EU-V: Sonstige
BESCHLUSS DES RATES vom über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des ab 1. Januar 1994 geltenden Zusatzbetrags, der von der Abschöpfung bzw. den Zöllen für die Gemeinschaft eingeführtes, nicht behandeltes Olivenöl mit Ursprung in Marokko abzuziehen ist
Eingelangt am 11.10.1996, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (360.00/132-III.2/96)
- RAT: 9796/96