Ein Appell der Kaffeesieder
Von dem seit 1867 in der Verfassung garantierten Petitionsrecht wurde im Reichsrat vielfach Gebrauch gemacht. Petitionen dienten oft der Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben, um eigene Positionen darzulegen und Verschlechterungen abzuwenden. Sie konnten von Einzelpersonen oder Körperschaften wie Gemeinden und Vereinen eingebracht werden, sofern ein Mitglied des Abgeordnetenhauses oder Herrenhauses sie entgegennahm und einbrachte.
Die Wiener Kaffeesieder nutzten das Petitionsrecht 1881, als die staatliche Abgabe auf Spielkarten, der sogenannte Spielkartenstempel, empfindlich erhöht werden sollte. Für sie war das Kartenspielen eine Einnahmequelle, da sie die abwaschbaren Karten bei pfleglicher Behandlung mehrmals gegen ein Spielgeld an die Gäste vergeben konnten.
Die Petition zeigte jedoch die Grenzen des Möglichen: Trotz der Bedenken, die der Abgeordnete Dr. Ferdinand Kronawetter im Sinn der Petition im Plenum vorbrachte, wurde das Gesetz ohne Änderung beschlossen. Der Spielkartenstempel wurde letztlich 1955 abgeschafft. Das Petitionsrecht steht als Grundrecht auch heute jeder Person unverändert zu.
Transkript: Petition der Genossenschaftsvorstände der Kaffeesieder Wiens / PDF, 49 KB
Bildergalerie: Petition der Genossenschaftsvorstände der Kaffeesieder Wiens
Ein Appell der Kaffeesieder: Die Petition aus dem Jahr 1881 und die beigelegten Tarockkarten sind ab 1. Oktober im "Schaufenster des Archivs" in der Parlamentsbibliothek zu sehen.