Dt. BVerfG 6.12.2021, 2 BvR 1470/20
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, die sich gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs richtet, in dem das thüringische Gesetz zur Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl für nichtig erklärt wurde. Die Beschwerdeführenden hätten nicht ausreichend dargelegt, inwiefern eine Verletzung von rügefähigen Grundrechten und grundrechtsgleichen Gewährleistungen vorliegt.