Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Mauritius über die Fischerei vor der Küste von Mauritius für die Zeit vom 3. Dezember 1999 bis zum 2. Dezember 2002 (12182/EU XXI.GP)

RAT: 7424/00 LIMITE
06.06.2000
deutsch

EU-V: Verordnungsentwürfe

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Mauritius über die Fischerei vor der Küste von Mauritius für die Zeit vom 3. Dezember 1999 bis zum 2. Dezember 2002

Eingelangt am 06.06.2000, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (34.470/06-III/4/2000)

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Dok.Nr.
Betreff
COM: KOM (2000) 229 Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Mauritius über die Fischerei vor der Küste von Mauritius für die Zeit vom 3. Dezember 1999 bis zum 2. Dezember 2002 (10956/EU XXI.GP)
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Interinstitutionelle Zahl
Link
2000/0094 CNS
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Code Sachgebiet
PECHE 56 Fischerei
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
13.10.2000 RAT: 10606/00 EUB
Annahme der Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Mauritius über die Fischerei vor der Küste von Mauritius für die Zeit vom 3. Dezember 1999 bis zum 2. Dezember 2002 (18980/EU XXI.GP)
14.03.2001 RAT: 5377/01 EUB
Annahme der Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der EG und der Regierung von Mauritius über die Fischerei vor der Küste von Mauritius für die Zeit vom 3.12.1999 bis zum 2.12.2002 (28623/EU XXI.GP)