Sunset Clauses oder Sunset Legislation sind Begriffe, die in den 1970er-Jahren in den USA entstanden sind. Sie bezeichnen Befristungen von Rechtsvorschriften, die mit dem Ziel erfolgen, staatliche Regulierung zu verbessern. Es geht also darum, Befristungen mit einem ganz bestimmten Zweck zu verbinden, und (idealerweise) vor Auslaufen einer Bestimmung zu evaluieren, ob die gesetzten Ziele erreicht werden konnten.
In einzelnen Bundesstaaten der USA ist es üblich, praktisch alle neuen Gesetze mit Sunset Clauses zu versehen. Das wird als ein Weg verstanden, staatliche Regelungen zu begrenzen. Wenn es zu keiner (Einigung über eine) Verlängerung kommt, gibt es die Vorschriften nicht mehr.
Sunset Legislation wird auch eingesetzt, um auf neue gesellschaftliche, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Damit soll überprüft werden, in welcher Weise sich eine Angelegenheit am besten regeln lässt. Mit Sunset Legislation können daher auch neue Regelungsformen ausprobiert und begleitend evaluiert werden.
Ein weiterer Bereich, der im angloamerikanischen Raum mittels Sunset Legislation geregelt wird, sind Krisen oder besondere Herausforderungen wie jetzt die Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19. Dabei wird (schon seit langem) vorgesehen, dass Maßnahmen in kurzen Zeitabständen vom Parlament überprüft werden müssen. Aktuell geschieht das im Vereinigten Königreich (in englischer Sprache) etwa alle 21 Tage. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang an einen Vorschlag des amerikanischen Verfassungsjuristen Bruce Ackerman (in englischer Sprache) erinnert: Er hat ein Modell entwickelt, nach dem jede Verlängerung von Notstandsmaßnahmen eine höhere Mehrheit im Parlament benötigt.
Eines der frühesten Beispiele für den Einsatz von Sunset Legislation in Österreich, um Neues auszuprobieren, ist die nach langen Debatten 1977 beschlossene Einrichtung der Volksanwaltschaft. Sie wurde zunächst bis 1986 befristet und erst dann auf unbestimmte Zeit beschlossen.
Das Deregulierungsgrundsätzegesetz 2017 sieht für Österreich vor, dass Rechtsvorschriften des Bundes nach Möglichkeit nur für einen bestimmten, von vornherein festgelegten Zeitraum in Geltung treten sollen und vor Ablauf zu evaluieren sind. Es gibt jedoch keine Daten zur Anwendung dieser Grundsätze und zu Evaluierungen. Das Gesetz selbst tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft.
In Österreich sind zwar einzelne Berichtspflichten, aber derzeit keine regelmäßigen Überprüfungen der COVID-19-Maßnahmen durch den Nationalrat und auch keine Evaluierungen vorgesehen.