Bericht der Kommission an den Rat gemäß Artikel 2 der Entscheidung 92/545/EWG des Rates vom 23. November 192 (Anwendung einer von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Maßnahme) Vorschlag für eine Entscheidung des Ratse zur Ermächtigung des Königreichs der Niederlande, die Anwendung einer von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Maßnahme zu verlängern (29364/EU XX.GP)

COM: KOM (97) 286
03.07.1997
deutsch

EU-V: Sonstige

Bericht der Kommission an den Rat gemäß Artikel 2 der Entscheidung 92/545/EWG des Rates vom 23. November 192 (Anwendung einer von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Maßnahme) Vorschlag für eine Entscheidung des Ratse zur Ermächtigung des Königreichs der Niederlande, die Anwendung einer von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Maßnahme zu verlängern

Eingelangt am 03.07.1997, Ständige Vertretung (Delaustria)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
28.01.1998 RAT: 12966/97 EUB
6. MWSt-Richtlinie: Antrag der niederländischen Regierung betreffend eine abweichende Maßnahme (Verfahren nach Artikel 27) - Bekleidungssektor (40646/EU XX.GP)
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