut und sie zeigen, dass Veränderung eingeleitet und Verantwortung übernommen werden. 

Ich möchte in diesem Zusammenhang ein klares Wort zur Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Volksanwaltschaft sagen, denn die Zusammenarbeit funktioniert wirklich gut und ist von gegenseitigem Respekt getragen. Wir als Nationalrat profitieren von den Berichten der Volksanwaltschaft, von ihren Empfehlungen und ihrer unermüdlichen Arbeit. Ich möchte mich daher ganz, ganz herzlich bei den beiden Volksanwältinnen und bei unserem Volksanwalt für ihre Arbeit bedanken, aber richten Sie bitte natürlich auch einen herzlichen Dank den Mitarbeiter:innen aus, denn sie leisten wertvolle Arbeit, sie sind hartnäckig in ihrer Unabhängigkeit und in ihrer Menschlichkeit und sie sind eine Stimme für jene, die oft nicht gehört werden. 

Also: Nehmen wir diesen Bericht nicht bloß zur Kenntnis, sondern sehen wir ihn als Arbeitsauftrag dafür, dass die Verwaltung schneller, transparenter und menschlicher wird! – In diesem Sinne noch einmal: herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.) 

10.46

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Höfler. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. 

RN/31

10.46

Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Volksanwältinnen, lieber Volksanwalt! Am Beginn möchte ich die 4. Klassen der Mittelschule Neukirchen bei Altmünster herzlich hier im Hohen Haus begrüßen – vielen Dank, dass ihr da seid! (Allgemeiner Beifall.)

Am Beginn herzlichen Dank an die Volksanwältinnen, an den Volksanwalt, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, die tagtäglich für Transparenz, Kontrolle und schlussendlich auch die notwendige Bürgernähe im Staatswesen eintreten. Lieber Volksanwalt Achitz, lieber Bernhard, ich erlaube mir jetzt doch, zu sagen: Wir kennen uns schon seit Jahren aus der Gewerkschaft, und der Kampf für soziale Gerechtigkeit war bei dir immer schon sehr ausgeprägt. Ich durfte dich in den letzten Wochen in deiner neuen Rolle kennenlernen und ich kann nur festhalten: Das wurde verstärkt, und daher ein großes Dankeschön für deinen Einsatz und natürlich für dein Engagement in den letzten Jahre im Bereich der Volksanwaltschaft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Volksanwaltschaft ist ein unverzichtbarer Teil der Demokratie. Ich würde es als Gewerkschafter so sagen: Sie ist so etwas wie der Betriebsrat der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung, ein Kontrollorgan, ein Seismograf und schlussendlich auch die Stelle, in der Bürgerinnen und Bürger die letzte Anlaufstelle finden, wenn sie im System benachteiligt werden. 

Wenn man sich das historisch ein bisschen anschaut: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Forderung nach einem Ombudsmann ja schon laut, 1970 griff Bundeskanzler Kreisky das Thema auf, 1977 wurde sie schlussendlich per Gesetz vereinbart beziehungsweise ist sie heute in der Verfassung verankert. Mittlerweile hat die Volksanwaltschaft ein unglaublich hohes Vertrauen innerhalb der Bevölkerung: 74 Prozent der Menschen vertrauen ihr, 66 Prozent wünschen sich sogar eine Ausweitung ihrer Kompetenzen. 

Wenn man sich den Jahresbericht 2024 anschaut, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann sieht man eigentlich eindeutig, wie notwendig diese Institution ist: 23 955 Beschwerden wurden eingebracht, 7 386 Prüfverfahren wurden eingeleitet, 2 368 Missstände wurden festgestellt und 77 Verfahren erfolgten auf Eigeninitiative. 27 Prozent aller Prüfverfahren erfolgten im Schwerpunktbereich innere Sicherheit, aber natürlich waren auch die Versorgung von Menschen mit postviralen Erkrankungen wie ME/CFS oder die Pflege mit Kontrollen in den Pflegeeinrichtungen und so weiter wichtige Themen, derer sich die Volksanwaltschaft 365 Tage im Jahr annimmt – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. 

Fakt ist aber auch: Kein System, kein Sozialstaat ist perfekt, und aus diesem Grund brauchen wir die Volksanwaltschaft. Sie ist essenziell für unsere Demokratie. Meine Erwartung für die Zukunft ist auch klar: Liebe Volksanwältinnen, lieber Volksanwalt, wenn Missstände dokumentiert werden, dürfen wir nicht nur debattieren, wir müssen als Parlament auch handeln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

10.49

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Krisper. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. 

RN/32

10.50

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause! Ich möchte zunächst der Volksanwaltschaft für ihre Arbeit danken, sowohl den Mitarbeiter:innen als auch den Mitgliedern der Kommissionen, die als Nationaler Präventionsmechanismus in Gefängnissen, im Maßnahmenvollzug und in den Pflege-, Kinder- und Altersheimen die Kontrollen vornehmen.

Vor meiner gegenwärtigen Arbeit habe ich ein paar Jahre für zwei Kommissionen der Volksanwaltschaft gearbeitet und habe daher auch diese Kontrollen begleitet, bei der Analyse über die Zustände mitgearbeitet, und an diese haben sich dann die Empfehlungen angeschlossen, die dann an die Ministerien gingen. Ich muss ehrlich sagen, es hat mir damals schon leidgetan – wir haben natürlich hier und dort Missstände gefunden, die man gleich nach dem Besuch beheben konnte –, dass die großen Baustellen blieben und blieben und blieben, und wir haben immer wieder dieselben Empfehlungen abgegeben.

Auch im Bereich der Justizverwaltung ist das der Fall, und auf den möchte ich mich jetzt fokussieren. Für diesen Bereich finden sich in Ihrem Bericht wiederum Empfehlungen, die alte Bekannte sind, die wir aus den letzten Jahren leider schon kennen. Es ist nämlich nichts Neues, dass es in Österreichs Straf- und Maßnahmenvollzug düster aussieht. Die Haftbedingungen sind unzumutbar. Die medizinische und psychologische Versorgung ist mangelhaft. Es herrscht teilweise massiver Überbelag, auch im Jugendvollzug, und Ihr Prüfschwerpunkt Gewalt in Haft hat jetzt sogar ergeben, dass ein überwiegender Teil der Gefangenen angab, Opfer von Gewalt geworden zu sein, und das ist natürlich alarmierend.

Im Maßnahmenvollzug fehlt es weiter an individueller Betreuung und Therapie und eben auch an extramuralen Betreuungseinrichtungen nach der Entlassung. Und wie in anderen Bereichen in der Justiz mangelt es leider auch da an ausreichend kompetenten Gutachter:innen.

Das heißt, die Volksanwaltschaft fordert zu Recht tiefgreifende Verbesserungen – und eben nicht zum ersten Mal und völlig zu Recht. Es braucht zum Beispiel mehr Personal. An dieser Stelle möchte ich allen danken, die in den Justizanstalten, im Maßnahmenvollzug ihre Arbeit leisten, weil sie mehr stemmen müssen, als sie sollten.

Es bräuchte mehr flächendeckende Versorgung im medizinischen, psychologischen Bereich, und eben auch bauliche Erweiterungen und Modernisierungen. Das haben wir alles im Menschenrechtsausschuss besprochen, und ich muss ehrlich sagen, dort war die Stimmung natürlich eher bedrückt, aufgrund dieses Status quo, und es gab überhaupt keinen erhobenen Zeigefinger in irgendeine Richtung zu irgendeiner Partei, weil jede Partei dort –außer uns bis jetzt – gewusst hat, dass man da schließlich in den letzten zehn, 20 Jahren in Regierungsverantwortung war und es dementsprechend verabsäumt hat, Maßnahmen auch zu tätigen.

Jetzt sind wir auch mit in Verantwortung. Wir haben nur ein großes Problem, ein Budgetproblem. Es schmerzt mich daher sehr, dass wir vieles, was nötig ist, nicht so bald umsetzen werden können, weil manche Maßnahmen sehr, sehr teuer sind, aber umso mehr müssen wir uns vornehmen, alles zu tun, was geht. Das machen wir jetzt schon, wir beschließen nämlich im Rahmen des Budgets, dass die Alternativen zur Gefängnishaft ausgeweitet werden. Das heißt, es wird, wie Expertinnen und Experten schon lange fordern, die bedingte Entlassung erweitert, aber auch der elektronisch überwachte Hausarrest, also die Fußfessel soll öfter zum Einsatz kommen – was richtig ist, weil es die soziale Wiedereingliederung erleichtert und die Rückfallquote niedrig ist.

Das ist ein richtiger legistischer Schritt, den wir hier in den nächsten Tagen setzen, und das führt auch zu Einsparungen.

Darüber hinaus müssen wir alles tun, was auch trotz des Budgetdesasters geht: zum Beispiel klüger Personal für die unbesetzten Stellen suchen, Arbeitswege erleichtern, und, was Ihnen auch sehr wichtig ist, Frau Volksanwältin, bei der Suizidprävention alle Empfehlungen umsetzen, dass es weniger oft zu diesem wirklich furchtbaren Fall kommt, dass sich Menschen in Orten von Freiheitsentziehung das Leben nehmen. Dahin gehend muss alles gemacht werden.

Wir NEOS werden uns jedenfalls für alle Verbesserungen einsetzen, wo sie nur irgendwie möglich sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Edtstadler [ÖVP].)

10.54

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Voglauer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

RN/33

10.54

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Volksanwältinnen und sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich kann mich den Vorredner:innen nur anschließen, auch in der Aussprache im Ausschuss ist ganz klar geworden: Sie leisten gute Arbeit, Sie sind wirklich nah an den Menschen, und es konnte sehr oft geholfen werden, gerade auch in der dringendsten Not. Dafür gilt Ihnen auch vonseiten unserer Fraktion ein großes Dankeschön. (Beifall bei den Grünen.)

Allerdings – und Kollegin Krisper hat es auch angesprochen –: Ja, die Stimmung im Ausschuss war eine bedrückte, weil Ihre festgestellten Mängel eklatant sind, und sie sind – ja, man könnte manchmal sogar dieses Wort verwenden – schrecklich. Es ist Auftrag des Parlaments und von uns Abgeordneten, da auch eine starke Stütze für die Volksanwaltschaft zu sein: wenn sie sich um mehr Stellen bemüht, wenn sie sich darum bemüht, dass diese Mängel behoben werden. Da ist es meiner Meinung nach auch für dieses Haus nicht so bedeutend, wer in der Regierung sitzt, sondern es ist bedeutend, dass wir als Abgeordnete diese Mängel immer wieder benennen und auch auf unsere Kollegen, Kolleginnen, wenn in Regierung, letztendlich auch Druck ausüben, dass sich da Dinge verändern.

Wenn ich mir Ihre Berichte anschaue, gerade zum Maßnahmenvollzug, zur Kinder- und Jugendhilfe, gerade im Bereich von Menschen mit Behinderung, bei all diesen vulnerablen Gruppen, die sich selbst ja nicht immer auch verteidigen können, dann wird es wichtig sein, dass man sich überlegt, auch in Zeiten knapper Budgets, wo man kürzt. Und da ich vorige Woche der ersten Lesung des Budgets zugehört habe, ist die Sorge natürlich groß, dass es da nicht ausreichend Mittel geben wird.

Nichtsdestotrotz ist es uns Grünen aber wichtig, dass Ihre Prüfkompetenzen, liebe Volksanwältinnen und lieber Volksanwalt, ausgebaut werden. Wir wollen eine Erweiterung der Prüfkompetenzen haben, analog dazu, wie wir das auch vom Rechnungshof kennen, denn am Ende des Tages zählt letztendlich doch die Kurzformel Staat bleibt Staat, auch wenn er die Kleider wechselt. Das zählt beim Rechnungshof, das sollte auch bei Ihnen als Volksanwaltschaft zählen.

Wir wissen, in den letzten Jahrzehnten ist es zu einigen Ausgliederungen gekommen, und da ist es dann schwierig, zum Beispiel in die Krankenanstalten oder in die Pflegeheime hineinzuschauen. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erweiterung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft – analog jenen des Rechnungshofs – auch auf Unternehmen und Gesellschaften ausgedehnt werden, die zwar aus der Bundesverwaltung ausgegliedert wurden, sich aber nach wie vor mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden.“


Das ist ein Wunsch, auch aus der Bevölkerung, mein Kollege Höfler hat das ja auch schon angesprochen. Die Menschen wünschen sich eine Ausweitung, sind zufrieden mit der Arbeit, und deshalb bitte ich Sie auch, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

10.57

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/33.1

Erweiterung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft (44/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.

RN/34

10.57

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ja, die Berichte der Volksanwaltschaft bringen immer wieder, kann man so sagen, Licht ins Dunkel – herzlichen Dank dafür!

Einige wissen es: Ich war im Berufsleben vorher als Pflegemutter tätig, und so liegt mein Fokus bei diesen Berichten immer auch auf jenen Kindern und Jugendlichen, die in einer Vollunterbringung fremduntergebracht sind. Das ist eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe zum Schutz von Minderjährigen.

Wie schaut es da aus? – Ja, leider ändert sich da wenig und das auch langsam. Krisenplätze und Plätze für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen fehlen weiterhin, und wenn sie vorhanden sind, dann sind sie meist überbelegt. So musste zum Beispiel eine Minderjährige im Besprechungszimmer auf einer Matratze auf dem Boden schlafen – und damit nicht genug: auf dem Besprechungstisch in diesem Zimmer wurden auch noch Besprechungen durchgeführt. 

