EU-V: Sonstige
BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom über Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf Kasachstan anzuwenden sind
Eingelangt am 22.07.1996, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (10.217/189-Pr/10a/96)
- RAT: 8496/96