EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse
Abschluß von Übereinkünften nach Art. 38 EU-V (i.d.F. nach Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam) mit den beitrittswilligen Ländern Mittel- und Osteuropas, einschließlich der baltischen Staaten und Zyperns, zum Zweck der verstärkten Zusammenarbeit insbesondere im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Eingelangt am 20.07.1998, Bundesministerium für Inneres (95.147/297-III/17/98)
- RAT: 9791/98