Oder: Gewaltbereite Jugendliche mit Untersuchungshafterfahrung wurden in einem Krisenzentrum gemeinsam mit Kindergartenkindern untergebracht. Das bedeutet Angst beim Personal und bei den Kindern, das bedeutet, dass Security-Personal eingesetzt wird, das bedeutet, dass diese Kinder permanent in dem Gefühl leben, in Gefahr zu sein. Besonders für Minderjährige, die schon mit Gewalt, mit sexueller oder anderer Gewalt, in Kontakt gekommen sind, ist das doppelt schwierig, denn fremde Männer, meist Männer, dringen in einen Schutzbereich in ihrem Sinne ein.

Kinder und Jugendliche können nicht selbst bestimmen, wo sie eine neue Heimat finden. Sie brauchen einen geschützten Platz, sie brauchen Sicherheit, sie brauchen Ruhe – und das alles ist nicht gegeben, obwohl der Staat die Verantwortung dafür hat. Hier hebe ich zum wiederholten Male hervor, dass Pflegeeltern eine sehr gute Alternative wären. Wenn wir sie finanziell besser unterstützen würden, dann hätten mehr Kinder und Jugendliche österreichweit einen guten familiären Platz und eine Ansprechperson über das Pflegeverhältnis hinaus. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kenne viele Pflegeeltern, die sich hervorragend um Kinder, auch mit Beeinträchtigung, kümmern, 24/7, mit großer Verantwortung und mit ganz viel Liebe. Herzlichen Dank an dieser Stelle an diese Menschen mit Herz, die sich dafür engagieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Dann wäre auch ein Problem gelöst, das auch der Bericht der Volksanwaltschaft offenbart hat: die fehlende Krankenversicherung für manche fremduntergebrachte Kinder, nämlich dann, wenn die leiblichen Eltern auch nicht versichert sind. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden es nicht glauben, aber Asylwerber, Vertriebene aus der Ukraine, Mindestsicherungsempfänger, alle sind automatisch durch eine auf § 9 ASVG gestützte Verordnung krankenversichert. Kinder und Jugendliche, die in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe sind, sind das nicht automatisch – und das ist eigentlich ein Armutszeugnis für unser Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Wo Länder oder Sozialhilfeverbände die Kosten von rund 500 Euro pro Kind für die Selbstversicherung auf Antrag nicht übernehmen, tragen die Kosten die Einrichtungen zulasten des Budgets für alle Kinder. 

Zahlreich sind die Beschwerden auch im Zusammenhang mit dem Familienministerium. Wo andere Behörden aufmerksam auf die Volksanwaltschaft reagieren, ist das mit dem Familienministerium seit vielen Jahren anders. Dort gilt noch immer die Arbeitsanweisung der Familienministerin, die von der Volksanwaltschaft schon seit fünf Jahren als EU-rechtswidrig kritisiert wird. Beim Kinderbetreuungsgeld – wir haben hier schon oft darüber diskutiert – gibt es wenig aktive Hilfe von den Behörden. Die Betroffenen werden im Dschungel der verschiedenen Möglichkeiten alleine gelassen, hat Herr Volksanwalt Achitz im Ausschuss formuliert. 

Das bedeutet im Extremfall jahrelanges Warten auf Tausende Euro. Eine Mutter schrieb: Ich warte seit fast acht Monaten darauf, dass mein Antrag genehmigt wird, und muss seit circa neun Monaten ohne Geld auskommen. Das Kinderbetreuungsgeld ist doch für diesen Zeitraum gedacht, und wir brauchen es dringend jetzt. – Zitatende. 

Drei Jahre nach Beantragung wandte sich eine Mutter an die Volksanwaltschaft, diese wandte sich an die Ministerin. Für die Antwort brauchte die Familienministerin – unglaublich! – mehr als ein Jahr und mehrere Urgenzen, bis sie der Volksanwaltschaft antwortete. Das ist unglaublich! 

Aufgezeigt wurde auch de facto, dass es beinahe keine Möglichkeit für Pflege- und Adoptivfamilien gibt, den Papamonat zu beanspruchen, weil sie eben nicht innerhalb der 121 Tage ab Geburt einen Antrag stellen können, weil sie da vielleicht noch gar nicht wissen, dass sie ein Kind bekommen und weil sich das Verfahren in diesem Zeitraum nicht ausgeht. Das Finanzministerium meinte dazu lapidar, dass sie ja in Väterkarenz gehen können. – Überheblicher geht es nicht mehr.

Der Bericht der Volksanwaltschaft macht auch deutlich, dass es großen Handlungsbedarf gibt. Kollege Höfler sagte vorhin in seiner Rede: Wir müssen als Parlament handeln. – In diesem Sinne: Gehen wir es an! (Beifall bei der FPÖ.)

11.02

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Weber. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. 

RN/35

11.03

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Hohe Volksanwaltschaft! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Vorerst einmal ein großes Dankeschön für den wirklich ausführlichen Bericht und auch ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit der gesamten Volksanwaltschaft, inklusive dem Team, das dahinter mitarbeitet. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.) 

Zum vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft möchte ich festhalten: Solche Berichte sind ein ganz wertvoller Spiegel unserer Verwaltung und ein wichtiger Ansporn für uns als verantwortungsvolle Regierungspartei, weiterhin verlässlich und auch verantwortungsvoll zu arbeiten. 

Ich möchte heute vor allem kurz auf zwei Bereiche eingehen, die auch für meine Heimat Kärnten von zentraler Bedeutung sind: Das ist zum einen die Landwirtschaft und zum anderen ist es der Tourismus. Beide sind tragende Säulen unserer regionalen Identität, unserer Wertschöpfung und letztlich auch unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. 

Wie Sie wissen, bin ich Lehrer an der Landwirtschaftlichen Fachschule Sankt Andrä in Kärnten und auch ein großer Fan und Verfechter des Systems Lehre mit Matura. Zur Vorbereitung auf diese Reifeprüfung gibt es vom Bundesministerium geförderte Kurse, die bisher aber nur für Lehrlinge, die unter das Berufsausbildungsgesetz fallen, gefördert wurden. Wer unter das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz fällt, kann bisher von diesen Förderungen nicht profitieren. Es gibt für diese Personen auch keine vergleichbaren Förderungen für Vorbereitungslehrgänge. Sie müssen sich das dann alles selber zahlen. Aber die gute Nachricht: Es gibt nun seitens des Bildungsministeriums die Zusage, per 1. November diesen Missstand abzustellen und auch da Gerechtigkeit zu schaffen. Dafür ein großes Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP.)

Wo es zu bürokratischen Hürden kommt, etwa bei der Anerkennung landwirtschaftlicher Ausbildungswege oder bei der Verrechnung von Förderungen, nehmen wir das grundsätzlich sehr ernst, aber wir gehen diese Themen pragmatisch an, im Dialog mit den Kammern, mit den Interessenvertretungen, mit den Schulen, aber auch mit den Menschen vor Ort.

Genau da, meine Damen und Herren, schließt sich jetzt der Kreis zum Tourismus, denn eine lebendige Landwirtschaft ist kein Gegensatz zum Tourismus – ganz im Gegenteil! Sie ist die Grundlage, die Basis für den hochgeschätzten und so wichtigen Tourismus bei uns in Österreich.

Der Bericht zeigt vereinzelt Verzögerungen bei Verwaltungsverfahren, etwa bei der Förderabwicklung betreffend die Tourismusinfrastruktur. Unsere Verwaltung leistet Großartiges, aber da gehört in dem einen oder anderen Bereich durchaus etwas nachgeschärft. 

Wir als Regierungspartei stehen für eine Linie, die Verantwortung mit Hausverstand verbindet: nicht mit einem Ruf nach mehr Kontrolle, sondern nach besserem Service, nicht mit mehr Vorschriften, sondern mit klaren Zuständigkeiten. Ich bin davon überzeugt, die Richtung dahin stimmt. 

Ich möchte noch betonen: Wir sehen in den Berichten der Volksanwaltschaft nicht nur Kritik, sondern auch eine Chance zur Weiterentwicklung, zur Verbesserung – für uns als Volksvertreter, aber auch für die gesamte Verwaltung. 

Zum Schluss kommend erlauben Sie mir jetzt noch eine Frage. Wenn in diesem Land alle sparen müssen und wir dies in unserem Bereich auch alle tun, so frage ich: Warum fährt bei uns ein selbst ernannter – und das Wort gibt es in Österreich zum Glück gar nicht – Volkskanzler, ein Will-nicht-Bundeskanzler einen der teuersten Mercedes und nicht einen einfachen Volkswagen? (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Das stimmt doch nicht!) – Danke. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Lausch [FPÖ].)

11.07

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pia Maria Wieninger. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt. 

RN/36

11.07

Abgeordnete MMag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwält:innen! Sehr geehrtes Hohes Haus! Die Volksanwaltschaft ist für die öffentliche Verwaltung und den Schutz der Menschenrechte das, was der Rechnungshof für die Finanzen der Republik ist, nämlich eine unverzichtbare Kontrollinstanz für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft. Sie prüft, mahnt, berät – immer mit dem Ziel, Missstände aufzudecken und Lösungen anzustoßen. Und wie im vorliegenden Bericht nachzulesen ist, tut sie das nicht abstrakt, sondern ganz konkret: in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen, Justizanstalten, bei Behörden und in der Verwaltung. Sie zeigt auf, wo Menschenrechte gefährdet sind und wie wir es besser machen können. 

Ein zentrales Instrument dabei ist der Nationale Präventionsmechanismus. Eine Bundeskommission und sechs regionale Kommissionen, besetzt mit Expert:innen diverser Bereiche, sind im ganzen Land unterwegs – unangekündigt, unabhängig und im Dienst der Menschenrechte, so beispielsweise auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gerade da wird deutlich, welch gravierende Folgen Personalmängel haben können. Die durch Personalmängel und Personalfluktuation entstehenden Beziehungsabbrüche wirken sich auf Kinder und Jugendliche, die ohnehin oft mit Bindungsstörungen und psychischen Belastungen zu kämpfen haben, besonders negativ aus. 

Doch wo Schatten ist, da ist auch Licht. Positiv hervorgehoben wird im Bericht, dass viele Einrichtungen die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen und dass in zahlreichen Fällen Anregungen auch rasch umgesetzt werden. 

Ein weiterer Tätigkeitsbereich, der mir auch sehr am Herzen liegt, betrifft die Verletzungen der Vergangenheit, die bis heute nachwirken, insbesondere bei Menschen, die in staatlichen Einrichtungen gelitten haben. Auch wenn die Antragszahlen da leicht sinken, wurden 2024 immer noch 560 Anträge auf Heimopferrente an die Volksanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet. Der Anteil an Betroffenen von ehemaligen sogenannten Taubstummenanstalten ist nach wie vor hoch. In diesen Anstalten waren gehörlose Personen psychischer und physischer institutioneller Gewalt ausgesetzt. 

Man verbot ihnen das Kommunizieren in Gebärdensprache und verwehrte ihnen den Zugang zu voller Schulbildung, was viele Betroffene immer noch in ihrem alltäglichen Leben einschränkt. Auch da ist es wichtig, dass die Volksanwaltschaft genau hinsieht und dass betroffene Menschen für das ihnen angetane Unrecht entschädigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Das tut die Volksanwaltschaft auch. Ich möchte mich daher bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber natürlich auch bei unseren Volksanwältinnen und unserem Volksanwalt ganz, ganz herzlich für ihre wichtige und wertvolle Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir heute aber von Schutz und Förderung der Menschenrechte sprechen, müssen wir auch über die alarmierende Situation in Gaza sprechen. Die Vereinten Nationen, aber auch viele NGOs und Hilfsorganisationen vor Ort sprechen von einer unerträglichen humanitären Krise. Das Aushungern der Zivilbevölkerung durch die wochenlange Blockade humanitärer Hilfe sowie eine unproportionale Zahl ziviler Opfer, darunter Zehntausende Frauen und Kinder, sind mit dem humanitären Völkerrecht unvereinbar und ethisch nicht zu rechtfertigen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

Ich möchte hier aber auch festhalten, dass wir uns weiterhin mit Nachdruck für die bedingungslose Freilassung aller verbliebenen israelischen Geiseln aus der Gewalt der Hamas einsetzen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

Das aktuelle Regierungsübereinkommen hält fest, dass Menschenrechte und internationales Recht im Zentrum der österreichischen Außenpolitik stehen. Vor dem Hintergrund des Engagements Österreichs für das humanitäre Völkerrecht und den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten in Kriegen freut es mich daher, dass wir es geschafft haben, heute gemeinsam mit der ÖVP und den NEOS einen Entschließungsantrag zu verfassen, den ich somit einbringen möchte:

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, MMag. Pia Maria Wieninger, Veit Valentin Dengler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „humanitäre Hilfsleistungen nach Gaza“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und daher für einen sofortigen, vollständigen, ungehinderten und sicheren humanitären Zugang in den Gazastreifen einzusetzen, damit humanitäre Hilfe und die Versorgung der dortigen hilfsbedürftigen Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern bereitgestellt und die unerträgliche humanitäre Krise im Gazastreifen beendet werden kann. 

Gleichzeitig wird die Bundesregierung ersucht, diplomatische Bemühungen für einen dauerhaften Waffenstillstand zu unterstützen und ihr im Regierungsübereinkommen verankertes Engagement für eine Zweistaatenlösung durch den weiteren Einsatz für dieses Ziel zu bekräftigen.“ 


Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von NEOS und Grünen sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

11.12

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/36.1

humanitäre Hilfsleistungen nach Gaza (45/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Frau Abgeordnete.

RN/37

11.12

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen für Ihre wertvolle Arbeit und auch für diesen sehr ausführlichen Bericht bedanken. Ich möchte heute zwei Probleme, die da auf der Agenda stehen, thematisieren. Das sind zum einen die Fehlplatzierungen von jungen und jüngeren Menschen mit Behinderungen und zum anderen das Fehlen ausreichender Angebote unterstützter Kommunikation als Teil umfassender Gewaltprävention.

