Sitzung Gruppe Wirtschaftsreferenten/-attaches (Dienste der Informationsgesellschaft) am 29.5.1998 (48153/EU XX.GP)

NON: 2702/98
20.05.1998
deutsch

EU-V: Tagesordnung

Sitzung Gruppe Wirtschaftsreferenten/-attaches (Dienste der Informationsgesellschaft) am 29.5.1998

Gruppe: Wirtschaftsfragen (Dienste der Informationsgesellschaft)

betrifft Sitzung am 29.05.1998

Eingelangt am 20.05.1998, Ständige Vertretung (Delaustria) (211.018/2251/97)

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Dok.Nr.
Betreff
RAT: 12944/97 Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. /98 des Rates vom ... im Hinblick auf den Erlaß einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Entwurf einer Begründung des Rates (41309/EU XX.GP)
RAT: 5845/98 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 189 b, Absatz 2, zweiter Unterabsatz des EG-Vertrages über den GemeinsamenStandpunkt des Rates zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (42328/EU XX.GP)
RAT: 6397/98 - Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Anhörung der Europäischen Zentralbank durch die Behörden der Mitgliedstaaten zu Entwürfen für Rechtsvorschriften - Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die zur Festlegung des Schlüssels für die Zeichnun des Kapitals der Europäischen Zentralbank benötigten statistischen Daten - Vorschlag für eine Verordnung (EG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften - Vorschlag für eine Verordnung (Euratom, EGKS, EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf welche Artikel 12, Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden (44529/EU XX.GP)