Sachverhalt
Die 107. Sitzung des Deutschen Bundestages dauerte bis in die frühen Morgenstunden des 28. Juni 2019. Bevor die Abgeordneten mit den Abstimmungen über zwei Gesetzentwürfe begannen, bezweifelte ein Abgeordneter der AfD gegen 1:27 Uhr die Beschlussfähigkeit der Versammlung. Er bat um Überprüfung gemäß § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Die Vizepräsidentin erwiderte für den Sitzungsvorstand: „Also, wir haben hier oben miteinander diskutiert. Wir sind der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.“ Nach weiteren Protesten und Zurufen einiger Abgeordneter der AfD und anderer Fraktionen wurden die Gesetzentwürfe zur Abstimmung gestellt. Sämtliche Gesetzentwürfe erhielten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die Mitglieder der AfD stimmten jeweils dagegen.
Noch im Laufe des 28. Juni 2019 befasste sich der Ältestenrat auf Antrag der AfD mit der Entscheidung des Sitzungsvorstands. Der Präsident des Deutschen Bundestages erklärte in einer Pressemitteilung vom selben Tag, das Präsidium des Bundestages sei einhellig der Auffassung, dass der Sitzungsvorstand die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet habe.