Wir haben vorhin schon gehört, was mit gehörlosen Menschen passiert ist. Das sind einfach Umstände, die nicht sein dürfen. Ich fange aber anders an: Immer jüngere Menschen mit Behinderungen und einem dauerhaften medizinischen oder pflegerischen Betreuungsbedarf werden immer wieder in Altenheimen oder Pflegeheimen untergebracht, die ihren Bedürfnissen nicht entsprechen. Das geschieht deswegen, weil wir – wie in vielen anderen Fällen auch – ein Ressourcenproblem haben und in zuständigen Einrichtungen die Ressourcen einfach fehlen. Es muss aber ganz klar gesagt werden: Eine Person mit Behinderung mittleren Alters darf deshalb nicht in einem Altersheim untergebracht werden, eine minderjährige Person nicht in einer Einrichtung für Erwachsene. Das kann nicht die Lösung sein! Wir müssen anfangen, an alternative Möglichkeiten zu denken, diese auch zulassen, und besonders auch daran zu arbeiten, die mobile und niedergelassene Pflege zu stärken.

Was die Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen betrifft, erkennt die Volksanwaltschaft Gott sei Dank die Mängel unterstützter Kommunikation und Entscheidungsfindung als wesentliche Ursache an – und das aus gutem Grund: Kommunikation und freie Entscheidungsfindung sind zwei menschliche Grundbedürfnisse. Wir müssen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, aber auch außerhalb, die Möglichkeit zur adäquaten Kommunikation zur Verfügung stellen – ohne diese kommt es häufig zu verminderter Persönlichkeitsentwicklung und auch zu geringerer Resilienz –, aber auch die Möglichkeit, gegen ungerechte Behandlungen oder Gewalt Beschwerde zu erheben. Da fehlt es an der Kommunikation. Wenn man sich nicht ausdrücken kann, kommt es nämlich im schlimmsten Fall, was eigentlich für uns alle logisch sein muss, zu Aggression und Verhaltensauffälligkeiten, und das wird dann wiederum mit sozialer Isolation und mit Freiheitsbeschränkung sanktioniert. Das ist also ein Teufelskreis, in den wir uns da hinein bewegen. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

Ich befürchte, dass die gemeinsame Ursache für beide Probleme, nämlich der Ressourcenmangel, noch viel öfter zum Tragen kommt als in diesen angeführten Einrichtungen. Wir hören auch in Gesprächen mit Eltern dasselbe vom Schulbereich: Kinder werden dort statt im Klassenverband im Sprechzimmer oder – noch schlimmer – im Putzkammerl unterrichtet, oder ganz einfach suspendiert. Das darf nicht sein! Wir müssen da wirklich schauen, dass wir diesen Mangel an unterstützter Kommunikation beheben, da es den Betroffenen am meisten wehtut und sie am meisten darunter leiden.

Man kann es eigentlich kaum fassen, es sind unerträgliche Zustände. Ich verstehe die Ergebnisse in diesem Bericht als ganz klaren Arbeitsauftrag an die Regierung, aber auch als ganz klaren Arbeitsauftrag an alle hier Anwesenden. Diesbezüglich lade ich Sie zur konstruktiven Zusammenarbeit ein. Wir haben da wirklich dringenden Handlungsbedarf. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

11.17

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Frau Abgeordnete.

RN/38

11.17

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwältinnen! Geschätzter Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Organisation, die uns – nämlich uns alle, also nicht nur die Verwaltung, sondern auch uns hier – auf Missstände aufmerksam zu machen hat. Sie hat die Kompetenz, diese Missstände zu untersuchen, ihnen auf den Grund zu gehen und uns darauf hinzuweisen. Das ist in sehr, sehr vielen Bereichen wichtig.

Es haben sich laut Bericht im letzten Jahr fast 24 000 Menschen an die Volksanwaltschaft gewendet. Das bedeutet, dass diese Institution ein sehr hohes Vertrauen genießt und dass die Volksanwaltschaft als Institution auch sehr anerkannt ist. Was aber ein Problem ist, ist, dass die Anfragen an die Volksanwaltschaft nicht gleichmäßig über die Gesamtheit der Bevölkerung verteilt sind. Es wurde da insbesondere schon ein Projekt gestartet, um besonders Frauen auf die Leistungen und die Kompetenzen der Volksanwaltschaft aufmerksam zu machen und sie zu ermutigen, sich vermehrt mit ihren Problemen mit der Verwaltung an die Volksanwaltschaft zu wenden. 

Gleiches muss aber auch für andere Gruppen gelten. Insbesondere Menschen, die mit dem österreichischen System nicht so vertraut sind, haben oftmals einfach keine Ahnung, dass sie Hilfe bekommen können, wenn sie im Behördendschungel feststecken. Das muss sich ändern! Ich denke, es ist ein ganz wichtiges Instrument und es ist wichtig, darauf hinzuweisen: Man muss die Informationen so an die Leute bringen, dass die Leute sie verstehen und dass alle Betroffenen sie verstehen. Ich meine damit nicht insbesondere fremdenrechtliche Problematiken, denn wenn man da drinnen steckt, dann findet man natürlich Unterstützung. Es geht aber genauso um den türkischstämmigen Kebabstandbesitzer, der Probleme mit der Gewerbebehörde haben kann, es geht genauso um die – keine Ahnung – Reinigungskraft mit Migrationshintergrund, die Probleme mit ihrer Familienbeihilfe hat. Es ist einfach ein Problem, dass die Informationen über die Leistungen und die Möglichkeiten, die die Volksanwaltschaft den Menschen bietet, einfach so gestaltet sind, dass sie exkludierend sind. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, sie sind exkludierend – und ich glaube, das muss man auch einmal so festhalten –, und das darf gerade bei einer Institution wie der Volksanwaltschaft nicht passieren, denn die Volksanwaltschaft ist dafür da, inkludierend zu sein, alle Menschen einzuschließen und die Verwaltung für alle Menschen offen und fair zu gestalten – deshalb muss auch die Information allgemein zugänglich sein. (Beifall bei den Grünen.)

11.20 

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Heiß. – Ich habe Ihre Redezeit auf 4 Minuten eingestellt. Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/39

11.20

Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Geschätzte Volksanwälte! Zuerst bedanke ich mich sehr herzlich bei unseren Volksanwälten für die hervorragende Arbeit, die sie geleistet haben. Auch im Ausschuss hatten sie sehr interessante und wichtige Informationen für uns und für unsere zukünftige Arbeit. Sie haben uns auch gute Tipps für Gesetzesanträge gegeben, die wir uns natürlich zu Herzen nehmen werden. 

Die Volksanwaltschaft in Österreich ist nicht nur als ein Kontrollorgan der Verwaltung tätig, sondern auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte verantwortlich. Im Kern geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und auch abzustellen. 

Gerade vor diesem menschenrechtlichen Hintergrund ist der bereits unterzeichnete WHO-Pandemievertrag hinsichtlich der novellierten internationalen Gesundheitsvorschriften äußerst kritisch zu betrachten (Beifall bei der FPÖ), denn der WHO-Pandemievertrag ist ein geschickter Schachzug, um Österreichs Souveränität auszumanövrieren. Unter dem Deckmantel globaler Gesundheit wird versucht, die fragwürdigen Coronamaßnahmen, die wir schon hatten, wie Lockdowns, Impfdruck und -zwang, in Stein zu meißeln. Souveränität: Das ist ein leeres Versprechen, meinen Damen und Herren, denn die EU-Kommission schnappt sich die Stimmrechte ihrer Mitgliedstaaten und übergibt sie dem WHO-Generaldirektor, der allein über Impfstoffe, Medikamente und Maßnahmen bestimmt. 

Zum Beispiel die Affenpocken: Die WHO-Kommission war dagegen. Der Generaldirektor hat gesagt: Doch, wir rufen jetzt einen Notstand aus! 

Österreich wird auf den Status eines Befehlsempfängers einer undemokratischen Organisation reduziert, die zu 80 Prozent von Spenden lebt. 

Haftung bei Fehlentscheidungen? – Fehlanzeige. Die WHO bleibt unantastbar. Der Generaldirektor kann nicht belangt werden. Die EU-Kommission ist aus dem Schneider, und niemand fühlt sich verantwortlich. 

Das ist sehr praktisch für Sie hier herinnen. Der Vertrag ist bereits durchgewunken, aber der Nationalrat muss jetzt die Ratifizierung ablehnen. Der Vertragstext ist immer noch ein unfertiges Puzzle, dessen fehlende Teile uns im Dunklen lassen. Das heißt für uns, wir wissen nicht, worauf wir uns da einlassen. Sie können jederzeit Passagen nachträglich verändern oder hinzufügen. Welche Auswirkungen das auf uns haben wird, wissen wir nicht. Wir kaufen quasi die Katze im Sack. (Beifall bei der FPÖ.) 

Und während die USA die WHO verlassen haben und andere Länder zweifeln, sollten wir doch auch wachsam bleiben. Österreich verdient eine Politik, die unsere Freiheit und Interessen schützt, statt sie einer globalen Bürokratie zu opfern. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Elisabeth Heiß, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Menschenrechte schützen – WHO-Pandemievertrag verhindern“ 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf allen innerstaatlichen und internationalen politischen Ebenen sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Inkrafttreten des WHO-Pandemievertrages nachhaltig zu verhindern.“


Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.24

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/39.1

Menschenrechte schützen – WHO-Pandemievertrag verhindern (46/UEA)

Präsident Peter Haubner: Danke vielmals. 

Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. 

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Silvan zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bedingungen. 

RN/40

11.24

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident. – Kollegin Heiß hat in ihrer Rede behauptet, dass der WHO-Pandemievertrag die Souveränität Österreichs aushebelt. 

Ich berichtige tatsächlich: In Art. 22 Nr. 2 des Pandemievertrages steht ausdrücklich, dass weder die WHO noch ihr Generaldirektor innerstaatliche Maßnahmen anordnen, Reisebeschränkungen verhängen, Impfungen erzwingen oder Lockdowns anordnen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

11.24

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete. Ich habe Ihre Redezeit auf 4 Minuten eingestellt.

RN/41

11.25

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, zuerst einen Gruß des Kollegen Zarits an den Verein Dorfblick aus Sankt Georgen auszurichten! – Herzlich willkommen hier in unserem Haus! Danke. (Allgemeiner Beifall.) 

Frau Abgeordnete Heiß von der FPÖ, ich habe den Bericht der Volksanwaltschaft genau gelesen, aber ich habe keine Ausführungen bezüglich Affenpocken und Sonstiges gelesen (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), aber vielleicht haben Sie ja einen anderen Bericht gehabt. 

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – Sie kennen das aus dem Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Volksanwaltschaft ist für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in unserer Republik zuständig, und sie hat unter anderem auch den Auftrag, Einrichtungen zu überprüfen, wenn es zu einem Entzug oder einer Einschränkung persönlicher Freiheit kommen kann. 

Ich möchte mich an dieser Stelle auch recht herzlich bei der Volksanwaltschaft für ihre Arbeit bedanken. An 5 300 verschiedenen Orten in ganz Österreich hat man Kontrollen durchgeführt, unter anderem auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wohl eine der verletzlichsten Personengruppen in unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen haben wie wir alle das Recht auf Bildung, auf Gesundheitsversorgung, auf Arbeit und auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde. Der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft zeigt, dass es in unterschiedlichen Bereichen sehr wohl noch Handlungsbedarf gibt, wie zum Beispiel im Bereich der Gesundheitsversorgung, auf den ich ein bisschen eingehen möchte.

Im Rahmen einer Studie im Auftrag des Frauenservice Wien und des Fonds Soziales Wien haben 58 Prozent der Menschen mit Behinderungen angegeben, dass sie nur eingeschränkt oder gar keinen Zugang zu Leistungen bekommen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Volksanwaltschaft empfiehlt daher zum Beispiel eine Sicherstellung einer umfassenden barrierefreien Gesundheitsversorgung. Barrierefreiheit auf allen Ebenen heißt: nicht nur im baulichen Sinne, sondern auch in der Kommunikation, aber auch in der Organisation. 

Inklusion scheitert nämlich oft an Details: an fehlenden Rampen, an komplizierter Sprache. Alltagsinklusion braucht eben Lösungen und klare Standards. Betroffene müssen nicht nur mitgemeint, sondern wirklich mitgestaltend eingebunden werden, von der Entwicklung bis zur Umsetzung von Maßnahmen. 

Ebenso unterstützt die Volksanwaltschaft die Idee des Ausbaus inklusiver Ambulanzen für Menschen mit Behinderungen. Das ist auch ein Teil des Nationalen Aktionsplans Behinderung Österreichs. 

Wir sollten auch Maßnahmen wie freie Arztwahl oder die Förderung von Hausbesuchen von Ärztinnen und Ärzten setzen. 

Ja, wir müssen Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe begegnen. Sie gehören nicht an den Rand, sondern in die Mitte unserer Gesellschaft.

Eine der großen Herausforderungen ist in vielen Einrichtungen aber der Personalmangel. In allen Bundesländern wird davon berichtet. Er führt natürlich oft auch dazu, dass individuelle Betreuung kaum möglich ist. 

An dieser Stelle möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen herzlich bedanken, denn sie leisten täglich unter schwierigen Bedingungen Großartiges. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Als Gewerkschafterin ist mir auch eines ganz wichtig: Beste Betreuung braucht natürlich auch bestmögliche Arbeitsbedingungen. Es ist unsere Aufgabe, hinzuschauen und nicht wegzuschauen, um dann auch ins Tun kommen zu können. Die Volksanwaltschaft ist die Wächterin der Menschenwürde. Sie wacht, wo andere eben lieber wegsehen. 

