GRECO führt seit Jänner 2000 Evaluierungsrunden zu bestimmten – vom Plenum festgelegten – Themenbereichen durch. Geprüft werden jeweils alle Mitgliedstaaten. Die Reihenfolge der Prüfung der Mitgliedstaaten richtet sich nach ihrem Beitrittszeitpunkt. So wird Österreich innerhalb einer Runde relativ spät geprüft.
Da die einzelnen Evaluierungsrunden aufgrund der zahlreichen Mitgliedstaaten viele Jahre in Anspruch nehmen, beginnt in der Regel die nächste Evaluierungsrunde, bevor die vorhergehende abgeschlossen ist. So hat die fünfte Evaluierungsrunde am 20. März 2017 begonnen, obwohl die vierte Evaluierungsrunde noch nicht in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen war.
In den ersten drei Evaluierungsrunden waren die Abläufe im Parlament nie direktes Prüfungsthema, jedoch betrafen einzelne Fragen und Empfehlungen auch den Nationalrat und den Bundesrat. Die erste und die zweite Evaluierungsrunde fanden für Österreich zusammengefasst statt, da die beiden Runden für die anderen Mitgliedstaaten bereits abgeschlossen waren. Themen waren die Ausgestaltung von nationalen Behörden zur Korruptionsbekämpfung und -prävention, Immunität, Erträge aus Korruptionsdelikten sowie das Verhältnis von öffentlicher Verwaltung und juristischen Personen zu Korruption.
Die dritte Evaluierungsrunde beschäftigte sich mit den Themen Strafrecht und Parteienfinanzierung. In der vierten Evaluierungsrunde liegt der Fokus, wie bereits erwähnt, auf der Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Die fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Korruptionsprävention bei Regierungen und Strafverfolgungsbehörden.
GRECO-Empfehlungen wurden etwa im Parteiengesetz 2012, im Parteien-Förderungsgesetz 2012, im Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 und im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz umgesetzt.
Durch die Implementierung eines erweiterten Begutachtungsverfahrens (im Sinne einer Möglichkeit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auf der Parlamentswebsite), die Durchführung von Crowdsourcing-Projekten und die Einführung von Textgegenüberstellungen bei Initiativanträgen wurde einerseits der Entschließung 200/E des Nationalrates vom 16. Mai 2017 und andererseits auch Empfehlungen von GRECO Rechnung getragen. Diese Entschließung wurde aufgrund eines Sechs-Parteien-Antrags als Umsetzungsschritt der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“ einstimmig beschlossen.