Fachinfos - Fachdossiers 14.07.2023

Was ist das Rechtsinformationssystem (RIS) und wie arbeite ich damit?

Dieses Fachdossier stellt das RIS, die elektronische Dokumentation des österreichischen Rechts, vor und bietet einen Einstieg in die Recherchemöglichkeiten. (14.07.2023)

Was ist das RIS?

Die Abkürzung RIS steht für Rechtinformationssystem des Bundes. Es handelt sich dabei um eine im Internet frei zugängliche, kostenlose Datenbank, die eine Dokumentation des österreichischen Rechts und der Rechtsprechung enthält. Das Angebot richtet sich einerseits an Fachanwender:innen, etwa in der Gesetzgebung, Verwaltung oder bei Gerichten, andererseits soll es Bürger:innen den Zugang zum Recht erleichtern.

Das RIS enthält im Wesentlichen Bundes- und Landesgesetze bzw. -gesetzblätter, Entscheidungen von Gerichten und ausgewählten Behörden sowie diverse Kundmachungen und Erlässe. Zeitschriften, Bücher und Kommentare zu Gesetzen findet man hingegen nur in zahlungspflichtigen Rechtsdatenbanken wie der RDB Rechtsdatenbank, in Lexis 360 oder Linde Digital.

Entstehung und Entwicklung des RIS

Der Aufbau des RIS wurde bereits in den 1980er-Jahren vom Bundeskanzleramt gestartet und wurde bzw. wird kontinuierlich erweitert. Es sollte ein elektronisches System entwickelt werden, um die Suche nach geltendem Recht zu vereinfachen und zu beschleunigen. Primär sollte es zunächst die öffentliche Verwaltung und die Gerichtshöfe unterstützen. 1986 begann der behördeninterne Testbetrieb, seit 1997 steht das RIS im Internet unter https://www.ris.bka.gv.at/ für die Allgemeinheit kostenlos zu Verfügung.

Bis Ende 2003 dienten alle Inhalte des RIS ausschließlich der Information über den österreichischen Rechtsbestand, sie hatten keine Rechtswirkungen. Seit 2004 ist das RIS gesetzlich verankert und es ist vorgesehen, dass alle Bundesgesetzblätter in authentischer, also rechtlich verbindlicher Form im RIS erscheinen. Das bedeutet, dass der Text der Bundesgesetzblätter, der im RIS veröffentlicht wird, jener ist, der rechtlich gilt und daher anzuwenden ist.

Neben den Bundesgesetzblättern sind derzeit folgende weitere Dokumente im RIS aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften rechtlich verbindlich (Stand: Juni 2023):

  • Landesgesetzblätter authentisch

  • Verordnungsblätter authentisch

  • Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden

  • Prüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung

  • Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung – authentisch ab 2002

  • Strukturpläne Gesundheit (ÖSG, RSG)

  • Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) ab 15.09.2004

  • Kundmachungen der Gerichte

Auch wenn die übrigen Texte des RIS, etwa Bundes- oder Landesgesetze, nicht als rechtlich verbindlich gelten, hat das RIS eine enorme Bedeutung für die (juristische) Recherche und Praxis.  

Aufbau und Inhalt des RIS

Das RIS besteht aus einer Reihe von Teildatenbanken, die über einzelne Reiter abgefragt werden können. Es gibt die Reiter Bundesrecht, Landesrecht, Bezirke, Gemeinden, Judikatur und Kundmachungen, Erlässe. Weiters besteht die Möglichkeit einer Gesamtabfrage, die allerdings nur für spezielle Abfragen sinnvoll ist, etwa um Bundes-, Landes- und Gemeinderecht gemeinsam nach bestimmten Begriffen zu durchsuchen. Mehr Treffsicherheit kann über eine gezielte Abfrage in der entsprechenden Teildatenbank erzielt werden.

Die folgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die einzelnen Reiter und ihre Teildatenbanken.

Bundesrecht

Der erste Reiter Bundesrecht beinhaltet Rechtsnormen und Gesetzblätter, die bundesrechtliche Vorschriften betreffen. 

Bundesrecht konsolidiert

Die Teildatenbank Bundesrecht konsolidiert ist die am meisten verwendete Funktion im RIS. Hier ist das gesamte Bundesrecht in konsolidierter Fassung, also unter Berücksichtigung allfälliger Änderungen, abrufbar. Zu beachten ist allerdings, dass diese Texte nicht immer tagesaktuell und auch nicht rechtlich verbindlich sind. In der Praxis werden aber alle Änderungen zeitnah zum jeweiligen Inkrafttreten und umfassend in den entsprechenden Text eingearbeitet.

Bundesgesetzblätter

Rechtlich verbindlich sind hingegen alle Bundesgesetzblätter (BGBl.), die unter der Überschrift Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 abgerufen werden können. Sie können direkt mittels Nummer, nach Typ des BGBl. (z. B. Bundesgesetze und Bundesverfassungsgesetze oder Verordnungen) oder nach dem entsprechenden Teil (Teil I: Bundesgesetze und Bundesverfassungsgesetze, Teil II: Verordnungen, Teil III: Staatsverträge) aufgerufen werden.

In dieser Teildatenbank können weiters diverse ältere Gesetzblätter (z. B. Reichs- und Staatsgesetzblätter oder Gesetzes- und Verordnungssammlungen) abgerufen werden. Teilweise führen die entsprechenden Suchergebnisse mittels Weiterverlinkung in das Angebot der Nationalbibliothek (ALEX Historische Rechts- und Gesetzestexte Online).

Es wird auch eine Suchabfrage für aktuell in Begutachtung befindliche Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen (Begutachtungsentwürfesoweit vorhanden) und Regierungsvorlagen (seit 2004) angeboten. Allerdings ist in Hinblick auf Ministerialentwürfe und Regierungsvorlagen auch auf das umfassende Angebot auf der Parlamentswebsite hinzuweisen. Dort gibt es zudem die Möglichkeit, den Stand des parlamentarischen Verfahrens zu verfolgen und Stellung zu nehmen.

Englischsprachige Gesetze

Darüber hinaus findet sich in dieser Teildatenbank auch noch ein Abfragefenster für Rechtsvorschriften in englischer Sprache (Austrian Laws). Eine Übersetzung ist jedoch nicht flächendeckend, sondern nur für ausgewählte Gesetze verfügbar. Es kann eine Liste (List of Austrian laws in English) aufgerufen werden, aus der ersichtlich ist, welche Übersetzungen verfügbar sind und welche Version des Gesetzes diese betreffen. In diesem Bereich dauert es in der Regel wesentlich länger, bis allfällige Änderungen eingearbeitet werden.

Landesrecht

Unter dem Reiter Landesrecht können Landesgesetze aller neun Bundesländer in konsolidierter Form abgerufen werden. Landesgesetzblätter stehen ab 2014 bzw. in manchen Bundesländern ab 2015 authentisch, also rechtsverbindlich, zur Verfügung. Für die Zeit davor ist das Angebot der nicht authentischen Landesgesetzblätter je nach Bundesland unterschiedlich (z. B. Oberösterreich ab 1947, Niederösterreich ab 2008). Ältere Landesgesetzblätter (ab 1848) können wiederum über die ALEX-Datenbank der Nationalbibliothek abgerufen werden.

Bezirke

Der Reiter Bezirke ist noch relativ neu, Dokumente gibt es frühestens ab 1. September 2021. Hier sind rechtlich verbindliche Kundmachungen (insbesondere Verordnungen) der Bezirksverwaltungsbehörden von sechs Bundesländern zu finden. Wien und Kärnten sind noch gar nicht vertreten, für die Kundmachungen von Verordnungen der Salzburger Bezirksverwaltungsbehörden wird auf die Veröffentlichung im Salzburger Landesgesetzblatt verwiesen.

Gemeinden

Unter dem Reiter Gemeinden sind ausgewählte Rechtsnormen von Gemeinden aus sieben Bundesländern abrufbar, entweder konsolidierte Texte oder Stammfassungen und Novellen. Burgenland und Tirol sind noch nicht vertreten.

Judikatur

Der Reiter Judikatur beinhaltet zahlreiche Entscheidungen von Gerichten, Behörden, Senaten und Kommissionen. Die Veröffentlichungs- und Dokumentationsverpflichtungen sind allerdings nicht einheitlich geregelt. Bei den drei Höchstgerichten sind jeweils Evidenzbüros eingerichtet, die für die Dokumentation der Entscheidungen verantwortlich sind und diese für die Veröffentlichung im RIS vorbereiten (Anonymisierung und Erstellung von Rechtssätzen, also die Aufbereitung zentraler Aussagen einer Entscheidung). Im RIS finden sich Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes seit 1980, des Verwaltungsgerichtshofes seit 1990 sowie ausgewählte frühere Entscheidungen und ausgewählte Entscheidungen des OGH.

Manche (neueren) Gerichte, wie etwa das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesfinanzgericht, sind gesetzlich zur Veröffentlichung aller inhaltlichen Entscheidungen im RIS verpflichtet (vgl. § 20 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, § 23 Bundesfinanzgerichtsgesetz).

Für Entscheidungen der Gerichte erster und zweiter Instanz, also der Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, erfolgt die Auswertung und Veröffentlichung nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen (vgl. § 48a Gerichtsorganisationsgesetz).

Auch in anderen Gesetzen finden sich Vorschriften betreffend Veröffentlichungen im RIS (z. B. § 128a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, § 41e Bundes-Personalvertretungsgesetz).

Sofern es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, liegt es im Ermessen der Gerichte, Behörden, Senate und Kommissionen, ob sie ihre Entscheidungen veröffentlichen. Dies erfolgt oft bei allgemein relevanten Entscheidungen. Eine umfassende Dokumentation ist oft aus Ressourcengründen nicht möglich.

Wie suche ich am besten im RIS?

Wie für jede Suchabfrage gilt auch für das RIS: Je genauer eine Abfrage definiert ist, umso treffsicherer sind die Ergebnisse. Grundsätzlich kann das Suchfeld wie z. B. bei einer Google-Suche verwendet werden. Dabei sind die folgenden gängigen Suchoperatoren einsetzbar:

  • und bzw. Leerzeichen (= und)
  • oder (= alternative Suche)
  • nicht (= ausschließende Suche)
  • * (= Platzhalter)
  • ,…‘ oder „…“ (= Phrasensuche, d. h. exakter Wortlaut).

Wenn man mehrere Operatoren in einer Abfrage verwendet, sind Klammern zu setzen. Sucht man etwa nach ("Ruf zur Ordnung" oder "Ruf zur Sache") und Geschäftsordnung* werden alle Geschäftsordnungsbestimmungen angezeigt, die einen „Ruf zur Ordnung“ oder „Ruf zur Sache“ beinhalten.

In den folgenden Absätzen werden ein paar Besonderheiten für die Arbeit mit dem RIS dargestellt:

Hilfe-Funktionen und Handbücher

Vor jedem Eingabefeld steht ein Fragezeichen, hinter dem sich Erläuterungen finden, etwa in Bezug auf Schreibweise, Suchoperatoren o. ä. Diese können helfen, wenn z. B. eine Suche ergebnislos verläuft, obwohl es Treffer geben müsste. Dann liegt ein Formalfehler bei der Eingabe nahe.

Eine weitere wichtige Hilfestellung bieten Handbücher, die umfassende Informationen zur jeweiligen Teildatenbank enthalten (siehe etwa die Abfragehandbücher „Bundesrecht konsolidiert“ und „Verwaltungsgerichtshof“). Diese finden sich bei jeder Teildatenbank in der rechten Spalte unter dem Punkt Hilfe/Handbuch.

Suche nach Gesetzen

Die Suche sollte über eine Volltextsuche mittels Suchwort(en) oder noch zielgerichteter über den (Kurz-)Titel eines Gesetzes oder konkrete Bestimmungen (Paragraf oder Artikel) zu sinnvollen Ergebnissen führen.

Die kleinste verfügbare Einheit im RIS ist ein Paragraf, ein Artikel oder die Anlage zu einem Gesetz. Wenn man einen Suchbegriff eingibt, erhält man eine Liste aller Bestimmungen, in denen dieser Begriff aktuell vorkommt. Am Ende jeder Trefferzeile befindet sich ein Icon mit einem Paragrafenzeichen vor einem aufgeschlagenen Buch. Dieses führt direkt zur geltenden Fassung des gesamten Gesetzes, aus dem die betreffende Bestimmung stammt.

Auf der Startseite der Suche ist bei „Fassung vom“ das aktuelle Datum voreingestellt. Verschiedene Versionen eines Gesetzes können zu beliebigen Stichtagen mittels Eingabe des konkreten Datums abgefragt werden.

Auf den jeweiligen Detailseiten zu den Bestimmungen besteht am Beginn des Dokuments ebenfalls die Möglichkeit über den Link „Gesamte Rechtsvorschrift heute/anderes Datum“ zur geltenden Fassung des gesamten Gesetzes oder jener zu einem konkreten Stichtag zu gelangen.

Möchte man alle Versionen eines Paragrafen (historisch und aktuell) aufgelistet bekommen, trägt man das Gesetz und den gewünschten Paragrafen in die entsprechenden Felder ein und löscht das (voreingestellte) aktuelle Datum. Die Trefferliste beinhaltet dann alle Fassungen der gesuchten Bestimmung und weist auch den jeweiligen Geltungszeitraum aus. Die Entwicklung einer Bestimmung kann dadurch leicht nachvollzogen werden. Das ist etwa hilfreich, wenn man wissen will, wann eine bestimmte Formulierung oder ein Absatz in die Bestimmung aufgenommen wurde, und erspart das Durchsehen der in der Regel unübersichtlicheren Bundesgesetzblätter.

§0-Dokument

Eine Besonderheit stellt das sogenannte § 0-Dokument dar, das es für jedes Gesetz gibt. Es ist eine Art Titeldokument und fasst eine Reihe wertvoller Informationen zusammen. Dazu zählen etwa der Langtitel der Rechtsvorschrift, die Stammfassung, also die erste Fassung eines Gesetzes, und alle Novellen inkl. Verlinkungen zu den entsprechenden Bundesgesetzblättern und den parlamentarischen Materialien, etwa  Regierungsvorlagen, Selbständigen Anträgen und Ausschussberichten (siehe z. B. das § 0-Dokument zum Geschäftsordnungsgesetz 1975 [GOG-NR]).

Die Verlinkung zu den parlamentarischen Materialien erfolgt über eine Verzahnung von RIS und Parlamentswebsite. Sie stellt einen großen Mehrwert für die parlamentarische Arbeit im Allgemeinen und die Legistik im Besonderen dar. Die Verknüpfungen ermöglichen eine umfassende Recherche zu einem Gesetz und seinen Novellen und können so zu einem guten Überblick verhelfen, Zusammenhänge herstellen und die weitere Arbeit erleichtern.

Suche nach Judikatur

Bei der Recherche in den Judikaturdatenbanken kann ausgewählt werden, ob nach Rechtssätzen (RS), Entscheidungstexten (TE) oder beidem gesucht werden soll. Rechtssätze sind Teile der Entscheidungstexte, die zentrale Aussagen einer Entscheidung wiedergeben. Sie werden von den Mitarbeiter:innen (der Evidenzstellen) der Gerichte bearbeitet und können einen schnellen Einstieg in eine Recherche darstellen. Für die abschließende Bearbeitung und Lösung von Rechtsfragen ist es aber immer empfehlenswert, auch den Volltext einer Entscheidung zu lesen, um den Kontext, in dem sie ergangen ist, richtig zu erfassen und keine falschen Schlüsse zu ziehen.

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