Entwurf für einen Beschluß der Kommission über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuß zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses EG-Türkei (Entwurf) Entscheidung des Gemischten Ausschusses eingesetzt mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft (61562/EU XX.GP)

EU-V: Sonstige

Entwurf für einen Beschluß der Kommission über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuß zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses EG-Türkei (Entwurf) Entscheidung des Gemischten Ausschusses eingesetzt mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft

Eingelangt am 18.01.1999, Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (10.217/4-Pr/B/10a/99)

  Aufklappen
Interinstitutionelle Zahl
Link
98/37335 ACC
  Aufklappen
Code Sachgebiet
SID 56 Eisen- und Stahlindustrie
NT 30 Türkei
  Aufklappen
  Aufklappen
Datum Dok.Nr.
Art Betreff
18.01.1999 NON: 256/99 EUTO
Sitzung Ausschuß Artikel 113 (EGKS) am 7.1.1999 (61558/EU XX.GP)
18.12.1998 NON: 6227/98 EUTO
Sitzung Ausschuß Artikel 113 (EGKS) am 7.1.1999 (59805/EU XX.GP)