- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung derTätigkeit der Ausgabeinstitute für elektronisches Geld sowie die Beaufsichtigung dieser Institute
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
(56282/EU XX.GP)
RAT: 11379/98 LIMITE 28.10.1998 deutsch
EU-V: Richtlinienentwürfe
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung derTätigkeit der Ausgabeinstitute für elektronisches Geld sowie die Beaufsichtigung dieser Institute
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
Eingelangt am 28.10.1998, Bundesministerium für Finanzen (110518/19-Pr.4/98)
RAT: 11379/98
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
28.10.1998
56289/EU XX.GP
RAT: 11379/98
deutsch
LIMITE
EU-Vorlage Richtlinienentwürfe
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
Eingelangt am 28.10.1998, Bundesministerium für Finanzen (110518/19-Pr.4/98)
Commission Proposals
Legislativvorschläge und sonstige Mitteilungen der Kommission an den Rat und/oder andere Organe sowie vorbereitende Dokumente
Legislativvorschläge und sonstige Mitteilungen der Kommission an den Rat und/oder andere Organe sowie vorbereitende Dokumente
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Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet