Annahme (in den Gemeinschaftssprachen) des Beschlusses des Ratesüber die zur Festlegung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank benötigten statistischen Daten (Artikel 29 Punkt 2 des Protokolls über die Satzung des ESZB und der EZB) (50828/EU XX.GP)

RAT: 9226/98 LIMITE
01.07.1998
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Annahme (in den Gemeinschaftssprachen) des Beschlusses des Ratesüber die zur Festlegung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank benötigten statistischen Daten (Artikel 29 Punkt 2 des Protokolls über die Satzung des ESZB und der EZB)

Eingelangt am 01.07.1998, Bundesministerium für Finanzen (110518/11-Pr.4/98)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
01.07.1998 50832/EU XX.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Berichte u. Beratungsergebnisse

Annahme - in den Gemeinschaftssprachen - eines Beschlusses des Rates über die zur Festlegung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank benötigten statistischen Daten (Artikel 29 Punkt 2 des Protokolls über die Satzung des ESZB und der EZB)

Eingelangt am 01.07.1998, Bundesministerium für Finanzen (110518/11-Pr.4/98)

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Interinstitutionelle Zahl
Link
98/0057 CNS
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Dok.Nr.
Betreff
RAT: 6397/98 - Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Anhörung der Europäischen Zentralbank durch die Behörden der Mitgliedstaaten zu Entwürfen für Rechtsvorschriften - Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die zur Festlegung des Schlüssels für die Zeichnun des Kapitals der Europäischen Zentralbank benötigten statistischen Daten - Vorschlag für eine Verordnung (EG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften - Vorschlag für eine Verordnung (Euratom, EGKS, EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf welche Artikel 12, Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden (44529/EU XX.GP)
COM: KOM (97) 725 - Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Anhörung der Europäischen Zentralbank durch die Behörden der Mitgliedstaaten zu Entwürfen für Rechtsvorschriften - Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die zur Festlegung des Schlüssels für die Zeichnun des Kapitals der Europäischen Zentralbank benötigten statistischen Daten - Vorschlag für eine Verordnung (EG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften - Vorschlag für eine Verordnung (Euratom, EGKS, EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf welche Artikel 12, Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden (43284/EU XX.GP)
RAT: 8968/98
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Code Sachgebiet
UEM 80 Wirtschafts- und Währungsunion
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
05.06.1998 NON: 2988/98 EUTO
2103. Ratstagung (Wirtschaft und Finanzen) am 5.6.1998 (49042/EU XX.GP)
05.06.1998 NON: 2989/98 EUTO
2103. Ratstagung (Wirtschaft und Finanzen) am 5.6.1998 (49043/EU XX.GP)
09.06.1998 NON: 3050/98 EUTO
2103eme session du Conseil de l'Union europeenne (Questions economiques et financieres) du vendredi 5 uin 1998 a adopte les points "A" repris au document no 8955/98 a l'exception du point 1 En ce qui concerne les points 3 et 4 il convient d'ajouter la mention (AL) (1) (49310/EU XX.GP)
10.06.1998 NON: 3088/98 EUTO
Der Rat der Europäischen Union (Wirtschafts- und Finanzfragen) hat auf seiner 2103. Tagung am Freitag, 5. Juni 1998 die in Dokument 8955/98 aufgeführten A-Punkte mit Ausnahme des Punktes 1 angenommen. Bei den Punkten 3 und 4 ist "(RA) (1)" anzufügen. (49514/EU XX.GP)