Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die in Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden und in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 35/97 der Kommission über die Ausstellung von Bescheinigungen für Pelz und Waren, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates fallen genannte Liste (27881/EU XX.GP)

COM: KOM (97) 52
13.06.1997
deutsch

EU-V: Sonstige

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die in Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden und in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 35/97 der Kommission über die Ausstellung von Bescheinigungen für Pelz und Waren, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates fallen genannte Liste

Eingelangt am 13.06.1997, Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (65 5540/65-Präs.5/97)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
04.08.1997 31406/EU XX.GP
deutsch VOR 2012

EU-Vorlage

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die in Artikel 3 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden und in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 35/97 der Kommission über die Ausstellung von Bescheinigungen für Pelze und Waren, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates fallen genannte Liste

Eingelangt am 04.08.1997, Ständige Vertretung (Delaustria)