Rechtsmonitoring zu Ministerialentwurf 93/ME XXVIII. GP
Der Ministerialentwurf ist abrufbar unter: 93/ME XXVIII. GP
Der Ministerialentwurf ist abrufbar unter: 93/ME XXVIII. GP
Mit dem Ministerialentwurf sollen das derzeit geltende WiEReG geändert und ein neues WiEReG 2027 erlassen werden, das ab Juli 2027 gelten soll. Der Ministerialentwurf ist für die Parlamentsdirektion bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und für die Margaretha Lupac‑Stiftung (als Rechtsträgerin im Sinne des WiEReG) relevant: Es sollen etwa die Daten, die in das Register der wirtschaftlichen Eigentümerinnen bzw. Eigentümer (im Folgenden: Register) einzumelden sind, und die Einsichtsmöglichkeiten geändert sowie die Transparenz erhöht werden.
Neu geregelt werden soll, wer unter welchen Bedingungen wie in das Register Einsicht nehmen kann, das die Registerbehörde (Bundesministerin bzw. Bundesminister für Finanzen) führt.
Ab Juli 2027 soll ein neues WiEReG gelten, das im Wesentlichen dem bis dahin geltenden WiEReG entsprechen und unionsrechtliche Vorgaben umsetzen soll. Geplant sind etwa folgende Änderungen: