RN/76
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 372/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (204 d.B.)
Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 und das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz geändert werden (205 d.B.)
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 243/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform Waffengesetz (206 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Gerhard Karner und Herrn Staatssekretär Jörg Leichtfried im Hohen Haus und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Christian Hafenecker das Wort. (Abg. Shetty [NEOS] – in Richtung FPÖ –: Da reden jetzt keine steirischen Abgeordneten, gell?)
RN/77
13.55
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Anlass, der uns heute überhaupt erst zu dieser Debatte bringt, ist ein sehr, sehr tragischer. Ich möchte eingangs dieser Diskussion natürlich auch den Hinterbliebenen des schrecklichen Amoklaufs in Graz im Namen meiner ganzen Fraktion unser Mitgefühl ausdrücken.
Es sind Vorfälle wie dieser in Graz, die verhindert werden müssen, und damit muss die Politik selbstverständlich auch sorgsam und achtsam umgehen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Was aber nicht sein kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass ein Vorfall wie jener in Graz dafür herangezogen wird, ganz, ganz andere Dinge zu bezwecken. Denn wenn wir uns das fürchterliche Attentat, den fürchterlichen Amoklauf in Graz genau ansehen, dann sehen wir, dass das mit dem Großteil der Maßnahmen, die Sie da jetzt vorlegen, ja nicht verhindert hätte werden können – übrigens genauso wenig wie der zweifache Frauenmord letzte Woche in Wien: Der ist mit einer illegalen Waffe verübt worden, und vor allem ist er - - (Abg. Erasim [SPÖ]: Aber zwei Drittel aller Frauenmorde werden mit legalen Schusswaffen getätigt!) – Frau Kollegin, ich glaube nicht, dass das jetzt ein Thema ist, bei dem Sie mit Ihrem feministischen Zwischenrufen agieren sollten, sondern ich glaube, man muss sich wirklich - - (Abg. Erasim [SPÖ]: Das ist ein feministischer Zwischenruf, weil es um Morde an Frauen geht!) – Nein, ich will ja zu diesem schrecklichen Mord an zwei Frauen gerade Stellung nehmen, aber Sie schreien dazwischen und ermöglichen mir das nicht. Das heißt, die Frage ist, wie viel Respekt Sie vor den Opfern haben, sehr geehrte Frau Kollegin. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
Bevor ich aus der ersten Reihe der SPÖ gestört worden bin, wollte ich aber noch fertig ausführen: Der Täter in Wien hatte schon Waffenverbot, war schon längst am Radar der Behörden, man hat es aber nicht verhindern können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und im Fall von Graz, Herr Bundesminister, hätten Sie das Gesetz – oder vermutlich wir hier gemeinsam – mit einem Federstrich insofern abändern können, dass wir diesen schrecklichen Vorfall, diesen Amoklauf verhindern hätten können, indem wir eine einzige Sache sicherstellen, und zwar dass die Stellungskommission mit den zivilen Behörden spricht und somit das, was das österreichische Bundesheer festgestellt hat, dass dieser Herr nämlich keine Waffe tragen hätte sollen und dürfen, auch den zivilen Behörden zur Kenntnis gelangt wäre. Damit hätte man unter Umständen diesen Anschlag verhindern können. Wenn es nicht auch noch eine zweite Komponente gäbe: nämlich jene, dass der Täter eine fast fertiggestellte und funktionsfähige Rohrbombe zu Hause gehabt hat – eine illegale Waffe in diesem Zusammenhang – und diese unter Umständen auch zum Einsatz gebracht hätte, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir bräuchten aber heute nicht dieses Ungetüm an Gesetzesvorlage, das viel zu wenig lang begutachtet und diskutiert worden ist, hier zu besprechen, wenn genau diese eine Maßnahme gesetzt worden wäre. Dann hätte ich auch den Eindruck gehabt, dass es Ihnen wirklich um Graz geht und darum, solche Vorfälle zu verhindern. Jetzt habe ich den Eindruck, dass man hier einen Anlassfall nimmt, um am Ende des Tages das zu machen, was ja die meisten Parteien hier im Haus ohnehin schon lange wollen, nämlich den legalen Waffenbesitz noch ein Stück weit mehr zu verunmöglichen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf eines hinweisen – und das ist jetzt keine Erfindung der Freiheitlichen Partei, sondern das lehrt uns die Geschichte –: Ein Merkmal von Systemen, die immer totalitärer werden (Abg. Gödl [ÖVP]: Ha!), ist jener Umstand, dass man den legalen Waffenbesitz so lange zurückdrängt, bis er nicht mehr vorhanden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das haben wir in der DDR gesehen, das haben wir in der Sowjetunion gesehen und das kennen wir auch aus der schlimmsten Zeit unserer Geschichte. Ich möchte darauf nur hinweisen: Das sind Merkmale von Systemen, die sich jedenfalls gegen legalen Waffenbesitz stellen. (Abg. Gewessler [Grüne]: Geh bitte!)
Und wenn man sich schon die Frage stellt, warum der legale Waffenbesitz in Österreich doch stark angestiegen ist: Meine sehr geehrten Damen und Herren – vor allem die Innenminister der ÖVP –, das hat natürlich auch seinen Grund. Das ist nämlich der Umstand, dass das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in diesem Land immer weiter zurückgeht. Das hat natürlich ursächlich mit der Migrationskrise von 2015 zu tun, als die ÖVP noch am Bahnhof all diesen Herrschaften applaudiert hat, die uns jetzt das Leben schwermachen, warum Sie jetzt bundesweite Messerverbotszonen erlassen wollen – das sind doch die Herrschaften, die damals gekommen sind; da haben Sie sich mit Ihren Parteikollegen noch gefreut. Und das hat dazu geführt, dass sich die Menschen in diesem Land nicht mehr sicher fühlen.
Herr Bundesminister, Sie können doch die Zahlen nicht ignorieren, die es da gibt: Auf der einen Seite gibt es 50 Prozent mehr legale Waffen als noch vor zehn Jahren, auf der anderen Seite aber 47 Prozent weniger Taten – mehr Waffen und weniger Taten. Das heißt also, wenn man jetzt weiterverfolgen möchte, wo unser Sicherheitsproblem liegt, dann sind es wohl nicht die legalen Waffen, sondern – Herr Bundesminister, da sprechen Sie ja sozusagen auch ein bisschen mit zwei Stimmen – es sind die illegalen Waffen und, ja, natürlich auch die importierte Messerkriminalität, die die ÖVP bis dato nicht aufzuhalten imstande gewesen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Zwei Drittel aller Morde in Österreich passieren mit illegalen Waffen, Herr Bundesminister, Sie stellen jetzt aber die österreichische Bevölkerung unter Generalverdacht, nämlich jene Menschen, die ihre Waffen legal erworben haben und sich natürlich auch den Gesetzen unterwerfen. Zwei Drittel aller Morde passieren mit illegalen Waffen; Anstieg der Messerkriminalität zwischen 2013 und 2024: von 1 524 Fällen, dann geht es weiter, auf 2 596 Fälle. Das heißt, der Anstieg zum Vergleichszeitraum davor ist 70 Prozent, Herr Bundesminister, das Messer das häufigste Tatmittel. Sie werden aber diesem Problem mit Ihrem bundesweiten Messerverbot trotzdem nicht beikommen (Zwischenruf des Abg. Kucher [SPÖ]), weil es schlicht und ergreifend ein kulturelles Problem ist, Herr Kollege Kucher; ich komme dann noch zu dir, was das betrifft. Es ist ein kulturelles Problem, das man importiert hat, und die richten sich nicht nach Ihren Erlässen. (Abg. Erasim [SPÖ]: Ein Problem der Unkultur der FPÖ!)
Herr Bundesminister, denken Sie daran, als Sie die Messerverbotszone in Favoriten eröffnet haben. Sie hatten noch nicht einmal den Platz geräumt, nachdem Sie es dort feierlich verkündet haben, hat schon der nächste Anschlag stattgefunden. Das ist diesen Herrschaften egal, die hier in Österreich mit Messern aufeinander und vor allem auf unsere Bevölkerung, auf unsere Österreicher losgehen; das ist denen egal. Die Konsequenz, die man daraus ziehen kann, muss halt auch einmal die sein, zu sagen: Hier ist jetzt ein Punkt erreicht, wo man sich umdrehen und gehen muss – aber nicht die Österreicher, sondern die Herrschaften, die wir nicht hergebeten haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie stellen permanent die österreichische Bevölkerung unter Verdacht, was all das betrifft, und vergessen dabei noch etwas. Ich habe Ihnen gerade berichtet, auf der einen Seite sind in Ihrer Vorzeigehauptstadt in Wien – genau da findet das statt – die Messer das Hauptproblem und auf der anderen Seite die illegalen Waffen, die sonst noch woher kommen.
