Beschluß Nr. .../98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits vom ... über den Erlaß der Durchführungsbestimmungen zu den Bestimmungen über staatliche Beihilfen in Artikel 64 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 nach Artikel 64 Absatz 3 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits sowie in Artikel 8 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 des Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zu dem Abkommen
(60868/EU XX.GP)
RAT: UE-SK 2017/98 12.01.1999 deutsch
EU-V: Sonstige
Beschluß Nr. .../98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits vom ... über den Erlaß der Durchführungsbestimmungen zu den Bestimmungen über staatliche Beihilfen in Artikel 64 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 nach Artikel 64 Absatz 3 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits sowie in Artikel 8 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 des Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zu dem Abkommen
Eingelangt am 12.01.1999, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (490.950/19-III.4/98)
RAT: UE-SK 2017/98
Datum
EU-Datenbanknr.
Dokument der EU-Vorlage
Sprache
Einstufung
12.01.1999
60813/EU XX.GP
RAT: UE-SK 2017/98 COR 1
deutsch
VOR 2012
EU-Vorlage
Beschluß Nr. /98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits über den Erlaß der Durchführungsbestimmungen zu den Bestimmungen über staatliche Beihilfen in Artikel 64 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 nach Artikel 64 Absatz 3 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits sowie in Artikel 8 Absatz 1 Ziffer iii und Absatz 2 des Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zu dem Abkommen
Eingelangt am 12.01.1999, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (490.950/19-III.4/98)