EU-V: Sonstige
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, den die Gemeinschaft in dem mit dem am 4. Oktober 1993 unterzeichneten Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Annahme der erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 64 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 des Europa-Abkommens sowie zu Artikel 8 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 des Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zum Europa-Abkommen zu vertreten hat.
Eingelangt am 10.10.1996, Ständige Vertretung (Delaustria)
- COM: SEK (96) 1568 endg.