Dieses Fachdossier wurde am 19.12.2019 erstveröffentlicht und am 16.04.2026 aktualisiert.
Wer ist GRECO?
GRECO ("Groupe d‘États contre la corruption") ist eine Staatengruppe im Rahmen des Europarats mit dem Ziel, die Einhaltung von Anti-Korruptionsstandards zu überwachen. Dafür gibt es mehrere Evaluierungsrunden zu spezifischen Themen, in denen GRECO Berichte mit allfälligen Empfehlungen verfasst.
Für das Parlament ist vor allem die vierte Evaluierungsrunde von Bedeutung, die sich mit der Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten befasst. Punktuell enthält auch die fünfte Evaluierungsrunde für das Parlament relevante Themen (weitere Informationen siehe unten).
Hintergrund und Ziel von GRECO
GRECO wurde 1999 von 17 Mitgliedern des Europarats gegründet (Sitz: Straßburg). Ziel von GRECO ist es, die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten durch gegenseitige Evaluierung zu beobachten und zu verbessern. GRECO beschäftigt sich mit der nationalen Anti-Korruptionspolitik und macht Vorschläge für legislative, institutionelle und praktische Reformen in den geprüften Staaten. Darüber hinaus wirkt GRECO als Plattform für den Austausch bewährter Praktiken zur Prävention und Aufdeckung von Korruption.
Die Mitgliedschaft bei GRECO ist nicht auf die Mitgliedstaaten des Europarats beschränkt. Derzeit hat GRECO 48 Mitglieder, Österreich ist seit 1. Dezember 2006 Mitglied.
Arbeitsweise von GRECO
GRECO prüft nach dem Prinzip der "peer reviews", also der gegenseitigen Beobachtung und Beurteilung durch Expertinnen und Experten aus anderen Mitgliedstaaten. Die Organe von GRECO, die Arbeitsweise und das Verfahren der Prüfung sind in den Statuten und etwas detaillierter in der Geschäftsordnung von GRECO festgelegt. Jeder Mitgliedstaat ist mit einer Delegation von max. zwei Personen im Plenum von GRECO vertreten. Die österreichische Delegationsleiterin ist Dr. Brigitte Rom (Bundesministerium für Justiz).
Der Evaluierungsprozess hat drei Stufen: Fragebogen, "On-site-Visit" und Berichte. Zu Beginn einer Evaluierung wird den Mitgliedstaaten ein Fragebogen zur Rechtslage und Praxis im Zusammenhang mit den Prüfungsthemen übermittelt. Auf Grundlage der Fragebogenbeantwortungen und des "On-site-Visit" im geprüften Mitgliedstaat werden von einem Evaluierungsteam (bestehend aus drei oder vier Vertreterinnen und Vertretern von Mitgliedstaaten und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des GRECO-Sekretariats) Empfehlungen für den jeweiligen Mitgliedstaat erarbeitet. Diese Empfehlungen leiten sich aus einschlägigen internationalen Rechtsinstrumenten und Resolutionen des Ministerrats des Europarats (z. B. dem Internationalen Verhaltenskodex für Amtsträger) ab und werden unter Bezugnahme auf die bereits bestehenden Standards (Ausgangslage) im geprüften Mitgliedstaat formuliert. Ein Evaluierungsteam identifiziert vor Ort den Sachstand und hält diesen im Berichtsentwurf fest. Dazu kann der geprüfte Mitgliedstaat Stellung nehmen. Dies kann eine schriftliche Stellungnahme der evaluierten Stellen (übermittelt durch die Delegationsleiterin oder den Delegationsleiter) bzw. eine mündliche Stellungnahme durch diese bzw. diesen im GRECO-Plenum sein, das drei bis fünf Mal pro Jahr tagt. Dort wird der Bericht schließlich mit ausdrücklichen Empfehlungen verabschiedet.
Der geprüfte Mitgliedstaat hat dann 18 Monate Zeit, Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und GRECO den Fortschritt zu berichten. In den sogenannten Umsetzungsberichten hält GRECO fest, welche Empfehlungen vollständig, welche teilweise und welche gar nicht umgesetzt wurden. Nach Beschluss des ersten Umsetzungsberichts im Plenum erhält der Mitgliedstaat weitere 18 Monate Zeit, um noch ausstehende Empfehlungen umzusetzen. Es folgt ein zweiter Umsetzungsbericht, nach dessen Beschluss die Evaluierungsrunde für den geprüften Mitgliedstaat beendet ist. Abgesehen davon kann es noch weitere – etwa vorläufige – Umsetzungsberichte geben. Ebenso können die genannten Fristen erstreckt werden.
