Fachinfos - Fachdossiers 10.12.2019

Wer ist GRECO?

Das Fachdossier befasst sich mit der Staatengruppe GRECO, deren Arbeitsweisen und Ziele, sowie der aktuell laufenden vierten Evaluierungsrunde zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richter:innen und Staatsanwält:innen.

Wer ist GRECO?

GRECO („Groupe d‘états contre la corruption”) ist eine Staatengruppe im Rahmen des Europarats mit dem Ziel, die Einhaltung von Anti-Korruptionsstandards zu überwachen. Dafür gibt es mehrere Evaluierungsrunden zu spezifischen Themen, in denen GRECO Berichte mit allfälligen Empfehlungen verfasst.

Thema der derzeit laufenden vierten Evaluierungsrunde ist die Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richter:inn  sowie Staatsanwält:innen. Seit dem Evaluierungsbericht der vierten Evaluierungsrunde beschäftigt sich im österreichischen Parlament eine Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der Empfehlungen. Diese besteht aus Abgeordneten und Klubdirektor:innen sowie Klubsekretär:innen. Die Arbeitsgruppe für die XXVII. Gesetzgebungsperiode tritt am 11. Dezember 2019 das erste Mal zusammen.

Hintergrund und Ziel von GRECO

GRECO wurde 1999 von 17 Mitgliedern des Europarats gegründet (Sitz: Straßburg). Ziel von GRECO ist es, die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten durch gegenseitige Evaluierung zu beobachten und zu verbessern. GRECO beschäftigt sich mit der nationalen Anti-Korruptionspolitik und macht Vorschläge für legislative, institutionelle und praktische Reformen in den geprüften Staaten. Darüber hinaus wirkt GRECO als Plattform für den Austausch bewährter Praktiken zur Prävention und Aufdeckung von Korruption.

Die Mitgliedschaft bei GRECO ist nicht auf die Mitgliedstaaten des Europarats beschränkt. Derzeit hat GRECO 49 Mitglieder, Österreich ist seit 1. Dezember 2006 Mitglied.

Arbeitsweise von GRECO

GRECO prüft nach dem Prinzip der „peer reviews“, also der gegenseitigen Beobachtung und Beurteilung durch Expertinnen und Experten aus anderen Mitgliedstaaten. Die Organe von GRECO, die Arbeitsweise und das Verfahren der Prüfung sind in den Statuten und etwas detaillierter in der Geschäftsordnung von GRECO festgelegt. Jeder Mitgliedstaat ist mit einer Delegation von max. zwei Personen im Plenum von GRECO vertreten. Der österreichische Delegationsleiter ist Dr. Christian Manquet (Bundesministerium für Justiz).

Der Evaluierungsprozess hat drei Stufen: Fragebogen, „On-site-Visit“ und Bericht. Zu Beginn einer Evaluierung wird den Mitgliedstaaten ein Fragebogen zur Rechtslage und Praxis im Zusammenhang mit den Prüfungsthemen übermittelt. Auf Grundlage der Fragebogenbeantwortungen und des „On-site-Visit“ im geprüften Mitgliedstaat werden von einem Evaluierungsteam (bestehend aus drei oder vier Vertreter:innen von Mitgliedstaaten und einer bzw. einem Vertreter:in des GRECO-Sekretariats) Empfehlungen für den jeweiligen Mitgliedstaat erarbeitet (der letzte „On-site-Visit“ in Österreich fand im April 2016 statt und dauerte eine Woche). Diese Empfehlungen leiten sich aus einschlägigen internationalen Rechtsinstrumenten und Resolutionen des Ministerrats des Europarats (z.B. dem Internationalen Verhaltenskodex für Amtsträger) ab und werden unter Bezugnahme auf die bereits bestehenden Standards (Ausgangslage) im geprüften Mitgliedstaat formuliert. Ein Evaluierungsteam identifiziert vor Ort den Sachstand und hält diesen im Berichtsentwurf fest. Dazu kann der geprüfte Mitgliedstaat Stellung nehmen. Dies kann eine schriftliche Stellungnahme der evaluierten Stellen (übermittelt durch den/die DelegationsleiterIn) bzw. eine mündliche Stellungnahme durch die bzw. den Delegationsleiter:in im GRECO-Plenum sein, das drei bis fünf Mal pro Jahr tagt. Dort wird der Bericht schließlich mit ausdrücklichen Empfehlungen verabschiedet.

Der geprüfte Mitgliedstaat hat dann 18 Monate Zeit, Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und GRECO den Fortschritt zu berichten. In den sogenannten Umsetzungsberichten hält GRECO fest, welche Empfehlungen vollständig, welche teilweise und welche gar nicht umgesetzt wurden. Nach Beschluss des ersten Umsetzungsberichts im Plenum erhält der Mitgliedstaat weitere 18 Monate Zeit, um noch ausstehende Empfehlungen umzusetzen (siehe z.B. den ersten Umsetzungsbericht für Österreich im Rahmen der vierten Evaluierungsrunde). Es folgt ein zweiter Umsetzungsbericht, nach dessen Beschluss die Evaluierungsrunde für den geprüften Mitgliedstaat beendet ist.

Evaluierungsrunden

GRECO führt seit Jänner 2000 Evaluierungsrunden zu bestimmten – vom Plenum festgelegten – Themenbereichen durch. Geprüft werden jeweils alle Mitgliedstaaten. Die Reihenfolge der Prüfung der Mitgliedstaaten richtet sich nach ihrem Beitrittszeitpunkt. So wird Österreich innerhalb einer Runde relativ spät geprüft.

Da die einzelnen Evaluierungsrunden aufgrund der zahlreichen Mitgliedstaaten viele Jahre in Anspruch nehmen, beginnt in der Regel die nächste Evaluierungsrunde, bevor die vorhergehende abgeschlossen ist. So hat die fünfte Evaluierungsrunde am 20. März 2017 begonnen, obwohl die vierte Evaluierungsrunde noch nicht in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen war.

In den ersten drei Evaluierungsrunden waren die Abläufe im Parlament nie direktes Prüfungsthema, jedoch betrafen einzelne Fragen und Empfehlungen auch den Nationalrat und den Bundesrat. Die erste und die zweite Evaluierungsrunde fanden für Österreich zusammengefasst statt, da die beiden Runden für die anderen Mitgliedstaaten bereits abgeschlossen waren. Themen waren die Ausgestaltung von nationalen Behörden zur Korruptionsbekämpfung und -prävention, Immunität, Erträge aus Korruptionsdelikten sowie das Verhältnis von öffentlicher Verwaltung und juristischen Personen zu Korruption.

Die dritte Evaluierungsrunde beschäftigte sich mit den Themen Strafrecht und Parteienfinanzierung. In der vierten Evaluierungsrunde liegt der Fokus, wie bereits erwähnt, auf der Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Die fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Korruptionsprävention bei Regierungen und Strafverfolgungsbehörden.

GRECO-Empfehlungen wurden etwa im Parteiengesetz 2012, im Parteien-Förderungsgesetz 2012, im Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 und im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz umgesetzt.

Durch die Implementierung eines erweiterten Begutachtungsverfahrens (im Sinne einer Möglichkeit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auf der Parlamentswebsite), die Durchführung von Crowdsourcing-Projekten und die Einführung von Textgegenüberstellungen bei Initiativanträgen wurde einerseits der Entschließung 200/E des Nationalrates vom 16. Mai 2017 und andererseits auch Empfehlungen von GRECO Rechnung getragen. Diese Entschließung wurde aufgrund eines Sechs-Parteien-Antrags als Umsetzungsschritt der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“ einstimmig beschlossen.