Es gilt auch für uns alle, nicht zu schweigen, sondern unsere Stimme zu erheben, auch wenn es um die Gewalt an Frauen geht. Genau das haben über 40 Frauen im Rahmen der Mutfrauen-Initiative unserer Volksanwältin Gaby Schwarz getan. Sie haben ihre persönlichen Geschichten geteilt, sie haben sie erzählt und erzählt, wann sie in ihrem Leben mutig sein mussten, sei es, dass sie sich aus häuslicher Gewalt befreien mussten, sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gewehrt haben oder selbstbewusst für ihre Rechte eingetreten sind. 

Ja, wir brauchen mehr Mut, mehr Stärke und mehr Wir. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) 

11.29

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter. 

RN/42

11.30

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte ganz persönlich von diesem Rednerpult aus eine Gruppe von der Landesstelle Niederösterreich der Pensionsversicherungsanstalt und den Betriebsratsvorsitzenden Markus Hinterdorfer recht herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Volksanwaltschaft ist ein wichtiges Instrument unserer Demokratie. Sie hilft nicht nur Bürgerinnen und Bürgern bei verschiedensten Problemstellen weiter, nein, sie ist auch ein essenzielles Kontrollinstrument der öffentlichen Verwaltung.

Mir ist bewusst, geschätzte Frauen Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt, dass diese Arbeit nicht immer im großen Rampenlicht passiert, sie ist aber dennoch unglaublich wichtig für unser Land; daher möchte ich Ihnen dreien von dieser Stelle aus wirklich herzlich Danke sagen für Ihre vorzügliche Arbeit.

Wenn wir nun zum Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024 kommen, so sehen wir, dass es viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung gibt, die genau unter die Lupe genommen wurden. Missstände wurden aufgedeckt, aber es wurden uns auch Verbesserungsvorschläge präsentiert, auch in der Ausschusssitzung vor ein paar Tagen. 

Ich möchte mich auf den Bereich Energie beziehen, allen voran auf die im vorigen Jahr ausgezahlten Klima- und Umweltförderungen – Stichwort Klimabonus, Raus-aus-Öl-und-Gas-Bonus oder die Förderung bei neuen Fotovoltaikanlagen. Dieses Kapitel zeigt auf, dass es bei der Umsetzung dieser Förderungen Herausforderungen, manchmal leider auch Fehler gab. Speziell gab es Probleme bei der Auszahlung des Klimabonus, mangelnde Prüfung von Förderanträgen, Ausschluss von Förderungen, wenn jemand Projekte zum Beispiel mittels Barzahlungen durchführen wollte, verspätete oder ausgebliebene Auszahlungen, Probleme bei der Datenaktualisierung, ein nicht immer gut erreichbares Bürgerservice oder etwa auch komplexe Förderbedingungen oder technische Hürden – denken wir nur an die vielen Fördercalls für ein Ticket. 

Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt, dass nicht alles in der Amtszeit von Frau Ministerin Gewessler so rosig war, wie du, liebe Frau Kollegin, uns das immer verkaufen willst. Warum sage ich das? – (Abg. Gewessler [Grüne] – erheitert –: Die führt ihr ja grad ein, die Fördercalls!) – Liebe Leonore, bitte hör auch zu! (Heiterkeit des Abg. Schallmeiner [Grüne].) 

Mir ist völlig klar, dass jene Stellen, die mit Förderauszahlungen zu tun haben, viel zu arbeiten hatten und da auch Fehler passieren können. Das ist wirklich menschlich und ist auch legitim. Was ich aber für nicht legitim halte, ist, sich von grüner Seite hier permanent und auch immer wieder in den Medien – mittlerweile bereits fast täglich; das wird wahrscheinlich mit dem im Juni anstehenden grünen Parteitag zu tun haben – hinzustellen, alles und jeden als Betonierer, Autofetischist oder Eisenbahnverhinderer zu brandmarken, sich selbst aber nie kritisch zu hinterfragen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind Fehler passiert, und das muss man sich auch eingestehen – der Bericht der Volksanwaltschaft macht Gott sei Dank genauso das (Abg. Gewessler [Grüne]: Es ist richtig, dass ihr Autobahnen bauen wollts! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne]): kritisches Hinterfragen. Das würde auch euch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion, guttun, denn wie wir im Bericht gesehen haben, gab es bei euch viele schöne, sündhaft teure Überschriften, aber oftmals mangelndes Handwerk bei der Umsetzung. (Abg. Gewessler [Grüne]: Geh bitte!) 

Daher mein Appell zum Schluss: Arbeiten wir gemeinsam an einer zielgerichteten Förderlandschaft, die den budgetären Spielräumen entspricht, anstatt die Menschen zu verunsichern, ja auch zu verärgern! Danke an die Volksanwaltschaft und ihre Mitarbeiter:innen für ihre vorzügliche Arbeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gewessler [Grüne]: ... Fördercalls, die viele Menschen verärgert haben!)

11.33 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner zu Wort gemeldet. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.

RN/43

11.33

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Auch ich möchte anschließen an den großen Dank an die Volksanwaltschaft. Ihr macht einen wichtigen Job. Ihr erfüllt eine sehr, sehr wichtige Aufgabe, indem ihr einerseits auf diese blinden Flecken schaut, die in der Verwaltung da sind, die in der Politik da sind, die auch in unserer Gesellschaft da sind, und andererseits, indem ihr uns als Politik eben Vorschläge unterbreitet, was wir verbessern können und wo wir in den Alltag von Menschen in unserem Land direkt eingreifen können. Dafür einfach ein riesiges, großes Dankeschön, auch über die Parteigrenzen hinweg!

Was wichtig bei eurer Arbeit ist, ist, wie schon gesagt, dass ihr wirklich dort hinschaut, wo blinde Flecken sind, wo unsere Verwaltung nicht gut ist. Ich möchte zwei Beispiele aus den letzten Jahren exemplarisch herausnehmen, aus meinen Arbeitsbereichen, aus meinen Sprecherrollen heraus, wo ich eben eine Verantwortung habe. 

Das eine ist: Bernhard Achitz kümmert sich da sehr, sehr aufopfernd, wie ich finde, auch um dieses Thema, nämlich die Situation von ME/CFS-Erkrankten in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Situation der PVA. Jetzt haben wir eh hier heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PVA oben auf der Galerie. Hier muss es einfach aus unserer Sicht von eurer Leitung, von eurem Gremium aus eine Änderung geben. Von ME/CFS Betroffene leiden wirklich an einer systematischen Diskriminierung, an einer systematischen Schikanierung, wobei ihnen die Krankheit abgesprochen, diese nicht anerkannt wird und wo man eben auf jede Diagnose ständig mit Gegengutachten reagiert. Das hat System. 

Ich finde es gut, dass die Volksanwaltschaft das eben immer wieder aufgreift; ich finde es gut, dass wir dort eben auch hinschauen; und natürlich haben wir auch als Politik – daraus ableitend – einen entsprechenden Auftrag.

Das zweite Thema, über das ich reden möchte, ist eines aus meinem Heimatbundesland, aus meiner Heimatregion, aus Wels. Dort wurde vor über einem Jahr ein Sozialservicecenter des Magistrats eröffnet, allerdings hat man dabei auf die Barrierefreiheit vergessen. Dort hat man eine Stufe eingebaut beziehungsweise drinnen gelassen und sich selbst den Persilschein ausgestellt, indem man gesagt hat: Wir müssen es nicht machen, weil es keine groß angelegte Sanierung des Lokals, des Gebäudes war. 

Zum Glück hat sich die Volksanwaltschaft, namentlich Gaby Schwarz, dieser Sache angenommen und hat entsprechend Druck gemacht. Ich habe vernommen, dass es langsam, aber sicher in Richtung eines möglichen Einlenkens geht, was gut ist – eineinhalb Jahre zu spät, aber trotzdem: Da bewegt sich etwas. Das zeigt dann, dass sich aufgrund eures Drucks, eurer Arbeit wirklich etwas bewegt und eben auch etwas weitergeht. – Danke dafür! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Binder [SPÖ].)

11.36

Präsident Peter Haubner: Danke. 

Als Nächste ist Frau Volksanwältin Elisabeth Schwetz zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Volksanwältin.

RN/44

11.37

Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz: Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause! Wir freuen uns sehr, wir alle drei natürlich, dass Sie die Arbeit der Volksanwaltschaft schätzen und in Ihren Wortspenden würdigen. Wir werden das natürlich mit nach Hause nehmen, in das Haus der Volksanwaltschaft, und unseren Mitarbeitern so ausrichten. (Allgemeiner Beifall.)

Auch im Jahr 2024, im Berichtsjahr, haben die Volksanwaltschaft rund 24 000 Beschwerden erreicht. Damit sind die Anfragen auf einem konstant hohen Niveau geblieben. Das bedeutet aber auch, dass pro Arbeitstag rund 95 Beschwerden einlangen. Diese Menge an Anfragen können wir eben nur gemeinsam mit unseren Mitarbeitern im Haus bewältigen, und als derzeit Vorsitzende der Volksanwaltschaft bedanke ich mich an dieser Stelle auch in unserem Namen sehr herzlich bei unseren Mitarbeitern im Haus. (Allgemeiner Beifall.)

Im Berichtsjahr konnten rund 12 000 Prüfverfahren abgeschlossen werden. Davon hat die Volksanwaltschaft in rund einem Fünftel der Fälle einen Missstand festgestellt. Gründe für die hohe Anzahl an Beschwerden sehen wir vor allem an der Bekanntheit der Volksanwaltschaft, an der hohen Akzeptanz und dem Vertrauen, das die Bevölkerung in diese Institution legt.

Die schwierigen letzten Jahre haben den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen offenbar erhöht. Aber es haben auch personelle sowie finanzielle Engpässe in vielen Bereichen die Situation verschärft, was sich zunehmend auf die Qualität der Leistungen auswirkt. 

Wir sind in Österreich in der glücklichen Lage, dass wir grundsätzlich eine gut funktionierende Verwaltung haben. Dennoch sieht man an der Anzahl der Beschwerden deutlich, dass die Volksanwaltschaft eine absolut notwendige Institution ist. 

Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen. Bei der Beschwerde kann es sich eben um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um Unhöflichkeiten handeln. 

Uns ist der niederschwellige Zugang zur Volksanwaltschaft besonders wichtig. Die Menschen können sich per E-Mail oder per Onlinebeschwerdeformular melden. Wir sind gerade dabei, die Homepage neu zu gestalten, bürgerfreundlicher zu machen. Wir sind telefonisch erreichbar, per Post und sogar noch per Fax, ebenso wie natürlich persönlich zum Gespräch.

Der Sitz der Volksanwaltschaft ist in der Singerstraße 17 im 1. Wiener Gemeindebezirk, aber wir sind auch regelmäßig – alle drei – unterwegs in den Ländern bei den Sprechtagen, die sehr gut angenommen werden. Der persönliche Kontakt mit den Menschen ist uns wichtig. Das zieht sich bei uns allen dreien bis in die Freizeit, in der uns Nachbarn, Bekannte oder auch Mitreisende im Zug fragen, wie man denn mit der einen oder anderen Sache umgehen kann. 

Auch in Angelegenheiten, in denen wir als Volksanwaltschaft nicht tätig werden dürfen, versuchen wir, die Menschen bestmöglich zu beraten und zu den richtigen Schnittstellen zu bringen.

Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und natürlich mit den politischen Entscheidungsträgern. – Danke dafür.

Wir erstellen nicht nur den vorliegenden Bericht und übermitteln ihn zum Nachlesen, sondern wir laden die geprüften Stellen auch ein, an Lösungen zu arbeiten, und wir unterstützen diese mit der Expertise unserer Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft. Erfreulicherweise werden viele unserer Anregungen, wie wir schon gehört haben, und Empfehlungen aufgegriffen, und somit bewirkt die Arbeit der Volksanwaltschaft Verbesserungen, sowohl für jene Menschen, die sich zu Recht bei uns beschwert haben, als auch für alle Betroffenen. – Danke dafür! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Als Volksanwälte geht es uns aber neben den allgemeinen Verbesserungen auch immer um den Einzelnen, um das persönliche Schicksal. Ich darf Ihnen nun exemplarisch zwei Beispiele aus dem Alltag nennen, die an meinen Geschäftsbereich herangetragen wurden:

An der Wirtschaftsuniversität Wien hat ein Betreuer die Vorbegutachtung einer Masterarbeit zugesagt. Der Student hat seine Erstfassung also eingereicht und darauf gewartet, dass er eine Antwort erhält. Es hat sich herausgestellt, dass der angebliche Betreuer in den Ruhestand übergetreten ist, ohne den Studenten zu informieren. Ohne die Vorbegutachtung begann natürlich auch nicht die tatsächliche Beurteilungsfrist zu laufen; und der Student hat schlussendlich acht Monate verloren – acht Monate, in denen der Student nicht in seinem gewählten Beruf arbeiten konnte und sich natürlich auch auf anderem Wege finanzieren musste. Die Wirtschaftsuniversität hat einen Fehler eingeräumt – es hat offenbar an einer Datenbank gelegen – und die Volksanwaltschaft hat einen Missstand festgestellt.

Ich darf noch auf einen zweiten Fall zu sprechen kommen, den Herr Abgeordneter Lausch bereits angesprochen hat. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat in Bregenz einer Grundbesitzerin die Aufforstung eines Schutzwaldes bis spätestens Sommer 2021 – wir schreiben jetzt das Jahr 2025 – zugesagt und sich auch vertraglich dazu verpflichtet. Die Grundbesitzerin hat ihren Teil der Abmachung erfüllt, sie hat ihren Grund und Boden als Lagerplatz zur Verfügung gestellt. Der Schutzwald wurde aber bisher nicht aufgeforstet. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat plötzlich eingebracht, dass der örtlichen Jägerschaft die Nutzung eines Privatweges gestattet werden muss. Dabei mag es sich jetzt natürlich um ein berechtigtes Interesse der Jägerschaft handeln, aber diese Forderung war nie Teil des abgeschlossenen Vertrages. Gerade wenn man mit der Republik Österreich einen Vertrag abschließt, muss man sich darauf verlassen können, dass sich der Vertragspartner an sein Wort hält. Wie sagt man so schön? – Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.

Es kann auch nicht sein, dass für den Bürger der Eindruck entsteht, dass die Republik auch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung eine Hoheitsstellung einnimmt. Es muss im Sinne des Betroffenen eine Waffengleichheit herrschen und die öffentliche Hand muss natürlich ihrer Vorbildwirkung gerecht werden. Wir haben diesen Fall bereits zweimal in der Sendung „Bürgeranwalt“ vorgestellt, einmal ich, einmal mein Vorgänger Dr. Walter Rosenkranz, und derzeit berät die Finanzprokuratur, also der Anwalt der Republik, das zuständige Ministerium. Wir werden weiter dranbleiben.

Der größte Brocken, nämlich fast ein Drittel der Prüfverfahren in der Volksanwaltschaft, fällt in den Bereich der Inneren Sicherheit. Wir haben das im vorliegenden Bericht dargestellt. Die Beschwerden betreffen zu einem großen Bereich Fragen des Asyl-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts, was in meinem Geschäftsbereich abgehandelt wird. Da geht es sehr oft um zu lange Verfahrensdauern.

Wir haben regelmäßige Treffen mit den betroffenen Behörden, insbesondere mit der MA 35, zuletzt im April dieses Jahres. Wir anerkennen die schwierige Situation der MA 35 und auch die bereits erfolgten Verbesserungen. Als Volksanwältin muss ich dennoch sagen, dass die Situation bei den Verfahrensdauern in diesem Bereich nach wie vor unbefriedigend ist.

Weiters gibt es Beschwerden über die Polizeiarbeit, rund um das Melderecht, das Personenstandsrecht, das Waffenrecht, das Pyrotechnikgesetz, das Passrecht. Sie sehen, dass im BMI eben sehr viele unterschiedliche Materiengesetze zusammenkommen, die auch in vielen Bereichen des täglichen Lebens relevant sind.

Herr Abgeordneter Schroll hat es bereits angesprochen: Bereits unter meinem Vorgänger Dr. Walter Rosenkranz waren Probleme bei der Auszahlung des Klimabonus ein Dauerbrenner im Geschäftsbereich, das ist noch immer so. (Abg. Gewessler [Grüne]: ... Millionen Auszahlungen!) Er hat Ihnen an dieser Stelle vor zwei Jahren darüber berichtet. Auch da erfolgt noch immer ein reger Austausch mit dem zuständigen Ministerium, und als Reaktion auf die Übermittlung des aktuellen Parlamentsberichtes haben wir aus dem Ministerium gehört, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft da sehr wohl aufgenommen werden, laufend Berücksichtigung finden und in die Verbesserung der Auszahlungsmodalitäten eingeflossen sind.

Als Volksanwältin und frühere Bezirkshauptfrau von Wels-Land komme ich nun zu folgender Empfehlung an die Behörden: Der wesentliche Schlüssel zu einer guten Verwaltung liegt in der Kommunikation mit den Menschen. Es muss eine Kommunikation auf Augenhöhe sein, die Mitarbeiter müssen auch als Übersetzer dienen, sie müssen die Normen erklären, die die Grundlage ihrer Arbeit bilden, und mit den Kunden sprechen. Das hört sich einfach an, aber das ist der Schlüssel zu einer guten Verwaltungsarbeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Diesen Zugang habe ich schon auf der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land meinen Mitarbeitern regelmäßig mit auf den Weg gegeben, denn Kunden im täglichen Geschäftsverkehr können sich ein anderes Geschäft suchen, wenn sie mit der Dienstleistung nicht zufrieden sind, Kunden der Verwaltungsbehörden müssen aber im Regelfall Kunde bleiben, denn es gibt sachliche und örtliche Zuständigkeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme nun zum Schluss. Die Volksanwaltschaft wird auch weiterhin gefordert bleiben. Ich bedanke mich sehr für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung! Das Vertrauen der Menschen, die sich an uns wenden, und natürlich Ihr Vertrauen bedeuten aber auch eine große Verantwortung, die ich sehr gerne wahrgenommen habe. Ich darf Sie im Namen der Institution Volksanwaltschaft weiter um Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bitten! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

11.46

Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Gabriela Schwarz. – Bitte, Frau Volksanwältin.

RN/45

11.46

Volksanwältin Gabriela Schwarz: Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und alle, die uns daheim vor den Bildschirmen zuschauen! Sie müssen mich entschuldigen, ich bin ein bissl verkühlt, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass ich für Hartnäckigkeit und die dementsprechende Lautstärke bekannt bin, wenn es darum geht, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen, die sich an uns wenden.

Es sind sehr, sehr viele Dinge schon gesagt worden, ich möchte sie anhand einiger Beispiele noch unterstreichen, die Sie auch in unserem Bericht wiederfinden. Gestatten Sie mir aber auch, dass ich mich bei allen Ausschussmitgliedern für eine sachliche Diskussion im Ausschuss und auch für die Argumente, die Sie hier an uns vorbringen, bedanke. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Eine ganz wichtige Komponenten unserer Arbeit ist: Wir sind serviceorientiert. Wir versuchen alle Anliegen, die an uns herangetragen werden, mit den Behörden zu klären – und das möglichst rasch, denn was erwarten sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer? – Dass rasch agiert wird und dementsprechend auch in ihrem Sinn agiert wird.

Da bin ich beim nächsten Punkt: Es kann schon einmal ein Fehler passieren, keine Frage, aber wenn man diesen Fehler erkennt, eingesteht, dann würde ich mir von den Behörden wünschen, dass sie sich auch entschuldigen. Diese Entschuldigungskultur fehlt, einfach zu sagen: Es tut mir leid, das ist uns passiert, beim nächsten Mal wird es besser! – Das würde ich Ihnen also gerne für die Zukunft mitgeben: Entschuldigen Sie sich einfach einmal! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Frau Abgeordnete Krisper hat bei mir einen wunden Punkt getroffen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, Frau Abgeordnete: Diese Empfehlungen, welche den Straf- und Maßnahmenvollzug betreffen, die wir richten, sind Jahre alt und kommen immer wieder – keine Frage. Wir sind nach wie vor dahinter, wir haben Sprechtage in den Anstalten, wir sprechen sowohl mit denen, die dort untergebracht sind, als auch mit dem Personal.

Ja, es gibt nach wie vor einen eklatanten Personalmangel sowohl bei der Justizwache als auch beim Fachpersonal. Das wird unterschiedlich gelöst. Es nützt nichts, wenn die Planstellen besetzt sind, wenn die Menschen im Langzeitkrankenstand sind oder auch Jobs gar nicht besetzt werden können, weil sie eben auch nicht sehr attraktiv sind, was den Verdienst betrifft.

Mein besonderes Augenmerk gilt da immer dem Jugendstrafvollzug. Sie kennen den Münnichplatz, der gerade besiedelt wird. Es gibt eine sehr, sehr engagierte Anstaltsleiterin, die neu dort ist, die versucht, das alles wirklich unter Kontrolle zu bekommen und in Bewegung zu bekommen, denn: Worum geht es? – Eine Perspektive zu schaffen; das geht aber nur, wenn Menschen, die jetzt in Haft sind, entsprechend beschäftigt werden, entsprechend ausgebildet werden. Das ist ein Punkt, an dem wir immer wieder ansetzen. Die Bestrebungen gibt es, es fehlt aber an der Umsetzung. Eine langjährige Forderung der Volksanwaltschaft war auch die Ausdehnung des elektronisch überwachten Hausarrests. Es liegt jetzt an Ihnen, das mit der Justizministerin mitzutragen und das auch tatsächlich zu ermöglichen. Das führt zumindest zu einer kleinen Entlastung der Justizanstalten. – Das ist die eine Sache.

Was wir gerne hätten und auch immer wieder fordern, das ist die Abdeckung mit entsprechender psychologischer und therapeutischer Fachbetreuung. Menschen, die zum Beispiel eingeliefert werden und erst nach sechs bis acht Wochen wissen, wie ihnen geschieht, sind oft im ersten Moment nicht suizidal, aber dann sehr wohl. Diese permanent steigenden Zahlen an Suiziden und Suizidversuchen machen uns wirklich, wirklich große Sorge. Es gibt unheimlich großartige Vorstellungen und Empfehlungen – 48 an der Zahl –, wie man das verhindern kann; umgesetzt ist bisher herzlich wenig. Auch in diese Richtung ergeht mein Appell an die neue Justizministerin: dort zügig tätig zu werden und das umzusetzen. 

Das Beispiel, das Herr Abgeordneter Schallmeiner angesprochen hat, diese bekannte Schwebestufe, was ist da passiert? – Es ging um eine Sozialservicestelle, bei der man barrierefrei weder mit einem Kinderwagen noch mit einem Rollator et cetera hineinkommt; wir haben das damals aufgezeigt, auch in der Sendung des ORF „Bürgeranwalt“. Was ist passiert? – Diese Schwebestufe wurde unterkoffert, ein gelbes Band wurde draufgepickt, ein kleiner Handlauf angebracht und man hat gesagt: Man kann ja anläuten. – Ich möchte nicht, dass Menschen, die dort nicht barrierefrei hineinkönnen, zu Bittstellern werden.

Ich habe jetzt aber eine gute Nachricht für Sie: Diese Hartnäckigkeit, die die Volksanwaltschaft an den Tag legt – in diesem Fall in meiner Person –, trägt Früchte. Ich habe gestern bei der Eröffnung des Städtetages in Eisenstadt – in meiner Heimatstadt – die dementsprechend Verantwortlichen wieder getroffen, und es ist eine Lösung sehr, sehr zeitnahe in Aussicht gestellt worden: Es wird eine Rampe geben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) Also auch das ist ein Erfolg der Volksanwaltschaft, das geht aber nur, wenn man zusammenarbeitet.

Ich muss schon sagen, dass die österreichische Verwaltung wirklich gut funktioniert, aber das heißt nicht, dass es nicht noch Luft nach oben gäbe. Wir sehen uns ja als Partner der Behörden, die unsere Anregungen wahrnehmen, um die Situation für alle zu verbessern. 

Frau Abgeordnete Deckenbacher hat etwas angesprochen, das mir persönlich als Frau, Volksanwältin und Feministin wehtut: Nur 30 Prozent der Beschwerden kommen von Frauen. Natürlich ist das eine Frage des Muts, und das war auch der Grund, warum ich im November des vorigen Jahres die Initiative Hashtag Mutfrauen ins Leben gerufen habe: Es geht darum, Frauen nicht nur der Volksanwaltschaft gegenüber, sondern immer zu stärken. 

Ich selbst weiß – und habe das Gott sei Dank jetzt wieder erlebt –, was Frauensolidarität bedeutet. Frauen sollten nicht nur miteinander solidarisch sein, sondern sollten das auch zum Ausdruck bringen: lautstark, vehement und hartnäckig. Das ist mein Appell an Sie, an die Abgeordneten auch in diesem Haus: Das hinauszutragen. Es braucht mehr Mut, es braucht mehr Mut zur Gleichbehandlung, zur Gleichberechtigung, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Wir sind das Haus der Menschenrechte – das vergesse ich nie. Die Volksanwaltschaft ist das Haus der Menschenrechte. Frauenrechte sind Menschenrechte, jede Frau in Österreich hat das Recht auf ein gewaltfreies und selbstständiges Leben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)

Da unsere Amtsperiode endet, möchte ich mich für das Vertrauen, das Sie in den letzten drei Jahren in uns gesetzt haben, bedanken, und sollten Sie uns das Vertrauen weiter schenken, verspreche ich Ihnen, dass ich genauso hartnäckig und laut bleiben werde wie in der Vergangenheit. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

11.53

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Bernhard Achitz. – Bitte, Herr Volksanwalt. 

RN/46

11.53

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr über die lebhafte Debatte hier im Haus. Sie zeigt, dass sich das Parlament intensiv mit den Berichten der Volksanwaltschaft beschäftigt, und das ist für uns, vor allem aber für die Bürger:innen sehr wichtig. 

Wir können zwar einige Probleme im Dialog mit Behörden direkt lösen: Wenn es um eine falsche Rechtsanwendung geht, wenn es darum geht, dass eine Behörde ihren Ermessensspielraum nicht im Sinne der Bürger:innen ausnutzt, wenn es darum geht, dass Behörden nicht freundlich agiert haben, dann treten wir mit diesen Behörden in Kontakt, und in der Regel lässt sich im Dialog mit der Behörde selbst das Problem beheben und eine für die Bürgerinnen und Bürger befriedigende Lösung finden. 

Es gibt aber andere Probleme, Missstände, Beschwerden, die an uns herangetragen werden, bei denen das so nicht funktioniert, bei denen es ein Handeln der Politik braucht, weil entweder die Behörden von sich aus nicht bereit sind, auf die Anregungen der Volksanwaltschaft einzugehen, oder bei denen die Rechtslage so ist, dass die Behörden einfach durch die Rechtslage gebunden sind und keine im Sinne der Menschen befriedigende Lösung finden können. Da brauchen wir die Unterstützung des Parlaments, da sind Sie gefragt. 

Dass das funktioniert, zeigt ein Beispiel, das zufälligerweise in diesem Haus heute noch beschlossen werden wird – so hoffe ich. Wir haben aufgezeigt, dass sich Leute darüber beschwert haben, dass ihnen der Rezeptgebührendeckel ungerecht erscheint. Sie müssen, wenn sie keine Rezeptgebühr bezahlen, sondern das Medikament direkt in der Apotheke kaufen, hinnehmen, dass diese Medikamente, die sie direkt kaufen, nicht auf die Rezeptgebührenobergrenze angerechnet werden. Wenn man viele Medikamente braucht, die sich im Preis rund um die Rezeptgebühr bewegen, dann hat das schon gravierende Auswirkungen: Man kommt nicht in den Genuss der Rezeptgebührenbefreiung, obwohl man ständig Medikamente braucht, ständig dafür zahlen muss. Das wird behoben: Heute wird ein Antrag vorliegen, in dem auch jene Medikamente, die man dann selbst bezahlt, auf den Rezeptgebührendeckel angerechnet werden, und im Entwurf ist sogar vorgesehen, den Rezeptgebührendeckel insgesamt zu senken und damit Menschen zu entlasten. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit jetzt auf drei weitere Themenbereiche lenken, die noch nicht gelöst werden konnten, bei denen wir wahrscheinlich auch die Unterstützung der Politik brauchen, um im Interesse der Betroffenen weiterzukommen. 

Das eine Thema ist das Kinderbetreuungsgeld – wir haben im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes in den letzten Jahren überdimensional viele Beschwerden: Diese richten sich auf der einen Seite dagegen, dass die Menschen das Gefühl haben, im komplizierten Paragrafendschungel alleingelassen zu werden. Es gibt beim Kinderbetreuungsgeld viele Varianten, und sehr oft ist das an sehr strenge Vorschriften gebunden. Man hat von Anfang an nicht genau den Überblick, welche Variante man in Anspruch nehmen kann, und wenn man das aber nicht rechtzeitig tut, wenn man da nicht gut beraten wird, dann fällt man auf eine allgemeine Variante zurück, die sehr oft einen finanziellen Nachteil für die Familie darstellt. – Das ist der eine Problembereich. 

Der andere Problembereich ist, wenn ein Auslandsbezug besteht und unter Umständen ein anderer Staat für das Erstatten von Familienleistungen zuständig ist – dann ist in diesem Dialog auch immer eine große Verzögerung gegeben. Damit da kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht darum, dass österreichisches Kinderbetreuungsgeld an Familien im Ausland bezahlt wird, sondern ganz im Gegenteil, das Kind und meistens die Mutter halten sich im Inland auf, der Vater arbeitet im Ausland, und in diesem Dialog treten oft Verzögerungen und – wie es die Betroffenen empfinden – Schikanen auf, die dazu führen, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes extrem verzögert wird. 

Wir haben einen Fall, bei dem das Kinderbetreuungsgeld dann nach Interventionen der Volksanwaltschaft, nach Gerichtsverfahren nachbezahlt worden ist, als das Kind schon in die Schule gekommen ist. Das ist natürlich ein Extremfall, aber wir haben viele, viele andere Fälle, bei denen es Jahre dauert, bis die Leute zu dem Geld kommen, das sie in einer Situation beantragen, in der sie dieses Geld dringend brauchen, nämlich in der Situation, in der ein Elternteil nach der Geburt des Kindes mit der Erwerbstätigkeit pausiert. 

Das zweite Thema, auf das ich die Aufmerksamkeit lenken möchte – es ist heute schon angesprochen worden –, ist die medizinische Begutachtung. Bei uns gibt es in letzter Zeit sehr, sehr viele Fälle mit Long Covid, Post-Covid, ME/CFS. Es geht aber nicht nur um diese Erkrankungen, es gibt auch viele andere Erkrankungen, bei denen man darauf angewiesen ist, Sozialleistungen zu beantragen. Im Verfahren ist damit sehr oft eine medizinische Begutachtung verbunden, und betreffend diese medizinische Begutachtung hagelt es Beschwerden: Sehr oft werden Menschen unfreundlich behandelt, sehr oft dauert es sehr lange, bis man zu einer Begutachtung kommt, sehr oft sind die Rahmenbedingungen der Begutachtung entwürdigend, man findet eine nicht barrierefreie Praxis vor oder man muss lange Anreisen zu einer Begutachtung in Kauf nehmen, wobei aber klar ist, dass das Krankheitsbild eines ist, das so lange Anreisen nicht zulässt. Die Behörden sind da relativ unflexibel. Sehr oft wird zwar auf unsere Intervention hin dann eine Alternative gesucht – von sich aus, nachhaltig, wird das aber nicht gemacht. 

Stellen Sie sich nun eine Situation vor, in der ein Mensch einen schweren Arbeitsunfall hat und mehrere Sozialleistungen benötigt: Sie wollen von der Pensionsversicherung Rehageld; Sie wollen von der AUVA, von der Unfallversicherung, eine Unfallrente; Sie wollen vom Sozialministeriumservice den Status als begünstigt Behinderter zuerkannt bekommen. Was passiert? – Jede dieser Behörden schickt sie mindestens zu einem Arzt zur Begutachtung, zu einer Ärztin zur Begutachtung; manche Behörden schicken Sie auch zu zwei oder drei Stellen.

Wenn da nur einer oder zwei unfreundlich sind, ist das in einer schwierigen Situation schon belastend genug, wenn alle unfreundlich sind, ist das eine Katastrophe. Wenn die dann noch dazu zum Ergebnis kommen, dass Sie die Leistung nicht erhalten: Was bleibt Ihnen über? – Sie müssen in zwei Fällen beim Arbeits- und Sozialgericht dagegen vorgehen, in einem Fall gehen Sie zum Bundesverwaltungsgericht. Wissen Sie, was die Gerichte machen? – Die beauftragen Gutachter; und Sie laufen wieder zu drei, vier, fünf verschiedenen Stellen zu einer Begutachtung und sind dem relativ ausgeliefert.

Ich glaube, wir müssten uns Gedanken darüber machen, wie wir diesen Spießrutenlauf für Menschen, die gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, erleichtern können.

Der dritte Fall, auf den ich Sie aufmerksam machen möchte, betrifft die freiwilligen Helferinnen und Helfer. Vor allem hier in diesem Haus wird nach Hochwasserkatastrophen immer der Dank an die freiwilligen Helfer:innen ausgesprochen, und es wird festgehalten, dass die freiwilligen Helfer:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit abgesichert sind, dass sie sich, wenn ihnen etwas im Zuge des freiwilligen Hilfseinsatzes passiert, keine Sorgen machen müssen.

Das ist leider nicht immer so. Wir haben einen Fall, bei dem eine junge Frau, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr betätigt hat, zu einem Einsatz gerufen wurde und unmittelbar, nachdem die Sirene ertönt ist, einen Herzstillstand erlitten hat. Sie hat von der AUVA keine Unfallrente bekommen, obwohl sie aus diesem Vorfall leider einen dauerhaften Schaden davongetragen hat. Die AUVA argumentiert dabei: Na ja, das war ein Herzstillstand, das hätte ihr sonst auch passieren können. – Es handelt sich um eine 19-Jährige ohne Vorerkrankungen, die unmittelbar nach dem Ertönen der Sirene diesen Herzstillstand hatte.

Legt man solch einen Maßstab an, dann ist das eine Gefahr für alle, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei sonst irgendeinem Hilfseinsatz melden, denn der durchschnittliche freiwillige Helfer, die durchschnittliche freiwillige Helferin ist weniger 19, vielmehr irgendwo zwischen 40 und 60 Jahren. Zeigen Sie mir da jemanden ohne Vorerkrankungen, wo man ruhigen Gewissens sagen kann, das ist hundertprozentig sicher auf den Einsatz zurückzuführen, da muss man sich keine Sorgen machen. 

Ja, man muss sich keine Sorgen machen, wenn einem bei Hochwasser ein Baum auf den Kopf fällt, man muss sich aber sehr wohl Sorgen machen, wenn man im Zuge des Einsatzes einen Herzinfarkt, einen Herzstillstand, einen Schlaganfall oder Ähnliches erleidet. Ich finde, das haben die freiwilligen Helferinnen und Helfer nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Die AUVA könnte das mit einer vernünftigen Anwendung des Gesetzes bereinigen, es wäre wahrscheinlich gar keine Gesetzesänderung notwendig. Tut die AUVA das aber nicht in allen Fällen, so sollte man sich doch Gedanken über eine Gesetzesänderung machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Fiedler [NEOS].)

12.04

Präsident Peter Haubner: Danke vielmals. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Totter. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/47

12.04

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwältinnen! Geschätzter Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Zuallererst möchte ich mich für den umfassenden Bericht der Volksanwaltschaft und für die hervorragende Arbeit der Volksanwältinnen und des Volksanwaltes bedanken. (Beifall der Abg. Baumgartner [ÖVP].)

Als ausgebildete Pädagogin und noch immer im Bildungsbereich Tätige interessieren mich ganz besonders natürlich jene Bereiche des Berichtes, die sich mit Bildung befassen. Ich möchte vorausschicken, dass Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleiterinnen und Schulleiter in Österreich eine hervorragende Arbeit leisten, und auch das Parlament sowie die Bundesregierung haben in der letzten Gesetzgebungsperiode zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um den Bildungsbereich optimal zu gestalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Dennoch, meine Damen und Herren, gibt es laut aktuellem Bericht der Volksanwaltschaft Bereiche, in denen auch das Schulsystem noch optimiert werden muss, und diese Hinweise auf Verbesserungspotenzial sehe ich als Gewinn für unser Bildungssystem.

Der vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft spricht konkret von Verbesserungsmöglichkeiten bei den Sprachstandserhebungen und stellt inkompatible Sprachtests beim Übergang vom Kindergarten in die Volksschule fest – Testungen, die nicht zusammenpassen, die nicht kompatibel sind, die für Pädagoginnen und Pädagogen aber einen enormen Aufwand bedeuten.

Schon bei meiner Rede in der letzten Plenarsitzung bin ich auf dieses Thema der Testungen im Schulbereich eingegangen und habe besonders die IKM-plus-Testungen hervorgehoben, die mittlerweile sowohl in der 3. als auch in der 4. Klasse der Volksschule und Sekundarstufe I durchgeführt werden, was für die Schule viel zusätzliche Arbeit bedeutet, nicht zuletzt auch dadurch, dass Kinder mit den speziellen Testformaten erst vertraut werden müssen.

Während die Ergebnisse dieser Testungen in der 3. Klasse von den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern gut verwertet werden können, weil sie die Kinder in der nächsthöheren Schulstufe weiterhin unterrichten, laufen die Ergebnisse der Testungen in den 4. Klassen ins Leere.

Meine Damen und Herren, Evaluierungen und Tests müssen sich im Rahmen halten. Es darf nicht sein, dass die Lehrerinnen und Lehrer mehr Zeit für Tests, Fragebögen und Vergleiche aufwenden als für den Unterricht selbst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mein Vorschlag in diesem Fall ist daher, auf die IKM-plus-Testungen in den 4. Klassen zu verzichten und generell alle Testungen und Datenerhebungen auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

Unsere Pädagoginnen und Pädagogen – und das habe ich heute schon gesagt – leisten Großartiges, und es ist wichtig und richtig, dass wir uns bei ihnen bedanken und ihre Leistungen wertschätzen. Vom Dank alleine können unsere Lehrkräfte aber nicht leben: Gute Leistung verdient entsprechende Entlohnung. Umso ärgerlicher ist es – und das zeigt der vorliegende Bericht erneut auf –, dass es bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters oft Probleme gibt, und das schon seit vielen Jahren. Da besteht dringender Handlungsbedarf, denn durch die gestiegene Inflation gehen verspätete nachträgliche Zahlungen mit erheblichen Wertverlusten einher.

Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen, der mir als ÖVP-Volksgruppensprecherin ganz wichtig ist, nämlich auf die Rolle der sechs Volksgruppen in unserem Bildungssystem. Im Osten und Süden Österreichs leben viele Angehörige der autochthonen Volksgruppen. Wenn wir von Chancengleichheit sprechen, dann gehören auch die Pflege der Muttersprache und das Sichtbarmachen der eigenen Kultur dazu – ohne ideologische Scheuklappen, sondern mit gesundem Hausverstand und Bodenhaftung. Aus vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern sowie Mitgliedern der Volksgruppen weiß ich, wie wichtig das Anliegen ist, eine Möglichkeit für eine durchgängige Ausbildung vom Kindergarten bis zur Matura in den Volksgruppensprachen zu gewährleisten.

Diesbezüglich sind wir weiterhin gefordert. Ich persönlich werde mich jedenfalls auch in dieser Gesetzgebungsperiode dafür einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rudolf Silvan. – Ich habe die Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.

RN/48

12.08

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Lieber Bernhard Achitz, ich danke dir dafür, dass du die Arzneimittelkostenobergrenze in deinem Statement hier erklärt hast. Es ist ein sperriges Gebiet, aber es bedeutet eine Riesenentlastung für ältere Menschen, für chronisch Kranke und für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher. Als Gesundheitssprecher bin ich sehr stolz darauf, dass es uns gelungen ist, dieses Programm in das Regierungsprogramm einzuarbeiten – herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Bericht der Volksanwaltschaft 2024 spiegelt die Probleme der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung wider und gibt den Parlamentariern auch Einblick in die fast unendlichen Weiten der österreichischen Verwaltung.

Ich möchte wie mein Vorredner Ralph Schallmeiner auch auf die Menschen, die an Postviruserkrankungen erkrankt sind, nämlich jene Menschen, die an ME/CFS leiden, zu sprechen kommen. Die Volksanwaltschaft hat da zu Recht festgestellt, dass es einen mangelhaften und erschwerten Zugang bei der sozialen Absicherung gibt, dass es eine mehr als mangelhafte Versorgung gibt. Wir reden da von geschätzten 25 000 bis 80 000 Menschen. Warum ist diese Zahl so dehnbar? – Weil es eben keine Anlaufstellen gibt, weil es keine Dokumentation gibt.

Ein erster wichtiger Schritt in puncto Forschung wurde von der vorherigen Regierung mit der Einsetzung eines Referenzzentrums gemacht. Diese Erkrankung wird übrigens von der WHO seit 1969 anerkannt, sie ist also nicht so jung. Ein zweiter Schritt ist der nationale Aktionsplan, der ausschließlich mit Expertinnen und Experten erarbeitet wurde. Jetzt braucht es für die zuständigen Stellen, für die politisch Verantwortlichen in den Sozialversicherungen und in den Bundesländern eine Verbindlichkeit, diesen nationalen Aktionsplan auch umzusetzen. Es braucht Anlaufstellen, und es braucht vor allem geschultes Personal. Wir brauchen keine Symbolpolitik, nein, wir brauchen echte Lösungen für diese Menschen, die schon so lange auf Lösungen warten.

Ich möchte auch noch die Situation der freiwilligen Helfer erwähnen. Du hast ihn auch erwähnt, lieber Bernhard Achitz, den Fall der 19-jährigen Feuerwehrfrau, die auf dem Weg zum Einsatz zu Hause auf der Treppe gestürzt ist, einen Herzinfarkt erlitten hat und jetzt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 Prozent hat. Die AUVA erkennt das nicht als Arbeitsunfall oder als Unfall beim freiwilligen Einsatz an. Es sind ja an sich alle Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen bei der AUVA versichert. Diese Frau hat wie gesagt eine 100-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die AUVA legt es quasi so aus: War der Unfall zuerst, oder war der Herzinfarkt schuld am Unfall?

Ich gebe dir hundertprozentig recht, da braucht es eine bessere Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.12 

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt. Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/49

12.12

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwält:innen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Volksanwaltschaft – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört – ist für den Schutz und für die Förderung von Menschenrechten zuständig, und die gelten ja global oder sollten zumindest global gelten. Der Schutz von Menschenrechten ist dementsprechend auch eine wichtige Zielsetzung in der österreichischen Außenpolitik, das haben wir heute schon gehört. Damit spanne ich auch gleich den Bogen zu Gaza.

Was wir in Gaza erleben, ist eine humanitäre Katastrophe, und sie wird täglich schlimmer. Seit März lässt Israel kaum mehr Hilfsgüter in den Gazastreifen, in dieses abgeriegelte Gebiet, in dem zwei Millionen Menschen leben. Erst vorgestern, am 20. Mai, durften wieder um die 100 Lkws auch tatsächlich ins Gazagebiet passieren, nach über zwei Monaten der völligen Blockade. Diese 100 Lastkraftwägen: Das ist viel zu wenig, viel zu spät. Wir sehen nämlich, dass Hunderttausende Menschen an Hunger leiden. Krankenhäuser sind zerstört worden. Es fehlt an Wasser, es fehlt an Lebensmitteln, an Medikamenten. Es fehlt schlichtweg an allem. Die Vereinten Nationen sprechen von mittlerweile über 50 000 Toten – über 50 000 Toten! –, von denen ein Drittel Kinder sind. Wir wissen: Humanitäres Völkerrecht verpflichtet auch im Krieg, auch Israel. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober war ein entsetzliches Verbrechen. Die brutale Ermordung von über 1 200 Menschen, sexualisierte Gewalt und die Entführung von Geiseln: All das ist auf das Schärfste zu verurteilen. Die Geiseln müssen natürlich sofort freigelassen werden, bedingungslos, unverzüglich. Das ist auch eine völkerrechtliche Verpflichtung, eine humanitäre Notwendigkeit. Wir haben ja in der Vergangenheit gemeinsam hier in diesem Hohen Haus sehr viele Entschließungen mit großer Stimmenmehrheit gefasst, die genau das fordern, und damit gemeinsam ein starkes Zeichen gesetzt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Antwort auf diesen Terror der Hamas darf aber nicht die kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung sein. Wer die demokratische Weltordnung verteidigen möchte, der muss das in dramatischen Momenten immer machen, der muss das Völkerrecht immer kompromisslos verteidigen, unabhängig davon, wen es betrifft, gegen wen es geht. Das gilt umso mehr für Österreich, das sich gerade um einen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bewirbt. Österreich muss das glaubwürdig vertreten. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Duzdar [SPÖ].)

Da reicht ein Besorgtsein nicht mehr aus. Es braucht klaren Druck auf Israel, die Bodenoffensiven zu stoppen, Hilfslieferungen wieder vollumfänglich möglich zu machen und auch internationale Untersuchungen einzuleiten. Natürlich braucht es auch eine Europäische Union, die bereit ist, das Assoziierungsabkommen mit Israel auf den Prüfstand zu stellen und auch auszusetzen, wenn das notwendig sein sollte, denn rote Linien sind überschritten worden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir begrüßen daher auch den Antrag der Regierungsparteien, den Kollegin Wieninger vorhin eingebracht hat. Es ist gut, dass unser Antrag der Grünen Sie dazu ermutigt hat, selbst aktiv zu werden. Wir werden diesem Antrag auch zustimmen, aber er geht uns nicht weit genug. – Und nein, Kollege Dengler, wir Grüne ziehen unseren Antrag nicht zurück, wir bringen ihn vielmehr ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreichs Bemühen um Freilassung der israelischen Geiseln, dringend notwendige humanitäre Hilfe sowie Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, soll sich dafür einsetzen, auf allen Ebenen den nötigen Druck aufzubauen, um die sofortige und vollumfängliche humanitäre Hilfe in Gaza zu erwirken, und Initiativen auf EU Ebene unterstützen, die das Aussetzen des EU Israel Assoziierungsabkommen sowie ein temporäres Waffenembargo gegenüber Israel beinhalten, mit dem weiteren Ziel eines sofortigen Endes der Bodenoffensive und einer nachhaltigen Friedenslösung in Gaza.“


Ich bitte Sie wirklich um Ihre Zustimmung. Setzen wir auch hier gemeinsam ein Zeichen für das Überleben der Menschen in Gaza, für das Völkerrecht, für eine Zukunft, die auf Frieden und nicht auf Dauerkrieg baut! (Beifall bei den Grünen.)

12.16 

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/49.1

Österreichs Bemühen um Freilassung der israelischen Geiseln, dringend notwendige humanitäre Hilfe sowie Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza (47/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der soeben erwähnte Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Antonio Della Rossa. – Ich habe Ihre Zeit auf 3 Minuten eingestellt. Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/50

12.16

Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen und sehr geehrter Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörende und Zusehende hier im Haus und vor den Geräten zu Hause! Meine Damen und Herren! Ich habe den Bericht der Volksanwaltschaft mit einer gewissen persönlichen Betroffenheit gelesen. Ich war nämlich selbst zehn Jahre lang in der Jugendarbeit tätig, und ich kenne viele dieser Fälle, die in diesem Bericht beschrieben werden, aus meiner ganz persönlichen beruflichen Erfahrung.

Die Kinder und Jugendlichen, die in diesem Bericht vorkommen, haben oft ein Zuhause – wenn sie überhaupt eines haben –, das kein sicherer Ort ist. Das ist kein Zuhause, kein sicherer Ort, sondern es ist oft mit Angst verbunden, mit Gewalt verbunden, und deshalb müssen sie sozusagen fremduntergebracht werden. Sie brauchen also sichere staatliche Institutionen.

Genau diese Institutionen schaut sich die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen auch ganz genau an. Dieser Bericht liest sich leider nicht immer leicht: dramatische Unterversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, personelle Engpässe, fehlende Betten, zu lange Wartezeiten, eine Überforderung in den Krisenzentren, eine Überforderung vor allem der Fachkräfte, des Personals, das dort wirklich jeden Tag sein Bestes gibt, aber schlichtweg an strukturellen Mängeln verzweifelt. – Ja, meine Damen und Herren, das sind Wunden in einem sonst gut funktionierenden System. Das sind Wunden, auf die die Volksanwaltschaft zu Recht ihre Finger legt. Sie schaut zu Recht dorthin, wo es wehtut. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Bericht zeigt, woran es fehlt: zu große Gruppen, zu wenige konstante Bezugspersonen, unübersichtliche Strukturen, fehlender Schutz vor Gewalt, kaum Beteiligung der Kinder an Entscheidungen. – Die Folgen sind: Abhängigkeiten, Eskalation, Gewalt, massive Belastung der Kinder selbst, aber auch des Personals und eine Umgebung, die eher reguliert als begleitet und mehr verwaltet als entwickelt.

Die Volksanwaltschaft – das gefällt mir besonders gut – ist aber nicht nur problemorientiert, sondern sie ist vor allem lösungsorientiert. Sie hört den Kindern zu. Sie analysiert systematisch, und sie formuliert klare, umsetzbare Empfehlungen, die – wir haben es heute schon gehört – oft auch schnell Umsetzung finden, und das ist auch gut so.

Ich halte das für eine unverzichtbare Arbeit in einer Demokratie, denn genau da zeigt sich, ob unser System in der Lage ist, die Schwächsten aktiv zu schützen, denn das soll Aufgabe eines Sozialstaates sein. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Meine Damen und Herren, sichere Orte entstehen nicht zufällig; sie entstehen dort, wo Ressourcen ausreichen, wo Teams stabil sind und wo das Wohl des Kindes nicht nur als Ziel, sondern als täglicher Maßstab genommen wird. Es gibt mit dem Bericht der Volksanwaltschaft eine klare Grundlage, wie das gehen kann. Jetzt braucht es den politischen Willen, diese Erkenntnis auch umzusetzen, und das tun wir; das haben wir auch im Regierungsprogramm verankert.

Wir bekämpfen den Personalmangel durch bessere Ausbildungsplätze und mehr Ausbildungsplätze, schaffen neue Standards in der Kinder- und Jugendhilfe – damit wir aus Einrichtungen Orte machen, an denen junge Menschen nicht einfach nur untergebracht sind, nein, in denen junge Menschen begleitet werden, wo sie Gehör finden, wo sie verstanden werden und wo sie vor allem Sicherheit finden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Ich danke der Volksanwaltschaft ausdrücklich für ihre sachliche, unaufgeregte und fundierte Arbeit. Sie bringt nicht nur Probleme ans Licht, sondern zeigt auf, wie es gehen kann. Sie zeigt Wege. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.20

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer. Ich habe die Redezeit auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/51

12.20

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ): Sehr verehrte Damen und Herren zu Hause! Liebe Gäste hier im Parlament, herzlich willkommen! Liebe Abgeordnete! Liebe Kollegen! Und natürlich (in Richtung Volksanwältinnen und Volksanwalt): Verehrte Vertreter der Menschenrechte! Danke schön für Ihre Arbeit, die ist unendlich wichtig. Sie haben es ja schön auf den Punkt gebracht: Wir fighten für die Menschenrechte. Menschenrechte, das sind die Rechte von Gruppen, die schwächer sind – selbstverständlich –, die sich vielleicht nicht so leicht wehren können, aber auch die Rechte des Individuums sind Menschenrechte.

Wenn ich mir jetzt den Pandemievertrag anschaue, die ursprünglichen Unterlagen dazu, dann stelle ich fest, dass darin keine Menschenrechtsformeln enthalten gewesen sind und auch die Meinungsfreiheit nicht wirklich ein Thema war, das musste man erst hineinschreiben. Also das war von Anfang an nicht enthalten. Das allein ist schon sehr bedenklich, und ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie sich diese Thematik des WHO-Pandemievertrages weiterhin kritisch ansehen werden.

Was sind die Fakten, meine Damen und Herren? Wir können dem immer noch widersprechen, und zwar sollten wir das bis zum 19. Juli tun. (Beifall bei der FPÖ.) Es geht hier nicht darum, gegen etwas zu sein, sondern es ist gut, wenn Verträge auf der übergeordneten Ebene geschlossen werden, Verträge, die intelligent sind, die vernünftig sind, die gut für die Leute sind – das ist ja in Ordnung. Nur: Dieser Vertrag, so wie er jetzt vorliegt, ist das leider nicht. Ich weiß, viele von Ihnen werden jetzt widersprechen und sagen, das sind ja mehr oder weniger nur Möglichkeiten, die uns dann vom Herrn Ghebreyesus angeboten werden, aber ganz so ist es nicht. Wir haben ja unsere Stimme bereits jetzt der EU gegeben, die hat das ganze Vertragswerk für uns ausverhandelt. Wenn eine Pandemie da ist – und so ist es auch in der Coronapandemie gewesen –, dann braucht es auf einmal keine zehn bis 15 Jahre mehr, in denen ein Medikament von der Pharmaindustrie überprüft und gecheckt werden muss, bis wir es wirklich in Verwendung bekommen, sondern dann dauert es auf einmal nur mehr drei bis sechs Monate und die nächste Impfung kann ausgerollt werden.

Ich weiß, Sie wollen es nicht hören, weil das so ein Tabuthema im Parlament ist, man darf hier das Wort Corona oder Coronapandemie nicht in den Mund nehmen, aber es gibt unendlich viele Menschen, die durch dieses extrem rasche Ausrollen dieser Impfung sehr geschädigt worden sind (Beifall bei der FPÖ), und diese Menschen möchte ich nicht in Vergessenheit geraten lassen, weil auch diese Menschen Menschenrechte haben und sie euch vertraut haben.

