EU-V: Sonstige
Beschluß Nr. /98 des Assoziationsrates, Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits vom ... zur Verlängerung um fünf Jahre des Zeitraums, während dem alle von der Slowakei gewährten staatlichen Beihilfen unter Berücksichtigung der Tatsache beurteilt werden, daß die Slowakei den Gebieten der Gemeinschaft nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellt wird
Eingelangt am 09.07.1998, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (490.950/0012e-III.4/97)
- RAT: UE-SK 2012/98