Sachverhalt
Der Katalane Oriol Junqueras i Vies kandidierte nach seiner Verhaftung wegen Rebellion für ein Mandat im Europäischen Parlament (EP) und bekam dieses auch von der spanischen zentralen Wahlkommission zugesprochen. Nachdem Junqueras i Vies die Haftanstalt aber nicht verlassen durfte, um den – formal nach spanischem Recht erforderlichen – Eid auf die Verfassung abzulegen, erklärten die spanischen Wahlbehörden seinen Sitz im EP für vakant.
Seine Beschwerde dagegen führte zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) betreffend den Geltungsbereich der Immunität von Mitgliedern des EP (EuGH 19.12.2019, C-502/19). Der EuGH entschied, dass sämtliche Eigenschaften eines Mitgliedes des EP mit der offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses erworben werden und Junqueras i Vies zum Zeitpunkt seiner Verurteilung demnach bereits Immunität genossen hatte.