EU-V: Sonstige
Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES ZUR ERMÄCHTIGUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, MIT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ZWEI ABKOMMEN ZU SCHLIESSEN, DIE ABWEICHUNGEN VON ARTIKEL 2 UND 3 DER SECHSTEN RICHTLINIE DES RATES 77/388/EWG VOM 17. MAI 1977 ZUR HARMONISIERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DER MITGLIEDSTAATEN ÜBER DIE UMSATZSTEUERN ENTHALTEN
Eingelangt am 10.07.1996, Ständige Vertretung (Delaustria)
- COM: KOM (96) 277 endg.