Wir haben gerade vorhin auch über das Thema Russland, Ukraine und anderes gesprochen. Welche illegalen Schusswaffen finden momentan hauptsächlich ihren Einsatz in Österreich? – Das sind die Waffen, die aus den Jugoslawienkriegen übergeblieben sind. Die kann man am Schwarzmarkt wahrscheinlich um ein Butterbrot kaufen, Herr Bundesminister. Ich sehe da nichts, keine Initiative von Ihrer Seite, diese illegalen Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Sehr viele Taten passieren nach wie vor genau mit diesen Waffen, also haben Sie mit diesem Gesetz auch wieder nichts geschafft.
Und der springende Punkt, der jetzt noch dazukommt, ist: Na, was glauben Sie denn, welche Waffen jetzt noch auf uns warten, wenn hoffentlich irgendwann einmal zwischen Russland und der Ukraine Frieden ist? Was glauben Sie, wie viele Waffen schon jetzt dort in dunklen Kanälen verschwinden und – da relativ knapp an Österreich gelegen – natürlich auch relativ schnell auf unserem illegalen Waffenmarkt verfügbar sein werden?
Nichts machen Sie in diese Richtung! Es gibt jetzt schon sehr viele unregistrierte Waffen aus dem Jugoslawienkonflikt, wahrscheinlich bald aus dem Russland-Ukraine-Krieg. All das ist Ihnen vollkommen egal. Ihnen ist nur wichtig, die österreichische Bevölkerung legal zu entwaffnen – unter Anführungszeichen – und sicherzustellen, dass Sie mit Ihren Interessenlagen durchkommen.
Vielleicht noch ein Beispiel - - (Abg. Erasim [SPÖ]: Der Herr Hafenecker hat das Gesetz nicht verstanden!) – Frau Kollegin, Sie sind wirklich lästig da auf der Seite, aber ich werde mir jetzt das linke Ohr zuhalten. (Abg. Erasim [SPÖ]: Ich bin gerne lästig! Ich werde dafür bezahlt, lästig zu sein gegen solche Ideologien, wie Sie sie haben!)
Eines noch dazu: Das schärfste Waffengesetz weltweit, Herr Bundesminister, gibt es in Mexiko. Sie kennen aber schon auch die Mordzahlen und die Taten, die in Mexiko begangen werden. Hat in Mexiko irgendjemand von der Drogenmafia Respekt davor gehabt, was die Regierung dort erlassen hat? – Nein! Was hat schlussendlich Abhilfe gebracht? – Ein rigoroses Vorgehen gegen die Drogenkartelle. Genau so muss man das natürlich auch in Österreich sehen. Wir machen nichts gegen den politischen Islam, wir machen nichts gegen das Gefährdungspotenzial, das dabei herauskommt, wir machen nichts gegen die illegalen Waffen. Wir stellen einmal mehr die österreichische Bevölkerung unter Generalverdacht, und in weiterer Folge wollen wir ihr dann die Küchenmesser auch noch wegnehmen, die nämlich der Österreicher gemeinhin nicht deswegen hat, um auf irgendwelche anderen Mitbürger loszugehen, sondern schlicht und ergreifend um seine Arbeiten zu verrichten.
Das ist der Unterschied, Herr Bundesminister, und ich ersuche Sie wirklich: Ziehen Sie diese verunglückte Novelle des Waffengesetzes schlicht und ergreifend zurück! Es hat nicht einmal zwei Wochen Begutachtungsfrist gegeben, Sie haben auf wesentliche Experten in der Republik nicht gehört; und Sie werden vor allem eines nicht schaffen – und das ist das große Drama daran –: Sie werden solche Fälle und die Fälle, die uns noch bevorstehen, nicht verhindern. Es wird vermutlich schneller gehen, als wir alle zusammen zu denken wagen, es wird schneller gehen, als man glaubt, aber mit diesem Gesetz haben Sie nichts erreicht, außer einmal mehr der Bevölkerung ein Grundrecht entzogen oder zumindest etwas erschwert. Am Ende des Tages wird einmal mehr ganz Österreich unter Verdacht gestellt, während die Zuwanderer weiterhin machen können, was sie wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.05
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ernst Gödl.
RN/78
14.05
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Der tragische Amoklauf von Graz vor etwas mehr als 100 Tagen hat für die betroffenen Menschen und deren Familien unfassbares Leid ausgelöst und auch uns als Land ganz tief erschüttert – ich komme ja bekannterweise genau aus dieser Region.
Er hat natürlich auch viele Fragen aufgeworfen, nämlich: Wie konnte es dazu kommen? Was müssen wir als Gesellschaft insgesamt, im Besonderen aber wir, die wir Regeln des Zusammenlebens hier im Parlament machen, tun? Was können und sollen wir tun, damit wir solche Taten bestmöglich – man wird sie nie ganz verhindern, aber bestmöglich – verhindern können?
Die Bundesregierung hat ganz schnell reagiert; bereits eine Woche später wurde ein Ministerratsbeschluss gefasst, ein Maßnahmenpaket beschlossen. Eine dieser Maßnahmen, die festgelegt wurden, war eben eine klare Überarbeitung des Waffenrechtes, denn eine Frage, die uns bei persönlichen Gesprächen mit Bürgern vor Ort sehr oft gestellt wird und wurde, ist: Wie konnte dieser junge Täter legal zu Waffen kommen? Wie sind da die Bestimmungen? – Ein Punkt, der besonders aufgeregt hat: Wie kann es sein, dass zwischen verschiedenen Behörden kein Datenaustausch stattfindet, ganz konkret: dass dem Gutachter, der die Waffenbesitzkarte für diesen Amoktäter ermöglicht hat, nicht vom Stellungsergebnis in Kenntnis gesetzt wurde?
Wir haben vor dem Sommer gesagt und versprochen, dass wir bis Ende des Sommers eine Novelle des Waffenrechtes hier im Parlament vorlegen werden – so schnell wie möglich, natürlich auch so gründlich wie nötig. Und das ist gelungen: Heute liegt eben dieser weitreichende Entwurf, diese weitreichende Novelle vor. Ich möchte nur fünf Punkte exemplarisch herausgreifen.
Die Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit wird verbessert, das klinisch-psychologische Gutachten vertieft. Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen wird bei den Kategorie-B-Waffen von 21 auf 25 Jahre und bei den C-Waffen auf 21 Jahre erhöht. Auch bei den Kategorie-C-Waffen wird es in Zukunft notwendig sein, eine Bewilligung vorzulegen. Die Abkühlphase beim Ersterwerb wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Und – ganz wichtig –: Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden wird entscheidend verbessert. Man könnte noch einige Punkte anführen, und ich glaube, meine Nachredner werden das dann auch tun.
Ganz wichtig: Die Regelungen für Jäger, Sportschützen, Schützenvereine und Menschen, die in ihrem Beruf mit Waffen zu tun haben, bleiben weitestgehend unverändert, auch was die Altersvorschriften betrifft.
Meine Damen und Herren, diese sehr umfassende Novelle wurde wie gesagt aus guten Gründen in sehr kurzer Zeit umgesetzt und erarbeitet. 460 Stellungnahmen sind eingegangen, wir haben sie wirklich bestmöglich berücksichtigt. Das Ergebnis liegt nun vor, es hat zwei ganz entscheidende Stoßrichtungen, zum einen die Stärkung der Sicherheit der Bevölkerung, zum anderen aber: Der legale Waffenbesitz wird auch weiterhin möglich sein.
Ich darf mich wirklich sehr herzlich bei allen, die dazu beigetragen haben, bedanken: bei den Legistinnen und Legisten, die über den Sommer diese umfassende Novelle überarbeitet haben; bei Ihnen, Herr Minister und Herr Staatssekretär; auch bei meinen Sicherheitssprecherkollegen Max Köllner und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff; und bei allen Mitarbeitern in den Parlamentsklubs.
RN/78.1
Einige Änderungen dürfen wir jetzt noch, in dieser Debatte in Form eines Abänderungsantrages einbringen, weil wir heute wie gesagt wirklich eine gelungene und umfassende Novelle beschließen wollen. Dieser Abänderungsantrag, unterschrieben von Gödl, Köllner, Hoyos-Trauttmansdorff zu Tagesordnungspunkt 4 wurde verteilt. Ich darf und muss ihn in den Grundzügen erläutern, und zwar sind das im Wesentlichen vier Punkte:
Ausnahmeregelungen zur Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen zum Besitz einer Kategorie-B-Waffe für Inhaber einer gültigen Jagdkarte, wenn die Waffe zur Ausübung der Jagd erforderlich ist. Da gilt weiterhin ein Mindestalter von 21 Jahren.
Weiters: Zusätzlich zu den Berufssoldaten gilt auch für Offiziere und Unteroffiziere der Miliz aufgrund ihrer mindestens einjährigen Ausbildung an der Waffe ein Mindestalter von 18 Jahren für den Waffenbesitz.
Weiters gibt es eine Klarstellung zu Angehörigen von traditionellen Schützenverbänden. Diese dürfen ab 18 Jahren jene C-Waffen erwerben und besitzen, die zum Ausrücken aus feierlichen Anlässen verwendet werden. Damit ist klargestellt, dass es zu keiner Einschränkung im Rahmen der Brauchtumspflege kommt.
Viertens gibt es eine detaillierte Regelung der Verständigungspflichten im Fall von Straftaten vonseiten der Staatsanwaltschaft, Strafgerichte und Kriminalpolizei an die Waffenbehörde.
Das haben wir jetzt noch ergänzt, damit es wie gesagt eine gelungene Novelle sein wird.
RN/78.2
Meine geschätzen Damen und Herren, nach dieser schrecklichen Tat in Graz erwartet die Bevölkerung eine Antwort, auch eine Antwort von uns politischen Verantwortungsträgern. Das zeigt auch sehr deutlich eine Umfrage, die am vergangenen Sonntag publiziert wurde. Ich darf Ihnen diese noch zu Gemüte führen (eine Tafel mit der Aufschrift „Waffengesetz“ und einem Balken- und einem Kreisdiagramm in die Höhe haltend), vor allem in Richtung FPÖ: 81 Prozent der Bevölkerung erwarten sich, dass wir das Waffengesetz anpassen, und, meine Damen und Herren von der FPÖ, auch die Mehrheit Ihrer Wählerinnen und Wähler von der letzten Wahl erwartet, dass wir da tätig werden.
Ich kann einfach nicht nachvollziehen, dass Sie – wie Sie, Herr Hafenecker, es schon vorgetragen haben – bei dieser Novelle nicht mitstimmen. Das hat ein bisschen den Geruch: 100 Prozent Parteitaktik, 0 Prozent Verantwortungsbewusstsein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Ihr wichtigstes Handlungsmotiv ist in vielen Bereichen inzwischen – es ist ja sehr durchsichtig –: Immer gegen die Regierung, aber nie Verantwortung übernehmen! – Ich erinnere euch an die vergangenen Wochen und Monate hier in diesem Haus, als wir beispielsweise das Asylgesetz angepasst haben, um den Familiennachzug zu stoppen. Sie haben dagegengestimmt, wegen eines Justamentstandpunkts, gegen die Regierung und damit auch gegen die Interessen der Bevölkerung.
Oder ich erinnere an die Überwachung von potenziellen Terroristen. Wir haben eben das Gesetz so gerichtet (Abg. Lausch [FPÖ]: Ihr habt es nicht gestoppt!), dass die Messengerdienste bei potenziellen Terroristen überwacht werden können. Was haben Sie gemacht? – Sie haben dagegengestimmt. Sie sind also immer gegen die Sicherheitsinteressen Österreichs aufgetreten, und das ist sehr, sehr bedenklich – 100 Prozent Parteitaktik, 0 Prozent Verantwortungsbewusstsein. Und jetzt machen Sie es wieder so bei dem Waffengesetz, aus reiner Parteitaktik.
Sie hätten sich nur Herrn Landeshauptmann Kunasek aus der Steiermark anhören müssen, der aus Ihrer Partei kommt und der auch einmal Verteidigungsminister war, der ausdrücklich gesagt hat: Ja, eine Verschärfung in manchen Bereichen, die Anhebung des Alters, die Verbesserung der Gutachten, das ist vertretbar, das ist erwünscht! – Also er hat einen anderen Blick auf die Dinge als Sie. Das ist eben wie gesagt eine sehr, sehr bedenkliche Arbeitsverweigerung Ihrerseits zu diesem Gesetz.
Daher, meine geschätzten Damen und Herren: Mit dieser Novelle stehen wir absolut in der Mitte der Gesellschaft. Sie soll die bestmögliche Sicherheit für unsere Bevölkerung bringen und wird sie bewirken. Der legale Waffenbesitz wird aber weiterhin möglich sein. Ich bitte wirklich um Ihre uneingeschränkte Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
14.13
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/78.3
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und an die Abgeordneten verteilt und ist daher auch ordnungsgemäß eingebracht.
Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Susanne Fürst zu Wort. – Bitte.
RN/79
14.14
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr gehrte Damen und Herren! Die Novelle des Waffengesetzes soll mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringen. Das wünschen wir uns alle, das wird es aber hiermit nicht geben. Es wird der Bevölkerung lediglich vorgespiegelt, dass sie mehr Sicherheit bringt, genauso bei der Messengerüberwachung, wie Sie – mein Vorredner, ÖVP-Kollege Gödl – gerade gesagt haben. Es wird nur vorgespiegelt, dass diese Maßnahmen mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringen. Das ist in der Tat nicht so, und das hat nichts mit verantwortungsvollem Handeln Ihrerseits zu tun.
Die Novelle bringt hingegen mehr Bürokratie, mehr mit Papierkram vergeudete Polizeistunden. Sie zwingt Polizisten zur Kontrolle zigtausender Haushalte unbescholtener Bürger, statt sich auf die Kriminellen konzentrieren zu können. Das heißt, am Ende wird sie weniger Sicherheit bringen. Der Anlassfall, die entsetzliche Tat in Graz, wäre bei besserer Zusammenarbeit der Behörden wohl zu verhindern gewesen (Abg. Erasim [SPÖ]: Das steht auch im Gesetz drinnen!), nicht mit dieser Novelle.
Mehr Sicherheit gibt es nicht mit Verboten, Einschränkungen für rechtstreue Bürger, sondern, um es ganz kurz zu fassen, mehr Sicherheit gibt es nur mit weniger unkontrollierter Einwanderung. (Beifall bei der FPÖ.) Das wissen wir alle und das sieht man seit vielen Jahren an vielen internationalen Beispielen.
Ich greife nur ein Beispiel heraus, das gut mit Österreich oder auch mit Deutschland vergleichbar ist. Der US-Bundesstaat Kalifornien ist größer als Österreich, aber wir haben vieles gemeinsam: linke Politik, unkontrollierte Einwanderung, in diesem Fall aus Südamerika, unglaubliches Ansteigen der Gewaltkriminalität in den letzten Jahren und laufende Beschränkungen des legalen Waffenbesitzes. Kalifornien hat in den USA das strengste Waffengesetz. Das ist in Summe mittlerweile strenger als das österreichische Waffengesetz. Was brachte es? Hat es mehr Sicherheit gebracht? – Nein. Der Zuwachs an Gewaltverbrechen, auch unter Einsatz von Schusswaffengewalt, geht unverändert weiter. (Abg. Shetty [NEOS]: Ist das ein Plädoyer für amerikanische Waffengesetze? Oder wie kann man das deuten?)
Man hat das Mindestalter in Kalifornien auf 21 Jahre angehoben. Die Jugendkriminalität ist trotzdem in den letzten Jahren unvermindert gestiegen. Bewaffnete Jugendbanden sind unterwegs, Drogengangs. Es hat sich sogar Bandenkriminalität gerade unter den jungen Leuten, die natürlich dann nur mit illegalen Waffen unterwegs sind, nach Kalifornien verlagert, weil die Bürger jetzt da im Schnitt weniger bewaffnet sind als im Rest der USA und weil die Polizei dank linker Politik zur Zurückhaltung und Deeskalation aufgefordert wurde.
Das heißt: Was können wir aus vielen internationalen Beispielen lernen? – Ein vernünftiges Waffenrecht zur Regelung des legalen Waffenbesitzes ist natürlich notwendig und vernünftig. Das haben wir. Aber mehr Sicherheit gibt es nicht mit mehr Einschränkungen, Kontrollen und Verboten für die rechtstreue Bevölkerung. Wir werden dessen mit Messertrageverboten, ob in Zonen oder dann bundesweit, und eben mit Beschränkung legaler Waffen nicht Herr. Mehr Sicherheit gibt es nur, wenn wir der Polizei Zeit lassen, sich auf die Kriminellen, auf die Präventionsarbeit zu konzentrieren, und wir brauchen mehr Abschiebungen und geschlossene Grenzen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner.
RN/80
14.17
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Innenminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zehn Menschen sind am 10. Juni nicht nach Hause gekommen: Kinder, Jugendliche, eine Lehrerin. Am 11. Juni blieben ihre Plätze am Frühstückstisch leer, ihre Plätze in den Klassen werden auch nie wieder eingenommen.
Ich glaube, es ist für alle hier herinnen nach wie vor unvorstellbar, wie sich die Eltern und die Hinterbliebenen der Opfer gefühlt haben müssen und nach wie vor fühlen. Die Frage lautet ja nicht nur nach dem Warum, sondern vor allem auch: Wie war das Ganze eigentlich möglich? Wie konnte ein junger Mann aus Graz, der bei der Stellung beim Bundesheer aus psychischen Gründen für untauglich befunden wurde, ganz legal zu einer Schusswaffe kommen?
Nach dieser schrecklichen Tat standen wir vor der Wahl: wegschauen und hoffen, dass es nie wieder passiert, oder Verantwortung übernehmen und handeln. Und wir haben gehandelt, weil wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen dürfen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)
Kein bürokratischer Aufwand, kein erhöhter Standard ist jemals so schwer wie das Gewicht eines verlorenen Menschenlebens. Und auch wenn wir wissen, dass wir mit dem besten Gesetz nicht alle Taten verhindern können, müssen wir alles tun, um die Sicherheit in sämtlichen Bereichen zu erhöhen. Das ist unsere gemeinsame Pflicht. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)
Schauen wir uns zunächst einmal die Faktenlage an: 380 000 Menschen in Österreich besitzen legal eine oder mehrere Waffen. 1,5 Millionen Schusswaffen sind registriert. 1,5 Millionen – da sind wir in Europa in den Spitzenrängen. Und da reden wir noch lange nicht von den illegalen Waffen.
Wenn wir schon bei den illegalen Waffen sind – Kollege Hafenecker hat es eingangs angesprochen –: Ich gebe Ihnen da schon recht, die Herausforderung ist ja, nicht nur den legalen Waffenbesitz neu zu regeln, sondern auch dem illegalen Waffengeschäft einen Riegel vorzuschieben; denn wir wissen, dass unzählige Waffen von der Legalität in die Illegalität und damit auch in die Kriminalität wandern, beispielsweise durch Diebstahl oder private aber nicht registrierte Käufe. Am Ende des Tages spielt es aber keine Rolle, ob eine Wahnsinnstat mit einer legalen oder mit einer illegalen Waffe passiert. Ziel muss es sein, die Zahl der verfügbaren Waffen insgesamt zu verringern, um auch die Zahl der Schusswaffentoten zu reduzieren. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Zadić [Grüne].)
Kollege Shetty hat es gerade hineingerufen: Schauen Sie in die USA, was dort tagtäglich passiert! Wollen wir das? – Dort gibt es ein lasches Waffenrecht, aber täglich Schießereien. Schauen wir vielleicht auch nach Australien, wo schon 1996 eine massive Verschärfung des Waffenrechts vorgenommen wurde, und wo sich gezeigt hat: weniger Waffen bedeuten auch weniger Tote. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Zadić [Grüne].)
Der legale Kauf ist in Österreich aktuell einfach und schnell möglich. Das ändern wir jetzt. Kollege Gödl hat es angesprochen: Wir erhöhen das Mindestalter beim Erwerb. Wir erweitern die psychologischen Gutachten, Zuverlässigkeitsprüfungen. Wir verlängern die Abkühlphase auf vier Wochen beim Ersterwerb. Wer zu Hause Gewalt ausübt, erhält ein Waffenverbot. Wir schränken den privaten Verkauf ein, verschärfen die Maßnahmen und Kontrollen gegen den illegalen Handel. Und wir ermöglichen den Datenaustausch zwischen den Behörden. Gleichzeitig haben wir aber auch dafür gesorgt, dass beispielsweise die Nachwuchsarbeit bei Sportschützenvereinen möglich bleibt und auch ein Jäger zukünftig zur Jagd gehen kann.
Die Mehrheit der Menschen unterstützt diesen Weg auch. Acht von zehn Österreicherinnen und Österreichern sind dafür, quer durch alle Parteien, besonders junge Menschen und Frauen, die in den letzten Jahren immer wieder Opfer von Waffengewalt wurden. Die alle wollen strengere Regeln – aber nicht nur die, sondern auch sechs von zehn FPÖ-Wählerinnen und FPÖ-Wählern wollen das, und nicht zuletzt einer, der im Gegensatz zu Klubobmann Kickl Verantwortung übernommen hat, nämlich der FPÖ-Landeshauptmann in der Steiermark Mario Kunasek. Er hat nämlich gesagt – ich zitiere –: Ich habe mit Verschärfungen „überhaupt kein Problem“. – Da schau her. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Dennoch stellen Sie sich aus Prinzip auf die Seite der Waffenlobby statt auf die Seite der Sicherheit der Menschen. Da stellt sich schon die Frage: Warum sind Sie so gegen den Willen der Bevölkerung und jetzt sogar gegen den Willen Ihrer eigenen Wählerschaft? (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Weil wir keine Populisten sind!) Wen wollen Sie hier schützen, wenn es nicht die Bevölkerung ist? Ich verstehe das nicht ganz, ehrlich gesagt. Offenbar sind es jene im FPÖ-nahen Umfeld, bei denen man immer wieder NS-Devotionalien oder Kriegswaffen findet. Vernunft hat bei Ihnen aber offensichtlich keine Chance. Die Conclusio ist anscheinend, einfach nichts zu tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
Ich würde Sie bitten: Hören Sie endlich auf, Waffen mit Freiheit zu verwechseln! (Abg. Kassegger [FPÖ]: Hör auf so zum groß Herumreden!) Freiheit heißt, dass Kinder sicher von der Schule nach Hause kommen können. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ihr löst mit dem nicht ein einziges Sicherheitsproblem! Nicht ein einziges!) Freiheit heißt, dass psychische Probleme oder Konflikte im Haushalt nicht mit Schüssen enden. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ihr gehts nur den Leuten, den Beamten am Nerv!)
Heute muss jedem und jeder hier herinnen klar sein: Wir tragen bei dieser Abstimmung ein hohes Maß an Verantwortung! Daher bitte ich Sie: Schützen wir nicht die Waffen, sondern schützen wir Menschenleben! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Sagt die Noricum-Fraktion!)
14.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder.
RN/81
14.24
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Diese Regierung ist mit dem Thema Verwaltungsvereinfachung angetreten, weniger, vor allem aber umsetzbare Gesetze ins Leben zu rufen und kein Weiter-wie-bisher zu verfolgen. Wenn ich mir aber das heutige Waffengesetz anschaue, so spricht das gegen all diese Vorsätze, die sich diese Regierung gesetzt hat.
Als Kommunalsprecher des freiheitlichen Nationalratsklubs möchte ich zu einem speziellen Thema dieses Gesetzes reden: Unter dem Titel Informationsaustausch zwischen den Behörden heißt es wortwörtlich: „Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten [...] zu übermitteln.“ (Abg. Shetty [NEOS]: Und deswegen seid ihr dagegen?!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Welche Daten sollen wir Gemeinden übermitteln? (Abg. Shetty [NEOS]: Und deswegen seid ihr dagegen?!) Daten über Bürger, die sich beschweren, dass die Straße nicht in Ordnung ist? Daten über Bürger, die sich beschweren, dass in ihrer Straße nicht als Erstes der Schnee geräumt wird, manchmal vielleicht renitent werden und sagen: Kommt endlich!? (Zwischenrufe bei den Grünen sowie des Abg. Schmuckenschlager [ÖVP].) Sollen wir Daten über jene übermitteln, die sich beschweren, dass sie den Baubescheid noch nicht erhalten haben und das Ganze zu lange dauert? Sollen wir Daten über Bürger übermitteln, die sich im Nachbarschaftsstreit befinden? Soll ich entscheiden, wer den Streit angefangen hat und wer nur schlichtet? (Abg. Disoski [Grüne]: Was hat das mit dem Thema zu tun?! – Ruf bei der FPÖ: Das steht bei euch im Gesetz drinnen!) – Das steht im Gesetz drinnen!
Sollen wir Grenzstreitigkeiten entscheiden und sagen: Der ist der Schlimme und der ist der Gute, den melde ich!? Oder sollen wir es melden, wenn unser Nachbar sagt: Du, pass auf, der ist in der Nacht rauschig heimgekommen und hat dann im Haus ein bissel einen Wirbel geschlagen!? Oder sollen wir Leute melden, die regelmäßig vom Gasthaus heimgehen und zur Friedhofsmauer pinkeln? (Zwischenrufe bei NEOS und Grünen.)
Meine Damen und Herren, wir werden aufgefordert, zu melden, und haben keine objektiven Daten. Wir haben keine sicherheitsrelevanten Daten auf den Gemeinden. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Die haben wir nicht. Aber wir werden per Gesetz aufgefordert, entweder zu vernadern oder subjektiv irgendetwas mitzuteilen: Ich glaube, dass der ein Schlimmer ist! (Abg. Zorba [Grüne]: Na das wollts doch eigentlich ihr!) Wir haben keine Daten über Personen, und deshalb ist das für mich der schönste Beweis dafür, dass diese Regierung nicht an ihren eigenen Vorsätzen festhält, sondern ein ganz normales Weiter-wie-bisher macht. Und schlimmer noch: Sie wurschteln weiter, um irgendwie an der Macht zu bleiben.
Nur: Mit diesem Gesetz, das für uns Gemeinden nicht praktikabel, nicht umsetzbar ist – wir haben keine Verantwortung dafür –, hat man, glaube ich, wirklich etwas geschaffen, hat man einen Passus im Gesetz drinnen, der für mich als Bürgermeister haarsträubend ist. Deswegen sage ich: Bitte, bitte, bitte macht endlich den Platz frei und macht vernünftige Gesetze! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Shetty [NEOS]: Eine atemberaubende Rede!)
14.27
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.
RN/82
14.27
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Linder, ich bin ja eigentlich fassungslos, dass Sie hier Menschenleben – und um die geht es – aufwiegen mit der Tätigkeit, dass Sie als Bürgermeister in Zukunft gefragt werden können, ob Sie Informationen haben, die zu einer Person im Zusammenhang mit einem Waffenverbot – und dementsprechend mit mehr Sicherheit – vorliegen. Ich glaube, dass es durchaus die Aufgabe eines Bürgermeisters ist, auch für Sicherheit in der eigenen Gemeinde zu sorgen. Und ich würde das auch Ihnen für die Zukunft raten. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ. – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Dossiers anzulegen! – Abg. Erasim [SPÖ]: Gute Bürgermeister können das auch! – Abg. Martin Graf [FPÖ]: ... Dossiers anzulegen!)
Aber vorweg möchte ich noch etwas sagen: Frau Abgeordnete Scheucher-Pichler hat mich gebeten, eine Schulklasse aus meinem Geburtsbundesland zu begrüßen, und zwar das Bundesgymnasium Tanzenberg. – Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Martin Graf [FPÖ].) – Herr Kollege, beruhigen Sie sich wieder! Es ist alles in Ordnung!
Ich bin zuversichtlich, dass wir, wenn diese Gesetzesänderung zur Abstimmung kommt, heute hier breite Zustimmung haben werden, und ich hoffe, dass noch der eine oder andere von der FPÖ sich das in den nächsten Stunden bis zur Abstimmung überlegt, weil ich glaube, dass das durchaus sinnvoll wäre.
Wir haben durch das schreckliche Attentat gesehen – und es ist erwähnt worden –, dass einige Dinge für uns als Regierung zu tun sind. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Du bist keine Regierung! Du bist Abgeordneter!) Wir haben das auch getan. Wir haben sehr, sehr schnell geliefert. Es hat der Bildungsminister sehr schnell geliefert, insbesondere was Maßnahmen an den Schulstandorten betrifft – mehr Schulpsychologie et cetera. Kollegin Künsberg Sarre wird darauf nachher noch im Detail eingehen. Und wir haben als Bundesregierung rasch geliefert, was das Thema Waffenrecht betrifft (Abg. Steiner [FPÖ]: Du bist nicht Bundesregierung!), weil wir gesehen haben, dass es Lücken gibt, und weil wir gesehen haben, dass es in erster Linie um die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher geht. Es ist unsere Aufgabe als Bundesregierung und generell auch die Aufgabe des Parlaments, verantwortungsvoll zu handeln.
Genau davon zeugt dieser Eingriff. Dieser Eingriff, den wir hier stattfinden lassen, ist ein durchaus ausgewogener. Es besteht auf der einen Seite für diejenigen, die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, weiterhin die Möglichkeit, diese zu haben – wenn man das beruflich braucht, auch wenn man das in seiner Freizeit braucht –, aber verantwortungsvoll mit, es ist schon ausgeführt worden, regelmäßigen Kontrollen, die stattfinden, einem psychologischen Gutachten, das ausgebaut wird. Verantwortungsvoller Waffenbesitz ist also weiterhin möglich.
Gleichzeitig sagen wir auch sehr klar: Dort, wo das nicht gewährleistet ist, soll es nicht möglich sein, eine Waffe zu besitzen.
Weil von der FPÖ dann regelmäßig der Einwand kommt: Na ja, aber das Problem sind ja die illegalen Waffen!, sei darauf hingewiesen: Es gibt bereits viele Maßnahmen, die das Innenministerium und insbesondere die Exekutive setzt, um illegale Waffen auszuheben. Ich finde das sehr, sehr spannend – es sind ja einige Polizeigewerkschafter unter Ihnen –: Mit diesem Vorwurf, dass nichts gegen illegale Waffen gemacht wird, werfen Sie eigentlich den Exekutivbeamten vor, dass diese zu wenig tun. Im Gegenteil, die haben ja erst vor wenigen Wochen ein Waffendepot im 2. Bezirk ausgehoben. Ich glaube, da passiert wirklich viel.
An dieser Stelle auch ein großer Dank an die Exekutive, die da wirklich in den letzten Wochen und Monaten immer wieder geliefert hat! (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es erfolgt darüber hinaus auch eine klare Differenzierung und Verschärfung, was Waffenpass beziehungsweise Waffenkarte betrifft. Es ist nicht mehr möglich, eine Waffe ohne diese zu besitzen. Auch das ist eine Verschärfung und eine klare Regelung, nämlich auch eine Dokumentationsregelung, die dadurch entsteht, die für mehr Sicherheit sorgen wird.
Weiters ist von der FPÖ angesprochen worden – es gab noch einen anderen Punkt, den die FPÖ genannt hat, aber dazu komme ich gleich –: der Austausch zwischen den Behörden, insbesondere der Stellungskommission, und den Ländern. Auch das kommt, und ich glaube, das ist sehr wesentlich. Kollege Linder hat versucht, das lächerlich zu machen, aber es ist doch unsere Verantwortung, möglichst schnell die Informationen zu bekommen, um dann der Waffenbehörde auch die Werkzeuge in die Hand zu geben, Maßnahmen zu setzen und ein Waffenverbot auszusprechen.
Ein besonderes Anliegen war uns auch der Schutz von Schulen. Schulen dürfen niemals ein Ort der Angst sein (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber das sind sie mit oder ohne die komischen Gesetze!), sondern Schulen müssen ein sicherer Ort sein – auch das passiert mit dieser Novelle.
Es gibt dann einen Kritikpunkt, den ich in der gesamten Ausschussdebatte von der FPÖ gehört habe, einen inhaltlichen Kritikpunkt, der sachlich begründet war und der auch nachvollziehbar war. Das war, dass die Milizsoldaten ausgenommen wurden. Das ändern wir ja mit dem Abänderungsantrag, den Kollege Gödl schon eingebracht hat.
RN/82.1
Es ist also eigentlich kein Punkt mehr da, der ein Grund wäre, dass man, wenn man verantwortungsbewusst ist, verantwortungsbewusst hier heute als Parlamentarier in der namentlichen Abstimmung seine Stimme abgibt, gegen dieses Gesetz stimmt. Es gibt keinen Grund. Das sagt übrigens auch der einzige FPÖler, der Verantwortung übernimmt, nämlich Herr Landeshauptmann Kunasek. Er wurde zitiert, aber ich habe es Ihnen bildlich mitgebracht, damit Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, sich das auch noch einmal überlegen können. (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, auf der unter einem Foto von Landeshauptmann Kunasek folgendes Zitat von diesem aus steiermark.ORF.at wiedergegeben wird: „Es muss weiterhin möglich sein, legal Waffen zu besitzen. Aber natürlich muss man danach trachten, dass nicht alles uneingeschränkt möglich ist. Mit einer Altersverschärfung für gewisse Bereiche habe ich kein Problem, habe auch bei Verschärfungen im psychologischen Bereich wirklich kein Problem und kein Thema.“)
Landeshauptmann Kunasek sagt ganz klar, dass weiterhin der Waffengebrauch möglich sein soll, nicht alles eingeschränkt werden darf – das ist mit diesem Gesetz so möglich, solange es verantwortungsbewusst geschieht –, aber er spricht sich sowohl für Altersverschärfungen aus – das ist übrigens im ORF, Herr Kollege Hafenecker, das ist der Sender, den Sie nicht so gerne mögen, weil er angeblich immer wieder kritisch berichtet (Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Shetty [NEOS]), aber Herr Landeshauptmann Kunasek sagt das dort sehr offen – und „Verschärfungen im psychologischen Bereich“ sind für ihn „wirklich kein Problem“ bei diesem Thema. – Rufen Sie beim Landeshauptmann an und fragen Sie, wie es ist, Verantwortung zu übernehmen, und übernehmen Sie heute auch die Verantwortung und stimmen Sie diesem Gesetz zu! (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ. – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Danke für die Werbung! Immer FPÖ! Ist wichtig, das zu sehen! Danke! – Abg. Kucher [SPÖ]: Ich hoffe, es nützt was! – Abg. Martin Graf [FPÖ]: Ihr werdet es auch noch lernen!) – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Kucher, auch schon da? – Abg. Herr [SPÖ]: Schon länger als der Herr Schnedlitz! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
14.33
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Gerhard Karner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
RN/83
14.33
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und werte Zuseher! Wenn man sich zu diesem Tagesordnungspunkt – Verschärfung des Waffengesetzes – zu Wort meldet, ist es, denke ich, notwendig, noch einmal kurz auch auf diesen 10. Juni, den Dienstag nach Pfingsten, zurückzublicken, der uns allen in schmerzlicher Erinnerung bleiben wird. Es wurde erwähnt: Ein Amokläufer ermordet kaltblütig neun Schülerinnen und Schüler und eine Lehrerin und richtet sich danach selbst. Unermessliche Trauer, auch große Wut und ganz viel Verzweiflung, einfach unglaublich viele Emotionen waren und sind bei sehr vielen verständlicherweise noch immer spürbar, und für viele, vor allem für die Familien und Freunde, wird der Schmerz für immer bleiben.
Österreich, die Republik, der Bundeskanzler, die Bundesregierung, das Land Steiermark, die Stadt Graz, alle haben in dieser so schwierigen Situation sehr entschlossen reagiert. Es wurde eine Staatstrauer ausgerufen, es fand eine Sondersitzung des Nationalrates mit einer Regierungserklärung und mit Stellungnahmen aller Fraktionen statt, es gab einen Beschluss im Ministerrat – bis hin zu Gedenkfeiern der Stadt Graz und einer interreligiösen Gedenkfeier eine Woche nach dem Amoklauf im Grazer Dom, eingeladen durch das Land Steiermark, Landeshauptmann Mario Kunasek, mit dem Bischof, dem Superintendenten, mit dem Imam, der einen Vers gesungen hat, und mit einem Lied von Andreas Gabalier. Gerade das zeigt diese unglaubliche Breite damals, diese Geschlossenheit und auch diesen Zusammenhalt, der in so einer sensiblen Frage notwendig war und ist. Zusammenhalt, Mitgefühl – alles notwendig und richtig.
Letztendlich aber war und ist das zu wenig. Auch das haben wir damals in diesem Haus klar zum Ausdruck gebracht, dass wir eben nicht zur Tagesordnung übergehen können, sondern auch die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen und ableiten müssen. Ich habe das schon einmal hier im Parlament getan und ich möchte ihn auch heute wieder zitieren: Ennio Resnik, den Schulsprecher des Borg Dreierschützengasse, mit seinen Worten damals bei der Trauerfeier der Stadt Graz, wo er in einer eindrucksvollen Art und Weise gesagt hat: „Bitte, liebe Regierung, ändern Sie was!“
Warum war dieses Zitat so eindrucksvoll? – Weil es eben nicht anklagend oder vorwurfsvoll war, weil es letztendlich appellierend an die Verantwortlichen in diesem Land war: „Bitte, liebe Regierung, ändern Sie was!“
Und diese Bundesregierung hat eben etwas geändert und hat einen Gesetzesvorschlag heute hier auf den Tisch gebracht. Ich möchte anhand einiger wesentlicher Punkte, die auch schon erwähnt wurden, noch einmal kurz skizzieren, was hier geändert wurde – Änderungen, die auch absolute Notwendigkeiten waren –: Es erfolgt eine Weiterentwicklung der psychologischen Eignungstestung mit vorgelagerten Testverfahren. Das Mindestalter für den Schusswaffenkauf, für Kategorien B und Kategorie C, wird erhöht. Gleichzeitig wird auch das berücksichtigt, was auch bisher schon klar geregelt war, beispielsweise für die Jägerschaft, wo auch bisher schon eine sehr strenge Ausbildung, eine strenge Prüfung dafür sorgen, dass die vernünftige Handhabung der Waffe gegeben ist. Die Abkühlphase – Sie wissen, meine Damen und Herren Abgeordnete, das ist die Phase zwischen dem Kauf einer Waffe und jenem Zeitpunkt, zu dem man die Waffe dann erst aus dem Waffengeschäft mitnehmen darf – wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Und, ein ganz wesentlicher Punkt: der Datenaustausch zwischen den einzelnen Behörden, im Konkreten natürlich zwischen der Stellungsbehörde und den Waffenbehörden, aber auch anderen Behörden, die Möglichkeiten haben sollen, Informationen über Auffälligkeiten auch weiterzugeben, weil es letztendlich um die Sicherheit der Menschen geht.
Es ist in drei Monaten, etwas mehr als drei Monaten gelungen, wir haben hier in diesem Haus auch debattiert, sodass manche auch ungeduldig waren und fragten: Warum dauert das denn so lange? – Weil es eben eine der größten Novellen, nämlich seit 30 Jahren, im Bereich des Waffengesetzes ist. Ich habe auch Verständnis für diese Ungeduld geäußert, aber damit wir ein ordentliches, ein praktikables, ein vernünftiges Gesetz auf den Tisch legen können, bedarf es dieser Zeit. Daher bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich bei den Koalitionspartnern für die intensiven Gespräche, auch bei den Grünen, die jetzt, auch wenn es da etwas Ungeduld gab, offensichtlich auch diesem Vorschlag zustimmen wollen. Aber letztendlich bedanke ich mich insbesondere natürlich auch bei den Legisten, bei den Expertinnen und Experten des Innenministeriums und auch bei vielen anderen, die sich sehr konstruktiv in diese so notwendige und wichtige Debatte eingebracht haben. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Ich möchte auch noch einige Bemerkungen zum Inkrafttreten des Gesetzes machen, weil, wenn heute der Beschluss gefasst wird, dann mit der Kundmachung sehr bald die ersten Verschärfungen in diesem Bereich in Kraft treten werden, essenzielle Punkte, nämlich der Datenaustausch, der dann sofort gelten wird, und auch die Abkühlphase. Andere Punkte werden im ersten Quartal, im zweiten Quartal nächsten Jahres in Kraft treten – auch das sei hier klar erklärt –, weil das Zentrale Waffenregister entsprechend neu programmiert werden muss und diese Änderungen auch eingearbeitet werden müssen.
Daher noch einmal mein Dank an alle, die an diesem großen, neuen Waffengesetz mitgearbeitet haben, sehr konstruktiv mitgearbeitet haben, da wir es versprochen haben und in einer großen Breite gesagt haben, dass wir nicht zur Tagesordnung übergehen werden, sondern Dinge auch ändern werden. Daher möchte ich in Anlehnung an den Schulsprecher Ennio Resnik sagen: Bitte, liebe Abgeordnete, stimmen Sie zu! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
14.42
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gernot Darmann zu Wort.
RN/84
14.42
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Frau Präsident, für das erteilte Wort! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, es ist schon richtig: Wut, Trauer, Entsetzen zeichnen nach wie vor das Bild quer durch Österreich nach dem Anschlag, nach diesem entsetzlichen Verbrechen in Graz. Aber, auch wenn ich damit vielleicht den einen oder anderen, insbesondere hier auf der Regierungsbank, verärgern werde: Ich halte es gerade aufgrund dieses entsetzlichen Verbrechens in Graz insbesondere gegenüber den Opfern als aktuellste, aber auch schändlichste Form der Showpolitik, dieses Willkürgesetz, dieses Schikanegesetz namens Novelle des Waffenrechts in Österreich noch dazu als großen Wurf zu verkaufen, werte Kolleginnen und Kollegen!
Denn: In Wahrheit – und genau diese hat die Bevölkerung verdient – wird hier nichts anderes getan, als einen Generalverdacht gegenüber legalen Waffenbesitzern in Österreich auszurollen, im Wissen, dass es bei der schändlichen Tat in Graz einen vorsätzlichen Straftäter gegeben hat, der über Monate hinweg diese Straftat geplant hat und – jetzt kommt es (Abg. Kucher [SPÖ]: Mit einer legalen Waffe!) – mit einer legalen Waffe diese Tat verüben konnte, weil es einen fehlenden Informationsaustausch zwischen staatlichen Behörden gegeben hat, den man niemandem in der Bevölkerung erklären kann. Ein Wahnsinn! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat im Zuge der Stellung, der Musterung ein psychologisches Begutachtungsverfahren eingeleitet, durchgeführt, und dieser Filter hatte angeschlagen: Dieser Straftäter aus Graz hätte niemals zu einer Waffe kommen dürfen. Nur: Diese Information ist nicht zum Bundesministerium für Inneres, zur Waffenrechtsbehörde, durchgedrungen, weil das BMLV das nicht dem BMI sagen durfte. Das ist der Kern des Problems, das man schlussendlich, wenn man schon nicht nur zugibt, sondern sogar unterstreicht, hier eine Anlassgesetzgebung zu machen, hätte lösen müssen. (Abg. Erasim [SPÖ]: Das ändert ja nichts! Unglaublich!)
Frau Kollegin, Sie reden schon den ganzen Tag dazwischen, insbesondere bei dieser hochsensiblen Materie. Sie haben keinen Plan von diesem Thema. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen sollten Sie sich tatsächlich zurücknehmen oder sich auch zu Wort melden und hier Ihr Wissen der Bevölkerung offenbaren. (Abg. Erasim [SPÖ]: Das werde ich auch machen!) Was halten Sie davon? Das wäre einmal ein interessanter Zugang seitens der SPÖ.
Und jetzt insbesondere in Richtung ÖVP: Weil wir im Ausschuss tatsächlich zweimal die Chance hatten, zu diesem Willkürgesetz zu reden, sei der Bevölkerung eines mitgegeben, als wesentliches Beispiel auch dir gegenüber, Herr Gödl (Abg. Gödl [ÖVP]: Das ist peinlich! Peinlich!), der du an sich Besseres verdient hättest, als diesen Wahnsinn hier auch noch inhaltlich verteidigen zu müssen.
Ich habe im Ausschuss nachgefragt: Wie kommt man auf dieses angehobene Alterslimit von 25 Jahren für Faustfeuerwaffen? Mir hat das weder der Herr Bundesminister beantwortet, noch hat es mir der Herr Staatssekretär beantwortet, auch die hohe Fachbeamtenschaft hat das nicht beantwortet. Ich habe mir schon gedacht und habe auch gefragt: Wurde dieses Alter gewürfelt? Wie kommt man dazu? – Und schlussendlich, am Ende der Diskussion, kommt der Sicherheitssprecher der SPÖ stellvertretend für die Regierungsfraktionen aus der Deckung – werte Damen und Herren hier im Hohen Haus und zu Hause, halten Sie sich fest, welche Begründung er angeführt hat – und sagt tatsächlich: Es gäbe wissenschaftliche Studien, die belegen, dass das menschliche Gehirn erst im Alter von 25 Jahren derart vollständig ausgebildet sei, dass man diese notwendige Entscheidung bei der Handhabung einer Waffe treffen könne. – Bumm! (Abg. Shetty [NEOS]: Damit hat er absolut recht!)
Jetzt muss ich aber eines festhalten: Wir in unserem Rechtssystem lassen unsere Jugendlichen ab 16 wählen, unter 18 geben wir ihnen einen Führerschein in die Hand, welcher sie berechtigt, unter Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu lenken, das, wie wir alle wissen, im Extremfall auch als Waffe eingesetzt werden könnte. Unsere Rekruten gehen mit 18 zum Bundesheer, müssen den Dienst an der Waffe für die Republik Österreich leisten. Unsere angehenden Polizisten werden mit rund 20 Jahren aus der Polizeischule ausgemustert (Zwischenruf der Abg. Erasim [SPÖ]) und versehen dann ab 20 tagtäglich den Dienst im Sinne unserer Sicherheit. – Und dann kommt die Regierung daher und sagt, sie haben alle kein Hirn, weil sie noch nicht 25 Jahre alt sind. Wie geht es euch denn überhaupt?
Darüber hinaus sieht das gleiche Gesetz, das angeblich so schlüssig ist, sogar noch vor - - (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, kein Wunder, dass Kollege Gödl jetzt schon im Kreis gegangen ist, weil er das nicht erträgt, was er da selbst fabriziert hat. (Abg. Gödl [ÖVP]: Du bist so peinlich! Es ist zum Fremdschämen! So etwas Respektloses! Unglaublich!)
Ich sage es noch einmal: Ihr habt gesagt, mit 25 Jahren hat man erst das Hirn, um eine Waffe zu führen, und dann lasst ihr alle mit Langwaffen ab 21 hantieren. Das steht auch in diesem Gesetz, was ja auch sehr schlüssig ist. Wie ihr das der Bevölkerung erklärt, weiß ich nicht.
Das Gleiche gilt für die Aufwertung und die Neuerungen in Bezug auf den psychologischen Test. (Zwischenruf der Abg. Erasim [SPÖ].) – Und schon wieder ein unqualifizierter Zwischenruf aus der SPÖ-Fanabteilung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kucher [SPÖ]: Weil du so peinlich bist!)
Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Aufwertung der psychologischen Begutachtung: Ich verstehe schon die ÖVP, insbesondere den Innenminister, dass er das jetzt als Neuerung in einem Gesetz verkaufen musste. Wieso verstehe ich das? – Weil der Herr Innenminister laut geltendem Recht über all die Jahre hinweg – nämlich die letzten Jahre seiner Amtsperiode – das Recht gehabt hätte, eine Verordnung zu erlassen, in der er die neuesten Möglichkeiten und Technologien im Bereich der psychologischen Begutachtung beim Waffenrecht hätte einfließen lassen können. Das hätte er selbstständig und alleine verordnen können. Er hat es halt nicht getan, weil es anscheinend eh gepasst hat. Jetzt kommt das sehr gut und passt ins Bild, wenn gesagt wird: Wir müssen das jetzt im Waffengesetz mittels Gesetzesnovelle ändern. Deswegen wird das auch von allen meinen Vorrednern so hervorgehoben: Wir haben diese Novelle gebraucht, um neue psychologische Begutachtungen zu bekommen. – Ist nicht richtig, schaut euch das geltende Recht an, schaut euch die Erläuterungen zum geltenden Recht an, und ihr werdet sehen: All diese Möglichkeiten waren bereits in der bestehenden Handhabe des Innenministers, und er hat sie – vermutlich, ich gehe davon aus, sachlich begründet – nicht genutzt.
Zu guter Letzt, werte Damen und Herren: Dieses Bürokratiemonster, das hier geschaffen wurde, wird – und das ist heute schon angeführt worden – dazu führen, dass unsere Polizisten im Kampf gegen die tatsächlich vorhandene Kriminalität von den Straßen abgezogen werden, um in den Wohnzimmern und Häusern von unseren rechtstreuen Bürgern Nachschau zu halten, aufgrund dessen, dass in Zukunft auch für Langwaffen eine Waffenbesitzkarte vorgeschrieben ist. (Abg. Erasim [SPÖ]: Das ist brandgefährlich und absolut unwahr, was Sie da sagen!) In Wahrheit kann man euch nicht mehr helfen, denn der illegale Waffenhandel wäre zu bekämpfen, und da rührt ihr euch keinen Millimeter. Entsetzlich! (Beifall bei der FPÖ.)
14.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Klubvorsitzende Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/85
14.50
Abgeordnete Leonore Gewessler, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Kurz ein Wort an Herrn Abgeordneten Darmann (Abg. Darmann unterhält sich mit Abg. Hafenecker) – Herr Darmann könnte mir vielleicht kurz zuhören! (Abg. Darmann [FPÖ]: Hör eh schon zu!) –: Sich bei diesem Thema mit so einer Rede hier herauszustellen (Abg. Lausch [FPÖ]: War alles richtig!), zeugt von unglaublicher Respektlosigkeit jedem einzelnen Opfer gegenüber, und es ist eine unglaubliche Chuzpe, da auch noch Haltungsnoten zu verteilen. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].)
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vor wenigen Monaten bin ich an dieser Stelle gestanden und wir waren alle noch sehr intensiv unter dem Eindruck des wirklich unglaublichen Massenmordes in Graz, die Ermordung von zehn unschuldigen Menschen mit einem völlig legal besessenem Gewehr.
Unser Land hat dann aus gutem Grund und völlig gerechtfertigt diskutiert, dass wir eines der laschesten Regelwerke in der gesamten EU haben und dass wir uns das schlicht und ergreifend beim Thema Waffengesetz nicht länger erlauben können. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Moitzi [SPÖ].)
Dieser Wunsch der Österreicherinnen und Österreicher, der hat mich angetrieben, der hat uns angetrieben. Ich bin hier gestanden und habe die Bundesregierung und den Herrn Minister damals aufgefordert, dahin gehend nachzubessern, weil sie viel zu schwach reagiert haben. Das, was Sie vor dem Sommer angekündigt haben, waren wirklich kosmetische Korrekturen, aber keine in irgendeiner Art und Weise substanzielleren Verbesserungen, und so bitter, so dramatisch das ist, es wurde uns wenig später gleich wieder vor Augen geführt, warum das nicht gereicht hat. Denken wir an den schrecklichen doppelten Frauenmord der vergangenen Woche, einen Mord mit Ankündigung in Traiskirchen, an viele tragische Fälle.
Zumindest darüber darf man froh sein: Auch Sie haben, diese Bundesregierung hat noch eingesehen, dass sie nachbessern muss. Beim offensichtlichsten Fehler, dem weiteren freien Verkauf von fast allen Gewehren – das haben Sie vor dem Sommer noch geplant –, haben Sie jetzt nachgebessert und diesen korrigiert. Ich möchte mich deswegen bei allen bedanken – denn so etwas passiert nicht von selber –, die in den letzten Wochen und Monaten mit uns Grünen genau dafür eingestanden sind. Nur durch viele Menschen, die sagen: Das reicht nicht, das reicht nicht, das reicht nicht!, die mit uns darum ringen, gelingt so etwas. Deswegen ein großes Danke an dieser Stelle an alle, die sich dahin gehend einsetzen! Ich verspreche Ihnen allen: Grün hält dich sicher! – Das ist für uns kein leeres Versprechen, dazu stehen wir auch. (Beifall bei den Grünen.)
Wir sollten aber gleichzeitig auch nicht übermütig werden. Ich sehe schon die Überschriften über den Presseaussendungen: von der größten Novelle haben wir schon gehört; es sind nur mehr ein paar Minuten bis zum besten Waffengesetz aller Zeiten. – Das, so ehrlich muss man sein, haben Sie mit dieser Novelle nicht geleistet. Sie haben die Minimalanforderungen geschafft, aber ich erwarte mir, wir erwarten uns, dass Sie sich damit nicht zufriedengeben, lieber Herr Minister.
Sie können nicht gleich am Start stehen bleiben, legen Sie nach: mit ordentlichen psychologischen Untersuchungen, mit regelmäßigen Überprüfungen, mit einem konsequenten Vorgehen gegen illegale Waffen. Wir brauchen nach diesem ersten Schritt weitere, damit wir dort hinkommen, dass wir Waffengesetze haben, die die Menschen schützen und nicht gefährden, und dort sind wir noch lange nicht. Da sind wir noch nicht am Ziel! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Erasim [SPÖ].)
Wenn Sie heute beweisen wollen – Sie haben uns alle aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen; auch Kollege Hoyos hat das gerade gemacht –, dass Ihnen das bewusst ist, dass da noch Lücken sind, dass da noch Versprechen offen sind, dann stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu – da appelliere ich jetzt an Sie alle, wenn Sie an unsere Verantwortung appellieren –, zum Beispiel diesem, den ich jetzt einbringe:
RN/85.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Waffen sichern – Leben schützen. Klare Gesetze für Waffenverwahrung zum Schutz vor Suiziden und Femiziden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, strengere Richtlinien für die Verwahrung von Waffen in Privathaushalten festzulegen. Dies muss der Vorbeugung von impulsiver Gewalt gegenüber anderen und sich selbst dienen.“
Wenn 20 Prozent der Waffen in unserem Land an der Wand hängen oder unter dem Kopfpolster liegen, haben wir hier einen Auftrag, und das ist in diesem Gesetz überhaupt noch nicht angesprochen. – Also bitte: Unterstützen Sie diesen und unsere weiteren Anträge! (Beifall bei den Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, die FPÖ hat jetzt in vielen Redebeiträgen versucht, die Debatte irgendwohin zu ziehen. Lassen Sie sich nicht davon täuschen! Es ist völlig klar, wenn weniger Menschen Waffen tragen, macht das Österreich sicherer. Es ist ein erstrebenswertes Ziel, deshalb stimmen wir diesem ersten Schritt heute auch zu – anders, als die Kolleg:innen von der FPÖ –, weil unsere Politik eben nicht von Angst und Unsicherheit lebt, weil wir daran glauben, dass es etwas zu verbessern gibt, weil wir daran arbeiten, dass sich tatsächlich etwas verbessert, weil wir Wort halten.
Aber ich sage Ihnen, Herr Minister, Sie sind damit noch lange nicht aus der Verantwortung entlassen und wir werden Sie auch noch lange nicht aus der Verantwortung entlassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.55
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/85.2
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter Reifenberger, ich erteile Ihnen das Wort. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass ich um 15 Uhr die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt für zwei kurze Debatten, die durchzuführen sind, unterbrechen werde. Sie haben jetzt das Wort.
RN/86
14.56
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Danke. (Abg. Shetty [NEOS]: Jetzt bin ich gespannt! Zuerst war die Miliz das Problem! Die Miliz nicht mehr drinnen!) Hohes Haus! Was uns die Regierungsfraktionen hier vorgelegt haben, ist von vorne bis hinten ein Murks: eine Anlassgesetzgebung, die weit über das Ziel hinausschießt, ein ideologisch motivierter Angriff auf den legalen Waffenbesitz.
Die nur zwölf Tage Begutachtungsfrist ist eine Beleidigung für das Hohe Haus (Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS]) in Anbetracht dieser weitreichenden und komplexen Regelungen. Die einzige Lehre, die wir aus der Straftat von Graz hätten ziehen müssen, wäre, das Wehrgesetz zu ändern, und zwar dahin gehend, dass ein Informationsaustausch zwischen der Stellungskommission und der Waffenbehörde zu erfolgen hat – fertig aus, mehr hätte es gar nicht gebraucht.
Das habe ich übrigens schon vor dem tragischen Ereignis von Graz gefordert. Bei den gescheiterten Regierungsverhandlungen mit der ÖVP im Jänner dieses Jahres habe ich gefordert, dass eine Untauglichkeit aus psychologischen Gründen auch Konsequenzen fürs Zivilleben haben muss, wie zum Beispiel die Verweigerung der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder ein Waffenverbot. Die ÖVP hat mir damals sogar zugestimmt, aber anscheinend war es der ÖVP nicht wichtig genug, diesen Punkt auch mit SPÖ und NEOS zu verhandeln. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber richtig, damals gab es ja noch keinen Anlass dazu. Unsere Regierung betreibt ja gerne Anlassgesetzgebung und Gold-Plating.
Daher bringe ich hiermit folgenden Antrag ein:
RN/86.1
Abänderungsantrag
gemäß § 53 Abs. 3 GOG
des Abgeordneten Mag. Volker Reifenberger und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 372/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (204 d.B.) (TOP 4)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der vorliegende Gesetzentwurf lautet wie folgt:
„Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Waffengesetz 1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 211/2021, wird wie folgt geändert:
Dem § 56a wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Stellungskommission hat der Waffenbehörde auf Verlangen jene Daten der Stellungsuntersuchung zu übermitteln, welche im Verfahren betreffend die Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Dies umfasst auch die Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. I DSGVO.““
Hätte es diesen Informationsaustausch bereits gegeben, bevor das in Graz passiert ist, dann wäre dieser Mörder nicht legal zu einer Pistole gelangt.
Ich fürchte aber eines: Ein Mörder, der monatelang minutiös seine Tat plant, hätte auch illegal Waffen erworben (Abg. Höfinger [ÖVP]: Das heißt, man braucht nichts machen?!) und hätte sich auch durch das strengste Waffengesetz dieser Erde nicht abschrecken lassen, denn Mörder halten sich nicht an Gesetze, und der beste Beweis dafür ist, er hat auch an einer Bombe gebastelt, was per se schon illegal ist.
Aber genau das ist unser Kritikpunkt an dieser Waffengesetznovelle. Sie schikaniert nur die rechtstreuen Bürger, aber gegen den illegalen Waffenbesitz wird in dieser Novelle überhaupt nichts getan. (Abg. Höfinger [ÖVP]: Das ist völliger Quatsch!)
Die rückwirkenden Regelungen sind eines Rechtsstaates unwürdig und vielleicht sogar verfassungswidrig, die neuen Altersgrenzen vollkommen willkürlich und eine Beleidigung für junge Erwachsene. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)
Alle paar Tage kommen die Regierungsfraktionen darauf, dass ihr letzter Entwurf doch nicht so gut war und sie korrigieren die Korrektur der Korrektur ihres eigenen Antrages. Dieser ganze Entwurf ist unausgegoren und alles andere als beschlussreif. Sie sollten ihn zurückziehen. (Beifall bei der FPÖ.)
RN/86.2
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte den Schlusssatz!
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (fortsetzend): Einzig der gestern Abend übermittelte Abänderungsantrag enthält einen kleinen Lichtblick.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, ich muss Sie jetzt unterbrechen. Vielleicht noch einen Schlusssatz.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (fortsetzend): Ich werde den Schlusssatz formulieren: Der Antrag von gestern hat einen kleinen Lichtblick enthalten. Da haben Sie nämlich meine Kritik nach einer Gleichstellung von Berufssoldaten und Milizsoldaten aufgegriffen. Dafür darf ich mich herzlich bedanken. (Abg. Köllner [SPÖ]: Jetzt fällt ihm nichts mehr ein, was er kritisieren soll!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Den Schlusssatz bitte!
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (fortsetzend): Das ändert nichts daran, dass diese ganze Novelle zum Kübeln ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Shetty [NEOS]: Aber trotzdem dagegen! Wir haben zwar alles aufgenommen von euch, aber trotzdem dagegen!)
15.00
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/86.3
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Meine Damen und Herren! Zunächst: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und daher auch ordnungsgemäß eingebracht.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 zur Durchführung von zwei kurzen Debatten.