Gesetz über die Vereinbarkeit des Amtes des Kanzlers, Vizekanzlers, eines Staatssekretärs oder Unterstaatssekretärs mit der Rechtsanwaltschaft und dem Notariate (587 d.B./AUB-KN)

Ausschussbericht

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (523 d.B./RV-KN): Gesetz über die Vereinbarkeit des Amtes des Kanzlers, Vizekanzlers, eines Staatssekretärs oder Unterstaatssekretärs mit der Rechtsanwaltschaft und dem Volksbeauftragten mit der Rechtsanwaltschaft und dem