Evaluierungsrunden
GRECO führt seit Jänner 2000 Evaluierungsrunden zu bestimmten – vom Plenum festgelegten – Themenbereichen durch. Geprüft werden jeweils alle Mitgliedstaaten. Die Reihenfolge der Prüfung der Mitgliedstaaten richtet sich nach ihrem Beitrittszeitpunkt. So wird Österreich innerhalb einer Runde relativ spät geprüft.
Da die einzelnen Evaluierungsrunden aufgrund der zahlreichen Mitgliedstaaten viele Jahre in Anspruch nehmen, beginnt in der Regel die nächste Evaluierungsrunde, bevor die vorhergehende abgeschlossen ist. So hat die fünfte Evaluierungsrunde am 20. März 2017 begonnen, obwohl die vierte Evaluierungsrunde noch nicht in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen war. Am 17. März 2025 startete bereits die sechste Evaluierungsrunde.
In den ersten drei Evaluierungsrunden waren die Abläufe im Parlament nie direktes Prüfungsthema, jedoch betrafen einzelne Fragen und Empfehlungen auch den Nationalrat und den Bundesrat. Die erste und die zweite Evaluierungsrunde fanden für Österreich zusammengefasst statt, da die beiden Runden für die anderen Mitgliedstaaten bereits abgeschlossen waren. Themen waren die Ausgestaltung von nationalen Behörden zur Korruptionsbekämpfung und -prävention, Immunität, Erträge aus Korruptionsdelikten sowie das Verhältnis von öffentlicher Verwaltung und juristischen Personen zu Korruption.
Alle Berichte zu Österreich aus den bisherigen Evaluierungsrunden sind auf der Website von GRECO öffentlich verfügbar.
Die dritte Evaluierungsrunde beschäftigte sich mit den Themen Strafrecht und Parteienfinanzierung. In der vierten Evaluierungsrunde lag bzw. liegt der Fokus, wie bereits erwähnt, auf der Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Die fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Korruptionsprävention bei Regierungen und Strafverfolgungsbehörden. Hier ist das Parlament am Rande – etwa im Hinblick auf das Begutachtungsverfahren, die parlamentarische Kontrolle der Exekutive und den Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates – betroffen. In der sechsten Evaluierungsrunde stehen Korruptionsprävention und Förderung der Integrität auf kommunaler Ebene im Fokus.
Umsetzung von Empfehlungen in Österreich
GRECO-Empfehlungen wurden etwa im Parteiengesetz 2012, im Parteien-Förderungsgesetz 2012, im Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 und im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz umgesetzt.
In der XXVII. Gesetzgebungsperiode gab es im Rahmen der vierten Evaluierungsrunde eine Arbeitsgruppe, die sich konkret mit den Empfehlungen von GRECO und den Evaluierungsberichten auseinander gesetzt hat. Ergebnisse waren etwa die Einführung der Verhaltensregeln für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates, eine Orientierungshilfe für Mandatarinnen und Mandatare zum Umgang mit Vorteilen und die Implementierung eines parlamentarischen Begutachtungsverfahrens (im Sinn von Beteiligungsmöglichkeiten auf der Parlamentswebsite bis zum Ende des parlamentarischen Verfahrens, vgl. § 23b GOG-NR). Auch die Möglichkeit der Einholung weiterer Informationen durch den Unvereinbarkeitsausschuss (§ 7 Abs. 3 Unv-Transparenz-G), die Valorisierung der Einkommenskategorien (§ 6 Abs. 5 Unv-Transparenz-G) sowie die Regelung, dass sich von Verhandlungsgegenständen bzw. von Meldungen betroffene Mitglieder des Immunitätsausschusses des Nationalrates bzw. der Unvereinbarkeitsausschüsse von Nationalrat und Bundesrat bei der Ausschusssitzung vertreten lassen sollen, sind Umsetzungen aufgrund von GRECO-Empfehlungen (§ 32 Abs. 5 GOG-NR, § 13 Abs. 4a GO-BR).
Quellenauswahl
- Hummer/ Villotti, Korruptionsbekämpfung auf internationaler und nationaler Ebene. Der "Evaluierungsbericht" (2008) von GRECO über Österreich und seine legistischen Konsequenzen (2011).
- Europarat, GRECO webpage.
- Entschließung des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend "stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses – ein Umsetzungsschritt der Ergebnisse der Enquete-Kommission "Stärkung der Demokratie in Österreich" (200/E)
- Fachdossier "Wie funktionieren Begutachtungsverfahren zu Gesetzentwürfen?"