Ich möchte jetzt einmal sagen, ihr habt es gut gemeint, aber ich will nicht, dass wir wieder an den Punkt gelangen, an dem es heißt, wir haben es nicht besser gewusst. Wir sagen es euch und wir bitten euch, Menschenrechtspolitik nicht als Parteipolitik wahrzunehmen, sondern es ist unsere Aufgabe als Volksvertreter, uns die Dinge sehr genau anzuschauen und für unsere Bevölkerung, für unsere Familien und für unsere Kinder nur das Beste zu tun. Und das ist der einzige Grund, warum ich dieses Thema hier ins Parlament bringe. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe mir erlaubt, euch allen, weil mir das wirklich am Herzen liegt, ein Interview von Frau Dr. Silvia Behrendt zu schicken. Sie ist Vertragsanwältin, sie war selber Anwältin bei der WHO, sie hat über die IGV – die Internationalen Gesundheitsvorschriften – promoviert. Es gibt ein ganzes Geflecht an Anwälten weltweit, die sich über dieses Vertragswerk der WHO große Sorgen machen. Ich weiß, Sie meinen es gut und hoffen, dass Ihnen hier jemand die Entscheidungen abnimmt, aber die Souveränität sollten wir doch bei uns belassen, denn auch die Entscheidung über die persönliche Gesundheit ist ein Menschenrecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt die einzelnen Themen, die in diesen Verträgen seltsam anmuten, nicht mehr alle erwähnen. Sie haben es öfter gehört, liebe Zuschauer, Sie wissen es auch schon: Es gibt einfach zu viel Macht und zu wenig Kontrolle für diese Organisation. Es gibt ein Gremium, das der Chef der WHO, Herr Ghebreyesus, mehr oder weniger selbst auswählen kann. Er kann zu viele Entscheidungen treffen und ist absolut immun. Und wenn man dann noch weiß, dass die WHO – sie war ja einmal ein gutes Konstrukt, ja – überarbeitet werden müsste, und wenn man weiß, dass da 80 Prozent zweckgebundene Spenden drinnen sind, dann ist es wirklich nicht sehr weit weg, zu fragen: Und wie sieht es da mit Missbrauch aus? Wir reden über Menschenrechte, über Rechte und versuchen, möglichst alles auf einer rechtsstaatlichen Ebene ordentlich abzuarbeiten – und da tun wir es nicht? – Ich verstehe es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Also ich würde euch herzlichst darum bitten, euch das wirklich anzuschauen. Ich habe euch das Video eben geschickt und habe mich wirklich gewundert: Kein einziger Abgeordneter hat nachgefragt. (Abg. Schroll [SPÖ]: Ich habe wirklich keine Zeit für so etwas!) Ich habe in das Mail hineingeschrieben: Ich gebe euch auch gerne den Kontakt von dieser Anwältin weiter. (Abg. Shetty [NEOS]: Wir haben uns für den Newsletter nicht angemeldet!) Schaut euch das genau an! Vielleicht seid ihr dafür, vielleicht seid ihr dagegen. Prüft die Argumente, lasst sie uns austauschen, damit wir auf die Gesellschaft in Österreich aufpassen. – Es kam kein Wort, niemand hat sich gemeldet. Meine Kollegen haben sich für das Video bedankt. Das finde ich traurig, denn wir sind hier die Vertreter des Volkes, auf dessen Ticket wir hier sitzen, das uns auch bezahlt, und wir sollten ein bisschen mehr darüber nachdenken, was wir tun. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Shetty [NEOS]: Wie kann man sich von Ihrem Newsletter abmelden?)

Liebe Zuschauer, zum Abschluss: Wenn Sie also Wert darauf legen, dass Sie auch in Zukunft selber und souverän nach Möglichkeiten Ausschau halten können, die es in einem Gesundheitsnotfall gibt, selber entscheiden möchten, welche Möglichkeit für Sie persönlich dann die richtige ist, und sich da noch mehr einlesen möchten, dann darf ich Ihnen unsere Homepage who-pandemievertrag-stoppen.at empfehlen. Da finden Sie auch das Video der Anwältin. Und wenn Sie sich sonst einmal schlaumachen möchten, wofür die FPÖ steht, dann schauen Sie FPÖ-TV. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Die Volksbildung, ja!) Wir sind kein Feindbild, wir stehen an Ihrer Seite, und wir bemühen uns, dass Sie vor vielen, vielen Abgeordneten, die ihre Arbeit offensichtlich nicht wirklich machen, wirklich geschützt werden. – Alles Liebe! (Beifall bei der FPÖ.)

12.27

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Rudolf Silvan zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/52

12.27

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident. – Kollegin Marie-Christine Giuliani hat in ihrer Rede die Befürchtung geäußert, dass Österreich durch den Pandemievertrag seine Souveränität zum Teil abgibt.

In Art. 22 Z 2 des Pandemievertrages steht ausdrücklich, dass weder die WHO noch ihr Generaldirektor innerstaatliche Maßnahmen anordnen, Reisebeschränkungen verhängen, Impfungen erzwingen oder Lockdowns anordnen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

12.28 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reinhold Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter; ich habe Ihre Redezeit auf 4 Minuten eingestellt.

RN/53

12.28

Abgeordneter Reinhold Maier (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Plenum und vor den Bildschirmen! Die Zahl von rund 24 000 Beschwerden unterstreicht deutlich, dass die Bevölkerung in Zeiten anhaltender Krisen – und die haben wir leider – einen verstärkten Informations- und Unterstützungsbedarf hat und die Arbeit der Volksanwaltschaft anerkannt und wirklich gut angenommen wird – deshalb auch ein Kompliment von meiner Seite an euch drei.

Vor dem Hintergrund dieser rund 24 000 Fälle wurden im Bereich der Bundesverwaltung im Jahr 2024 insgesamt 7 386 Prüfverfahren eingeleitet. Fast ein Drittel dieser Verfahren betrifft den Bereich der inneren Sicherheit, und auf diesen Bereich möchte ich jetzt ganz kurz etwas näher eingehen.

Der Bericht verweist auf strukturelle Defizite und Personalengpässe, insbesondere im Bereich der Justiz und des Bundesministeriums für Inneres. Beispielhaft ist hier die Polizeiinspektion Kandlgasse in Wien Neubau, im 7. Bezirk, genannt, bei der tatsächlich der Personalstand um ein Drittel vom vorgesehenen Soll abweicht. Das Vollbeschäftigungsäquivalent ist da noch gar nicht mit eingerechnet. Leider handelt es sich dabei um keinen Einzelfall. In zahlreichen Basisdienststellen bestehen leider das gleiche Problem und die gleiche personelle Herausforderung – es ist also leider nicht so, wie es vom Herrn Innenminister immer präsentiert wird.

Ich sage auch, warum das so ist: weil immer mehr neue Sondereinheiten und Organisationseinheiten in den Zentralstellen und Landespolizeidirektionen geschaffen werden, für die eben zahlreiche Kolleginnen und Kollegen von den Basisdienststellen abgezogen werden.

Ein prägnantes Beispiel dafür: die vor ein paar Jahren eingerichtete Bundespolizeidirektion im Innenministerium, ein völlig unnötiges Aufblähen des Verwaltungsapparates und die Schaffung vieler neuer Schnittstellen im BMI (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP]), viel zu vieler Schnittstellen, inklusive natürlich – jetzt schaue ich zu euch, ÖVP – des schwarzen Postenschachers. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese neue Bundespolizeidirektionsstruktur hat das gesamte BMI gelähmt und trägt nicht zur Effizienzsteigerung bei.

Im Bericht der Volksanwaltschaft findet sich auch das Ergebnis der präventiven Menschenrechtskontrollen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 458 Kontrollen durchgeführt, davon 435 Kontrollen in Einrichtungen und 23 im Rahmen der Beobachtung von Polizeieinsätzen. Während bei den Einrichtungen in rund 70 Prozent der Fälle Beanstandungen festgestellt wurden, lag die Quote bei Polizeieinsätzen bei lediglich 22 Prozent, und diese fielen weitgehend geringfügig aus. Dies ist ein klarer Beleg für die professionelle und einwandfreie Arbeit der Polizei im Einsatz. In diesem Zusammenhang möchte ich auch ein Danke an alle meine Kolleginnen und Kollegen aussprechen, die tagtäglich hervorragende Arbeit im Sinne der österreichischen Bevölkerung machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Angesichts dieser Faktenlage, speziell auch der gut funktionierenden Volksanwaltschaft – deshalb noch einmal: danke! –, erscheint die im BMI neu geschaffene Melde- und Beschwerdestelle nicht nur ideologisch motiviert, sondern auch aus praktischer und finanzieller Sicht mehr als entbehrlich. (Beifall bei der FPÖ.) Gerade jetzt, in Zeiten, in denen gespart werden muss, wäre die Auflösung dieser Stelle ein logischer und konsequenter Schritt. Wann, wenn nicht jetzt?, frage ich euch. Diese Melde- und Beschwerdestelle brauchen wir definitiv nicht. Die dadurch frei werdenden Mittel können gezielt dort eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden, meine Damen und Herren, etwa zur Abgeltung von Überstunden im polizeilichen Außendienst. (Beifall bei der FPÖ.)

Man sieht: Auch im Bundesministerium für Inneres gibt es in der schwarz gefärbten Verwaltungsstruktur Einsparungspotenzial und effiziente Möglichkeiten, den Empfehlungen der Volksanwaltschaft auch zu entsprechen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ein Freund von der Polizei, aha!)

Das war genau auch unser Ansatz und Anspruch bei den Regierungsverhandlungen, unter anderem die Melde- und Beschwerdestelle abzuschaffen und das Aufgabengebiet der Bundespolizeidirektion und des -direktors neu zu definieren. Das war aber mit der Stocker-geführten ÖVP leider nicht möglich. Bei der ÖVP stehen nämlich Parteipolitik und Postenschacher an erster Stelle. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Genau!)

Das BMI – und ich spreche da wirklich aus Erfahrung; 15 Jahre BMI, tiefe Einblicke! – ist für dieses System des Machtmissbrauches ein Paradebeispiel. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Die Seite geht noch einmal! Die habt ihr öfter!) – Das mache ich dann nachher schon noch, keine Sorge, Herr Kollege! Das Thema werden wir aber sowieso im Untersuchungsausschuss und auch in den nächsten Sitzungen behandeln.

Abschließend, weil ich der letzte Redner dieser Debatte bin, möchte ich mich wirklich noch einmal bei euch dreien dafür bedanken, dass ihr tagtäglich für die österreichische Bevölkerung arbeitet. Bitte macht weiter so! (Beifall bei der FPÖ.)

12.33

Präsident Peter Haubner: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Muna Duzdar. – Frau Abgeordnete, ich habe Ihre Zeit auf 3 Minuten eingestellt.

RN/54

12.34

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Ich darf ganz herzlich die Pensionisten und Pensionistinnen aus Rosental an der Kainach in der Weststeiermark begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

Gerade im Rahmen des Berichtes der Volksanwaltschaft ist es wichtig, auf die Menschenrechtsverletzungen im Inland, aber auch global aufmerksam zu machen. Ich freue mich ganz besonders, dass es gelungen ist, vonseiten der Regierungsparteien heute einen Entschließungsantrag einzubringen, der sich mit der katastrophalen humanitären Lage im Gazastreifen befasst, denn mittlerweile ist es ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Vereinten Nationen sprechen davon, dass 50 000 Menschen im Gazastreifen akut vom Hungertod bedroht sind. Die Gazablockade ist seit dem 2. März nach wie vor aufrecht. Auch wenn seit einigen Tagen wieder Hilfslieferungen zugänglich gemacht werden, so sind das doch viel zu wenige. Es muss der Anspruch sein, dass es einen uneingeschränkten, ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe geben muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Als Land mit einer aktiven Neutralitätspolitik, mit einer humanitären und humanistischen Tradition tragen wir die Verantwortung dafür, unsere Stimme zu erheben, wenn Kriegsverbrechen begangen werden, egal von wem diese Kriegsverbrechen begangen werden. Ich halte es so wie unser Altbundespräsident Heinz Fischer, der gesagt hat, bei Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverletzungen dürfen wir nicht wegsehen, auch nicht im Gazastreifen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

Unser politischer Kompass war und ist das internationale Völkerrecht, denn auch in einem Krieg gibt es Regeln: Zivilisten müssen geschützt werden, medizinisches Personal darf nicht angegriffen werden, auch Journalisten sind vom humanitären Völkerrecht geschützt. Auch die zwangsweise Vertreibung von Menschen ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Hunger darf niemals als Kriegswaffe eingesetzt werden.

Werte Kollegen und Kolleginnen, wir dürfen nicht wegsehen, wenn Menschenrechte verletzt werden. Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen. Es braucht eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe, einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand. Wir fordern die bedingungslose Freilassung aller Geiseln durch die Hamas ein, wir fordern den uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfe ein. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Recht auf Hilfe ist nicht verhandelbar. Menschlichkeit darf nicht an politischen Interessen scheitern. Für uns ist klar: Wir stehen auf der Seite der Zivilbevölkerung, wir fordern ein Ende des Krieges. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich auch unsere Außenministerin darin bestärken, dass sie sich dafür ausgesprochen hat, mit 25 EU-Staaten gemeinsam das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel dahin gehend überprüfen zu lassen, ob auch nach wie vor alle Verpflichtungen eingehalten werden.

Für einen sofortigen Waffenstillstand und für die bedingungslose Freilassung der Geiseln durch die Hamas! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

12.37

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/55

Abstimmung

RN/55.1

Präsident Peter Haubner: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschenrechte und Volksanwaltschaft, den vorliegenden Bericht III-130 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, angenommen.

RN/55.2

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erweiterung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/55.3

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, MMag. Pia Maria Wieninger, Veit Valentin Dengler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „humanitäre Hilfsleistungen nach Gaza“. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, angenommen. (21/E)

RN/55.4

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Heiß, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Menschenrechte schützen – WHO-Pandemievertrag verhindern“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/55.5

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreichs Bemühen um Freilassung der israelischen Geiseln, dringend notwendige humanitäre Hilfe sowie Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Ich verabschiede mich von den Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt.