Inhalt
Mit 1. Juli 2012 wurde die Volksanwaltschaft zum Menschenrechtshaus in Österreich. Seitdem schützt sie Bürger:innenrechte, überprüft Justizanstalten, die Exekutive, spricht mit Menschen in Pflegeheimen und psychiatrischen Einrichtungen. Ist dort, wo Menschen abgeschoben werden oder sich nicht frei bewegen dürfen. Ihr Auftrag ist dabei verfassungsrechtlich verankert. Beraten und begleitet wird sie vom Menschenrechtsbeirat, sechs regionale Menschenrechts-Kommissionen leisten in den Bundesländern präventive Arbeit zum Schutz der Menschenrechte. Zum dreijährigen Jubiläum sowie zur Neubesetzung der Kommissionen fand heute im Parlament eine Festtagung statt.