Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES ZUR ERMÄCHTIGUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, MIT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ZWEI ABKOMMEN ZU SCHLIESSEN, DIE ABWEICHUNGEN VON ARTIKEL 2 UND 3 DER SECHSTEN RICHTLINIE DES RATES 77/388/EWG VOM 17. MAI 1977 ZUR HARMONISIERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DER MITGLIEDSTAATEN ÜBER DIE UMSATZSTEUERN ENTHALTEN (9878/EU XX.GP)

COM: KOM (96) 277
10.07.1996
deutsch

EU-V: Sonstige

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES ZUR ERMÄCHTIGUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, MIT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ZWEI ABKOMMEN ZU SCHLIESSEN, DIE ABWEICHUNGEN VON ARTIKEL 2 UND 3 DER SECHSTEN RICHTLINIE DES RATES 77/388/EWG VOM 17. MAI 1977 ZUR HARMONISIERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DER MITGLIEDSTAATEN ÜBER DIE UMSATZSTEUERN ENTHALTEN

Eingelangt am 10.07.1996, Ständige Vertretung (Delaustria)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
16.04.1997 RAT: 5823/97 EUB
6. MWSt-Richtlinie: Antrag der deutschen Regierung (Ermächtigung nach dem Verfahren des Artikels 30) - Abschluß von zwei Abkommen mit der Tschechischen Republik (Grenzbrücken) (24319/EU XX.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
24.07.1996 RAT: 7905/96 EU
6. MWSt-Richtlinie: Antrag der deutschen Regierung auf Ermächtigung (Verfahren des Artikels 30) - Abschluß von zwei Abkommen mit der Tschechischen Republik (Grenzbrücken) (10964/EU XX.GP)